Die Europäische
"Diktatur-Union"
erstellte für alle EU-Mitglieder eine bindende
Richtlinien für
die Organ- und Gewebe-Explantation.
Die EU-Mitglieder sind verpflichtet, diese in
den eigenen Ländergesetzen
bis zum 27. August 2012 umzusetzen.
Die EU-Richtlinie 2010/45 EU vom 7.7.2010
enthält allerdings
keine Aussage darüber, ab wann dem möglichen
Organspender
die Organe oder Gewebeteile/Knochen entfernt
werden können.
Die Festlegung der Todesdefinition ist
Länder"hohheit"!
Die Todesdefinition ist aber in den EU-Ländern
unterschiedlich:
Herztod, Hirntod, Ganz-Hirntod, Teil-Hirntod,
Halbtod, Scheintod...
Wäre es nicht die Aufgabe der EU für eine
gemeinsame Richtlinie,
zunächst einmal absolut fehlerfrei
medizinisch festzustellen,
ab wann ein Mensch tot ist.
Und solange dies nicht mit hundertprozentiger
Sicherheit gesagt werden kann,
sollten keine Organe oder Gewebeteile
explantiert werden dürfen.
Lebende, implantationsfähige Organe "gewinnt"
man von
einem lebenden Menschen und nicht von einem
toten Menschen!
Ist der Mensch tot,
sind die Organe ebenfalls tot!!
Jeder Organspender ist,
spätestens nach der
Organentnahme,
mit Sicherheit Tot!!
Liebe Leser:
Seit wachsam !!
Lesen Sie:
Richtlinie 2010/45 /EU des Europäischen Parlamentes
und
Rates vom 7. Juli 2010
Wenn Sie aufmerksam und hinterfragend (z.B. wie praktisch sich
diese Richtlinien umsetzen lassen) diese
Richtlinie lesen, werden Sie sicher
unschwer erkennen können, daß sich hier die Staaten
weitere, tiefgreifende Kontrollmechanismen über die EU-Bürger
schaffen und bald vor ihrem Ziel stehen:
absolute Kontrolle der
EU-Bürger
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