Gesetzliche Regelungen der
europäischen Staaten, den USA, Japan und den Vereinigten
Arabischen Emiraten zur Organtransplantation
Urlaubszeit ist auch Unfallzeit - und damit auch der Augenblick
für »Organspende«.
Entscheidend für den Umgang mit einem potenziellen Organspender
ist dabei nicht in allen Fällen die Regelung des Herkunftslandes,
sondern das vor Ort gültige Gesetz (zu den
Definitionen).
Sie sollten auch immer daran denken,
daß die Länder unterschiedliche
Definitionen und Kriterien zum sogenannten Hirntod haben.
In einem Land können Sie nach der dort geltenden Bestimmung
bereits tot sein und die Organe können entnommen werden
und
in einem anderen Land gelten Sie als
Lebender und werden entsprechend medizinisch versorgt.
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Besondere Vorsicht in Deutschland:
Egal, für was Sie sich entschieden haben, der behandelnde
Arzt und Mediziner
kann sich immer auf § 34 StGB -
Rechtfertigender Notstand - berufen
und entgegen Ihren Anweisungen handeln.
Sagen Sie da immer noch, wir hätten
aus unserer Geschichte nichts gelernt?
Land
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Rechtssituation der "SpenderInnen"
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Widerspruchsregister
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Argentinien* |
Widerspruchslösung |
Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Australien |
Erweiterte Zustimmungslösung |
Link zum:
Organspenderegister
(Zustimmung und Ablehnungen)
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Belgien |
Widerspruchslösung mit Einspruchsrecht der
Angehörigen |
Widerspruchsregister (nur
Ablehnungen)
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Bulgarien |
Widerspruchslösung |
Link zur Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis,
bulgarisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar. |
Dänemark |
Erweiterte Zustimmungslösung |
Organspenderegister (Zustimmung
und Ablehnung) |
Deutschland |
Erweiterte Zustimmungslösung, ein
Link zum Transplantationsgesetz |
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Estland*** |
Widerspruchslösung |
Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Finnland |
Erweiterte Widerspruchslösung |
Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Frankreich |
Widerspruchslösung |
Widerspruchsregister in Frankreich
(nur Ablehnung)
Link: Le don d'organes!
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Griechenland |
Erweiterte Widerspruchslösung |
Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Großbritannien (UK) |
Erweiterte Zustimmungslösung |
Organspenderegister (nur
Zustimmung) |
Irland*** |
Widerspruchslösung |
Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Island |
Erweiterte Zustimmungslösung |
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Italien |
Widerspruchslösung
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Organspenderegister (Zustimmung und
Ablehnung)**
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen".
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Japan |
Enge Zustimmungslösung mit Widerspruchsrecht der
Angehörigen |
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Kroatien |
Widerspruchslösung |
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis,
kroatisch. Zustimmung und
Ablehnung eintragbar. |
Lettland*** |
Widerspruchslösung
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"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Liechtenstein |
Informationslösung |
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Litauen |
Erweiterte Zustimmungslösung (kein Gesetz) |
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Luxemburg |
Widerspruchslösung
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Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Malta |
Erweiterte Zustimmungslösung |
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Niederlande |
Erweiterte Zustimmungslösung |
Link zum:
Organspenderegister
(Zustimmung und Ablehnung) |
Norwegen*** |
Widerspruchslösung
|
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Österreich |
Widerspruchslösung
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Widerspruchregister (nur
Ablehnungen) wird geführt vom Österreichischen Bundesinstitut
für Gesundheitswesen.
Eintrag im »Widerspruchregister gegen
Organspende« auch für Ausländer |
Polen |
Widerspruchslösung
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Widerspruchsregister (Central
register of objections) (nur Ablehnung) + weitere
Widerspruchsmöglichkeiten**
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis,
polnisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar. |
Portugal |
Widerspruchslösung
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Widerspruchsregister (Registo
Nacional de não Dadores-RENNDA)(nur Ablehnung) + individuelle
Widerspruchskarte
Es gibt ein Formular, dass in jeder Gesundheitseinrichtung
ausgefüllt werden kann.**
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Rumänien |
Erweiterte Zustimmungslösung |
Link zur Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis,
rumänisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar. |
Russland |
Erweiterte
Widerspruchslösung |
Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Schweden*** |
Widerspruchslösung
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Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Schweiz |
Erweiterte Zustimmungslösung
Laut Bundesgesetz über die
Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
(Transplantationsgesetz) vom 8. Oktober 2004 |
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Slowakei |
Widerspruchslösung
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Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Slowenien |
Widerspruchslösung
|
Register ?
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Spanien |
Widerspruchslösung
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Widerspruchsregister**
Organización Nacional de Trasplantes de
España
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Tschechien |
Widerspruchslösung
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Zentrales Widerspruchsregister (Národního
registru osob nesouhlasících s posmrtným odberem tkání a
orgánu NROD) + weitere eingeschränkte Möglichkeiten des
Widerspruchs.
Auf der Homepage des NROD(www.nrod.cz)
gibt es ein entsprechendes Formular, dessen Nutzung aber nicht
zwingend ist.
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Türkei*** |
Widerspruchslösung
|
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Ungarn |
Widerspruchslösung
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Widerspruchsregister (nur
Ablehnung)**
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis,
ungarisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar. |
USA |
Erweiterte Zustimmungslösung |
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Vereinigte Arabische Emirate
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Erweiterte Zustimmungslösung |
Quelle:
www.dubai-report.de,
01.06.2010 |
Weißrußland |
Erweiterte Zustimmungslösung |
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Zypern*** |
Widerspruchslösung |
"Widerspruchserklärungen in
verschiedenen Sprachen". |
Quellen:
- Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Transplantationsgesetz.
Kommentar mit einer umfassenden Einführung. Kohlhammer 2001, S.
6 ff.
- *Stern Shortnews, 03.12.2005.
In Argentinien sind neuerdings nach dem Tod alle Bürger
potentielle Organspender
- **Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation
vom 3.6.2005.
- *** Stiftung Organtransplantation, Februar 2011
- Håkan Gäbel. Donor Registries Throughout Europe and Their
Influence on Organ Donation. In: Transplantation Proceedings,
35, 997–998 (2003).
- Håkan Gäbel. National Donor Registers a Worldwide Survey.
ANNALS OF TRANSPLANTATION, Vol. 9, No. 1, 2004, pp. 15–18
PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer
Organspende bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen"
angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird!
Wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, kann eine
Multiorganentnahme erfolgen, wobei Hornhäute, Innenohrknöchel,
Kieferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse,
Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark
entnommen werden können.
Die Angehörigen müssen nicht informiert oder gefragt werden.
Auch Ausländer können in diesen Ländern explantiert werden!
Mir liegen zur Zeit (Juni 2005) keine anders lautenden,
schriftlichen Informationen vor. Auch die Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO) und die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) konnten mir keine näheren
Informationen mitteilen (Stand: Juni 2005).
PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer
Organspende bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen"
angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird!
Angehörige "werden allenfalls als "Boten eines vom Verstorbenen zu
Lebzeiten erklärten Willens akzeptiert."*
* Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Transplantationsgesetz.
Kommentar mit einer umfassenden Einführung. Kohlhammer 2001, S. 6.
Körperteile dürfen nur entnommen werden, wenn zu Lebzeiten
ausdrücklich eingewilligt wurde. Angehörige haben kein
Mitspracherecht.
Bei Vorliegen eines "Organspendeausweises" können Körperteile
entnommen werden. Aber auch Angehörige können einer Entnahme von
Körperteilen zustimmen, wenn kein "Spendeausweis" vorliegt. Haben
"SpenderInnen" oder die Angehörigen keine Einschränkungen
vorgenommen, kann eine Multiorganentnahme (siehe oben) erfolgen.
PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer
"Organspende" bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen"
angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird! Allerdings
müssen die Angehörigen informiert werden und sie haben ein
Einspruchsrecht gegen die Organentnahme!
Eine Organentnahme ist immer - selbst beim Vorliegen eines
Widerspruchs - zulässig!
(Diese Informationen wurden aus
www.transplantation-information.de entnommen)
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