Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

Ora et labora - bete und arbeite - Maßstab eines Christen !

 

In den Wind gereimt

 

Es findet statt im Mutterschoß ein Holocaust, der namenlos.

 

Vielleicht, daß einst in fernen Zeiten die,

 welche heut dagegen streiten, als die gerechten Kämpfer gelten

im Widerstand, der damals selten, und jene, 

die den bösen Brauch erklär`n als "Recht auf ihren Bauch",

als die historisch schuld`ge Schar, die Massenmords Komplice war.

Wolf Martin (Kronenzeitung 9.8.1997)

 

Es ist unsere Absicht, alle Daten und Fakten über das große Unrecht der Ermordung ungeborener Kinder zu erfassen. Wir arbeiten hier u. a. für die Geschichtsforschung unserer Heimat, damit diese einmal korrekt wiedergegeben werden kann.

Bedenken Sie, welche Schwierigkeiten es bei der Aufarbeitung der NAZI - Verbrechen gegeben hat... dem wollen wir vorbeugen!

 

Das vorsätzliche

 

 Zu-Tode-Bringen 

 

eines

 

 schuldigen

 

 Menschen 

 

ist 

 

HINRICHTUNG !

Wurden die Juden

 in Auschwitz

       

 

getötet

oder

ermordet?

Das vorsätzliche

 

 Zu-Tode-Bringen

 

eines

 

unschuldigen 

 

Menschen

 

ist 

 

 MORD!

 

 

Wir haben aus der Geschichte "gelernt" !

 

Erachten Sie unsere Arbeit nicht

als eine Diskriminierung der Personen,

sondern als eine historisch, wissenschaftliche Arbeit.

 

Viele "Ärzte" sind von Ihrer "ARBEIT" , der Abtreibung ( = vorgeburtliche Kindestötung ) überzeugt und meinen, den Frauen helfen zu können.

Die Ärzte und das Personal werden aber doch nervös bzw. in unserem Sinn ansprechbar, wenn in der Öffentlichkeit "ihre Arbeit" kritisiert wird und vor ihrer Praxis, Ambulanz, Klinik oder dem Krankenhaus Gebetsmahnwachen, Mahnwachen, Verteilaktionen stattfinden.

Viele Ärzte und die medizinischen Mitarbeiter haben verdrängt,

daß die Abtreibungstötung bis zur 12. Woche  im dem Urteil vom 

Bundesverfassungsgericht vom 28.5.1993

als  nicht rechtsmäßig = rechtswidrig  bezeichnet wird.

 

Mit dieser Tatsache  möchten sie nicht konfrontiert werden,

 um kein schlechtes Gewissen zu bekommen, wenn sie töten!!!

 

Wer die Wahrheit nicht kennt,

ist ein Dummkopf.

Wer aber die Wahrheit kennt und

sie eine Lüge nennt,

der ist ein Verbrecher!

Bert Brecht

 

"Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt,  wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von der Bürde zu befreien oder das Leben der Frucht dem Wohle der Mutter zu opfern?

So viel Scheinbares ein solches Gutes es für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade Unrecht und strafbar sein. Sie  hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. 

Er soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück oder Unglück sei, - ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksichtnahme in seinem Berufe aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird zum gefährlichsten Menschen im  Staate!" 

                   Aussage von Christopf-Wilhelm Hufeland ( Leibsarzt Goethes und Schillers) vor 200 Jahren

 

Wir möchten nochmals grundsätzlich festhalten:

Das Töten eines Menschen ist immer verwerflich, unabhängig davon, ob jemand:

geboren, jung, gesund, nicht behindert, reich, erfolgreich,

ungeboren, alt, krank, behindert , arm, nicht erfolgreich ist,

Christ, Jude, Muslim, Heide, Hindu, Budist oder einen anderen Glauben hat .

 

Herodes, Hitler, Stalin und viele andere aus unserer Geschichte, aber auch nicht wenige Politiker  der Gegenwart reihen sich in die Namensliste der Verbrecher ein.

Wir möchten auch nochmals erwähnen, daß wir  abtreibende Frauen

 nicht mit SS-Mördern gleichsetzen!

 Wir wollen überhaupt nicht gleichsetzen, sondern lediglich vergleichen.

Ein Vergleich beinhaltet geradezu zwei Dinge.

Unser Vergleich bezieht sich nicht auf die Täter, sondern auf das Ausmaß der ermordeten Menschen; oder anders gesagt,

die Beweggründe für die Morde/Tötungen mögen unterschiedlich sein, jedoch sind wir über jede Mordtat gleichermaßen erschrocken.

Wegen der Gleichheit aller Menschen

 gibt es eben keine Ermordeten erster und zweiter Klasse!

 

 


Aktionen für das Leben!

 

 Was Du kannst, das sollst Du wagen !  

 

Jeder interessierte Mensch hat die Möglichkeit,

direkt oder indirekt auf das verabscheuungswürdige Verbrechen der Neuzeit,

  dem  BABYCAUST

hinzuweisen und auf eine Änderung zu drängen, z.B.:

 

1.  Abtreibungswillige Frauen unmittelbar vor der Abtreibung zu erreichen, mit ihnen zu sprechen und zur Annahme ihres Kindes zu bewegen, Hilfen aufzeigen und bei persönlichen Problemen versuchen, Hilfestellungen anzubieten.
2. Mit den Ärzten und dem Personal sprechen, um Sie zur Aufgabe ihrer Tötungstätigkeit zu bewegen. Oder auch:  Schreiben Sie an die Ärzte oder schicken Sie ein Flugblatt zu.
3. Mit Anwohnern und Passanten zu sprechen, um Verständnis und ggf. Unterstützung für diese Einsätze zu erhalten. 
4. Es ist z. Zt. noch so, dass Patienten und Anwohner, welche erfahren, dass "IHR" Arzt Abtreibungen vornimmt, entsetzt reagieren und sogar den Arzt in Zukunft meiden bzw. wechseln. Dies könnte den "Arzt"  eventuell zur Aufgabe des Tötungsgeschäfts zu bringen.
5. Auch Mitarbeiter von Beratungsstellen, z.B. der "Pro Familia", "Donum vitae" wollen wir zum Umdenken bewegen
6. Durch Liebe und Gebet:  von einer Kultur des Todes zur Kultur des Lebens!

 

Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland

Präambel  ( Auszug )

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

 von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren 

und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa

 dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk...."

 

Artikel 1 GG 

1. 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Artikel 4 

1. 

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

2.

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

 

Artikel 5 GG

1. 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen    Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Artikel 6 GG

1.

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung                                                                        

 

Gesetzliche Bestimmungen

 

  §14 Versamml.G. ( Versammlungsgesetz )     <Anmeldepflicht>

1.

Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder  des Aufstandes anzumelden.

2.

In der Versammlung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich ist.

   

Info!!!

Es kommt nicht darauf an, was der Gesetzgeber

zur Ermordung ungeborenen Kinder aussagt.

Ein Gesetz, das sich nicht nach den 10 Geboten Gottes (Naturrecht=Menschenrecht) orientiert, wird niemals die Würde des Rechts erreichen, weil ein naturwidriges Gesetz keine Gerechtigkeit bewirken kann.

RECHTSPOSITIVISMUS:

Summum - jus - saepe summa injuria esse desicitur !

 

   Das gesetzte Recht kann oft das größte Unrecht bedeuten ! 

 

Die Angeklagten im Nürnberger Prozess beriefen sich auf geltendes Recht !

Auf dieses müssen Sie achten:

Verteilaktion 

 

 

Flugblätter dürfen immer ( in Fußgängerzonen auch mit mehreren Personen) verteilt werden. Das Flugblatt muss ein Impressum ( V.i.S.d.P. = Verantwortlich im Sinne des Presserechtes) ausweisen. Ist das nicht der Fall, macht man sich strafbar

Nehmen mehrere Personen an der Verteilaktion teil, soll auf einen räumlichen Abstand( 2 Personen dürfen zusammen stehen)  geachtet werden.

Es könnte sonst sein, das man als eine Versammlung ( 2 Personen + 1 Person) angesehen wird. Das könnte dann vom Ordnungsamt oder der Polizei untersagt werden .

   

 

Mahnwache

 ( max. 2 Personen )

 

Keine 

Anmeldepflicht!

 

Bis zu 2 Personen können immer (Artikel 5 GG) eine  Mahnwache - ohne Anmeldung - durchführen.

Bei der Mahnwache darf man ein sog. Sandwich-Plakat ( z.B. mit Bildern und/oder Text) umhängen, um eher wahrgenommen zu werden und dem Anliegen mehr Gewichtung zu geben.

keine Gegenstände auf öffentlichen Gelände abstellen!

 

Beachten: Sobald diverse Gegenstände ( z.B. Schilder etc.) auf öffentlichem Gelände z.B. Bürgersteig abgestellt werden, handelt es sich um eine Sondernutzung, die ausschließlich das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt - bei einer etwa 2-3Wochen vorherigen Anmeldung - erteilt.

   

 

Versammlungen

 (ab 3 Personen)

 

 Anmeldepflicht!

Spätestens 48 Stunden vor Beginn der geplanten Veranstaltung ist dies der zuständigen Polizeibehörde oder des Ordnungsamtes anzukündigen. Eine schriftliche Genehmigung ist - vom Gesetzgeber - nicht vorgeschrieben. In der Praxis hat sich dies aber bewährt. Bei der Anmeldung der Versammlung muss folgendes angegeben werden:

- Tag der Veranstaltung

-  Beginn und Ende

-  vorgesehener Versammlungsort

-  Umzug vorgesehen? wenn ja, Wegstrecke beschreiben

-  voraussichtliche  Teilnehmerzahl

-  verantwortlichen Leiter benennen

-  kommen Transparente oder Sonstiges zum Einsatz

-  Megaphondurchsagen, ja oder nein

Wir empfehlen, sich hier vorzeitig und gut zu informieren.

     

Spontan -

Versammlungen

 

 

 keine

Anmeldepflicht!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eil -

Versammlungen

 

 

Anmeldepflicht!

 

 

Spontanversammlungen bzw. -demonstrationen sind Versammlungen oder Aufzüge, die nicht von langer Hand vorbereitet sind, sondern aus einem aktuellen Anlass entstehen.

Man unterscheidet hierbei zwischen den (mangels Möglichkeit) nicht anmeldepflichtigen Sofortversammlungen (Spontanversammlungen im engeren Sinne) und den anmeldepflichtigen Eil- bzw. Blitzversammlungen (Spontanversammlungen im weiteren Sinne).

Sofortversammlungen (nicht anmeldepflichtig)
Sofortversammlungen haben in der Regel keinen anmeldefähigen und damit auch –pflichtigen Veranstalter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie aus aktuellem Anlass augenblicklich entstehen, der unmittelbare Beschluss sich zu versammeln mit der tatsächlichen Ausführung also unmittelbar zeitlich zusammenfällt.

Eine Anmeldung ist dann, ohne dem Sinn der Versammlung zu widersprechen (um der Anmeldepflicht nachzukommen, müsste die Versammlung aufgeschoben werden), nicht mehr möglich.


Eilversammlungen (anmeldepflichtig)
Auch Eil- bzw. Blitzversammlungen zeichnen sich dadurch aus, dass der mit der Versammlung verfolgte Zweck bei Einhaltung der versammlungsgesetzlich vorgegebenen 48-Stunden-Frist nicht erreicht werden könnte.

Bei diesen Versammlungen bzw. Demonstrationen bleibt die Anmeldepflicht grundsätzlich bestehen und es wird lediglich die gesetzliche Frist verkürzt. Hierbei fällt die Entscheidung sich zu versammeln nicht unmittelbar mit der tatsächlichen Durchführung der Versammlung zusammen, so dass noch, wenn auch eingeschränkt, gewisse Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Fertigung von Transparenten) getroffen werden können.

In aller Regel ist hier ein Veranstalter vorhanden, für den auch unter Nichteinhaltung der 48-Stunden-Frist noch die Möglichkeit und damit die Verpflichtung zur Anmeldung besteht. Notfalls kann auch eine telefonische Anmeldung über den polizeilichen Notruf 110 erfolgen.

(Quelle: https://www.berlin.de/polizei/service/versammlung.html)

 

     
   

 

Gebetsaktionen

Wenn Sie "nur" Beten wollen, alleine oder mit mehreren Personen,  tun sie schon mal das Wichtigste überhaupt, was bei unserem Anliegen nie fehlen darf: Das Gebet! Die Religionsfreiheit ist grundsätzlich nach Artikel 4 GG zugesagt. 

Aber Vorsicht:  Polizei und Ordnungsamt können dies ab 3 Personen auch anders sehen!!!

   

 

Anzeigen

- Infos -

Wir haben öfters feststellen müssen, das sich weder die Ärzte noch Kliniken an die Bestimmungen des § 219a (Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch halten). Wenn Sie eine entsprechende Werbung entdecken, machen Sie eine Strafanzeige.

 

Verhalten Sie sich stets so, das niemand einen  Grund zur Beanstandung findet.

Bleiben Sie immer ruhig und besonnen und treten Sie in der Liebe Jesus Christus den Menschen entgegen.

Achten Sie auch darauf, mit welchen Personen sie unterwegs sind.

Gewalttätigkeit, Denunzierungen oder Blockaden müssen Fremdwörter sein und auch bleiben!

 

Dies alles sind nur Hinweise und beanspruchen keine Vollständigkeit. Jeder ist für sein Tun selbst verantwortlich.

 

Gottes reichen Segen für EURE Lebensrechtsarbeit !


 

 Was ist die Freiheit in einer Demokratie noch wert ?

"Der Kampf aufs Messer zwischen Kommunismus und Kapitalismus ist unvermeidlich.

Gewiß, heute sind wir noch nicht stark genug, anzugreifen.

Unser Augenblick wird in 30 oder 40 Jahren kommen!

Um zu siegen, brauchen wir ein Element der Überraschung. Die Bourgeoisie muß eingeschläfert werden.

Eines Tages werden wir damit beginnen, die theatralischste Friedensbewegung zu entfachen, die jemals existiert hat.

Die kapitalistischen Länder, stupid und dekadent, werden mit Vergnügen an ihrer Zerstörung arbeiten. Sie werden auf den Leim der Gelegenheit zu neuer Freundschaft kriechen.

Und sobald sich ihr Schutzgürtel entblößt, werden wir sie mit unserer geballten Faust zerschmettern!"

( Dimitrij Manuilskij, Leiter  der Kommintern, 1931)

"Wenn wir eine Nation vernichten wollen, so müssen wir zuerst ihre Moral vernichten. 

Dann wird uns die Nation als reife Frucht in den Schoß fallen."  

( Lenin )

                                                                                        

"Ihr könnt

das  ganze Volk einen Teil der Zeit

und

einen Teil des Volkes die ganze Zeit

 

aber nicht

das ganze Volk

die ganze Zeit    irreführen!"

 

Abraham Lincoln

(ehemaliger US-Präsident)

 

Es ist schon erschreckend, wie weit sich unser Staat von seinen Grundgesetzen abgewendet hat.

Je mehr von Freiheit geredet wird, um so mehr wird eingeschränkt....

...und je mehr von Frieden geredet wird, um so mehr sind wir vom Krieg bedroht.

Man spricht von Demokratie und Freiheit und bekämpft die Freiheit des Bundesbürgers mit den Mitteln der Demokratie. Wirksamer und  effektiver als vor über 60 Jahren.

Man hat "gelernt"!

 

So wie Pater Rupert Mayer aus  München im Dritten Reich Widerstand leistete und wie viele nach seinem Motto  " Ich schweige nicht " handelten, so wollen viele Bundesbürger das größte Verbrechen der Neuzeit, die  Abtreibungstötung,  nicht schweigend hinnehmen!!

Trotz allem Widerstand wollen wir unseren Einsatz für den Lebensschutz  weiter durchführen!

Das wir mit heftigen Gegenwind bei unseren Einsätzen für das Leben rechnen könne, sollen nachfolgende Beispiele belegen. Es wird versucht, wie in einer Diktatur, den  allen Bundesbürgern im Grundgesetz garantierte Recht  Meinungsfreiheit in Wort und Bild einzuschränken. Diesmal allerdings mit den Mitteln der Demokratie!

Das kann nicht hingenommen werden!

Wenn Sie schon einmal selbst betroffen waren, senden Sie uns die Unterlagen zu. Nach Prüfung werden wir "Ihren Fall" kostenlos veröffentlichen.



Hohes Rechtsgut:  Meinungsfreiheit!

 

Recht haben ... und Recht bekommen
sind zwei verschiedene Sachen!
 


"Ergeben sich - wie vorliegend - aus dem Kontext und den äußeren Umständen (Gestaltung der Aussage als Transparent, Verteilung von Flußblättern bzw. Veröffentlichung der Meinung als Leserbrief) Anhaltspunkte, die eine andere Deutung zumindest als möglich erscheinen lassen (hier: Äußerungen, die nicht Soldaten als Personen herabwürdigen, sondern das Soldatentum und das Kriegshandwerk als mit der Tötung von Menschen verbundenes Verhalten verurteilten sollten), so dürfen die Gerichte eine zur Bestrafung führende Deutung nur dann zugrunde legen, wenn sie zuvor die anderen Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen haben."

 

(Bescheid einer Staatsanwaltschaft in Anlehnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.1995 zur Äußerung "Soldaten sind Mörder")

 

Der eigentliche Stolperstein bei den Entscheidungen der Staatsanwälte und Richter ist:
 
                          Die "eigene Gesinnung".
Und diese "eigene Gesinnung", die verschiedene Abhängigkeitsfaktoren haben kann, z.B.: Alter, Erfolg, Status, Vorgesetze usw. spielt in der Auslegung und Beurteilung eines Falles immer eine entscheidene Rolle.
Deshalb ist es in unserem freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat immer angebracht, "auf der HUT zu sein"!!

 

 

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