In den Wind gereimt
Es findet statt im Mutterschoß ein Holocaust,
der namenlos.
Vielleicht, daß einst in fernen Zeiten die,
welche heut dagegen streiten, als die
gerechten Kämpfer gelten
im Widerstand, der damals selten, und jene,
die den bösen Brauch erklär`n als "Recht auf
ihren Bauch",
als die historisch schuld`ge Schar, die
Massenmords Komplice war.
Wolf Martin (Kronenzeitung 9.8.1997)
Es ist unsere Absicht, alle Daten und Fakten
über das große Unrecht der Ermordung ungeborener Kinder zu erfassen.
Wir arbeiten hier u. a. für die
Geschichtsforschung unserer Heimat, damit diese einmal korrekt wiedergegeben
werden kann.
Bedenken Sie, welche Schwierigkeiten es bei
der Aufarbeitung der NAZI - Verbrechen gegeben hat... dem wollen wir
vorbeugen!
Das vorsätzliche
Zu-Tode-Bringen
eines
schuldigen
Menschen
ist
HINRICHTUNG !
|
Wurden die Juden
in Auschwitz
getötet
oder
ermordet? |
Das vorsätzliche
Zu-Tode-Bringen
eines
unschuldigen
Menschen
ist
MORD! |
Wir haben aus der Geschichte
"gelernt" !
Erachten Sie unsere Arbeit nicht
als eine Diskriminierung der Personen,
sondern als eine historisch, wissenschaftliche
Arbeit.
Viele "Ärzte" sind von Ihrer "ARBEIT" , der Abtreibung ( = vorgeburtliche
Kindestötung ) überzeugt und meinen, den Frauen helfen zu können.
Die
Ärzte und das Personal werden aber doch nervös bzw. in unserem Sinn
ansprechbar, wenn in der Öffentlichkeit "ihre Arbeit" kritisiert wird und
vor ihrer Praxis, Ambulanz, Klinik oder dem Krankenhaus Gebetsmahnwachen,
Mahnwachen, Verteilaktionen stattfinden.
Viele Ärzte und die
medizinischen Mitarbeiter haben verdrängt,
daß die
Abtreibungstötung bis zur 12. Woche im dem Urteil vom
Bundesverfassungsgericht vom 28.5.1993
als nicht
rechtsmäßig = rechtswidrig bezeichnet
wird.
Mit dieser Tatsache möchten sie nicht
konfrontiert werden,
um kein schlechtes Gewissen zu bekommen,
wenn sie töten!!!
Wer
die Wahrheit nicht kennt,
ist
ein Dummkopf.
Wer
aber die Wahrheit kennt und
sie
eine Lüge nennt,
der
ist ein Verbrecher!
Bert
Brecht |
"Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich
selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr
erzeugt, wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der
Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein,
jenen Elenden etwas früher von der Bürde zu befreien oder das Leben der
Frucht dem Wohle der Mutter zu opfern?
So
viel Scheinbares ein solches Gutes es für sich hat, so sehr es selbst
durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch
falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten
Grade Unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes
auf.
Er
soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück
oder Unglück sei, - ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an.
Und maßt er sich einmal an, diese Rücksichtnahme in seinem Berufe
aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird zum
gefährlichsten Menschen im Staate!" |
Aussage von
Christopf-Wilhelm Hufeland ( Leibsarzt Goethes und Schillers) vor 200
Jahren |
Wir möchten nochmals grundsätzlich
festhalten: Das Töten eines Menschen ist immer
verwerflich, unabhängig davon, ob jemand:
geboren, jung, gesund, nicht behindert, reich, erfolgreich,
ungeboren, alt, krank, behindert , arm, nicht erfolgreich ist,
Christ, Jude, Muslim, Heide, Hindu, Budist oder einen anderen
Glauben hat .
Herodes, Hitler, Stalin
und viele andere aus unserer Geschichte, aber auch nicht wenige
Politiker der Gegenwart reihen sich in die Namensliste der
Verbrecher ein.
Wir möchten auch nochmals erwähnen, daß wir
abtreibende Frauen
nicht mit SS-Mördern gleichsetzen!
Wir wollen überhaupt nicht gleichsetzen, sondern
lediglich vergleichen.
Ein Vergleich beinhaltet
geradezu zwei Dinge.
Unser
Vergleich bezieht sich nicht auf die Täter, sondern auf das Ausmaß der
ermordeten Menschen; oder anders gesagt,
die
Beweggründe für die Morde/Tötungen mögen unterschiedlich sein, jedoch
sind wir über jede Mordtat gleichermaßen erschrocken.
Wegen der Gleichheit aller Menschen
gibt es eben keine Ermordeten erster und
zweiter Klasse!
|
Aktionen für das Leben!
Was
Du kannst, das sollst Du wagen !
Jeder interessierte Mensch hat die
Möglichkeit,
direkt oder indirekt auf das
verabscheuungswürdige Verbrechen der Neuzeit,
dem
BABYCAUST
hinzuweisen und auf eine Änderung zu drängen,
z.B.:
1. |
Abtreibungswillige
Frauen unmittelbar vor der Abtreibung zu erreichen, mit ihnen zu
sprechen und zur Annahme ihres Kindes zu bewegen, Hilfen aufzeigen und
bei persönlichen Problemen versuchen, Hilfestellungen anzubieten. |
2. |
Mit den Ärzten und
dem Personal sprechen, um Sie zur Aufgabe ihrer Tötungstätigkeit zu
bewegen. Oder auch: Schreiben Sie an die Ärzte oder schicken Sie ein
Flugblatt zu. |
3. |
Mit Anwohnern und
Passanten zu sprechen, um Verständnis und ggf. Unterstützung für diese
Einsätze zu erhalten. |
4. |
Es ist z. Zt. noch
so, dass Patienten und Anwohner, welche erfahren, dass "IHR" Arzt
Abtreibungen vornimmt, entsetzt reagieren und sogar den Arzt in
Zukunft meiden bzw. wechseln. Dies könnte den "Arzt" eventuell zur
Aufgabe des Tötungsgeschäfts zu bringen. |
5. |
Auch Mitarbeiter von
Beratungsstellen, z.B. der "Pro Familia", "Donum vitae" wollen wir zum
Umdenken bewegen |
6. |
Durch Liebe und
Gebet: von einer Kultur des Todes zur Kultur des Lebens! |
Das
Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland
Präambel ( Auszug )
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor
Gott und den Menschen,
von dem
Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren
und als
gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa
dem Frieden
der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk...."
Artikel 1 GG
1. |
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt. |
Artikel 4
1. |
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens
und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind
unverletzlich. |
2. |
Die ungestörte Religionsausübung wird
gewährleistet. |
Artikel 5 GG
1. |
Jeder hat das Recht, seine Meinung in
Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und
Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. |
Artikel 6 GG
1. |
Ehe und Familie stehen unter dem
besonderen Schutz der staatlichen
Ordnung |
Gesetzliche Bestimmungen
§14 Versamml.G. ( Versammlungsgesetz )
<Anmeldepflicht>
1. |
Wer die Absicht hat, eine öffentliche
Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat
dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde
unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufstandes
anzumelden. |
2. |
In der Versammlung ist anzugeben, welche
Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich
ist. |
Info!!! |
Es kommt nicht darauf an,
was der Gesetzgeber
zur Ermordung ungeborenen
Kinder aussagt. |
Ein Gesetz, das sich nicht
nach den 10 Geboten Gottes (Naturrecht=Menschenrecht) orientiert, wird
niemals die Würde des Rechts erreichen, weil ein naturwidriges Gesetz
keine Gerechtigkeit bewirken kann. |
RECHTSPOSITIVISMUS:
Summum - jus - saepe summa
injuria esse desicitur !
Das gesetzte Recht
kann oft das größte Unrecht bedeuten ! |
Die Angeklagten im
Nürnberger Prozess beriefen sich auf geltendes Recht !
Auf dieses müssen Sie
achten:
Verteilaktion
|
Flugblätter dürfen immer (
in Fußgängerzonen auch mit mehreren Personen) verteilt werden. Das
Flugblatt muss ein Impressum ( V.i.S.d.P. = Verantwortlich im Sinne des
Presserechtes) ausweisen. Ist das nicht der Fall, macht man sich
strafbar
Nehmen mehrere Personen an
der Verteilaktion teil, soll auf einen räumlichen Abstand( 2 Personen
dürfen zusammen stehen) geachtet werden.
Es könnte sonst sein, das man als eine
Versammlung ( 2 Personen + 1 Person) angesehen wird. Das könnte dann vom
Ordnungsamt oder der Polizei untersagt werden . |
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Mahnwache
(
max. 2 Personen )
Keine
Anmeldepflicht!
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Bis zu 2 Personen können immer (Artikel 5 GG) eine Mahnwache - ohne
Anmeldung - durchführen.
Bei der Mahnwache darf man ein sog. Sandwich-Plakat ( z.B. mit Bildern
und/oder Text) umhängen, um eher wahrgenommen zu werden und dem Anliegen
mehr Gewichtung zu geben.
keine
Gegenstände auf öffentlichen Gelände abstellen!
Beachten: Sobald diverse Gegenstände ( z.B. Schilder etc.) auf
öffentlichem Gelände z.B. Bürgersteig abgestellt werden, handelt es sich
um eine Sondernutzung, die ausschließlich das Ordnungsamt der jeweiligen
Stadt - bei einer etwa 2-3Wochen vorherigen Anmeldung - erteilt. |
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Versammlungen
(ab
3 Personen)
Anmeldepflicht!
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Spätestens 48 Stunden vor Beginn der geplanten Veranstaltung ist dies
der zuständigen Polizeibehörde oder des Ordnungsamtes anzukündigen. Eine
schriftliche Genehmigung ist - vom Gesetzgeber - nicht vorgeschrieben.
In der Praxis hat sich dies aber bewährt. Bei der Anmeldung der
Versammlung muss folgendes angegeben werden:
-
Tag der Veranstaltung
-
Beginn und Ende
-
vorgesehener Versammlungsort
-
Umzug vorgesehen? wenn ja, Wegstrecke beschreiben
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl
-
verantwortlichen Leiter benennen
-
kommen Transparente oder Sonstiges zum Einsatz
-
Megaphondurchsagen, ja oder nein
Wir empfehlen, sich hier vorzeitig und gut zu informieren. |
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Spontan -
Versammlungen
keine
Anmeldepflicht!
Eil -
Versammlungen
Anmeldepflicht!
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Spontanversammlungen bzw. -demonstrationen sind
Versammlungen oder Aufzüge, die nicht von langer Hand vorbereitet sind,
sondern aus einem aktuellen Anlass entstehen.
Man unterscheidet hierbei zwischen den (mangels Möglichkeit) nicht
anmeldepflichtigen Sofortversammlungen (Spontanversammlungen im engeren
Sinne) und den anmeldepflichtigen Eil- bzw. Blitzversammlungen
(Spontanversammlungen im weiteren Sinne).
Sofortversammlungen (nicht
anmeldepflichtig)
Sofortversammlungen haben in der Regel keinen anmeldefähigen und damit
auch –pflichtigen Veranstalter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie
aus aktuellem Anlass augenblicklich entstehen, der unmittelbare
Beschluss sich zu versammeln mit der tatsächlichen Ausführung also
unmittelbar zeitlich zusammenfällt.
Eine Anmeldung ist dann, ohne dem Sinn der Versammlung zu widersprechen
(um der Anmeldepflicht nachzukommen, müsste die Versammlung aufgeschoben
werden), nicht mehr möglich.
Eilversammlungen (anmeldepflichtig)
Auch Eil- bzw. Blitzversammlungen zeichnen sich dadurch aus, dass der
mit der Versammlung verfolgte Zweck bei Einhaltung der
versammlungsgesetzlich vorgegebenen 48-Stunden-Frist nicht erreicht
werden könnte.
Bei diesen Versammlungen bzw. Demonstrationen bleibt die Anmeldepflicht
grundsätzlich bestehen und es wird lediglich die gesetzliche Frist
verkürzt. Hierbei fällt die Entscheidung sich zu versammeln nicht
unmittelbar mit der tatsächlichen Durchführung der Versammlung zusammen,
so dass noch, wenn auch eingeschränkt, gewisse Vorbereitungsmaßnahmen
(z.B. Fertigung von Transparenten) getroffen werden können.
In aller Regel ist hier ein Veranstalter vorhanden, für den auch unter
Nichteinhaltung der 48-Stunden-Frist noch die Möglichkeit und damit die
Verpflichtung zur Anmeldung besteht. Notfalls kann auch eine
telefonische Anmeldung über den polizeilichen Notruf 110 erfolgen.
(Quelle: https://www.berlin.de/polizei/service/versammlung.html)
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Gebetsaktionen |
Wenn Sie "nur" Beten wollen, alleine oder
mit mehreren Personen, tun sie schon mal das Wichtigste überhaupt, was
bei unserem Anliegen nie fehlen darf: Das Gebet! Die Religionsfreiheit
ist grundsätzlich nach Artikel 4 GG zugesagt.
Aber Vorsicht: Polizei
und Ordnungsamt können dies ab 3 Personen auch anders sehen!!! |
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Anzeigen
- Infos - |
Wir haben öfters
feststellen müssen, das sich weder die Ärzte noch Kliniken an die
Bestimmungen des § 219a (Verbot der Werbung für einen
Schwangerschaftsabbruch halten). Wenn Sie eine entsprechende Werbung
entdecken, machen Sie eine Strafanzeige. |
Verhalten Sie sich
stets so, das niemand einen Grund zur Beanstandung findet.
Bleiben Sie immer
ruhig und besonnen und treten Sie in der Liebe Jesus Christus den Menschen
entgegen.
Achten Sie auch
darauf, mit welchen Personen sie unterwegs sind.
Gewalttätigkeit,
Denunzierungen oder Blockaden müssen Fremdwörter sein und auch bleiben!
Dies alles sind
nur Hinweise und beanspruchen keine Vollständigkeit. Jeder ist für sein Tun
selbst verantwortlich.
Gottes reichen Segen für EURE
Lebensrechtsarbeit !
Was ist die Freiheit in einer
Demokratie noch wert ?
"Der Kampf aufs Messer zwischen Kommunismus
und Kapitalismus ist unvermeidlich.
Gewiß, heute sind wir noch nicht stark
genug, anzugreifen.
Unser Augenblick wird in 30 oder 40 Jahren
kommen!
Um zu siegen, brauchen wir ein Element der
Überraschung. Die Bourgeoisie muß eingeschläfert werden.
Eines Tages werden wir damit beginnen, die
theatralischste Friedensbewegung zu entfachen, die jemals existiert hat.
Die kapitalistischen Länder, stupid und
dekadent, werden mit Vergnügen an ihrer Zerstörung arbeiten. Sie werden auf
den Leim der Gelegenheit zu neuer Freundschaft kriechen.
Und sobald sich ihr Schutzgürtel entblößt,
werden wir sie mit unserer geballten Faust zerschmettern!"
( Dimitrij Manuilskij, Leiter der Kommintern,
1931)
"Wenn wir eine Nation vernichten wollen, so
müssen wir zuerst ihre Moral vernichten.
Dann wird uns die Nation als reife Frucht in
den Schoß fallen."
( Lenin )
"Ihr könnt
das ganze Volk einen
Teil der Zeit
und
einen Teil des Volkes
die ganze Zeit
aber nicht
das ganze Volk
die ganze Zeit
irreführen!"
Abraham
Lincoln
(ehemaliger US-Präsident)
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Es
ist schon erschreckend, wie weit sich unser Staat von seinen Grundgesetzen
abgewendet hat.
Je
mehr von Freiheit geredet wird, um so mehr wird eingeschränkt....
...und je mehr von Frieden geredet wird,
um so mehr sind wir vom Krieg bedroht.
Man
spricht von Demokratie und Freiheit und bekämpft die Freiheit des
Bundesbürgers mit den Mitteln der Demokratie.
Wirksamer und effektiver als vor über
60 Jahren.
Man
hat "gelernt"!
So wie Pater Rupert Mayer aus
München im Dritten Reich Widerstand leistete und wie viele nach seinem
Motto " Ich schweige nicht "
handelten, so wollen viele Bundesbürger das größte Verbrechen der
Neuzeit, die Abtreibungstötung, nicht schweigend hinnehmen!!
Trotz allem Widerstand wollen wir unseren Einsatz für den Lebensschutz
weiter durchführen!
Das
wir mit heftigen Gegenwind bei unseren Einsätzen für das Leben rechnen
könne, sollen nachfolgende Beispiele belegen. Es wird versucht, wie in einer
Diktatur, den allen Bundesbürgern im Grundgesetz garantierte Recht
Meinungsfreiheit in Wort und Bild einzuschränken. Diesmal allerdings mit den
Mitteln der Demokratie!
Das
kann nicht hingenommen werden!
Wenn Sie schon einmal selbst betroffen waren, senden Sie uns
die Unterlagen zu. Nach Prüfung werden wir "Ihren Fall" kostenlos
veröffentlichen.
Hohes Rechtsgut: Meinungsfreiheit!
Recht haben ... und Recht bekommen
sind zwei verschiedene Sachen!
"Ergeben sich - wie vorliegend - aus dem Kontext und
den äußeren Umständen (Gestaltung der Aussage als Transparent, Verteilung
von Flußblättern bzw. Veröffentlichung der Meinung als Leserbrief)
Anhaltspunkte, die eine andere Deutung zumindest als möglich erscheinen
lassen (hier: Äußerungen, die nicht Soldaten als Personen herabwürdigen,
sondern das Soldatentum und das Kriegshandwerk als mit der Tötung von
Menschen verbundenes Verhalten verurteilten sollten), so dürfen die Gerichte
eine zur Bestrafung führende Deutung nur dann zugrunde legen, wenn sie zuvor
die anderen Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen
haben."
(Bescheid einer Staatsanwaltschaft in
Anlehnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.1995 zur
Äußerung "Soldaten sind Mörder")
Der eigentliche Stolperstein bei den
Entscheidungen der Staatsanwälte und Richter ist:
Die "eigene Gesinnung".
Und diese "eigene Gesinnung", die
verschiedene Abhängigkeitsfaktoren haben kann, z.B.: Alter, Erfolg, Status,
Vorgesetze usw. spielt in der Auslegung und Beurteilung eines Falles immer
eine entscheidene Rolle.
Deshalb ist es in unserem
freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat immer angebracht, "auf der HUT zu
sein"!!
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