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65 Jahre nach Auschwitz

Euthanasie in Deutschland

 

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am 28.März 2007

„Danach kann bei einem unheilbar erkrankten, nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten

der Abbruch einer ärztlichen Behandlung oder Maßnahme auch dann zulässig sein,

 wenn der Sterbevorgang zwar noch nicht eingesetzt hat,

aber von einer mutmaßlichen Einwilligung des Kranken auszugehen ist.“

Willkommen im 4. Reich !!!

 

 

Überblick über Sterbehilfe in Europa

Ganz unterschiedliche Regelungen

Vor zehn Jahren wurde in den Niederlanden als weltweit erstem Staat die aktive Sterbehilfe legalisiert. Die Katholische Nachrichten-Agentur gibt einen Überblick über die Regelungen in verschiedenen europäischen Staaten.

Belgien: Im Mai 2002 hat die belgische Abgeordnetenkammer ein "Gesetz zur Euthanasie" verabschiedet. Nach dem Gesetz ist die Tötung auf Verlangen durch einen Arzt unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Zahl der Sterbehilfefälle nahm seitdem kontinuierlich zu; sie überschritt 2011 nach Schätzungen erstmals die Schwelle von 1.000 Fällen.

Deutschland: Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Das Strafgesetzbuch stellt in Paragraf 216 auch das Töten auf Verlangen - etwa durch die Verabreichung von Medikamenten - unter Strafe und droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren an. Dagegen bleibt die sogenannte passive Sterbehilfe, etwa durch Abschalten der Beatmungsgeräte straffrei, sofern sie dem Willen des Patienten entspricht. Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

Frankreich: Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe strafbar. Ärzte dürfen die Behandlung unheilbar Kranker jedoch stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. Mehrfach hatten spektakuläre Fälle in den vergangenen Jahren eine öffentliche Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Sie spielt auch im gegenwärtigen Präsidentschaftswahlkampf eine Rolle.

Großbritannien: In Großbritannien ist jede Beihilfe zur Selbsttötung verboten. Dabei gibt es einen weiten Ermessensspielraum beim Strafmaß. In der Praxis kommt es selten zur Strafverfolgung. Anfang Januar hat die "Commission on Assisted Dying" unter Leitung des früheren Generalstaatsanwalts und Lordkanzlers Lord Falconer einen Vorstoß für eine Liberalisierung veröffentlicht. Demnach sollen Volljährige, die unheilbar krank sind und eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr haben, einen assistierten Suizid wählen können.

Italien: Vergleichbar mit der Situation in Deutschland fällt die aktive Sterbehilfe grundsätzlich in den Anwendungsbereich des strafrechtlichen Verbots der vorsätzlichen Tötung. Bei einer Tötung aus Mitleid kann eine Strafmilderung gewährt werden. Abweichend von der deutschen Rechtslage ist auch die Verleitung und die Beihilfe zum Selbstmord strafbar. In Fällen des Hirntods ist das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen erlaubt, sofern Angehörige, der zuständige Chefarzt, ein behandelnder Arzt und ein Rechtsmediziner zustimmen.

Luxemburg: Im März 2009 trat ein Sterbehilfegesetz in Kraft, das aktive Sterbehilfe wie in den Niederlanden und Belgien unter bestimmten Umständen erlaubt. Bereits 2008 hatte das Parlament das Gesetz mit knapper Mehrheit beschlossen, doch Großherzog Henri I. weigerte sich aus Gewissensgründen, das Regelwerk zu unterzeichnen. Daraufhin focht das Luxemburger Parlament eine Verfassungsänderung durch und beschränkte die Rolle des katholischen Staatsoberhaupts auf eine rein repräsentative.

Niederlande: In den Niederlanden ist seit dem Jahr 2002 das "Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung" gültig und damit die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig. Das bedeutet, dass der handelnde Arzt straffrei bleibt, wenn er die vorgegebenen Sorgfaltskriterien einhält. Die Zulassung aktiver Sterbehilfe wurde inzwischen auch - unter bestimmten Voraussetzungen - auf Säuglinge und Menschen mit weniger schwerer Krankheiten ausgeweitet.

Österreich: In Österreich ist nicht nur die aktive direkte Sterbehilfe, sondern auch die Mitwirkung am Suizid verboten und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Schweiz: In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen die Mittel zum Selbstmord zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert. Die aktive Sterbehilfe ist unabhängig von den Motiven des Täters strafbar. Passive und indirekte Sterbehilfe ist erlaubt.


Sind nur die NAZIS die Bösen?

oder

gibt es da heute nicht noch Welche?

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