65 Jahre nach Auschwitz
Euthanasie in
Deutschland
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am 28.März 2007
„Danach kann
bei einem unheilbar erkrankten, nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten
der Abbruch
einer ärztlichen Behandlung oder Maßnahme auch dann zulässig sein,
wenn
der Sterbevorgang zwar noch nicht eingesetzt hat,
aber von
einer mutmaßlichen Einwilligung des Kranken auszugehen ist.“ |
Willkommen im
4. Reich !!!
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Überblick über Sterbehilfe in Europa
Ganz unterschiedliche
Regelungen
Vor zehn Jahren wurde in den Niederlanden als weltweit erstem
Staat die aktive Sterbehilfe legalisiert. Die Katholische
Nachrichten-Agentur gibt einen Überblick über die Regelungen in
verschiedenen europäischen Staaten.
Belgien: Im Mai 2002 hat die belgische Abgeordnetenkammer ein
"Gesetz zur Euthanasie" verabschiedet. Nach dem Gesetz ist die
Tötung auf Verlangen durch einen Arzt unter bestimmten Bedingungen
erlaubt. Die Zahl der Sterbehilfefälle nahm seitdem kontinuierlich
zu; sie überschritt 2011 nach Schätzungen erstmals die Schwelle
von 1.000 Fällen.
Deutschland: Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
Das Strafgesetzbuch stellt in Paragraf 216 auch das Töten auf
Verlangen - etwa durch die Verabreichung von Medikamenten - unter
Strafe und droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren an.
Dagegen bleibt die sogenannte passive Sterbehilfe, etwa durch
Abschalten der Beatmungsgeräte straffrei, sofern sie dem Willen
des Patienten entspricht. Da Selbsttötungsversuche in Deutschland
juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid
straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen
unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.
Frankreich: Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe
strafbar. Ärzte dürfen die Behandlung unheilbar Kranker jedoch
stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. Mehrfach
hatten spektakuläre Fälle in den vergangenen Jahren eine
öffentliche Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Sie spielt
auch im gegenwärtigen Präsidentschaftswahlkampf eine Rolle.
Großbritannien: In Großbritannien ist jede Beihilfe zur
Selbsttötung verboten. Dabei gibt es einen weiten
Ermessensspielraum beim Strafmaß. In der Praxis kommt es selten
zur Strafverfolgung. Anfang Januar hat die "Commission on Assisted
Dying" unter Leitung des früheren Generalstaatsanwalts und
Lordkanzlers Lord Falconer einen Vorstoß für eine Liberalisierung
veröffentlicht. Demnach sollen Volljährige, die unheilbar krank
sind und eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr haben,
einen assistierten Suizid wählen können.
Italien: Vergleichbar mit der Situation in Deutschland fällt
die aktive Sterbehilfe grundsätzlich in den Anwendungsbereich des
strafrechtlichen Verbots der vorsätzlichen Tötung. Bei einer
Tötung aus Mitleid kann eine Strafmilderung gewährt werden.
Abweichend von der deutschen Rechtslage ist auch die Verleitung
und die Beihilfe zum Selbstmord strafbar. In Fällen des Hirntods
ist das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen erlaubt, sofern
Angehörige, der zuständige Chefarzt, ein behandelnder Arzt und ein
Rechtsmediziner zustimmen.
Luxemburg: Im März 2009 trat ein Sterbehilfegesetz in Kraft,
das aktive Sterbehilfe wie in den Niederlanden und Belgien unter
bestimmten Umständen erlaubt. Bereits 2008 hatte das Parlament das
Gesetz mit knapper Mehrheit beschlossen, doch Großherzog Henri I.
weigerte sich aus Gewissensgründen, das Regelwerk zu
unterzeichnen. Daraufhin focht das Luxemburger Parlament eine
Verfassungsänderung durch und beschränkte die Rolle des
katholischen Staatsoberhaupts auf eine rein repräsentative.
Niederlande: In den Niederlanden ist seit dem Jahr 2002 das
"Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und
der Hilfe bei der Selbsttötung" gültig und damit die aktive
Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig. Das bedeutet,
dass der handelnde Arzt straffrei bleibt, wenn er die vorgegebenen
Sorgfaltskriterien einhält. Die Zulassung aktiver Sterbehilfe
wurde inzwischen auch - unter bestimmten Voraussetzungen - auf
Säuglinge und Menschen mit weniger schwerer Krankheiten
ausgeweitet.
Österreich: In Österreich ist nicht nur die aktive direkte
Sterbehilfe, sondern auch die Mitwirkung am Suizid verboten und
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
bestraft.
Schweiz: In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen die
Mittel zum Selbstmord zur Verfügung zu stellen und sie zu
begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des
Patienten profitiert. Die aktive Sterbehilfe ist unabhängig von
den Motiven des Täters strafbar. Passive und indirekte Sterbehilfe
ist erlaubt.
Sind nur die NAZIS die Bösen?
oder
gibt es da heute nicht noch
Welche? |