Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

Infos zur Euthanasie/Sterbehilfe • Anzeigen • Euthanasie-Anwalt Wolfgang Putz • Euthanasie-Anwalt Roger Kusch • Euthanasie-Lobbyisten • Organspende

 

 

Wartezeit ist angesagt:

 

Laut "www.hpd.de" erreichen Dr. Arnold zur Zeit täglich 5-10 Anfragen, die zu bearbeiten sind, ... eine Menge
... doch noch schafft er ES.

Fleißige "Suizid- bzw. Sterbe-Mithelfer" stehen schon in den Startlöschern und warten auf ihren Einsatz.

Ist die straflose Hilfe zum Suizid, insbesondere von "Non-Profit-Organisationen" erst einmal gesetzlich erlaubt, hat Dr. Arnold sein Ziel erreicht:

Die Legalisierung der Sterbehilfe/Euthanasie/Suizid!!

... und Sie gruseln sich?

Ein Mann der Zeitgeschichte:

Dr. Uwe-Christian Arnold

Aufklärung tut Not!

 

(Ihr Anruf - unser Anliegen)
 06201 / 2909929

 Fax: 06201/2909928 E-Mail

 

Der "Sterbehelfer"
Dr. Uwe-Christian Arnold

 

Der "schöne Tod" ... wo komme ich an?

"Initiative Nie Wieder"
StA Berlin
Strafanzeige
Hintergrund-Informationen

Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen
 in der Grundhaltung der Ärzte

und in der Rechtsauffassung der

Staatsanwälte und Richter.

  Klaus Günter Annen 2007

 

3

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

z.Hd. Herrn Staatsanwalt Gierse

Turmstraße 91

 10559 Berlin

 

 

übermittelt per Fax:     übermittelt per Fax:    030/9014-3310

22. August 2007

- 62 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:                AZ: 1 Kap Js 1177/07

                           Hier:  Ihr Schreiben vom 13.7.2007 (Eingang: 28.7.2007)

 

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Gierse!

 

Ihr Schreiben vom 13.Juli 2007 ist uns unverständlich.

 

Uns ist bekannt, daß Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord keine strafbaren Handlungen nach deutschem Strafgesetz darstellen.

 

Wir fragen uns aber, wie Sie gesichert und zweifelsfrei überprüfen konnten, daß nicht doch Dr. Uwe-Christian Arnold bei der krebskranken Frau „die Spritze gesetzt hat“ und darüber hinaus die Betroffene eine Hilfeleistung abgelehnt hat?

 

Da die Euthanasie aber wieder vor der Türe steht, sind Ermittlungen dringend notwendig.

Wir bitten um Nachricht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 


www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

2

1

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 


übermittelt per Fax: 030/9014-3310



19.06.2007

- 62 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:                      Strafanzeige

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Hannover!

 

Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen

                                   Dr. Uwe-Christian Arnold

                                Wilhelmsruher Damm 116 

                                13158 Berlin

 

wegen Verdacht des Mordes sowie unterlassener Hilfeleistung.

 

Wir schließen uns außerdem den Ihnen vorliegenden Anzeigen, die der Grünen-Bundestagsabgeordnete Josef Winkler, der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe, die sozialistische Bundestagabgeordnete und ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin sowie der stellvertretende Vorsitzende  der christdemokratischen Bundestagsfraktion Wolfgang Zöller erstattet haben, an.

 

Den Tatbestand selbst können Sie einem Interview der taz bzw. der Internet-Adresse  www.taz.de  vom 17.6.2007 entnehmen.

 

Wir bitten, auf mögliche Gesetzeslücken zu achten und auf deren Schließung hinzuwirken!

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 


www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

info

„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen. Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte. Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet. Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war." 

Leo Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der Siegermächte Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum Fazit der Untersuchungsergebnisse. Dokumentiert unter dem Titel: ‘Medical Science under Dictatorship’ in: New England Journal of Medicine 24 (1949) S.39-47 

 

 

Mediziner darf Todesarznei überlassen


Instanzgericht will Ärzten Suizidbeihilfe erlauben
von Prof. Dr. Winfried Kluth


Ärzten darf es nicht generell verboten werden, sterbewilligen Patienten Medikamente für einen Suizid zu überlassen. Eine besondere persönliche Bindung zum Patienten kann einen Arzt in solche Gewissensnöte bringen, dass er Hilfe zum Selbstmord leisten darf, urteilte das VG Berlin – und missachtet dabei nicht nur die Rechtsprechung von BVerfG und EGMR, kommentiert Winfried Kluth.

Die deutsche Ärzteschaft hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit der Frage befasst, ob und in welcher Form Ärzte todkranken Patienten so genannte Sterbehilfe mittels entsprechenden Medikamenten leisten dürfen. Vor dem Hintergrund "liberaler" Regelungen etwa in den Niederlanden und Belgien wurde mehrfach auch für Deutschland eine Lockerung des bestehenden berufsrechtlichen Verbots verlangt.

Bislang konnten sich die Befürworter einer solchen Lockerung nicht durchsetzen. In den Berufsordnungen der Landesärztekammern wird nach wie vor bewusst vom "Beistand für Sterbende" gesprochen und normiert: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."

Gericht: Gewissensfreiheit bei enger Beziehung zu unheilbar Krankem tangiert


Ein Arzt aus Zehlendorf hatte sich hierüber hinweggesetzt und sterbewilligen Personen Medikamente zur Durchführung der Selbsttötung überlassen. Im Jahr 2007 untersagte die Berliner Ärztekammer dem Mediziner, der zum damaligen Zeitpunkt Vorsitzender der Sterbehilfeorganisation Dignitate war, diese Praxis. Das Verbot stützte sie auf die genannten Regelungen der Berufsordnung sowie die Normen des Heilberufskammergesetzes zur Berufsaufsicht.

Diese Anordnung hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin nun aufgehoben. Das Gericht führt aus, dass die Ärztekammer die Berufsausübung ihrer Mitglieder zwar auf der Grundlage des Berliner Kammergesetzes überwachen und bei drohenden Pflichtverstößen Untersagungsverfügungen erlassen darf. Gemessen am verfassungsrechtlichen Maßstab der Freiheit der Berufsausübung und der Gewissensfreiheit des Arztes sei es allerdings unzulässig, den ärztlich assistierten Suizid uneingeschränkt zu verbieten.

Diese Grundrechte sind nach Ansicht der Richter jedenfalls dann beschränkt, wenn der Arzt zu der betreffenden Person eine lang andauernde, enge persönliche Beziehung pflegt, und er in einen Gewissenskonflikt gerät, weil die Person eine freiverantwortliche Selbsttötung wünscht. Dabei müsse es sich allerdings um eine mit unerträglichen Schmerzen verbundene irreversible Krankheit handeln, für die alternative Mittel der Leidensbegrenzung nicht ausreichend zur Verfügung stehen (Urt. v. 02.04.2012, Az. VG 9 K 63.09).

VG hätte auf Beschreibung von Ausnahmen verzichten sollen


Die sehr kasuistisch anmutende Entscheidung steht in deutlichem Kontrast zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Berufung von Ärzten auf die Gewissens- und Berufsfreiheit: 1999 hatten die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines Arztes zurückgewiesen, der sich durch die Beschränkung der Lebendspende bei Organen in seiner ärztlichen Berufs- und Gewissensfreiheit verletzt sah, weil er dadurch nicht in allen Fällen Leben retten könne. In einer vergleichbaren Konstellation hatte ein Arzt aus Gewissengründen keine Lebendspende unter nicht verwandten Personen durchführen wollen. Beide Verfassungsbeschwerden wies das BVerfG seinerzeit zurück und führte zur Begründung aus, dass beide Grundrechte ihre Schranke im Schutz von Freiheit und Leben anderer Personen finden (Beschl. v. 11.08.1999, Az. 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98). Ein Arzt hat deshalb keinen Anspruch darauf, überall und immer sein Gewissensgebot umzusetzen, das ihn zur Hilfe verpflichtet.

Die aktuelle Entscheidung aus Berlin steht auch nicht in Einklang mit der im Bereich der Beschränkung von Persönlichkeitsrechten anspruchsvollen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat bereits 2002 geurteilt, dass eine staatliche Regelung, die die Beihilfe zum Suizid uneingeschränkt unter Strafe stellt, mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist. Diese Rechtsprechung wurde zuletzt 2011 bestätigt (Entscheidung Nr. 2346/02). Da die EMRK auch bei der Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes berücksichtigt werden muss, erscheint die Abweichung der Berliner Richter insoweit besonders begründungsbedürftig. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Berufung zur Klärung dieser schwierigen Frage zugelassen wurde.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die Deutschlands Nachbarstaaten in den letzten Jahren mit der Zulassung von Sterbehilfe gemacht haben, erscheint es auch problematisch, dass ein Gericht den Versuch unternimmt, Kriterien für die Zulassung einer ärztlichen Beihilfe zum Suizid zu entwickeln. Es wäre insoweit klüger gewesen, die Regelung zwar in Frage zu stellen, gleichzeitig aber auf die Beschreibung von gerechtfertigten Ausnahmen zu verzichten. Schließlich muss man auch berücksichtigen, dass sich die deutsche Ärzteschaft nach intensiven Diskussionen für die Beibehaltung der restriktiven Regelung entschieden hat. Es handelt sich um eine Kernfrage des ärztlichen Selbstverständnisses, die auch das Vertrauen aller Patienten in die ärztliche Betreuung tangiert.

Der Autor Prof. Dr. Winfried Kluth ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt. Er forscht unter anderem zum deutschen Berufsrecht.

Quelle: www.lto.de vom 3.4.2012

 

 

 

Kippt jetzt das Sterbehilfe-Verbot?

 

 

Kaum ein Thema wird in Deutschland derart kontrovers diskutiert wie die Sterbehilfe. Umfasst die unantastbare Menschenwürde auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Ableben? Am Dienstag berichtete der KURIER über den Arzt Uwe-Christian Arnold, der sein Recht auf Sterbehilfe erklagte. Ist er ein Held oder Mörder?

Bei Ärzten ist Sterbehilfe weiter heftig umstritten. Viele Berliner Mediziner wollten sich offiziell gegenüber dem KURIER nicht äußern. Dr. Thomas Jehser, Oberarzt Palliativmedizin im Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, spricht aber aus, was die meisten denken: „Die Beihilfe zum Suizid ist keine ärztliche Aufgabe. Als Arzt bin ich dem Leben verpflichtet“.

Nach dem Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts ist dies nun aber eine Gewissensentscheidung. Die Ärztekammer könne „kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen.“ (AZ: VG 9 K 63.09).

 

Eine Entscheidung, die auch der Berliner Anwalt Dieter Graefe begrüßt. Er ist der juristische Beistand des deutschen Ablegers des Sterbehilfe-Vereins „Dignitas“. „Mit dem Urteil haben wir den Fuß in der Tür, das generelle Suizidhilfe-Verbot in Deutschland zu kippen.“ Sein Argument: Mit der Regelung des Abtreibungsparagraphen 218 gelangten Frauen „von Kurpfuschern in die Hände von Ärzten“. So etwas wollen Graefe und Uwe-Christian Arnold auch für Sterbewillige erreichen – Selbstmord nur unter medizinischer Aufsicht.

Ob das allerdings klappt ist, ist fraglich. „Ich bin sehr skeptisch, ob der Gesetzgeber überhaupt genaue Regeln und Fristen festlegt. Das ist fast ausgeschlossen“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Gottfried Ludewig.

Bislang ist die „aktive Sterbehilfe“, also Tötung eines Kranken durch einen Eingriff, der nicht im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung steht, verboten und eine Straftat – selbst wenn sie auf Verlangen des Patienten geschieht.

Quelle:Berliner Kurier 3.4.2012

 

 

Deutscher Arzt gibt Beihilfe zu

Der Dignitas-Vizechef bestätigt, in Deutschland Suizid-Beihilfe geleistet zu haben. Sterbehilfe versteht er als Teil seines Arzt-Berufes. VON ANTJE LANG-LENDORFF

 

Arzt Uwe-Christian Arnold    Foto: Santiago Engelhardt

Erstmals hat ein Vertreter der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas bestätigt, auch in Deutschland Beihilfe zum Suizid geleistet zu haben. Uwe-Christian Arnold, Berliner Arzt und Zweiter Vorsitzender des Vereins in Deutschland, sagte gegenüber der taz: "Mein erster Sterbefall war eine Frau um die 50. Sie hatte Krebs." Die schwerstkranke Patientin habe ihn gefragt, was sie machen solle, wenn es nicht mehr gehe, sagte Arnold. "Sie hatte eine Morphiumpumpe. Der habe ich dann einen Tipp gegeben, wie sie es schafft."

Bisher war bekannt, dass Dignitas todkranke Menschen, die sterben wollen, in die Schweiz schickt. Dort prüft ein Arzt den Sterbewunsch des Patienten. In einer Dignitas-Wohnung trinkt der Kranke später einen Becher mit einem speziellen, in der Schweiz zugelassenen tödlichen Medikament. Er verliert das Bewusstsein und stirbt. 120 Deutsche gingen 2006 diesen Weg.

In der Bundesrepublik ist das Schweizer Medikament verboten. Doch Arnold sagt: "Man kann auch hier was machen. Das sagt nur niemand öffentlich. Aber ich habe die Nase voll von dieser Heuchelei." Kranke müssten nicht unbedingt in die Schweiz reisen. Arnold verweist darauf, dass auch in Deutschland Medikamente verschrieben werden können, die in einer bestimmten Kombination zum Tod führen.

Von Seiten der Justiz drohen Uwe-Christian Arnold voraussichtlich keine Konsequenzen. Aktive Sterbehilfe ist zwar verboten. Doch Beihilfe zur Selbsttötung ist auch in Deutschland straffrei. Allerdings gibt es Einschränkungen. Sobald der Kranke das Bewusstsein verliert, hat der Arzt die Pflicht, ihn zu retten. Ansonsten macht er sich wegen Tötung durch Unterlassen schuldig. Ärzte können also Tipps geben oder einzelne Mittel verschreiben, dürfen aber bei der Durchführung einer Selbsttötung nicht dabei sein.

Standesrechtlich ist Arnolds Vorgehen höchst umstritten. Ein Arzt gelobt bei der Erteilung der Approbation, dass die Erhaltung der Gesundheit eines Menschen das oberste Gebot seines Handelns ist. Wer dagegen verstößt, riskiert möglicherweise ein Berufsverbot. Arnold, der selbst lange Jahre eine urologische Praxis hatte, kritisiert diese Regelung scharf. "Sterbehilfe ist ein Teil unseres Berufes", sagt der Mediziner. "Der ärztlich assistierte Suizid ist mein Ziel. Im Klartext: Ich will, dass es Sterbehelfer gibt, genauso wie es Geburtshelfer gibt. Ärzte, die sich damit beschäftigen wollen, die sollen das verdammt noch mal auch tun können." Schon heute komme ein niedergelassener Arzt immer mal in die Situation, dass er "ein bisschen nachhelfen" müsse. "Das passiert nicht ständig. Das sind Einzelfälle, aber die gibt es", sagt Arnold.

Mit seinem Bekenntnis zum ärztlich assistierten Suizid geht der Dignitas-Vertreter in der Debatte um Sterbehilfe in Deutschland einen Schritt weiter. Schon die Eröffnung der Dignitas-Niederlassung in Hannover vor knapp zwei Jahren hatte für Furore gesorgt. Kritiker werfen dem Verein vor, mit der Sterbebegleitung Geschäfte machen zu wollen. Die Schnellabfertigung der Kranken sei unwürdig. Schweizer und deutsche Medien hatten auch berichtet, eine 43-jährige Deutsche sei nicht binnen Minuten gestorben, sondern habe nach Einnahme des von der Organisation besorgten Giftes einen langen Todeskampf erlitten. Dignitas wies diese Berichte als falsch zurück.

Trotz der wiederkehrenden Kritik an der Sterbehilfe-Organisation befürwortet eine große Mehrheit der Deutschen offenbar deren Anliegen. In einer Umfrage des Stern aus dem Jahr 2005 waren 74 Prozent der Meinung, es solle Ärzten erlaubt sein, Schwerstkranken auf deren persönlichen Wunsch hin ein tödliches Mittel zu verabreichen. Lediglich 20 Prozent der Befragten lehnten das ab.

Quelle:  TAZ 18.6.2007

 

Dignitas-Vize Arnold

"Es sollte Sterbehelfer geben"

Der Vize des Vereins Dignitas, Uwe-Christian Arnold, gibt erstmals zu, einer todkranken Frau "einen Tipp" zum Suizid gegeben zu haben.

 

taz: Herr Arnold, was, glauben Sie, kommt nach dem Tod?

Uwe-Christian Arnold: Nichts. Ich bin Atheist.

Von den Menschen bleibt also gar nichts übrig?

 

Ich glaube nicht an so etwas. Ich mache auch keine Fenster auf, wenn jemand gestorben ist. Manche Angehörige wollen das ja, damit die Seele herausfliegen kann. Einmal hat eine Familie sogar das Fliegengitter abgemacht. Da habe ich mich taktvollerweise zurückgezogen.

Sie sehen das sehr nüchtern.

Das heißt nicht, dass ich das Leben nicht lieben würde. Ich würde gerne noch einmal leben. Das Leben ist fantastisch. Wir leben in der besten Zeit, die es in Europa je gegeben hat. Zumindest meine Generation. Mit Deutschland ging es seit meiner Geburt fast nur bergauf.

Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold

Für die einen ist Uwe-Christian Arnold der Retter in der Not. Für die anderen versündigt er sich an seinem Beruf. Denn der 62-jährige Berliner Arzt hilft todkranken Menschen beim Sterben. Früher hatte er in Berlin eine urologische Praxis und machte nebenbei auch Sterbebegleitung. Vor zwei Jahren trat er in die umstrittene Sterbehilfe-Organisation Dignitas ein. Heute ist er Zweiter Vorsitzender des Vereins in Deutschland. Bisher war bekannt, dass Dignitas todkranke Menschen, die sterben wollen, in die Schweiz schickt. In einer Dignitas-Wohnung bekommt der Kranke auf seinen Wunsch hin einen Becher mit einem speziellen, in der Schweiz zugelassenen tödlichen Medikament. 120 Deutsche gingen 2006 diesen Weg.
 

 

Können Sie sich trotzdem vorstellen, Ihrem Leben irgendwann selbst ein Ende zu setzen?

Ja natürlich, wenn ich sehr krank wäre. Wenn ich zum Beispiel einen Hirntumor hätte im fortgeschrittenen Stadium, der zu Demenz führt. Dann würde ich rechtzeitig, bevor ich nichts mehr machen kann, diesen Weg gehen.

Warum sind Sie so sicher, dass nicht im letzten Moment die Angst vor dem Tod überwiegt?

Ich bin mir nicht sicher. Das weiß man vorher nie. Aber ich weiß, dass ich keine Schmerzen leiden will. Als Arzt habe ich gesehen, wie manche sich quälen. Diese Schmerzen, die eine schlimme Krankheit mit sich bringt, sind zermürbend.

Man kann Schmerzmittel nehmen.

Aber irgendwann hilft auch die beste Behandlung nicht mehr. Natürlich bin ich dafür, dass man alle Therapiemöglichkeiten ausschöpft. Unsere Patienten bei Dignitas fragen wir auch immer wieder: Haben Sie alles versucht? Wir loten aus, ob die Leute wirklich überlegt haben, was sie da tun. Und ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher fast schon brutalen Härte diese Menschen dem Tod entgegengehen. Sie sagen einfach kurz und knapp: Mir reichts. Feierabend. Ganz knallhart. Mir ist das manchmal beinahe unheimlich. Aber die Menschen haben eben lange genug gelitten.

Sie sind vor zwei Jahren bei Dignitas eingetreten, heute sind Sie Zweiter Vorsitzender des Vereins in Deutschland. Wie sieht Ihre Arbeit aus?

Die meiste Arbeit ist nicht die, den Menschen beim Sterben zu helfen, sondern mit denen zu sprechen, die sich an uns wenden. Da gibt es zwei große Gruppen: die einen, die eine körperliche Krankheit haben und sich über Sterbehilfe informieren wollen. Und die vielen anderen, die rein psychisch krank sind. Und denen sollten wir besser nicht zum Sterben helfen. Wenn ich den Eindruck gewonnen habe, jemand hat vordergründig eine psychische Erkrankung, leite ich ihn an einen Psychiater weiter.

Sie besuchen aber auch körperlich todkranke Menschen, die sich von Ihnen Hilfe beim Sterben erhoffen. Wie läuft ein solches Treffen ab?

Das ist zunächst eine ganz normale ärztliche Tätigkeit. Ich mache ein Vorgutachten, auf das sich der Arzt in der Schweiz dann beziehen kann. Natürlich, die Leute sind verzweifelt. Aber die Resonanz ist auch sehr positiv. Viele bedanken sich, dass ich mit ihnen so lange über das Thema Sterben gesprochen habe. Sie sind erleichtert.

Weil Sie Ihnen einen Ausweg bieten?

Ja. Es gibt einen Ausweg in der Schweiz. Dort dürfen Ärzte ein tödliches Medikament verordnen, das Sterbehilfeorganisationen dann an die Betroffenen weitergeben. Aber es gibt auch in Deutschland Methoden, wie man sein Leben selbst beenden kann. Der Kranke muss nicht unbedingt in die Schweiz reisen.

Was für Methoden?

Das werde ich Ihnen nicht sagen, aber das wissen die meisten Ärzte. Es gibt Medikamentencocktails, die zum Tod führen. Diese Methoden sind zum Teil illegal und außerdem nicht so angenehm wie das Mittel, das die Schweizer haben. Man muss relativ viele Medikamente in einer bestimmten Kombination schlucken. Das setzt einen gesunden Magen voraus.

Bisher hat Dignitas die Leute immer in die Schweiz geschickt.

Man kann auch hier was machen. Das sagt nur niemand öffentlich. Aber ich habe die Nase voll von dieser Heuchelei. Der ärztlich assistierte Suizid ist mein Ziel. Im Klartext: Ich will, dass es Sterbehelfer gibt, genauso wie es Geburtshelfer gibt. Ärzte, die sich mit der Sterbehilfe beschäftigen wollen, die sollen das verdammt noch mal auch tun können.

Machen Sie sich nicht strafbar, wenn Sie jemandem eine tödliche Mischung von Medikamenten geben?

Nein. Man kann die Mittel aufschreiben, das ist kein Problem. Das kann jeder Arzt, das tun ja auch viele. Ein niedergelassener Arzt kommt immer mal in die Situation, dass er ein bisschen nachhelfen muss. Sicher passiert das nicht ständig. Das sind Einzelfälle, aber die gibt es.

Haben Sie schon mal nachgeholfen?

Mein erster Sterbefall war eine Frau um die 50. Sie hatte Krebs, einen künstlichen Darm, einen Nierenausgang, eine stinkende Wunde an den Beinen. Dann trat auch noch etwas ganz Furchtbares ein. Der Stuhlgang kam aus ihrem Mund heraus. Das ist das Elendste, was man sich vorstellen kann. Die Frau hat gefragt: Doktor, was mache ich denn, wenn es nicht mehr geht? Sie hatte eine Morphiumpumpe. Der habe ich dann einen Tipp gegeben, wie sie es schafft.

Da bekommen Sie keine Probleme?

Die Beihilfe zum Suizid ist auch in Deutschland nicht verboten. Sie wird nur ethisch und moralisch angefeindet.

Sie wollen, dass Sterbehilfe gesellschaftlich akzeptiert wird. Wenn das so wäre, könnten sich Kranke, die ihren Angehörigen zur Last fallen, unter Druck gesetzt fühlen.

Dieser Missbrauch ist doch auch jetzt schon längst möglich. Ich habe zum Beispiel erlebt, dass eine Familie den Großvater in einem feuchten Keller untergebracht hat. Da bekam er dann eine eitrige Bronchitis. Wenn die Angehörigen jemanden loswerden wollen, finden sie auch heute einen Weg.

Viele Ärzte sagen: Mein Job ist, zu heilen, und nicht, beim Sterben zu helfen.

Das können sie ja tun. Aber bestimmt die Hälfte der Ärzte denkt nicht so. Sterbehilfe ist ein Teil unseres Berufs. Natürlich ein hochsensibler Teil, mit dem man sorgfältigst umgehen muss. Mindestens zwei Ärzte sollten sich ein Urteil gebildet haben. Es sollte nicht die Privatentscheidung des Onkel Doktors sein, der ein bisschen nachhilft, wie das jetzt der Fall ist.

Ist schon mal einer Ihrer Patienten gestorben, und Sie haben sich hinterher gefragt: War das wirklich richtig?

Dignitas hat in Deutschland über 1.400 Mitglieder, aber von denen kommt ein Bruchteil nur zum Sterben. Ich habe in den letzten zwei Jahren mit vielleicht 50 Menschen direkt zu tun gehabt. Von denen sind höchstens 10 in die Schweiz gefahren. Zweifel hatte ich da keine.

Im Moment sind Sie derjenige, der zwischen Leben und Tod vermittelt.

Für manche bin ich wohl eine Art Messias, ja.

Sie gefallen sich in dieser Rolle, oder?

So würde ich es nicht sagen. Aber ich verstehe mich schon als Vorkämpfer. Nur Einzelpersonen schaffen Veränderungen. Es ist eine urärztliche Aufgabe, sich mit dem Sterben auseinanderzusetzen. Und ich finde es sehr traurig, dass sich der Chef der Ärztekammer einer Regelung dieses dringenden gesellschaftlichen Problems verschließt. Wenn die Leute wüssten: Am Ende des Lebens kann ich mich an eine Institution wenden, dann wäre Dignitas gar nicht mehr erforderlich. Dann würde ich aus dieser Rolle auch wieder herauskommen. Das wäre doch optimal.

Wann hatten Sie selbst zum ersten Mal mit dem Tod zu tun?

Als Kind. Meine Mutter ist gestorben, als ich zwölf Jahre alt war. Sie hat sich umgebracht, mit Tabletten. Mein Vater und sie, sie hatten große Beziehungsprobleme. Als Kind habe ich nicht verstanden, was da läuft. Aber ich habe gesehen, der Tod ist normal, er gehört dazu.

Wie sind Sie mit diesem Erlebnis umgegangen?

In den Jahren, nachdem meine Mutter gestorben war, habe ich sie gehasst, weil sie mich alleingelassen hat. Später habe ich meinen Vater gehasst, weil er ihr das angetan hat. Heute sehe ich das sehr differenziert, heute würde ich keinen mehr verurteilen. Als Arzt wurde mir später auch klar, dass es nicht so weit gekommen wäre, hätte meine Mutter professionelle Hilfe gehabt. Sie war nur bei einem Frauenarzt. Sie hätte zum Psychiater gemusst.

War der Tod Ihrer Mutter ein Grund für Sie, Arzt zu werden?

Ja. Ich will Menschen zum Leben helfen. Ich will nicht, dass sich jemand wegen einer Beziehungskrise umbringt. Ursprünglich wollte ich ja Kinderarzt werden, aber ich konnte die Kinder nicht leiden sehen. Leiden war immer mein Problem, ich kann es nicht ertragen. Wenn ich heute Leidende am Ende des Lebens sehe, denke ich, das ist doch nicht nötig.

Stellen Sie dann nicht Ihr Bedürfnis über das des Patienten?

Die Frage ist berechtigt. Aber ich denke, ich kann das abwägen. Wenn ich das nicht könnte, müsste ich aufhören. Ich muss darauf achten, dass ich nicht zu viel arbeite. Und ich spreche viel mit Leuten aus meinem Fach. Man muss über schwierige Situationen reden, sonst wird man verrückt.

Dignitas wird oft angefeindet. Wie gehen Sie mit so viel Kritik um?

Bisher bin ich nicht angefeindet worden. Sicher, in Talkshows, da schon. Der damalige Bischof von Hannover hat mir in einer Diskussion einmal mehr oder weniger den Tod gewünscht. Aber aus der Bevölkerung bekomme ich nur Zuspruch. Ob im Bekanntenkreis oder im Golfclub, die Leute klopfen mir auf die Schulter und sagen: Wenn ich mal so weit bin, kann ich hoffentlich auf dich zählen.

Wenn Sie es sich selbst aussuchen könnten, wie würden Sie sterben?

Ich würde ein Mittel nehmen wollen, das den Tod herbeiführt. Und dann einfach einschlafen.

INTERVIEW: ANTJE LANG-LENDORFF

Quelle:  TAZ 17.6.2007

 

 

Es ist ein Verbrechen, was sich in Deutschland,

was sich in der gesamten EU im Bezug auf Sterbehilfe abspielt

Alle schreien sie, wenn es um die Nazis geht,
übrigens zu Recht, denn viele waren Verbrecher,
aber

geschwiegen wird über die "auferstandenen Nazis",

die heute (!)versuchen,
mit "geltenden Gesetzen" die
Menschen zu "erlösen" und in den TOD zu befördern.

 

-  in den Niederlanden werden alte, kranke und behinderte Menschen getötet
    (angeblich geschieht dies auf eigenem Wunsch)
 

-  in der Schweiz das gleiche Szenario
 

-  in Belgien wurde nun auch noch die Kinder-Euthanasie erlaubt
    (wenn man hier nicht von "wieder auferstandenen Nazis" reden kann, wann denn?)

 

-  in Deutschland sind auch schon sog. "Sterbehelfer" unterwegs und bringen den "Tod vor Ort".
 

Ganz gratis ist das natürlich nicht.

Zu diesen "gemeinnützigen" Organisationen,

gehören Todesbringer wie Dr. Arnold und Dr. Kusch.

Etwa 4. - 8.000 Euro werden die Opfer hinlegen müssen,

um einen" schönen" Tod zu erleben.

 

Was ist ein "schöner Tod"?
 

Ist es nicht wichtiger zu wissen, auf welcher Seite ich nach
einem vermeintlichen "schönen Tod" ankomme?
 

Die Wahrscheinlichkeit, daß ich nach einer Selbsttötung
oder
auch Zulassung meiner Tötung durch eine andere Person

mich anschließend in der "ewigen Verdammnis", sprich HÖLLE, befinde,

ist größer

als die Wahrscheinlichkeit, das ich die Ewigkeit mit meinem Schöpfer und Gott
in der Glückseligkeit, sprich Himmel, verbringe.
 

Das sollte Ihr Grund sein, Sterbehilfe abzulehnen,

alles in Gottes Hand zu legen und auf IHN zu vertrauen!!
Verwenden Sie Ihre verbleibende Zeit lieber dafür, um mit Gott ins Reine zu kommen

als sich mit dem wann, wie und wo zu befassen.

Übrigens:  zur Probe-Sterben geht nicht - gestorben sein ist endgültig,
ganz egal, wie Ihre Entscheidung vorher aussah.
Es gibt auch ein "zu spät" - danach ist immer "zu spät"!!

Wenn Sie sich nicht "mit den letzten Dingen" gemäß Gottes Geboten

befassen wollen und meinen,
den "Hilfsangeboten" der modernen Teufeln folgen zu müssen,
fragen Sie sich:
Wie sieht der von den Tötungs-Organisationen versprochene "schöne Tod",

 nach Einnahme des Tötungspestizids,

eigentlich aus:
 

 

Hier gibt der "Sterbehelfe-Experte" Ludwig Minelli zu,
daß es doch nicht so einfach ist:

Giftbecher trinken ... dann Augen zu und tot.
Bei einer Vielzahl der Opfer dauerte der
Todeskampf bis zu 2 Stunden,

bei 3 von Hundert sogar länger als 2 Stunden.
Schöner Tod?

 


 

 
 
Impressum   E-Mail  Copyright © 2010 Babycaust.de  /  Aktualisiert: 04.03.2014