An die
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
z.Hd. Herrn StA Schneider
Olgastr. 2
70182 Stuttgart
übermittelt per Fax: 0711/
212-3383
24. Juli 2007
-
62 Jahre nach Auschwitz
Betreff:
AZ: 25 Zs 268/07 bzw. 114 Js 6368/07
hier: Ihr Schreiben vom
28.3.2007
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Schneider!
Bescheide, wie der von Ihnen, habe ich früher vor
Zorn zerrissen, in den Papierkorb geworben oder
verbrannt.
Ich muß Ihnen gestehen:
Ich habe aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.
Sie führen in Ihrem Schreiben aus:
„Danach kann bei einem
unheilbar erkrankten, nicht mehr
entscheidungsfähigen Patienten der Abbruch
einer ärztlichen Behandlung oder Maßnahme
auch dann zulässig sein, wenn der
Sterbevorgang zwar noch nicht eingesetzt hat,
aber von einer mutmaßlichen Einwilligung
des Kranken auszugehen ist.“ |
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt!
Der Sterbevorgang bei vielen alten, kranken,
schwachen und behinderten Menschen im Dritten Reich
hatte auch noch nicht eingesetzt, als man diese
Menschen ermordete.
Eine andere Tatsache ist weiter, daß die Ärzte den
Sterbevorgang zwar „feststellten“, aber der Patient
noch Jahre nach dieser „Feststellung“ lebt. Welch
ein Irrtum!!
Und nun entdecken Sie die „mutmaßliche
Einwilligung“.
Ich frage Sie:
Wie stellen Sie gesichert und zweifelsfrei diese
„mutmaßliche Einwilligung“ einer toten Person fest?
Man sollte etwas vorsichtiger sein!
Mir scheinen die Aussagen von Leo Alexander wieder
zeitgemäß:
„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich
auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie
untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen
Anfängen erwuchsen. Am Anfang standen zunächst
nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung
der Ärzte.“ (Leo
Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der
Siegermächte Leiter einer Kommission zur Bewertung
der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus
den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum
Fazit der Untersuchungsergebnisse.
Dokumentiert unter dem Titel:
‘Medical Science under Dictatorship’ in: New England
Journal of Medicine 24 (1949) S.39-47)
Ihren Bescheid haben wir als „Zeitdokument der
Geschichte“ in unser Archiv aufgenommen und werden
es der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Initiative Nie Wieder!
e.V.
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