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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

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Der "Euthanasie-Fall" im

Altenzentrum Zamenhof, Stuttgart

 Wir haben die gleichen Gene wie die Nazis !

 Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am 28.03.2007

 Beschwerde

 Staatsanwaltschaft Stuttgart am 19.01.2007

Strafanzeige

 Strafanzeige

(Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch)

 
20070724

Initiative NIE WIEDER ! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

in Deutschland

  

An die

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

z.Hd. Herrn StA Schneider

Olgastr. 2

70182 Stuttgart

 

übermittelt per Fax:                0711/ 212-3383

                                                                                                                                      24. Juli 2007

                                                                                                                                                              - 62 Jahre nach Auschwitz

Betreff:           AZ:  25 Zs 268/07   bzw. 114 Js 6368/07

                        hier: Ihr Schreiben vom 28.3.2007

                       

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Schneider!

 

Bescheide, wie der von Ihnen, habe ich früher vor Zorn zerrissen, in den Papierkorb geworben oder verbrannt.

Ich muß Ihnen gestehen:  Ich habe aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.

 

Sie führen in Ihrem Schreiben aus:

„Danach kann bei  einem unheilbar erkrankten, nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten der Abbruch einer ärztlichen Behandlung oder Maßnahme auch dann zulässig sein, wenn der Sterbevorgang zwar noch nicht eingesetzt hat, aber von einer mutmaßlichen Einwilligung des Kranken auszugehen ist.“

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt!

Der Sterbevorgang bei vielen alten, kranken, schwachen und behinderten Menschen im Dritten Reich hatte auch noch nicht eingesetzt, als man diese Menschen ermordete.

Eine andere Tatsache ist weiter, daß die Ärzte den Sterbevorgang zwar „feststellten“, aber der Patient noch Jahre nach dieser „Feststellung“ lebt. Welch ein Irrtum!!

Und nun entdecken Sie die „mutmaßliche Einwilligung“.

Ich frage Sie:  Wie stellen Sie gesichert und zweifelsfrei diese „mutmaßliche Einwilligung“ einer toten Person fest?

Man sollte etwas vorsichtiger sein!

 

Mir scheinen die Aussagen von Leo Alexander wieder zeitgemäß:

„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen. Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.“  (Leo Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der Siegermächte Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum Fazit der Untersuchungsergebnisse. Dokumentiert unter dem Titel: ‘Medical Science under Dictatorship’ in: New England Journal of Medicine 24 (1949) S.39-47)

 

Ihren Bescheid haben wir als „Zeitdokument der Geschichte“ in unser Archiv aufgenommen und werden es der Öffentlichkeit zugänglich machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V. 

 

 

20070328
20070214

Initiative NIE WIEDER ! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

in Deutschland

  

An die

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Olgastr. 2

70182 Stuttgart

 

übermittelt per Fax:              0711/ 212-3383

 

14.02.2007

-62 Jahre nach Auschwitz

  Betreff:            AZ: 114 Js 6368/07 Bescheid der StA Stuttgart vom 10.1.2007
                        hier:           B E S C H W E R D E

 

Betreff:         

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Generalstaatsanwaltschaft!

 

Gegen den o.g. Bescheid der Staatsanwaltschaft Stuttgart lege ich das Rechtsmittel der                                    

                                          B E S C H W E R D E

 ein und begründe dies wie folgt.

 

Die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens ist mir nicht hinreichend und logisch, sodaß ich nach wie vor davon ausgehe, daß die damals im Wachkoma befindliche Frau  Ingeborg Klein durch „Verhungern-lassen“ getötet wurde.

 

Ich bitte die Generalstaatsanwaltschaft, meinen nachfolgenden Fragen  auf den Grund zu gehen, denn ein zweites Auschwitz möchte ich nicht erleben, auch nicht in den Anfängen:

 

1.         Was bedeutet „im Vorfeld des Todes von Frau Klein“ und welcher Zeitraum ist damit genau gemeint?

2.        Wie stellte das Vormundschaftsgericht fest, „daß die Aufrechterhaltung lebensverlängender Maßnahmen dem mutmaßlichen Willen der Betroffenen widerspreche“?

3.         Wann hat Frau Klein einer künstlichen Ernährung zugestimmt?

 

Des weiteren erbitte ich um Stellenangaben in anerkannten Publikationen, die die Auffassung der Staatsanwaltschaft Stuttgart („Rechtsprechung und Lehne ist unumstritten“) belegen mögen.

 

Außerdem möchte ich bemerken, daß der mutmaßlicher Wille einer Person heute ein anderer sein kann als gestern, vor 5 Jahren, 7 Monaten, 3 Wochen oder 2 Tagen.

Gerade im Angesicht des nahen Todes ändern sich Einstellungen und Meinungen sehr schnell.

 

Ich bitte, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Bitte informieren Sie mich über Ihre Ermittlungen.

Hochachtungsvoll

Initiative Nie Wieder! e.V.

 

 

20070119
200610051

Initiative NIE WIEDER ! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

in Deutschland

 

An

Staatsanwaltschaft Stuttgart

Neckarstr. 145

70190 Stuttgart

 

 übermittelt per Fax:                 0711/ 921-4009

 

05.10.2006

Betreff:                                 Strafanzeige

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft!

 

Ich stelle hiermit

                                                Strafanzeige

 

wegen Mord

(Mord ist das vorsätzliche Zu-Tode-bringen eines unschuldigen Menschen)

an

Frau Ingeborg Klein, letzte Wohnadresse Zamenhof, Stuttgart

 

gegen           

                   1. den verantwortlichen Leiter des Altenzentrum ZAmenhof, Stuttgart

                   2. den verantwortlichen Pfleger

 

Tatzeit/Tatort:  Juni 2006 im Altenzentrum Zamenhof, Stuttgart.

 

Ich fordere die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf, die Ermittlungen zu veranlassen.

Bitte geben Sie mir Nachricht, was Sie unternehmen werden bzw. unternommen haben.

 

 Vielen Dank und freundliche Grüße

   Initiative Nie Wieder ! e.V.

 

 
2006-10-05

Initiative NIE WIEDER ! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

in Deutschland

 

An

Staatsanwaltschaft Stuttgart

Neckarstr. 145

70190 Stuttgart

 

 übermittelt per Fax:                 0711/ 921-4009

 

05.10.2006

Betreff:                                 Strafanzeige

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft!

 

Ich stelle hiermit

                                                Strafanzeige

 

wegen Beihilfe zum Mord

(Mord ist das vorsätzliche Zu-Tode-bringen eines unschuldigen Menschen)

an

Frau Ingeborg Klein, letzte Wohnadresse Zamenhof, Stuttgart

 

gegen                       Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch

                                - Anschrift mir nicht bekannt -

 

Tatzeit/Tatort:  Juni 2006 im Altenzentrum Zamenhof, Stuttgart.

 

Ich fordere die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf, die Ermittlungen zu veranlassen.

Bitte geben Sie mir Nachricht, was Sie unternehmen werden bzw. unternommen haben.

 

 Vielen Dank und freundliche Grüße

   Initiative Nie Wieder ! e.V.

 

 

Auszug aus dem Urteil des Frankfurter Oberlandesgericht vom 21.3.1947

 

Viele der damaligen wie auch der heutigen aktuellen Fragen finden sich in dem heraus-ragenden "Hadamar-Urteil" des Frankfurter Oberlandesgerichtes im Euthanasieprozeß vom 21.3.1947 beantwortet (AZ: 4 Kls 7/47, Original im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 461, Nr: 32061), eine Lektüre, die jedem Bürger, der diesen Fragen auf den Grund gehen möchte, dringend empfohlen sei. Auszug:

"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat...

Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben..."

 

 

 

 

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