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Aktuelle Beiträge |
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"Freiheit
ist das Recht,
Anderen zu sagen,
was sie nicht hören wollen"
(George Orwell,
1903-1950) |
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Aktuelles über
Menschenrechte |
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Babycaust-Aktuell 2023 |
25.10.2023:
Start des "Vorarlberger Babycaust" in staatlichen KZ`s NIE WIEDER? |
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Aktuelle Beiträge finden Sie
auf "MenschenRechte.online",
da dieser Internetauftritt nicht mehr
regelmäßig gepflegt wird. |
Interessante
ältere Beiträge |
Eine Kranke, grüne
Forderung:
- Küken-schreddern verbieten!
- "Kinder-schreddern" (Abtreibung) legalisieren! |
Boykott-Aufruf:
Deutschland
braucht Ärzte für das Leben
und keine
Mediziner zum Töten |
Freiheit ist das Recht,
anderen die Wahrheit zu sagen
Der
widernatürliche Gebrauch des Anus |
Sex and Culture
Eine Analyse von J.D. Unwin |
Holocaust - Babycaust, ein
harter
aber notwendiger Vergleich |
Pädophilie, Kindesmißbrauch,
Prof. Dr. Helmut
Kentler und Pro Familia |
"... und der Arzt wird zum
gefährlichsten Menschen im Staate!" |
Schon
springen weitere Verirrte
der Massen-Kinder-Abtreiberin zur Seite |
Vorsicht ... nichts für schwache
Nerven!
#AbortoEnCasaEs / Abtreibung zu Hause |
Das große Ziel einiger Jung-Mediziner:
"Doctors for Choice" will Ärzte
zur Kinderabtreibung zwingen |
Können Demokraten
auch zu Verbrecher mutieren? |
Neue Taktik der Tötungsbefürworter? |
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Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte
zu Abtreibung + Holocaust |
Die Aussage des Beschwerdeführers,
wonach die Tötung von Menschen in Auschwitz
zwar rechtswidrig, aber unter dem Nazi-Regime erlaubt und nicht unter
Strafe gestellt gewesen sei, kann auch als Art und Weise verstanden
werden,
ein Bewusstsein für den
allgemeineren Umstand zu schaffen,
dass Recht
und
Moral
voneinander abweichen können.
("EGMR": Individualbeschwerde Nr
3690/10
Rechtssache A. ./. Deutschland
Entscheidung vom 26.November 2015)
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