Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

 


Auch Corona-Zeiten ändern daran nichts:
 

Freiheit ist das Recht,
anderen zu sagen,
was sie nicht hören wollen

                                 George Orwell (1903-1950)

 

 


Das uneingeschränkte Menschenrecht auf Leben für ALLE war während der Nazi-Diktatur nicht nur in Gefahr,
es existierte quasi für bestimmte Menschen, bzw. Menschengruppen einfach nicht mehr.
Leider ist das im aktuell durchlebten "Goldenen Zeitalter",
, in Corona-Zeiten, nicht viel anders!
Um z.B. beurteilen zu können, in welcher Zeitepoche es besser oder schlechter war, oder
wie Entwicklungen gewisse politische Richtungen beeinflußten, werden Daten gesammelt und verglichen.
 
Vergleiche, in welcher Form auch immer, sind Voraussetzung,
um überhaupt eine Wertung vornehmen zu können.
 

Wenn man vergleicht, setzt man nicht gleich.

 

Nach Auffassung der "Initiative Nie Wieder!" ist es in unserer Zeit geboten,
durch Vergleiche auf aktuelle Übel in unserer Gesellschaft hinzuweisen wachzurütteln
 

Das Ziel ist klar:      Die Menschen sollen zum nachdenken und ggf. zum Kurswechsel
      ihres eingeschlagenen Weges gebracht werden.

Das alles hat etwas mit Meinung, Meinungsfreiheit zu tun, welche in Deutschland
geschütztes Bürgerrecht ist. Jedenfalls hoffen wir, das es noch aktuell so ist!

 

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein  zugäng-lichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Meinung kann wahr oder unwahr, klug oder dumm, verrückt
 oder klar, usw. sein, daß alles darf geäußert werden und
 ist mit Art. 5 GG geschützt.
Eine Meinung kann und darf alles, aber nicht beleidigen!
Soweit Meinungen die Sozialsphäre betreffen, also jene Sphäre,
in der Menschen mit anderen sozial interagieren, steht
der Schutz der Meinungsfreiheit in der Regel höher als das Persönlichkeitsrecht.
 

BVerfGE 97,391 <403>:

 

"... Vorgänge aus der Sozialsphäre betreffen, grundsätzlich hingenommen werden müsse, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es genehm ist."

 

 

 

 

 

 

 

 

Da Meinungsäußerungen in der Regel zulässig und unwahre Tatsachenbehauptungen unzulässig sind, ist bei jeder Prüfung einer Bewertung eine entsprechende Qualifizierung der inhaltlichen Aussagen notwendig.

Eine Meinungsäußerung ist ein Werturteil und entsprechend durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des subjektiven Bewertens und des Meinens gekennzeichnet (vgl. BVerfG, Beschluss


Eine Tatsachenbehauptung liegt dagegen vor, wenn man die Richtigkeit der Aussage beweisen kann, die Behauptung also dem Beweis zugänglich ist (BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 – I ZR 217/15).

Die Richtigkeit einer Meinung kann man nie beweisen, so dass sie nie wahr oder unwahr sein kann.
Eine Meinungsäußerung kann man entweder akzeptieren oder sie als andere Meinung ablehnen.

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, bedarf es außerdem der Ermittlung des vollständigen Aussagegehalts und außerdem einer normativen Wertung.

Bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Äußerung um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt, dürfen die Äußerungen nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen immer im Gesamtzusammenhang betrachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2009 – VI ZR 19/08).

 

 


Wenn es um das höchste Gut eines Menschen, das erste und höchste
Menschenrecht überhaupt, dem Recht auf Leben, geht, dann muß
alles getan werden, um diesem Recht Geltung zu verschaffen.
Dies ohne Ansicht der Person, bedingungslos und uneingeschränkt für jenen Menschen.

Wann das menschliche Leben beginnt, hat uns die Wissenschaft bereits
vor einigen Jahrzehnten exakt beschrieben und mit Bildern belegt.
Dabei ändert sich das Aussehen des Menschen in den ersten Monaten seiner Existenz
 rasend schnell ... und dennoch ist und bleibt er immer derselbe und einmalige Mensch,
sein ganzes Leben lang.

Ob getötet 50 Jahren nach seiner Geburt, oder nach 30, 10, Jahren
oder
8 Monate vor seiner Geburt, 12 Wochen, 8, oder 6 Wochen ...
es ist und bleibt immer der gleiche Mensch, der getötet wurde.

Und diesen getöteten Menschen sind die Gründe völlig egal,
die z.B. in der Schwangerschaft dazu führten,
daß die eigene Mütter sie dem "Henker" übergaben.

Es gibt niemals einen Grund, einen Menschen im Mutterleib
vorsätzlich zu töten ... wie alt er auch sein mag!

Wenn ein Volk diesen Schutzauftrag für das Leben aufweicht
oder gar aufgibt, wird es nicht lange dauern,
bis das die Türen nach Auschwitz wieder offenstehen .

Anarchie, Gewalt und Chaos werden die Folge sein,
das Volk wird sich dann bald "aus der Geschichte verabschieden" !

Vielleicht verstehen Sie nun, lieber Besucher dieser Homepage,
warum mit harten Worten und drastischen Bildern
um das höchste menschliche Gut, das Recht auf Leben,
gerungen werden muß!

 

Menschen, die den Schutzlosesten einer Gesellschaft, den ungeborenen Kindern,
das Menschenrecht auf Leben nehmen,
sind keine Gutmenschen
sondern Verbrecher!
 

   
 

Angeprangert fühlen sich Mediziner,
die Kinder vor deren Geburt töten.
Warum eigentlich ?

Diese Mediziner bekunden der Öffentlichkeit durch den Tötungsakt
(auch wenn dieser innerhalb der gesetzlichen Vorgaben stattfindet),
das sie eine andere Meinung zum Lebensrecht eines jeden Menschen haben, als Lebensrechtler.
 

Lebensrechtler stellen sich in der Öffentlichkeit,
 
sozusagen zwischen Mutter und den Tötungsmediziner.
Sie versuchen mit allen Mitteln, innerhalb der geltenden Gesetze,
das bedrohte, unschuldige und schutzlose Menschenleben zu retten.
Damit bekunden die Lebensrechtler in der Öffentlichkeit eine andere Haltung,
 eine andere Meinung, als Tötungsmediziner und die Auftragsmörderinnen.

Wenn nun ein  80 jähriger Zeitsprung in die Vergangenheit gemacht wird,
wenn nun daran erinnert wird,
wie schlimm die damalige Zeit war, in der 6 Millionen Menschen ermordet wurden
und infolge des Krieges über 50 Millionen Menschen ihr Leben verloren,
 - eine Zeit, die sich niemand herbeiwünscht -
(Geschichtsschreiben nannten diese Verbrechen HOLOCAUST)

und dies dann verglichen wird mit den Todeszahlen seit Ende des Krieges,
mit etwa
2.500.000.000 durch Abtreibung getöteter Kinder,
(Wir nennen diese Verbrechen BABYCAUST)

verliert dadurch die Zeit von damals ihre Schrecken?,
Werden dadurch die damaligen Verbrechen negiert?,
oder ist es nicht so,
daß wir durch den Blick auf "Damals" eigentlich für "Heute"
 aufgeschreckt sein müssten, aufgeschreckt um Leben zu retten und zu schützen?


Quo Vadis Deutschland ?
Quo Vadis Europa ?
Quo Vadis "One World" ?



 

   
 

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