Unionsfraktion gegen jede
Aufweichung des Inzest-Verbots
– Kritik am Deutschen Ethikrat
Kinder brauchen Schutz für eine ungestörte Entwicklung
Der Deutsche Ethikrat hat sich heute mehrheitlich für eine
weitgehende
Straflosigkeit von inzestuösen Handlungen zwischen
Geschwistern ausgesprochen, deren strafrechtliche Verfolgung
in § 173 StGB geregelt ist.
Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
“Die Abschaffung
des § 173 StGB, der den Beischlaf unter Verwandten
als strafrechtliches Vergehen einordnet, bzw. die
Abschaffung der Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern
wäre ein falsches Signal.
Der Wegfall der
Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb
von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten
Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen.
Die Diskussion darf nicht nur die Fälle
erwachsener Verwandter in den Blick nehmen, die außerhalb
familiärer Strukturen beiderseits freiwillig und
selbstbestimmt zueinander gefunden haben; hier bieten die
Ausgestaltung als bloßes Vergehen und die Praxis der
Strafverfolgung hinreichende Möglichkeiten zu einem
angemessenem Vorgehen.
Es geht zu allererst um den Schutz
heranwachsender Kinder und Jugendlicher, die in ihrem
familiären Umfeld möglichen Übergriffen anderer, in ihrer
Persönlichkeit bzw. ihrem Status innerhalb des familiären
Gefüges überlegenen Familienmitgliedern nicht mit dem
notwendigen Selbstbewusstsein entgegentreten können.
Fast immer geht Inzest mit der Abhängigkeit
eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen
einher.
Wir begrüßen
deshalb besonders, dass sich mehrere Mitglied des Deutschen
Ethikrates in einem Sondervotum u.a. auch aus den genannten
Gründen gegen eine die Strafbarkeit einschränkende
Änderung des § 173 StGB ausgesprochen hat.”
Hintergrund:
Anlass für die Befassung des Deutschen Ethikrates ist eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte vom 12.4.2012, mit der die Beschwerde eines
Mannes aus Leipzig, der mit seiner Schwester vier Kinder
gezeugt hatte, gegen das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2008 zur Strafbarkeit des
Geschwisterinzests zurückgewiesen wurde.
Quelle:
http://charismatismus.wordpress.com/2014/09/24/unionsfraktion-gegen-aufweichung-des-inzest-verbots-kritik-am-ethikrat/ |