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"Rein zufällig !" ??

 

Vorfall:

Ein 60jähriger Arzt aus München besucht seine 92-Tante in einem Pflegeheim in Stuttgart.

"Rein zufällig" bekommt die 92-jährige Tante einen Krampfanfall.

"Rein zufällig" verabreicht der Arzt seiner Tante eine zu hohe Dosis Morphium.

"Rein zufällig" starb die 92-Jährige an dieser Überdosis.

 

Das Gericht erteilte eine Verwarnung an den Arzt.

Er erhielt außerdem eine Geldstrafe von 14.400 Euro auf Bewährung

sowie

hat  eine gemeinnützige Spende von 10.000 Euro zu zahlen.

Frage:

1. Muß die gemeinnützige Spende "rein zufällig" an das Pflegeheim oder einen Hospizverein gezahlt werden?

2. Wird der Arzt seine Tante "rein zufällig" auch beerben?

Es gibt schon Zufälle!

Urteil gegen Arzt "Keine aktive Sterbehilfe"

Stuttgart - War es Sterbehilfe oder nicht? Mit dieser schwierigen Frage hat sich die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts seit Ende Oktober befasst - und sie am Mittwoch mit Nein beantwortet. Der Mediziner, der seiner gebrechlichen Tante im Januar 2007 in einem Hedelfinger Pflegeheim eine Überdosis Schmerzmittel gespritzt hat, muss nicht ins Gefängnis und darf weiter praktizieren.

Das Gericht verurteilte den 60-Jährigen aus München wegen fahrlässiger Tötung und nicht wegen Totschlags, wie der Staatsanwalt gefordert hatte. Er hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten plädiert. Stattdessen bekam der Mediziner eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 120 Euro unter Vorbehalt: Er muss nur zahlen, wenn er binnen zwei Jahren wieder straffällig wird. Als Bewährungsauflage muss er 10.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen überweisen.

Der Arzt war an jenem Samstagmittag gerade zu Besuch bei seiner 92 Jahre alten Tante, die nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt war, als ein heftiger Krampfanfall sie schüttelte. Der Neffe, die Arzttasche stets bei sich, injizierte ihr 22 Milligramm Dormikum und zehn Milligramm Morphium. Letztere Dosis war nach Ansicht der medizinischen Sachverständigen viel zu hoch für die nur noch 39 Kilogramm wiegende Frau, die in der Folge noch am selben Abend starb.

 

"Ich flehe Sie an, mich freizusprechen"


Der Neffe habe im Rahmen einer Notfallbehandlung aus "Unachtsamkeit" und "mangelnder Sorgfalt" gehandelt, sagte Richterin Regina Rieker-Müller. Sie sieht keinen Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit gegeben. "Es gibt keine Beweise für eine absichtliche aktive Sterbehilfe", so die Richterin. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte die Tante auf Wunsch seiner Cousins habe sterben lassen. Einer von ihnen hatte sich - noch zu Lebzeiten der Mutter - in einem Leserbrief an die StZ über deren "menschenunwürdigen Zustand" geäußert. Die Mutter selbst hatte in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt.

Erst anderthalb Jahre nach dem Tod der Frau, im Herbst 2008, hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Zwei weitere Jahre sollten vergehen, ehe das Verfahren begann, was die Richterin mit einem "Mangel an staatlichen Ressourcen" entschuldigte. In dieser Zeit habe er eine nicht gekannte Existenzangst durchlebt, hatte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung noch gesagt und sich an die Richter gewandt: "Ich bitte Sie inständig, ich flehe Sie an, mich freizusprechen!" Wahrscheinlich wird er das Urteil nicht anfechten.

Quelle:Stuttgarter Zeitung, 9.12.2010
 

 

Münchner Arzt tötete seine Tante fahrlässig
Gericht spricht 60-Jährigen vom Vorwurf der Sterbehilfe frei


Stuttgart/München - Keine Sterbehilfe aber fahrlässige Tötung – das entschied das Stuttgarter Landgericht im Fall eines Münchner Arztes, der seiner Tante ein tödlich wirkendes Medikament verabreicht hatte.

Dafür verwarnte ihn das Gericht am Mittwoch mit einer Geldstrafe auf Bewährung. Der Arzt hatte die Tante im Januar 2007 in einem Pflegeheim in Stuttgart besucht. Als sie einen plötzlichen Krampfanfall erlitt, versorgte er sie mit einem Beruhigungsmittel und verabreichte ihr Morphium in zu hoher Dosis.

Damit habe er Schmerzen in Folge der Krämpfe lindern wollen. Die 92-Jährige starb kurz darauf an einer Vergiftung. Der 60-Jährige hatte im Prozess betont, ihm sei erst im Nachhinein bewusstgeworden, dass die Dosis zu hoch war. Er habe die Tante nicht töten wollen. Der Mediziner habe unbewusst fahrlässig gehandelt, begründete die zuständige Richterin das Urteil der fahrlässigen Tötung.

Es gebe keine Beweise, dass er den Tod der Tante in Kauf genommen oder aktive Sterbehilfe geleistet habe. Auch sei kein Motiv erkennbar. Zudem habe strafmildernd gewirkt, dass der Arzt in einer Notfallsituation unter persönlicher Betroffenheit gehandelt hatte. Das Gericht erteilte ihm eine „Verwarnung“. Der Arzt wurde zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro auf Bewährung und zu einer gemeinnützigen Spende von 10 000 Euro verurteilt. 
 

Quelle: Nordbayern.de/8.12.2010

Vorwurf Sterbehilfe: Münchner Arzt vor Gericht

Ein Münchner Arzt muss sich in Stuttgart vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, seine 92-jährige Tante getötet zu haben.

Ein Münchner Arzt muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht Stuttgart verantworten: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, seine 92-jährige Tante in einem Pflegeheim mit einer Überdosis Morphium getötet zu haben. Der Mediziner sagte, er habe in einer Notsituation gehandelt und seine Tante nicht töten wollen. Er habe das Leiden der 92-Jährigen nicht vorzeitig beenden wollen und damit auch keine Sterbehilfe geleistet.

Der 60 Jahre alte Arzt besuchte vor drei Jahren seine bettlägerige Tante in Stuttgart am Krankenbett, als sie plötzlich einen Krampfanfall bekam. Der Angeklagte ließ sich seine Arzttasche bringen, die für Notfälle in seinem Auto verstaut war. Er verabreichte ihr zunächst ein gewöhnliches Beruhigungsmittel.

In einer weiteren Injektion soll er der 92-Jährigen Morphium verabreicht haben - und zwar nach eigenen Angaben unbeabsichtigt in einer zu hohen Dosis. Mit diesem Medikament habe er die Seniorin vor "überstarkem Muskelkater nach dem Anfall" bewahren wollen, wie er sagte. Die Frau starb kurz darauf an Vergiftung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, er habe gewusst, dass die Dosis zu hoch war. Sterbehilfe schließt die Anklageschrift damit nicht aus. Der 60-Jährige erklärte, er wollte seine Tante aus der akuten Lebensgefahr retten. Im Nachhinein sei ihm aber bewusst, dass er seiner Tante eine zu hohe Dosis eingeflößt habe.

Quelle: Süddeutsche.de 25.10.2010

Tötete dieser Arzt seine Tante aus Mitleid?

Von TINA GAEDT

Stuttgart/München – Sein Beruf ist es, Leben zu retten. Jetzt steht Mediziner Dr. Peter R. (60) wegen Totschlags vor dem Stuttgarter Landgericht

Der Münchner Arzt soll seiner Tante Margarete H. († 92) eine Überdosis Morphium verabreicht haben. Die Frau (3 Schlaganfälle) starb kurz darauf. Der Arzt gibt zu, der Seniorin im Stuttgarter Emma-Reichle-Pflegeheim erst ein Beruhigungsmittel, dann eine Ampulle Morphium (1 ml) gegeben zu haben. 

Dr. R.: „Ich habe im Notfall gehandelt. Als mein Cousin und ich die Tante besuchten, hatte sie einen lebensbedrohlichen Krampfanfall. Ihr Körper zuckte, sie röchelte. Das war keine Sterbehilfe!“

Margarete H. hatte, bevor sie 2001 ins Heim (3600 Euro/Monat) kam, eine Patientenverfügung gemacht. Trotzdem gab Dr. R. seiner Tante die Medikamente. Sein Anwalt Achim Bächle (57):

„Hätte mein Mandant nichts unternommen, wäre er wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Außerdem fehlt ein Motiv!“ Das Vermögen von 28 000 Euro erbten Margarete H.‘s Kinder.

Quelle: BILD 26.10.2010

 

 

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