Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR
PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht und Menschenwürde |
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Nicht hören, nicht sehen,
nicht sprechen !
Im § 9
des SFHÄndG (Schwangeren- und Familienhilfegesetz) ist
festgelegt, welche Voraussetzungen anerkannte staatliche
Beratungsstellen erfüllen müssen.
U.a. dürfen sie "mit keiner Einrichtung, in der
Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, derart organisatorisch oder durch
wirtschaftliche Interessen verbunden ist, daß hiernach
ein materielles Interesse der Beratungseinrichtung an
der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht
auszuschließen ist".
Die kinder- und familienfeindliche
Organisation "Pro" Familia
unterhält in Deutschland mindestens 4 medizinische
Zentren,
in denen jährlich ca. 5.000 ungeborene Kinder getötet
werden.
Diese Zentren befinden sich in der Regel im gleichen
Gebäude,
wie die Beratungsstelle selbst.
So sieht es z.B. in Rüsselsheim aus:
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Sie
sortieren vorbildlich
ihren Müll
... und haben
mit dem Töten
ungeborener Kinder
keine Probleme
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Links zur Abtreibung |
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(Das Ergebnis einer "Abtreibung" wird
nicht gezeigt)
... aber
sonst vereint! |
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Rechts zur Beratung |
Wer die Ideologie der
Organisation "Pro" Familia kennt, kann nicht verstehen,
warum der deutsche Staat diese Organisation finanziell
fördert. Welches Ziel mag dahinter stecken, wenn
die
prüfenden Behörden keine Verquickung sehen zwischen
"Pro" Familia und ihren eigenen
Abtreibungs-Tötungs-Zentren?
Haben wir in Deutschland denn nur noch blinde Beamte
oder dürfen diese Beamte nichts sehen?
Schreiben des "Ministerium für Integration,
Familie, Kinder, Jugend und Frauen" in Mainz
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§ 9 –
Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Eine Beratungsstelle darf nur anerkannt werden,
wenn sie die Gewähr für eine fachgerechte
Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 bietet und zur
Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 6 in der
Lage ist, insbesondere
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über hinreichend
persönlich und fachlich qualifiziertes und der Zahl nach
ausreichendes Personal verfügt,
-
sicherstellt, daß zur
Durchführung der Beratung erforderlichenfalls kurzfristig eine
ärztlich, fachärztlich, psychologisch, sozialpädagogisch,
sozialarbeiterisch oder juristisch ausgebildete Fachkraft
hinzugezogen werden kann,
-
mit allen Stellen
zusammenarbeitet, die öffentliche und private Hilfen für Mutter
und Kind gewähren und
-
mit keiner Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche
vorgenommen werden, derart organisatorisch oder durch
wirtschaftliche Interessen verbunden ist, daß hiernach ein
materielles Interesse der Beratungseinrichtung an der Durchführung
von Schwangerschaftsabbrüchen nicht auszuschließen ist.
§ 10 –
Berichtspflicht und Überprüfung der
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
(1) Die
Beratungsstellen sind verpflichtet, die ihrer Beratungstätigkeit
zugrundeliegenden Maßstäbe und die dabei gesammelten Erfahrungen
jährlich in einem schriftlichen Bericht niederzulegen.
(2) Als Grundlage für den
schriftlichen Bericht nach Absatz 1 hat die beratende Person über
jedes Beratungsgespräch eine Aufzeichnung zu fertigen. Diese darf
keine Rückschlüsse auf die Identität der Schwangeren und der zum
Beratungsgespräch hinzugezogenen weiteren Personen ermöglichen. Sie
hält den wesentlichen Inhalt der Beratung und angebotene
Hilfsmaßnahmen fest.
(3)
Die zuständige Behörde hat mindestens im Abstand von drei Jahren
zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung
nach § 9 noch vorliegen. Sie kann sich zu diesem Zweck die Berichte
nach Absatz 1 vorlegen lassen und Einsicht in die nach Absatz 2
anzufertigenden Aufzeichnungen nehmen. Liegt eine der
Voraussetzungen des § 9 nicht mehr vor, ist die Anerkennung zu
widerrufen.
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'Pro Familia' im Visier des
Rechnungshofes |
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"Pro Familia" im
Visier des Rechnungshofes
von
Werner Olles
Der hessische Landesrechnungshof hat der
Landesregierung empfohlen, auf die Förderung von "Pro Familia"
einzustellen. Ebenso soll den 26 hessischen
Beratungsstellen die Anerkennung im Sinne des
"Schwangerschaftskonfliktgesetzes" entzogen werden. Damit verbunden
wäre die Aufhebung der Zulassung schwangeren Frauen die für eine
Abtreibung notwendige Bescheinigung ausstellen zu können.
Zudem bemängelt der Rechnungshof, daß die
Organisation in den Jahren 2001 und 2002 fast 2000 Beratungsfälle
zuviel für "sexualpädagogische Gruppenveranstaltungen" abgerechnet
habe. Die Landesregierung wird daher aufgefordert vom hessischen
Landesverband "Pro Familia" rund 100.000 Euro zurückzufordern.
Der Rechnungshof hatte von Juni bis November 1993 die Verwendung der
Zuschüsse des hessischen Sozialministeriums an die seit langem wegen
ihrer ultraliberalen Position zur Abtreibung umstrittenen Organisation
geprüft. Dabei stellten die Prüfer fest, daß in den
drei Medizinischen
Zentren in Kassel, Gießen und Rüsselsheim Abtreibungen vorgenommen
wurden. Da die " Pro Familia"-Vereine solche ambulanten
Schwangerschaftsabbrüche anböten und gleichzeitig eine klare und
deutliche Trennung von Beratungsstellen und Medizinischen Instituten
nicht gegeben sei, empfehlen die Prüfer nun jegliche finanzielle
Förderung einzustellen und die Anerkennung als
"Konfliktberatungsstelle" zurückzuziehen.
Tatsächlich hat laut Gesetz jede Beratung in
erster Linie dem ungeborenen Leben zu dienen. Da "Pro Familia" jedoch
nicht nur Beratungsstellen, sondern auch drei Tageskliniken unterhält,
in denen ambulant abgetrieben wird, sehen die Rechnungshofprüfer
völlig zu Recht, daß hier eine organisatorische und wirtschaftliche
Trennung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1993
verbindlich vorgeschrieben hat, in keiner Weise gewährleistet ist.
Das Argument von "Pro Familia", die medizinischen Zentren erhielten
keine Zuwendungen, sondern würden über die Abrechnungen von
Abtreibungen, Sterilisationen sowie der Vergabe von Verhütungsmitteln
finanziert, kann nicht überzeugen, da beispielsweise in Mainz die
Beratungsstelle und das
Medizinisches Zentrum, in dem Abtreibungen
vorgenommen werden, im gleichen Haus residieren.
Laut hessischem Landesverband "Pro Familia" sei dieser nicht in der
Lage ca. 100.000 Euro für knapp 2000 zuviel abgerechnete "Beratungen"
zurückzuzahlen. Da die Landesregierung im Rahmen ihres Sparprogramms
die Zuschüsse von 95.000 Euro gestrichen habe, sei ohnehin nur noch
ein "Notbetrieb" möglich. Die vom Rechnungshof empfohlene
Rückforderung würde den Verband daher endgültig ruinieren. In
Wiesbaden ist man bis jetzt noch nicht zu einem abschließenden Urteil
gekommen. Im Sozialministerium werden die Vorwürfe zur Zeit noch
geprüft, mit einem Ergebnis ist jedoch in Kürze zu rechnen. Da die CDU
in Hessen derzeit allein regiert, also keine Rücksicht mehr auf den
ehemaligen liberalen Koalitionspartner nehmen muß, ist zu hoffen, daß
die abschließende Beurteilung im Sinne des Schutzes des ungeborenen
Lebens erfolgt. Der sich zu Unrecht "Pro Familia" nennenden
Organisation muß jegliche staatliche Förderung und Anerkennung
dauerhaft entzogen werden. Dies fordert auch Mechthild Löhr,
Bundesvorsitzende der "Christdemokraten für das Leben", die "Pro
Familia" vorwirft "nicht nur in Gesprächen und Broschüren bei jungen
Menschen geradezu für die Abtreibung zu werben", sondern "auch noch
über eigene Abtreibungszentren daran zu verdienen". Und der in Gießen
ansässige "Arbeitskreis Lebensrecht" beklagt, daß in Hessen auf 1.000
Lebendgeborene im vergangenen Jahr 200 Abtreibungen gekommen sind.
Dies habe "Pro Familia" mit ihren drei hessischen Abtreibungszentren
"maßgeblich zu verantworten".
Quelle:
"Einsicht", 42. Jahrgang
Nr. 4 / Dezember 2012 |
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