Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

Pro Famila • FIAPAC • IPPF • Donum vitae

Pro Familia

 

Nicht hören, nicht sehen,  nicht sprechen !

 

Im § 9 des SFHÄndG (Schwangeren- und Familienhilfegesetz) ist festgelegt, welche Voraussetzungen anerkannte staatliche Beratungsstellen erfüllen müssen.

U.a. dürfen sie "mit keiner Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, derart organisatorisch oder durch wirtschaftliche Interessen verbunden ist, daß hiernach ein materielles Interesse der Beratungseinrichtung an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht auszuschließen ist".

 

Die kinder- und familienfeindliche Organisation "Pro" Familia
unterhält in Deutschland mindestens 4 medizinische Zentren,
in denen jährlich ca. 5.000 ungeborene Kinder getötet werden.

Diese Zentren befinden sich in der Regel im gleichen Gebäude,
wie die Beratungsstelle selbst.

So sieht es z.B. in Rüsselsheim aus:

 

Sie sortieren vorbildlich
 ihren Müll

... und haben
mit dem Töten
ungeborener Kinder
keine Probleme

 

 
         

 

Links zur Abtreibung

 

(Das Ergebnis einer "Abtreibung" wird nicht gezeigt)

... aber sonst vereint!

 

 

Rechts zur Beratung

 

 Wer die Ideologie der Organisation "Pro" Familia kennt, kann nicht verstehen, warum der deutsche Staat diese Organisation finanziell fördert. Welches Ziel mag dahinter stecken, wenn die
prüfenden Behörden keine Verquickung sehen zwischen
"Pro" Familia und ihren eigenen Abtreibungs-Tötungs-Zentren?
Haben wir in Deutschland denn nur noch blinde Beamte
oder dürfen diese Beamte nichts sehen?

Schreiben des "Ministerium für Integration,
Familie, Kinder, Jugend und Frauen" in Mainz

 

 
 
 

§ 9 – Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
 

Eine Beratungsstelle darf nur anerkannt werden, wenn sie die Gewähr für eine fachgerechte Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 bietet und zur Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 6 in der Lage ist, insbesondere

  1. über hinreichend persönlich und fachlich qualifiziertes und der Zahl nach ausreichendes Personal verfügt,

  2. sicherstellt, daß zur Durchführung der Beratung erforderlichenfalls kurzfristig eine ärztlich, fachärztlich, psychologisch, sozialpädagogisch, sozialarbeiterisch oder juristisch ausgebildete Fachkraft hinzugezogen werden kann,

  3. mit allen Stellen zusammenarbeitet, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren und

  4. mit keiner Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, derart organisatorisch oder durch wirtschaftliche Interessen verbunden ist, daß hiernach ein materielles Interesse der Beratungseinrichtung an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht auszuschließen ist.

 

§ 10 – Berichtspflicht und Überprüfung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
 

(1) Die Beratungsstellen sind verpflichtet, die ihrer Beratungstätigkeit zugrundeliegenden Maßstäbe und die dabei gesammelten Erfahrungen jährlich in einem schriftlichen Bericht niederzulegen.

(2) Als Grundlage für den schriftlichen Bericht nach Absatz 1 hat die beratende Person über jedes Beratungsgespräch eine Aufzeichnung zu fertigen. Diese darf keine Rückschlüsse auf die Identität der Schwangeren und der zum Beratungsgespräch hinzugezogenen weiteren Personen ermöglichen. Sie hält den wesentlichen Inhalt der Beratung und angebotene Hilfsmaßnahmen fest.

(3) Die zuständige Behörde hat mindestens im Abstand von drei Jahren zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung nach § 9 noch vorliegen. Sie kann sich zu diesem Zweck die Berichte nach Absatz 1 vorlegen lassen und Einsicht in die nach Absatz 2 anzufertigenden Aufzeichnungen nehmen. Liegt eine der Voraussetzungen des § 9 nicht mehr vor, ist die Anerkennung zu widerrufen.

 

 

1

pdf-dokument
zurück
 

'Pro Familia' im Visier des Rechnungshofes

 

"Pro Familia" im Visier des Rechnungshofes
von
Werner Olles


Der hessische Landesrechnungshof hat der Landesregierung empfohlen, auf die Förderung von "Pro Familia" einzustellen. Ebenso soll den 26 hessischen Beratungsstellen die Anerkennung im Sinne des "Schwangerschaftskonfliktgesetzes" entzogen werden. Damit verbunden wäre die Aufhebung der Zulassung schwangeren Frauen die für eine Abtreibung notwendige Bescheinigung ausstellen zu können. Zudem bemängelt der Rechnungshof, daß die Organisation in den Jahren 2001 und 2002 fast 2000 Beratungsfälle zuviel für "sexualpädagogische Gruppenveranstaltungen" abgerechnet habe. Die Landesregierung wird daher aufgefordert vom hessischen Landesverband "Pro Familia" rund 100.000 Euro zurückzufordern.

Der Rechnungshof hatte von Juni bis November 1993 die Verwendung der Zuschüsse des hessischen Sozialministeriums an die seit langem wegen ihrer ultraliberalen Position zur Abtreibung umstrittenen Organisation geprüft. Dabei stellten die Prüfer fest, daß in den drei Medizinischen Zentren in Kassel, Gießen und Rüsselsheim Abtreibungen vorgenommen wurden. Da die " Pro Familia"-Vereine solche ambulanten Schwangerschaftsabbrüche anböten und gleichzeitig eine klare und deutliche Trennung von Beratungsstellen und Medizinischen Instituten nicht gegeben sei, empfehlen die Prüfer nun jegliche finanzielle Förderung einzustellen und die Anerkennung als "Konfliktberatungsstelle" zurückzuziehen.

Tatsächlich hat laut Gesetz jede Beratung in erster Linie dem ungeborenen Leben zu dienen. Da "Pro Familia" jedoch nicht nur Beratungsstellen, sondern auch drei Tageskliniken unterhält, in denen ambulant abgetrieben wird, sehen die Rechnungshofprüfer völlig zu Recht, daß hier eine organisatorische und wirtschaftliche Trennung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1993 verbindlich vorgeschrieben hat, in keiner Weise gewährleistet ist. Das Argument von "Pro Familia", die medizinischen Zentren erhielten keine Zuwendungen, sondern würden über die Abrechnungen von Abtreibungen, Sterilisationen sowie der Vergabe von Verhütungsmitteln finanziert, kann nicht überzeugen, da beispielsweise in Mainz die Beratungsstelle und das Medizinisches Zentrum, in dem Abtreibungen vorgenommen werden, im gleichen Haus residieren.

Laut hessischem Landesverband "Pro Familia" sei dieser nicht in der Lage ca. 100.000 Euro für knapp 2000 zuviel abgerechnete "Beratungen" zurückzuzahlen. Da die Landesregierung im Rahmen ihres Sparprogramms die Zuschüsse von 95.000 Euro gestrichen habe, sei ohnehin nur noch ein "Notbetrieb" möglich. Die vom Rechnungshof empfohlene Rückforderung würde den Verband daher endgültig ruinieren. In Wiesbaden ist man bis jetzt noch nicht zu einem abschließenden Urteil gekommen. Im Sozialministerium werden die Vorwürfe zur Zeit noch geprüft, mit einem Ergebnis ist jedoch in Kürze zu rechnen. Da die CDU in Hessen derzeit allein regiert, also keine Rücksicht mehr auf den ehemaligen liberalen Koalitionspartner nehmen muß, ist zu hoffen, daß die abschließende Beurteilung im Sinne des Schutzes des ungeborenen Lebens erfolgt. Der sich zu Unrecht "Pro Familia" nennenden Organisation muß jegliche staatliche Förderung und Anerkennung dauerhaft entzogen werden. Dies fordert auch Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der "Christdemokraten für das Leben", die "Pro Familia" vorwirft "nicht nur in Gesprächen und Broschüren bei jungen Menschen geradezu für die Abtreibung zu werben", sondern "auch noch über eigene Abtreibungszentren daran zu verdienen". Und der in Gießen ansässige "Arbeitskreis Lebensrecht" beklagt, daß in Hessen auf 1.000 Lebendgeborene im vergangenen Jahr 200 Abtreibungen gekommen sind. Dies habe "Pro Familia" mit ihren drei hessischen Abtreibungszentren "maßgeblich zu verantworten".

Quelle: "Einsicht", 42. Jahrgang Nr. 4 / Dezember 2012

zurück
 
 
 
Impressum   E-Mail Copyright © 2010 Babycaust.de