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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT,
GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                               Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Werbung für ein MORDsgeschäft
- Kinderabtreibung

Niemand wird es leugnen können, daß die Tötung eines Kinder im Mutterleib für den Abtreiber ein MORDSgeschäft darstellt.

Für eine "Kinderabtreibung" benötigt der Abtreiber etwa
8-12 Minuten
und erhält dafür eine Gage von 400 - 800 Euro (nicht selten auch darüber).
Wenn der Abtreiber, bei guter Organisation, 5 Kinderabtreibungen
in der Stunde durchführt, hat er einen Umsatz von 2.000-4.000 Euro "erwirtschaftet (Blutgeld), ergäbe bei einem lockeren
5-Stunden-Tag etwa 10.000 - 20.000 Euro,
die Woche etwa 50.000 - 100.000 Euro
im Monat etwa 200.000 - 400.000 Euro
im Jahr etwa 2.000.000 - 4.000.000 Euro
(bei 2 Monate Urlaub)

Wenn nun die Kinderabtreibung immer mehr als "normal" angesehen und sozusagen als eine tagesübliche Operation angesehen wird, nicht mehr als etwas "Außergewöhnliches" oder "Verächtliches", dann werden sich gerade unter den jüngeren Medizinern viele finden, die in dieses "Geschäft" einsteigen wollen.

Der Konkurenzkampf wird größer werden, will man sich als Mediziner vom großen "Abtreibungskuchen" ein Stück abschneiden.
Bedeutet, daß in eine gute Werbung investiert werden muß, um sich am Markt einen Namen zu machen und um sich durchsetzen zu können.
Bei diesem geringen Zeitaufwand und ordentlichen Einnahmen wird es schon ein Gerangel auf dem "Tötungsmarkt" geben.

In Deutschland war bis 2019 die Werbung für das Töten von unschuldigen und wehrlosen Kindern im Bauch ihrer Mütter verboten. Das Gesetz wurde auf Druck der Feministen 2019 zunächst entschärft.
Gesundheitsminister Spahn (CDU) setzte - unklugerweise oder beabsichtigt - einen Kompromiss durch.
Mit der Änderung des § 219a im Februar 2019 war es den Abtreibungsmedizinern nicht mehr möglich, öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch im allgemeinen zu informieren.
Daß dies eine weitere Diskussion auslösen würde, war vielleicht sogar gewollt?

Die neue rot/grün/gelbe Regierung ging mit dem "katholischen" Justizminister Marco Buschmann (FDP) flugs daran, die notwendigen Schritte zur ersatzlosen Streichung des § 219a StGB einzuleiten.
Dank Spahn hatte Buschmann mit dem reformierten § 219 StGB ein "gutes und nicht leugbares Argument":
Den Medizinern, die Schwangerschaftsabbrüche durchführten, war seit 21.Februar 2019 verboten, darüber öffentlich zu informieren.
Und diesen "taktischen Zug von Gesundheitsminister Spahn", (so sieht es die "Initiative Nie Wieder!")  wird letztendlich die Streichung des § 219a StGB auch gelingen,
denn ebenso viele christliche Politiker sehen im Informationsverbot der Abtreibungsmediziner eine nicht hinnehmbare Einschränkung ihres Berufstandes.


Doch können wir heute schon die Frage stellen:
Wer von den Abtreibungsmedizinern wird einer Mutter genau erklären, wie er ihr Kind zerstückelt, vergiftet, absaugt und mit dem Müll entsorgt.
Von daher macht ein Informationsverbot von den Medizinern, die mit der Tötung ungeborener Kinder Geld verdienen, schon Sinn.

Doch alles Schnee von gestern!
Am 13. Mai 2022
wird die erste Lesung im Bundestag stattfinden.
Am 18. Mai 2022 wird sich der Rechtsausschuss damit befassen.

Wir können leider davon ausgehen, daß die Werbung für ein MORDSgeschäft - was die Tötung von unschuldigen und wehrlosen Kindern in der Tat ist - spätestens im vierten Quartal 2022 Gesetz werden wird.
Wenn einmal durch einen kleinen Riss im Deich das Wasser durchsickert, dann wird es nicht mehr lange dauern, bis der Deich zusammenbricht und das Land überflutet.

 

Täuscht EUCH nicht:
GOTT läßt seiner nicht spotten!

 

So wirbt man heute bereits in Österreich für die Tötung ungeborener Kinder:

 

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