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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT,
GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                               Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Informationen über den Prozess,
der am 15. Februar 2022 in Weinheim stattfand.
Wiederholungstäterin und MassenKinderAbtreiberin
Kristina Hänel aus Gießen hatte ua. Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet und war als Zeugin eingeladen.

 
Was wurde vorgeworfen:


(Obwohl lediglich die Aussagen der Päpste über Abtreibung zitiert wurden,
reichte dies der Richterin zur Eröffnung eines Verfahrens.

vorgetragenes Plädoyer des Angeklagten:
 

Hohes Gericht!

Wir "leisten" uns in Deutschland offiziell
jährlich etwa 100.000 abgetriebene Kinder, in Wahrheit sind es dreimal so viel.
 
Weltweit sind es lt. WHO unvorstellbare 70 Millionen Kinder, die abgetrieben werden.
Für die "Abtreiber" bedeutet das in Deutschland einen Umsatz von 50 – 80 Millionen Euros jährlich.
Für „Dienstleistung Töten“ braucht der "Abtreiber" 8-12 Minuten= 400-800 Euro Einnahme.  Ich sage dazu nur: Ein MORDSgeschäft.

Bald wird das Bewerben der Kinderabtreibung straffrei möglich sein (§219a)  und immer mehr Mediziner werden das Töten im Mutterleib als normale Dienstleistung anbieten wollen.

Einige linke Politiker, Grüne und Feministen fordern den
§ 218 StGB
ganz zu streichen und auch auf die Pflichtberatung zu verzichten. Natürlich alles auf Krankenschein!
Das würde bedeuten, daß ungeborene Kinder bis vor die Geburt getötet werden können, so die Mütter dies wollen und in Auftrag geben.

Eine menschenverachtende Einstellung zum Leben … zum Kind, welches sich im Schutzraum seiner Mutter befindet - völlig unschuldig und wehrlos ist – und dann getötet wird.

Das Menschenrecht auf Leben stellt das höchste Rechtsgut eines jeden Menschen dar und ist durch die Verfassung geschützt – bestätigt durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgericht 1975 und 1993. Dieses Lebensrecht muß mit allen nur erdenklichen Mitteln (natürlich innerhalb geltender Gesetze) verteidigt werden.

Wir haben in Deutschland noch das Recht der freien Rede. Das nutze ich, das müssen wir nutzen dürfen, um die großen Übel unserer Zeit, dazu gehört die Kinderabtreibung, anzuprangern und den haltlosen Zustand zu beenden.

Um die Menschen zum Nachdenken zu bringen, sind manchmal drastische Worte notwendig.
Diese drastischen Worte
nehme ich mir heraus, um für das Lebensrecht aller ungeborenen Kinder zu streiten und zu verteidigen.

Gottlose Politiker und Abtreibungslobbyisten führen seit Jahrzehnten einen 3. Weltkrieg gegen die noch nicht geborenen, aber gottgewollten  Menschenkinder.
Das muß beendet werden … und dafür werde ich weiter streiten.

Im Kampf für das Menschenrecht auf Leben für ALLE mache ich meine Meinung nur kund und sehe in den mir vorgeworfenen Äußerungen keine Beleidigung.
Deshalb beantrage ich, den Strafbefehl aufzuheben und die Klage abzuweisen. Danke!
Klaus Günter Annen

 

Schriftliches Urteil wird noch veröffentlicht.
 
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