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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD
WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht
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Pressemeldungen 2021 |
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20070724 |
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Initiative NIE WIEDER !
Cestarostraße 2, D‑69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
info@babycaust.de |
in Deutschland |
Pressemeldung
Heuchelei:
Holocaust-Gedenktag
Am 27. Januar 1945
(heute vor 76 Jahren) befreite die Rote Armee die
Gefangenen des Konzentrationslagers Auschwitz, in
dem die National-Sozialisten (Nazis) über
anderthalb Millionen Männer, Frauen und Kinder
ermordeten.
Der Jahrestag wurde in Deutschland ab 1996
zum „Gedenktag für die Opfer des
National-Sozialismus“ ernannt und die „Vereinten
Nationen“ (UN) erklärten 2005 diesen Tag zum
„Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer
des Holocaust".
Die „Initiative Nie Wieder" begrüßt
ausdrücklich, daß auf die damaligen
schrecklichen Verbrechen, ein Teil deutscher
Geschichte, immer wieder hingewiesen wird, um
Derartiges nie wieder geschehen zu lassen.
In einer Videobotschaft zum
Holocaust-Gedenktag mahnte Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier:
"'Aus der Vergangenheit lernen. Die Zukunft
schützen.' Deutschland will diesem Anspruch
gerecht werden. Wir wollen nicht vergessen, was
geschehen ist. Und wir werden nicht vergessen, was
geschehen kann."
Er rief dazu auf, "jüdische Mitbürgerinnen
und Mitbürger vor Bedrohungen, Beleidigungen und
Gewalt zu schützen. Nicht in Zukunft, sondern hier
und heute, in dem Land, in dem wir gemeinsam
leben." Steinmeier
versicherte: Wir werden nicht zurückweichen.
Wir werden weiter gegen Antisemitismus,
Rassismus und Menschenfeindlichkeit
kämpfen.
Die "Initiative Nie Wieder" stellt die Frage,
warum Steinmeier - in Anbetracht der jährlich
etwa 100.000 in Deutschland getöteten ungeborenen
Kinder - nicht schon längst zum Kampf gegen
Menschenfeindlichkeit aufgerufen hat?
- Seit Ende der Verbrecherherrschaft vor 76
Jahren wurden alleine in Deutschland über 6
Millionen Kinder vorsätzlich getötet.
- Weltweit werden aktuell jährlich über
50 Millionen Kinder dem "Abtreibungstod
übergeben".
- Seit Ende des Nazi-Ära vor 76 Jahren eine
unvorstellbare Zahl an getöteten, ungeborenen
Kindern: Über 3 Milliarden getöteter
Kinder im Mutterleib, Kinder, die gerne nur
leben wollten, so wie wir.
Warum wird immer nur an den HOLOCAUST erinnert
und nicht auch an den BABYCAUST?
Der HOLOCAUST war und der BABYCAUST ist
immer noch ein verabscheuungswürdiges
Verbrechen und eine nicht mehr steigerungsfähige
Menschenfeindlichkeit, denn die getöteten
Kinder sind unschuldig und wehrlos.
An die
Verbrechen von damals können wir nur erinnern,
doch
die Verbrechen von heute können wir bekämpfen und
beenden!
Die „Initiative Nie Wieder" fordert nicht
nur von deutschen Politikern, sondern weltweit von
allen Politikern, diese Heuchelei um den
Holocaust - in Anbetracht des seit Jahrzehnten
stattfindenden Babycaust - abzulegen und
das zeitgenössische Großverbrechen mit allen legalen Mitteln zu
bekämpfen.
Wie wollen Politiker glaubhaft sein, wenn
sie an die damaligen Verbrechen als Warnung
erinnern, aber die heutigen,
verabscheuungswürdigen Verbrechen des Babycaust
tolerieren?
Nie wieder Holocaust !
Aber auch:
Nie wieder Babycaust !!
Weinheim, 27. Januar 2021
- 76 Jahre nach Auschwitz und
Mauthausen
INITIATIVE NIE WIEDER!
gez. Günter Annen
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20070328 |
Nie Wieder ?
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An die damaligen
Verbrechen des Holocaust können wir heute leider
nur noch in der Hoffnung erinnern, die nachfolgenden
Generationen mögen klug genug handeln, solche Geschehnisse
nicht zu wiederholen.
Wir können heute die Zeit leider nicht zurückdrehen,
das Geschehene nicht mehr rückgängig machen.
An die heutigen Verbrechen des Babycaust, der
Kinderabtreibung mit weltweit jährlich über 42 Millionen
unschuldiger und wehrloser Opfer, können wir nicht nur
erinnern, sondern
wir können heute aktiv dieses verabscheuungswürdige
Verbrechen unserer Tage bekämpfen und sofort beenden.
Jeder Mensch ist, unabhängig seiner
Entwicklungsphase, einmalig, hat eine Würde und ein Recht
auf Leben !
Verteidigen wir dieses Leben nicht
bedingungslos, so zeigt das,
daß wir aus der Vergangenheit nichts gelernt haben!
(Klaus
Günter Annen, 27.1.2020 -75 Jahre nach Auschwitz)
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Fakten ! |
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25.2.1975 (30 Jahre nach Auschwitz)
Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichtes (1
BvF1/74),
daß
auch das Leben noch nicht geborener Menschen durch das Grundrecht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt sei.
Die damals von der sozialliberalen Bundestagsmehrheit eingebrachte
Neuformulierung des
218 ff StGB, welche die Tötung noch nicht
geborener Menschen bis zur 12. Schwangerschaftswoche
freigeben wollte, wurde vom BVerfG als
grundgesetzwidrig erklärt.
28.5.1993 (48 Jahre nach Auschwitz)
Richter des Bundesverfassungsgerichts bestätigen abermals
(2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92), daß die
Tötung noch nicht geborener Menschen
rechtswidrig sei.
Im Leitsatz 4 des genannten Urteils betonte das BVerfG außerdem:
"Der Schwangerschaftsabbruch muß für
die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und
demgemäß rechtlich verboten sein."
8.6.2010 (55 Jahre nach Auschwitz) bestätigten die
Richter des Bundesverfassungsgerichts wiederum, daß die in
Deutschland durchgeführte Tötung noch nicht geborener Menschen
rechtswidrig sei (1 BvR 1745/06).
Mit diesem Hintergrund ist nicht zu verstehen, daß In
Deutschland noch immer ein Gesetz exekutiert wird,§218 ff StGB,
welches nach Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts
rechtswidrig und demnach verfassungswidrig ist.
Ein Gesetz, das rechtswidrig ist,
darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.
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30.03.2021 |
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