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Pressemeldungen 2021

 
20070724

Initiative NIE WIEDER !

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

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in Deutschland

  

Pressemeldung

 

Heuchelei:  Holocaust-Gedenktag

 

Am 27. Januar 1945 (heute vor 76 Jahren) befreite die Rote Armee die Gefangenen des Konzentrationslagers Auschwitz, in dem die National-Sozialisten (Nazis) über anderthalb Millionen Männer, Frauen und Kinder ermordeten.

Der Jahrestag wurde in Deutschland ab 1996 zum „Gedenktag für die Opfer des National-Sozialismus“ ernannt und die „Vereinten Nationen“ (UN) erklärten 2005 diesen Tag zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust".

Die „Initiative Nie Wieder" begrüßt ausdrücklich, daß auf die damaligen schrecklichen Verbrechen, ein Teil deutscher Geschichte, immer wieder hingewiesen wird, um Derartiges nie wieder geschehen zu lassen.

In einer Videobotschaft zum Holocaust-Gedenktag mahnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier:
"'Aus der Vergangenheit lernen. Die Zukunft schützen.' Deutschland will diesem Anspruch gerecht werden. Wir wollen nicht vergessen, was geschehen ist. Und wir werden nicht vergessen, was geschehen kann."

Er rief dazu auf, "jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Bedrohungen, Beleidigungen und Gewalt zu schützen. Nicht in Zukunft, sondern hier und heute, in dem Land, in dem wir gemeinsam leben."

Steinmeier versicherte: Wir werden nicht zurückweichen. Wir werden weiter gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit kämpfen.

Die "Initiative Nie Wieder" stellt die Frage, warum Steinmeier - in Anbetracht der jährlich etwa 100.000 in Deutschland getöteten ungeborenen Kinder - nicht schon längst zum Kampf gegen Menschenfeindlichkeit aufgerufen hat?
- Seit Ende der Verbrecherherrschaft vor 76 Jahren wurden alleine in Deutschland über 6 Millionen Kinder vorsätzlich getötet.
- Weltweit werden aktuell jährlich über 50 Millionen Kinder dem "Abtreibungstod übergeben".
- Seit Ende des Nazi-Ära vor 76 Jahren eine unvorstellbare Zahl an getöteten, ungeborenen Kindern:  Über 3 Milliarden getöteter Kinder im Mutterleib, Kinder, die gerne nur leben wollten, so wie wir.

Warum wird immer nur an den HOLOCAUST erinnert und nicht auch an den BABYCAUST?
Der HOLOCAUST war und der BABYCAUST ist immer noch ein verabscheuungswürdiges Verbrechen und eine nicht mehr steigerungsfähige Menschenfeindlichkeit, denn die getöteten Kinder sind unschuldig und wehrlos.

An die Verbrechen von damals können wir nur erinnern, doch
die Verbrechen von heute können wir bekämpfen und beenden!


Die „Initiative Nie Wieder" fordert nicht nur von deutschen Politikern, sondern weltweit von allen Politikern, diese Heuchelei um den Holocaust - in Anbetracht des seit Jahrzehnten stattfindenden Babycaust - abzulegen und das zeitgenössische Großverbrechen mit allen legalen Mitteln zu bekämpfen.

Wie wollen Politiker glaubhaft sein, wenn sie an die damaligen Verbrechen als Warnung erinnern, aber die heutigen, verabscheuungswürdigen Verbrechen des Babycaust tolerieren?

Nie wieder Holocaust !

Aber auch:
Nie wieder Babycaust !!

 


Weinheim, 27. Januar 2021
- 76 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
INITIATIVE NIE WIEDER!
   gez. Günter Annen



 

 

20070328





Nie Wieder ?

 

 

An die damaligen Verbrechen des Holocaust können wir heute leider
nur noch in der Hoffnung erinnern, die nachfolgenden Generationen mögen klug genug handeln, solche Geschehnisse nicht zu wiederholen.
Wir können heute die Zeit leider nicht zurückdrehen, das Geschehene nicht mehr rückgängig machen.

An die heutigen Verbrechen des Babycaust, der Kinderabtreibung mit weltweit jährlich über 42 Millionen unschuldiger und wehrloser Opfer, können wir nicht nur erinnern, sondern
wir können heute aktiv dieses verabscheuungswürdige Verbrechen unserer Tage bekämpfen und sofort beenden.

Jeder Mensch ist, unabhängig seiner Entwicklungsphase, einmalig, hat eine Würde und ein Recht auf Leben !

Verteidigen wir dieses Leben nicht bedingungslos, so zeigt das,
daß wir aus der Vergangenheit nichts gelernt haben!

(Klaus Günter Annen, 27.1.2020 -75 Jahre nach Auschwitz)
 

Fakten !

 


25.2.1975 (30 Jahre nach Auschwitz)
Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvF1/74),

daß auch das Leben noch nicht geborener Menschen durch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt sei.
Die damals von der sozialliberalen Bundestagsmehrheit eingebrachte Neuformulierung des
218 ff StGB, welche die Tötung noch nicht geborener Menschen bis zur 12. Schwangerschaftswoche freigeben wollte, wurde vom BVerfG als grundgesetzwidrig erklärt.

28.5.1993 (48 Jahre nach Auschwitz)
Richter des Bundesverfassungsgerichts bestätigen abermals (2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92), daß die Tötung noch nicht geborener Menschen rechtswidrig sei.

Im Leitsatz 4 des genannten Urteils betonte das BVerfG außerdem:
"Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein."

8.6.2010 (55 Jahre nach Auschwitz) bestätigten die Richter des Bundesverfassungsgerichts wiederum, daß die in Deutschland durchgeführte Tötung noch nicht geborener Menschen rechtswidrig sei (1 BvR 1745/06).

Mit diesem Hintergrund ist nicht zu verstehen, daß In Deutschland noch immer ein Gesetz exekutiert wird,§218 ff StGB, welches nach Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig und demnach verfassungswidrig ist.


Ein Gesetz, das rechtswidrig ist,
 darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.
 

 

 
   
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