Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

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"Doctors for Choice Deutschland" beklagt:

Gesundheitspersonal kann die Tötung von Kindern
 vor deren Geburt verweigern

und fordert:
Gesundheitspersonal (auch Ärzte) sollen
dazu verpflichtet werden können,
Kinder vor deren Geburt zu töten.
 


Daß eine solche Forderung heute auch noch
von jungen Medizinern gestellt wird,
zeigt uns den ethischen und moralischen Stand
unserer Jung-Mediziner

Null ETHIK - Null MORAL - Null HEMMSCHWELLE

Jung-Mediziner gehen ganz offen mit der Thematik
Töten von Menschen um und sind
ebenso, natürlich unter bestimmten Bedingungen,
dazu bereit.

Die Vorsitzende des neu gegründeten Vereins "DoctorsforChoice", die Heidelbergerin Alicia Baier,
bestätigt diese Haltung

... und dann freut sich Alicia Baier,
Vorsitzende es gemeinnützigen Vereins "DoctorsforChoice",
die zur Zeit von Deutschlands bekanntester
Knderabtreiberin Kristina Hänel
das Handwerk des Tötens noch nicht geborener Kinder erlernt,
über das vergangene BVerfG-Urteil vom 26.2.2020


In diesem Urteil wurde sozusagen
der Selbstmord/Euthanasie legalisiert.

Das Tor von Auschwitz, was Sie unten noch geschlossen sehen,
wurde somit weit aufgestoßen.
Kinder werden bald in Deutschland
von Tötungsspezialisten legal "abgetrieben/ermordet" werden können,
so deren Mütter es wünschen.

Das Tor zu Auschwitz ist nicht verschlossen,
sondern steht bereits weit offen.

WO BLEIBT IHR WIDERSTAND ?

20070328





Nie Wieder ?

 

 
Am 3. Februar wies die sich
"in Ausbildung zu einer Tötungsspezialistin nach 218"
befindliche Medizinerin Alicia Baier auf einen Bericht hin,
der angeblich von 66 Organisationen unterstützt würde.
Es solle damit "Druck auf Bundesregierung ausgeübt werden, die Inhalte der CEDAW-Konvention umzusetzen".


Die den Humanisten angehörende Heidelbergerin Baier
hat von ihren linken kommunistischen Genossen, trotz ihres jugendlichen Alters, schon viel gelernt.
Mit der Wahrheit muß man es nicht so genau nehmen,
wenn es der Sache dient.

Lesen Sie nachfolgend eine Analyse
zum sog. "Blauen Briefes"
der Vereinten Nationen (UN) an Deutschland
(von Cornelia Kaminski, Vors. der ALFA e.V.)
 


Mehr als 60 zivilgesellschaftliche Organisationen, so schrieb die taz am 4.2., hätten sich an die Vereinten Nationen gewandt, um darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Versorgungslage für Frauen in Deutschland im Hinblick auf Abtreibungen verschlechtert habe. Diese Organisationen unterstützten, so hieß es, einen Bericht der „German Alliance for Choice“ an das UN Frauenrechtskomitee (#CEDAW). Nun berichtet die taz vom erfolgreichen Vorgehen dieser „Alliance“ – nichts anderes war zu erwarten. Es gab, so nun der Bericht der taz vom 2.3.2020, einen „blauen Brief“ für Deutschland. Da die #ALfA in dem Bericht namentlich erwähnt wird, hier eine Stellungnahme dazu.
 

Zunächst: die über 60 Organisationen, die den Bericht unterstützen, sind teils regionale Untergruppen größerer Verbände. Allein Pro Familia taucht sowohl als Bundesverband als auch als Landesverbände insgesamt fünfmal als Unterstützer auf, Medical Students for Choice immerhin viermal für einzelne Städte. Gleich sechsmal ist auch der Landesfrauenrat vertreten, ebenso wie Organisationen, die auf den ersten Blick mit Frauengesundheit wenig zu tun haben – wie beispielsweise der DGB (dreimal vertreten: Bundesverband, Thüringen und Mittelhessen) oder das Hamburger Frauenbildungszentrum DenkTräume. Warum auch „Omas gegen Rechts“ eine bessere Versorgung mit Abtreibungsärzten fordern, bleibt ihr Geheimnis. Nicht vertreten sind dagegen der Berufsverband der Deutschen Frauenärzte oder die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie.

Dann: der Bericht bemängelt eine schlechte Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen, insbesondere im ländlichen Raum und in katholischen Gegenden. Mit diesen Worten wird er auch von der #taz zitiert. Das sei ein Problem für die Frauengesundheit, denn Frauen müssten jetzt teils bis zu 100 km fahren, um ihr Kind #abtreiben lassen zu können. Diese Kritik ist ziemlich entlarvend, denn sie blendet die Gesamtsituation der Ärzteversorgung in Deutschland vollständig aus. Seit Jahren gibt es einen Ärztemangel in Deutschland, vor allem auch im ländlichen Bereich. Hiervon sind nicht nur Frauen betroffen, die abtreiben wollen, sondern die Gesamtbevölkerung. Ebenfalls seit Jahren werden gehäuft geburtshilfliche Einrichtungen geschlossen: Gab es 1991 noch 1186 Krankenhäuser mit Geburtshilfe, waren es 2017 nur noch 672. Dies bedeutet einen Rückgang um rund 40 Prozent. Die Geburtshilfen sind chronisch unterfinanziert, Hebammen kümmern sich teils um bis zu fünf Gebärende gleichzeitig. Während eine Geburt zeitlich nicht planbar ist und eine hochschwangere Frau mit einsetzenden Wehen deutlich mehr Probleme hat, eine weite Strecke bis zum nächsten Kreißsaal zurück zu legen, ist das für eine abtreibungswillige Frau im ersten Schwangerschaftsdrittel zwar etwas unangenehm, aber nicht wirklich ein Problem – zumal mittlerweile auch die Abtreibungspille Mifegyne im Internet bestellt werden kann. Die von der Bundesärztekammer geführte und monatlich aktualisierte Liste, in der sich mit dem Gedanken an eine Abtreibung tragende Schwangere darüber informieren können sollen, wer in ihrer Umgebung vorgeburtliche Kindstötungen durchführt, wächst weiter. Anfang Februar verzeichnete die Liste, die mittlerweile 63 Seiten umfasst, 315 Praxen, Kliniken und Einrichtungen, in denen Ärzte Abtreibungen vornehmen. Wenn 612 Geburtshilfen pro Jahr ca. 700.000 Kinder auf die Welt bringen, sollten da nicht 315 Abtreibungseinrichtungen in der Lage sein, die ca. 100.000 abtreibungswilligen Frauen pro Jahr zu versorgen?

Diese Zahlen belegen sehr deutlich, dass es den Berichterstatterinnen nicht um die Frauengesundheit geht, sondern um ein Recht darauf, jederzeit und uneingeschränkt ungeborene Kinder töten zu können. Hierfür müssten auch städtische Klininken verpflichtet werden, Abtreibungen in ihr Angebot mit aufzunehmen. Die Berichterstatterinnen sind Marion Böker, die Geschichte studiert hat und in Berlin ein Beratungsunternehmen für Menschenrechtsfragen unterhält, die Allgemeinärztin Christiane von Rauch aus Frankfurt, die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung angezeigt wurde, Anke Valeria Neufeld, Studentin an der Philips-Universität Marburg, Stephanie Schlitt, Mitglied im Vorstand der Pro Familia, Ines Thonke, Ärztin beim Bundesverband der Pro Familia und Heike Spohr, Mediatorin und Gründerin des Gießener Aktionsbündnis Pro Choice. Unter den Berichterstatterinnen ist somit keine einzige Fachärztin für Frauenheilkunde vertreten, die in ihrer täglichen Praxis mit tatsächlichen Fragen der Frauengesundheit zu tun hätten. Wo genau die Expertise der Berichterstatterinnen beispielsweise im Bereich „evidence based medicine“ liegt, bleibt rätselhaft: medizinische Fachpublikationen, die sie zu verantworten hätten, sind nicht zu finden. Research Gate als Wissenschaftsportal ergibt für keine der Damen einen Treffer.

Der Bericht enthält dagegen die üblichen Fehler (Kristina Hänel ist nicht promoviert, §219 verbietet nicht die Information, sondern die Werbung für Abtreibungen, Beter vor Abtreibungseinrichtungen belästigen nicht, sondern beten, Ärzte lassen sich sehr bereitwillig in die Liste der BZgA mit den Namen der Abtreibungseinrichtungen aufnehmen, usw.). Aus der Tatsache, dass in Deutschland nach wie vor viele Abtreibungen vor der 12. Woche per Curettage und nicht medikamentös durchgeführt werden, schließen die Berichterstatterinnen, hier gäbe es zu wenig Wahlfreiheit für Frauen – weil die Ärzte ungenügend ausgebildet sind, da ja in Deutschland nur Bayern verlange, dass Abtreibungen von Fachärzten für Gynäkologie ausgeführt würden. Wieso dann ausgerechnet in Bayern mit Friedrich Stapf, Arzt ohne jegliche Facharztqualifikation, Deutschlands profiliertester und fleißigster Abtreibungsarzt tätig sein darf, erschließt sich dem Leser des Berichts nicht.

Man kann also getrost davon ausgehen, dass es sich hier um Aktivistinnen handelt, die nun über die UN versuchen, Druck auf die Bundesregierung auszuüben um sowohl den §219a als auch den §218 zu kippen. Dabei gerät auch die ALfA ins Visier der Berichterstatterinnen – weil sie Unterrichtsmaterial für Schulen zur Verfügung stellt, mit denen Schülerinnen und Schülern ein Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Kinder vermittelt werden soll: „The school curricula set a framework, but the concrete content of the lessons is defined by teachers and the material they choose for the class. There is an increasing amount of “educational material” on the internet, which is provided for free to teachers to promote the so called “right to life of the unborn” by (certain) associations like Aktion Lebensrecht für Alle e.V.“ (S. 7) (Die Schulcurricula legen den Rahmen fest, aber der konkrete Inhalt der Stunden wird von den Lehrern und dem Material bestimmt, dass sie für ihre Klasse aussuchen. Es gibt vermehrt Unterrichtsmaterial im Internet von bestimmten Organisationen wie der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., das Lehrern umsonst zur Verfügung gestellt wird, um ein sogenanntes „Recht auf Leben des ungeborenen Kindes“ zu bewerben.) Dieses „Recht auf Leben des ungeborenen Kindes“ ist das eigentliche Angriffsziel der Berichterstatterinnen. Es wird schlicht geleugnet.
Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen ausdrücklich festgestellt: „Diese Würde des Menschseins liegt auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst willen. Es zu achten und zu schützen bedingt, dass die Rechtsordnung die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleistet (vgl. auch BVerfGE 39, 1 [37]).
Dieses Lebensrecht, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht, ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht; es gilt unabhängig von bestimmten religiösen oder philosophischen Überzeugungen, über die der Rechtsordnung eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates kein Urteil zusteht.“
Die ALfA leistet mit ihren Unterrichtsmaterialien „Schwanger mit 16?“ einen wichtigen Beitrag dazu, dieses Verständnis von der Würde des Menschen, das unserer Rechtsordnung zugrunde liegt, gerade jungen Menschen zu vermitteln.

 


 

 
 
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