Lebensrecht und Menschenwürde |
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(veröffentlicht am 20200424- 23:45)
Wir befinden uns derzeit in
einem Rechtsstreit (Unterlassungsklage) mit der "aik
Immobilien-Investmentgesellschaft mbH" aus Düsseldorf.
Hauptgesellschafter der "aik" ist die "Deutsche Apotheker- und
Ärztebank" (ApoBank) aus Düsseldorf.
Durch die "Corona-Krise" konnte bislang die Hauptsache vor dem
Düsseldorfer Landgericht noch nicht verhandelt werden.
Die "aik" ist nun massivst gegen den Betreiber dieser Homepage
vorgegangen.
Er hat sich an den Provider gewandt, um eine Löschung der
seiner Meinung nach auf der Homepage befindlichen inkriminierten
Textpassagen und Bilder zu veranlassen.
Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung haben wir mit dem
24. April 2020 / 23.45 Uhr / die Bilder gelöscht. Sie finden dort
als
Platzhalter nur noch einen *.
Die inkriminierten Textpassagen sind bereits am 17.6.2019 geändert.
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Der Widerstand
gegen
"Stapf`s
Tötungscenter"
im
"Medicare-Freiham Gesundheitszentrum"
- München, Hans-Stützle-Str. 20 -
geht weiter,
obwohl nun der Eigentümer gewechselt hat:
Unsere Anfrage an Hans Hammer, ob er den Eigentumswechsel seiner
Immobilie "Medicare-Freiham" im August 2018 bestätigen könne,
blieb bis heute unbeantwortet. Die "Initiative Nie Wieder!"
wollte so verschiedene Meldungen der Medien über einen Verkauf
des Objekts vom Eigentümer selbst bestätigt wissen, um dem
klagewilligen Konzernboss Hans Hammer mit seinem Anwalt
möglicherweise nicht noch eine weitere Option für eine Klage zu
geben.
Da die Tatsache eines Eigentumswechsels vom neuen
Eigentümer bestätigt wurde, veröffentlichen wir die nachfolgenden Dokumente.
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Neuer Eigentümer der Immobilie "Medicare
Freiham" ist die
aik-investmentgesellschaft mbH
Richard-Oskar-Mattern-Straße 8, 40457 Düsseldorf
Die verantwortlichen Geschäftsführer sind:
Dr. Stephan Hinsche |
Bernd Heyder |
Tel.: 0211 - 53 74 20 - 0
Fax.:0211 - 53 74 20 - 290
E-Mail: info@aik-invest.de |
BVI-Wahlverhaltensregel:
"Mit ihrer besonderen Gesellschaftsstruktur stellt die "aik" ein
einzigartiges Kooperationsmodell von Versorgungswerken für
Versorgungswerke dar. Bei uns sind Gesellschafter gleichzeitig auch
Anleger." |
*
Bei einem Immobilien-Fond-Bestand von über 3 Milliarden sollen alle
sehen,
daß "man" WER ist im Investment-Geschäft.
Wer sind die Gesellschafter der "aik-Immobilien-Inventmentgesellschaft
mbh"?
(Stand: 18.01.2018)
Name |
Ort |
Anteil |
Deutsche Apotheker- und
Ärztebank eG
GnR 410 AG Düsseldorf |
Düsseldorf |
63,629% |
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Zahnärztekammer
Nordrhein. Körperschaft des öffentlichen Rechts - Versorgungswerk
|
Düsseldorf |
10 % |
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Versorgungswerk der
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
(KdöR)
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Düsseldorf |
10 % |
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Zahnärztekammer
Niedersachsen (KdöR)
-Altenversorgungswerk - |
Hannover |
3,3337 % |
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Landesärztekammer Thüringen (KdöR)
- Ärzteversorgung - |
Jena-Maua |
3,2593 % |
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Sächsische Ärzteversorgung - Einrichtung
der Sächsischen Landesärztekamme KdöR |
Dresden |
3,2593 % |
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Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (KdöR)
- Versorgungswerk |
Münster |
3,2593 % |
Versorgungseinrichtung
der
Ärztekammer Schleswig-Holstein |
Bad Segeberg |
3,2593% |
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Es ist nichts dagegen
einzuwenden, wenn "Versorgungswerke" zu Gesellschaftern von
"Immobilien-Unternehmungen" werden.
Daß diese "Immobilien-Unternehmungen" Projekte kaufen, vermieten,
wieder verkaufen und dadurch oft beträchtliche einheimsen, naja.
Haben nicht zunächst die Geschäftsführer dieser Unternehmen
und dann natürlich auch die Anteilseigner (in unserem Falle der "aik"), letztendlich eine besondere moralische
Verantwortung,
was erworben wird und womit dann letztendlich
die Rendite erzielt wird? Wir meinen schon!! |
Was ist die Realität?
Die "aik" erwarbt vom CSU Politiker,
Rotarier und
"Hammer-Clan-Chef" Hans Hammer
* |
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das "Gesundheitszentrum Medicare Freiham" in München
für den Fond "Spezial-AIF apoReal"
(Vielleicht eine geschäftliche Empfehlung von
"Rotarier-Bruder" Dr. Hinsche?)
In diesem "Gesundheitszentrum" ist
Deutschlands
größte Abtreibungspraxis untergebracht.
Friedrich Andreas Stapf ist Mieter einer
mehr als 400m² großen Praxis,
in der täglich etwa 20 Kinder vor deren Geburt getötet werden,
rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
**
Einen Teil der Mieteinnahmen aus dem "Objekt Freiham-Medicare"
an die "aik" stammen demnach
aus der Abtreiberpraxis Stapf, ist sogenanntes Blutgeld.
Wir schätzen etwa 10.000 Euro monatlich.
Einen Teil der aus dem "Spezial-AIF apoReal-Fond"
erwirtschafteten
Rendite wird somit aus sogenanntem "Blutgeld" erzielt,
aus dem
"Stapf-Blutgeldtopf".
Aber für niemanden der Geldanleger (k)ein Problem!?
Hier schein das Sprichwort besonders zutreffend zu sein:
"Geld stinkt nicht"
*
... oder googlen und lesen Sie den Artikel:
"Wenn Manager über Leichen gehen"
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An dem von Hans
Hammer erteilten Hausverbot,
alle Räumlichkeiten des Gebäudes "Medicare-Freiham"
einschließlich Apotheke, Imbiss, Autovermietung, Kinderhort
sowie Toilettenanlage, um ggf. seine Notdurft verrichten zu können,
nicht
betreten zu dürfen,
hält die "aik-Immobilien-Inventmentgesellschaft
mbh" fest.
Die Geschäftsführer der "aik"
wissen offensichtlich ganz genau, was sie
da für ein Objekt "an Land gezogen haben" haben, mit dem sie "Rendite
machen wollen".
Sie befürchten, daß der Name des Hauptgesellschafters der "aik",
die "Deutsche Apotheker- und
Ärztebank eG" aus Düsseldorf,
nun auch von den Lebensrechtlern als
Unterstützer des Tötungsgeschäfts "Abtreibung"
genannt werden wird. Das gilt zu verhindern.
Dokument als pdf
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Nachfolgend das
eingescannte, von uns aber veränderte Original-Dokument,
den Antrag auf Unterlassung der RAe Höch PartGmbH aus Berlin.
Vorsichtshalber haben wir den beanstandeten Text und die Bilder
geschwärzt.
Ein Einstellen des Original-Antrags ohne Schwärzung könnte als
Wiederholung
ausgelegt werden und hätte möglicherweise ein neues Verfahren zur Folge.
(hier
als pdf-doku) |
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So läuft das in "gewissen Kreisen":
Abtreiber Friedrich Andreas Stapf hat mehr als 400 m² im
"Ärztezentrum Medicare" in München-Freiham angemietet (mtl.
Mietkosten etwa 10.000 €), um dort seinem Tötungsgeschäft
"Abtreibung" nachzukommen. 15-20 Kindstötungen täglich! Einnahmen
ca. 7.500-10.000 Euro. |
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Abtreiber Friedrich
Andreas Stapf fühlt sich durch Gebetsmahnwachen von
Lebensrechtlern gestört und spricht einigen ein Hausverbot aus.
Doch das Hausverbot, daß Stapf ohne Vollmache vom Eigentümer
aussprechen kann, gilt nicht für das ganze Objekt, indem sich u.a.
auch noch Arztpraxen, Kindergarten, Apotheke, Autovermietung und
Gastronomie befinden. Zudem ist ein WC, für jeden öffentlich
zugänglich, dort installiert.
Also was tun? |
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Die "Deutsche Apotheker-
und Ärztebank eG" (ApoBank),Düsseldorf, ist Hauptanteilsinhaber
der "aik Immobilien-Investmentgesellschaft mbH" (aik), ebenfalls aus
Düsseldorf. |
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Die "aik
Immobilien-Investmentgesellschaft mbH" (aik) hat das
"Ärztezentrum" in Freiham für sein Investmentgeschäft erworben.
Als Eigentümer von "Medicare-Freiham" kann diese ein Hausverbot für
das ganze Objekt aussprechen. |
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Die "Wexford gmbH",
vertreten durch Caroline Ritter, eine
Liegenschaftsverwaltungs-Firma, erhält von der "aik" entsprechende
Befugnisse |
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Abtreiber Friedrich
Andreas Stapf erhält von der "Wexford gmbH" die Befugniss, für
das ganze Objekt "Medicare Freiham" ein Hausverbot aussprechen zu
können. |
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Friedrich Andreas Stapf
kann nun im Auftrage des Eigentümers, der "aik-Invest", (ApoBank)
ein Hausverbot für Personen aussprechen, wie er will. Diese dürften
dann weder den Kindergarten, die Apotheke, andere Arztpraxen sowie
das WC nicht mehr aussuchen. Wenn sie dennoch irgendwelche Räume
betreten, wird ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt.
Spannende Frage: Ist dies überhaupt rechtlich haltbar? |
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