Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

• Newsletter / monatlicher Rundbrief • Wichtige Termine •

 

Zur Information
(veröffentlicht am 20200424- 23:45)
 

Wir befinden uns derzeit in einem Rechtsstreit (Unterlassungsklage) mit der "aik Immobilien-Investmentgesellschaft mbH" aus Düsseldorf.
Hauptgesellschafter der "aik" ist die "Deutsche Apotheker- und Ärztebank" (ApoBank) aus Düsseldorf.
Durch die "Corona-Krise" konnte bislang die Hauptsache vor dem Düsseldorfer Landgericht noch nicht verhandelt werden.
Die "aik" ist nun massivst gegen den Betreiber dieser Homepage vorgegangen.
Er hat sich an den Provider gewandt, um eine Löschung der seiner Meinung nach auf der Homepage befindlichen inkriminierten Textpassagen und Bilder zu veranlassen.
Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung haben wir mit dem
24. April 2020 / 23.45 Uhr / die Bilder gelöscht. Sie finden dort als
Platzhalter nur noch einen *.
Die inkriminierten Textpassagen sind bereits am 17.6.2019 geändert.
 

 

 


Der Widerstand
gegen
"Stapf`s Tötungscenter"
im
"Medicare-Freiham Gesundheitszentrum"
- München, Hans-Stützle-Str. 20 -
 

*

*

*

*

*

*

geht weiter,
obwohl nun der Eigentümer gewechselt hat:

Unsere Anfrage an Hans Hammer, ob er den Eigentumswechsel seiner Immobilie "Medicare-Freiham" im August 2018 bestätigen könne, blieb bis heute unbeantwortet. Die "Initiative Nie Wieder!" wollte so verschiedene Meldungen der Medien über einen Verkauf des Objekts vom Eigentümer selbst bestätigt wissen, um dem klagewilligen Konzernboss Hans Hammer mit seinem Anwalt möglicherweise nicht noch eine weitere Option für eine Klage zu geben.
Da die Tatsache eines Eigentumswechsels vom neuen Eigentümer bestätigt wurde, veröffentlichen wir die nachfolgenden Dokumente.
 

Neuer Eigentümer der Immobilie "Medicare Freiham" ist die
aik-investmentgesellschaft mbH
Richard-Oskar-Mattern-Straße 8, 40457 Düsseldorf
Die verantwortlichen Geschäftsführer sind:

 Dr. Stephan Hinsche

Bernd Heyder

Tel.: 0211 - 53 74 20 - 0
Fax.:0211 - 53 74 20 - 290
E-Mail: info@aik-invest.de

BVI-Wahlverhaltensregel:
"Mit ihrer besonderen Gesellschaftsstruktur stellt die "aik" ein einzigartiges Kooperationsmodell von Versorgungswerken für Versorgungswerke dar. Bei uns sind Gesellschafter gleichzeitig auch Anleger."

*

Bei einem Immobilien-Fond-Bestand von über 3 Milliarden sollen alle sehen,
daß "man" WER ist im Investment-Geschäft.
Wer sind die Gesellschafter der "aik-Immobilien-Inventmentgesellschaft mbh"?
(Stand: 18.01.2018)

Name

Ort

Anteil

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
GnR 410 AG Düsseldorf

Düsseldorf

63,629%

 

 

 

Zahnärztekammer Nordrhein. Körperschaft des öffentlichen Rechts - Versorgungswerk

Düsseldorf

10 %

 

 

 

Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen  (KdöR)

Düsseldorf

10 %

 

 

 

Zahnärztekammer Niedersachsen (KdöR)
-Altenversorgungswerk -

Hannover

3,3337 %

Landesärztekammer Thüringen (KdöR)
- Ärzteversorgung -

Jena-Maua

3,2593 %

Sächsische Ärzteversorgung - Einrichtung der Sächsischen Landesärztekamme KdöR

Dresden

3,2593 %

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (KdöR)
- Versorgungswerk

Münster

3,2593 %

Versorgungseinrichtung der
Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bad Segeberg

3,2593%

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn "Versorgungswerke" zu Gesellschaftern von "Immobilien-Unternehmungen" werden.
Daß diese "Immobilien-Unternehmungen" Projekte kaufen, vermieten,
wieder verkaufen und dadurch oft beträchtliche einheimsen, naja.

Haben nicht zunächst die Geschäftsführer dieser Unternehmen
und dann natürlich auch die Anteilseigner (in unserem Falle der "aik"), letztendlich eine besondere moralische  Verantwortung,
was erworben wird und womit dann letztendlich
die Rendite erzielt wird? Wir meinen schon!!


Was ist die Realität?
 

*

 Screenshot

Die "aik" erwarbt vom CSU Politiker, Rotarier und
 "Hammer-Clan-Chef" Hans Hammer
 

*

Copyright © 2010 Babycaust.de

das "Gesundheitszentrum Medicare Freiham" in München
für den Fond "Spezial-AIF apoReal"
(Vielleicht eine geschäftliche Empfehlung von "Rotarier-Bruder" Dr. Hinsche?)

In diesem "Gesundheitszentrum" ist Deutschlands
größte Abtreibungspraxis untergebracht.

Friedrich Andreas Stapf ist Mieter einer mehr als 400m² großen Praxis,
in der täglich etwa 20 Kinder vor deren Geburt getötet werden,
rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

**

Einen Teil der Mieteinnahmen aus dem "Objekt Freiham-Medicare"
 an die "aik" stammen demnach
aus der Abtreiberpraxis Stapf, ist sogenanntes Blutgeld.
Wir schätzen etwa 10.000 Euro monatlich.

Einen Teil der aus dem "Spezial-AIF apoReal-Fond" erwirtschafteten
Rendite wird somit aus sogenanntem "Blutgeld" erzielt,
aus dem "Stapf-Blutgeldtopf".
Aber für niemanden der Geldanleger (k)ein Problem!?

Hier schein das Sprichwort besonders zutreffend zu sein:
"Geld stinkt nicht"
*

... oder googlen und lesen Sie den Artikel:
"Wenn Manager über Leichen gehen"

 

 

An dem von Hans Hammer erteilten Hausverbot,
alle Räumlichkeiten des Gebäudes "Medicare-Freiham"
einschließlich Apotheke, Imbiss, Autovermietung, Kinderhort
sowie Toilettenanlage, um ggf. seine Notdurft verrichten zu können,
nicht betreten zu dürfen,
hält die "aik-Immobilien-Inventmentgesellschaft mbh" fest.


Die Geschäftsführer der "aik" wissen offensichtlich ganz genau, was sie
da für ein Objekt "an Land gezogen haben" haben, mit dem sie "Rendite machen wollen".

Sie befürchten, daß der Name des Hauptgesellschafters der "aik",
die "Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG" aus Düsseldorf,
 nun auch von den Lebensrechtlern als
Unterstützer des Tötungsgeschäfts "Abtreibung"
genannt werden wird. Das gilt zu verhindern.

Dokument als pdf

 

Nachfolgend das eingescannte, von uns aber veränderte Original-Dokument,
den Antrag auf Unterlassung der RAe Höch PartGmbH aus Berlin.
Vorsichtshalber haben wir den beanstandeten Text und die Bilder geschwärzt.
Ein Einstellen des Original-Antrags ohne Schwärzung könnte als Wiederholung
ausgelegt werden und hätte möglicherweise ein neues Verfahren zur Folge.




(hier als pdf-doku)

 

So läuft das in "gewissen Kreisen":
 

Abtreiber Friedrich Andreas Stapf hat mehr als 400 m² im "Ärztezentrum Medicare" in München-Freiham angemietet (mtl. Mietkosten etwa 10.000 €), um dort seinem Tötungsgeschäft "Abtreibung" nachzukommen. 15-20 Kindstötungen täglich! Einnahmen ca. 7.500-10.000 Euro.

 

Abtreiber Friedrich Andreas Stapf fühlt sich durch Gebetsmahnwachen von Lebensrechtlern gestört und spricht einigen ein Hausverbot aus.
Doch das Hausverbot, daß Stapf ohne Vollmache vom Eigentümer aussprechen kann, gilt nicht für das ganze Objekt, indem sich u.a. auch noch Arztpraxen, Kindergarten, Apotheke, Autovermietung und Gastronomie befinden. Zudem ist ein WC, für jeden öffentlich zugänglich, dort installiert. 
Also was tun?

 

Die "Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG" (ApoBank),Düsseldorf, ist Hauptanteilsinhaber der "aik Immobilien-Investmentgesellschaft mbH" (aik), ebenfalls aus Düsseldorf.

 

Die "aik Immobilien-Investmentgesellschaft mbH" (aik) hat das "Ärztezentrum" in Freiham für sein Investmentgeschäft erworben.
Als Eigentümer von "Medicare-Freiham" kann diese ein Hausverbot für das ganze Objekt aussprechen.

 

Die "Wexford gmbH", vertreten durch Caroline Ritter, eine Liegenschaftsverwaltungs-Firma, erhält von der "aik" entsprechende Befugnisse

 

Abtreiber Friedrich Andreas Stapf erhält von der "Wexford gmbH" die Befugniss, für das ganze Objekt "Medicare Freiham" ein Hausverbot aussprechen zu können.

 

 

Friedrich Andreas Stapf kann nun im Auftrage des Eigentümers, der "aik-Invest", (ApoBank) ein Hausverbot für Personen aussprechen, wie er will. Diese dürften dann weder den Kindergarten, die Apotheke, andere Arztpraxen sowie das WC nicht mehr aussuchen. Wenn sie dennoch irgendwelche Räume betreten, wird ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt.

Spannende Frage:  Ist dies überhaupt rechtlich haltbar?

 

 


 

Impressum   E-Mail Copyright © 2010 Babycaust.de  /  Aktualisiert: 28.04.2020