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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

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27. Januar 2017
- 72 Jahre nach Auschwitz -
Holocaust-Gedenktag im Deutschen Bundestag Berlin

Die Rede von Prof. Dr. Norbert Lammert
am 27. Januar 2017
zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
sollte für alle Befürworter der
vorgeburtlichen Kindstötung
,
wir nennen das
BABYCAUST,
zur Besinnung und sofortigen Beendigung
des heutigen, "demokratischen GENOZIDS an den Ungeborenen", führen.

Fordern Sie das von den Politikern, der Justiz
und von den ausführenden Organen, den Ärzten und deren Helfer!
 

Prof. Dr. Norbert Lammert zitierte in seiner Rede Adolf Sternberger
'"Die Barbarei der Sprache ist die Barbarei des Geistes"
- und aus Worten wurden Taten.'

Es werden heute in Deutschland täglich etwa
1000 ungeborene Menschen getötet.
Mindestens 300.000 getötete Kinder jedes Jahr!
Sie werden zerstückelt, vergiftet, abgesaugt
und letztendlich mit dem Klinikmüll "entsorgt".

Diese Ermordung der Ungeborenen nennt man
Schwangerschaftsunterbrechung
Schwangerschaftsabbruch
Abbruch
Abtreibung
Interruptio
Abruptio
Ausschabung
Ausräumung uvm.

Das ist in der Tat eine
"Barbarei der Sprache"
um vom tatsächlichen Tatvorgang,
des
Tötens von Menschen vor der Geburt
abzulenken.

Die Worte von Prof. Dr. Norbert Lammert klingen,
wenn ihnen keine Taten folgen, wie leeres Gerede.

Gedenken ... erinnern, ... es macht betroffen ...vielleicht,
aber für eine Veränderung der Zukunft ist das zu wenig!

Fordern wir von unseren Politikern,
das Sie endlich aus unserer Vergangenheit
für unsere Zukunft entwas lernen!

 

Auszüge aus der Rede:

"...seit der Antike verpflichtet der Eid des Hippokrates Ärzte auf das Wohl ihrer Patienten.
„Ich schwöre“, heißt es dort, „dass ich nach meinem Vermögen und Urteil […] Verordnungen […] treffen [werde] zum Nutzen der Kranken […], mich davon fernhalten [werde], Verordnungen zu treffen zu verderblichem Schaden und Unrecht. […] In welches Haus immer ich eintrete, eintreten werde ich zum Nutzen der Kranken, frei von jedem willkürlichen Unrecht und jeder Schädigung…“

In grausamem Gegensatz dazu steht die Beteiligung deutscher Mediziner am Holocaust und an der Ermordung von kranken und behinderten Menschen. Willkür, Unrecht und die willentliche Schädigung von Schutzbefohlenen bestimmten das ärztliche Handeln. Die nationalsozialistische „Euthanasie“ pervertierte den hippokratischen Eid zum hypokritischen, weil die Morde heuchlerisch damit begründet wurden, sie dienten dem allgemeinen Wohl, auch dem der Patienten. In Wahrheit wurden „Ärzte zu Henkern“, wie Thomas Mann es ausdrückte.
Sie betrieben medizinische Versuche an Kleinkindern und Erwachsenen und verübten Massenmord aus Überzeugung, ohne Achtung für ihre Opfer.

Wir wissen heute, dass die Wirklichkeit komplizierter ist. Nicht der Tod ist „böse“, wohl aber jene Menschen, die ihn unter Missachtung ethischer Prinzipien willentlich und ohne Not herbeiführen.

'Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.'

So heißt es unmissverständlich in Artikel 1 Grundgesetz.

Doch die Geschichte zeigt:
Die Würde des Menschen ist antastbar.

Nirgendwo wurde dieser Nachweis gründlicher erbracht als in Deutschland.

Gerade deshalb muss Artikel 1 Grundgesetz kompromisslose Richtschnur unseres Handelns sein und bleiben, ein kategorischer Imperativ, um nie wieder zuzulassen, dass Menschen ausgegrenzt, verfolgt und in ihrem Lebensrecht beschnitten werden.
"
 


 

 
 
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Kinder wie die Zeit vergeht...!   Kinder wie die Zeit vergeht...!   Kinder wie die Zeit vergeht...!


Friedrich Andreas Stapf
Deutschlands Tötungsspezialist No 1

feierte 2016, kurz vor dem Einzug in sein
neues "Tötungscenter" im
"Gesundheitscenter Medicare-Freiham"
München, Hans Stützle Str. 20,
seinen
SIEBZIGER.

Nun ist fast ein Jahr vergangen.
Stapf und seine Mithelfer dürften in den neuen Räumen mittlerweile
etwa 1500-2000 ungeborene Kindern im "Gesundheitszentrum" getötet haben und
 Friedrich Andreas organisiert seine Geburtstagsfeier zum 71.
Feiern und Spaß haben ist für Stapf ein Lebensinhalt, wie er erzählte.
Finanziert größtenteils mit BLUTGELD, was er verschweigt!
 

Feiert Stapf in seinem "Tötungscenter" in der Hans-Stützle-Straße?

 

Wird sein Sohn und Nachfolger Jonas mit Partnerin Isabelle ebenfalls anwesend sein?

 

Wird auch Vermieter Hans Hammer gratulieren?

 

Werden alle Mieter des "Gesundheitscenters Medicare Freiham" zum Geburtstagsumtrunk erscheinen?

 

Hoffentlich freut sich Stapf auch auf Ihre Wünsche?


 

"Töten von ungeborenen Kindern war immer mein Traumberuf."


"Der deutsche Arzt Friedrich Stapf ist bei der Zulassung
von Mifegyne 43 Jahre alt.

Er ist kein weiches Gemüt.

Die erste Abtreibung hat er 1967 auf seiner Studentenbude durchgeführt. Ein Bein der Schwangeren mit einem Seil hochgebunden, das andere auf seiner Schulter. Das Operationsbesteck hatte er im Backofen sterilisiert.

Die illegalen Abtreibungen seiner Studentenzeit sind verjährt,
er betreibt inzwischen eine Abtreibungspraxis in München."
     

Quelle: Stuttgarter Zeitung, 21.10.2013


Sie möchten dem Abtreibungsarzt an seinem Geburtstag
4. Februar 1946  - 4. Februar 2017

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