Der
von der Staatsanwaltschaft Mannheim gestellte
Strafantrag schmetterte das Amtsgericht Weinheim bereits am 10.11.2015 ab.
Uns wurde am 24.11.2015 der Beschluß zugesandt:
Keine üble Nachrede !
"Daß die öffentliche Aufmerksamkeit, die der Artikel des Angeschuldigten
auslöste
(Bl. 49 f.), der Geschädigten unangenehm gewesen sein mag, ist -
zivilrechtliche
Ansprüche seien dahingestellt - daher ohne strafrechtliche Relevant."
Strafantrag StA Mannheim
Beschluß des Amtsgericht Weinheim
zum Vorfall |