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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

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Sieg der Meinungsfreiheit in Weinheim
- Herbe Niederlage für StA Mannheim -

 
Der von der Staatsanwaltschaft Mannheim gestellte
Strafantrag schmetterte das Amtsgericht Weinheim bereits am 10.11.2015 ab.
Uns wurde am 24.11.2015 der Beschluß zugesandt:

Keine üble Nachrede !

"Daß die öffentliche Aufmerksamkeit, die der Artikel des Angeschuldigten auslöste
(Bl. 49 f.), der Geschädigten unangenehm gewesen sein mag, ist - zivilrechtliche
Ansprüche seien dahingestellt - daher ohne strafrechtliche Relevant."

Strafantrag StA Mannheim
Beschluß des Amtsgericht Weinheim

zum Vorfall

 
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