Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

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Behördliche Willkür in Viernheim
(Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.)

Erster Stadtrat
Jens Bolze
ordnet an.

Hauptamtsleiter und
Gemeindewahlleiter
Michael Fleischer überwacht.

 

Noch Bürgermeister Matthias Baaß
deckt.

Mit Meinungsfreiheit haben sie zwar nichts am Hut,
aber ein Kondolenzbuch legten sie nach "Charlie Hebdo" im Rathaus aus
und "verteidigen das Recht Andersdenkender".
Alles nur eine politische Schau mit dem Ziel, Wählerstimmen zu fangen!

Stellen Sie sich vor:
(Eine Erzählung mit vielen Wahrheiten)

Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug in die Innenstadt von Viernheim, haben Glück, finden einen noch freien Parkplatz und stellen dort Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß ab.

Nach 2 Stunden kommen Sie zurück und finden Ihr Fahrzeug nicht mehr in der Parkbucht, wo sie es abgestellt hatten.

Wurde es gestohlen oder "nur" abgeschleppt?
Sie fragen bei der Polizei und dem Ordnungsamt nach. Tatsächlich, hier kann man Sie beruhigen, daß der Wagen nicht gestohlen sondern nur abgeschleppt wurde und sich nun auf dem Gelände des Abschleppdienstes befindet.

 

Sie lassen sich mit einem Taxi schnellstens dorthin fahren und sehen noch, daß ein Stadtbediensteter eifrig Ihr Auto von allen Seiten fotografiert.
Zur Beweissicherung, erklärt man Ihnen.

Sie wollen nun endlich den Grund erfahren für die diese behördliche Anordnung gegen ihr Eigentum.
- War der Wagen falsch geparkt?  ... Nein!
- Wurde eine Einfahrt versperrt oder ein Weg blockiert ... nein!
- War der Wagen verkehrsunsicher, z.B. TÜV abgelaufen ... nein!
- Befand sich unter dem Fahrzeug eine Öl- oder gar Benzinlache ... nein!

Dies wären verständliche und berechtigte Gründe gewesen, ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug behördlich abzuschleppen. Aber das war es nicht, was lag denn vor? Sie werden vertröstet. Eine Verfügung, eine Begründung will man Ihnen schnellstes zuschicken.

 

Zwischenzeitlich haben Sie aber in Erfahrung gebracht, wie etwa alles abgelaufen ist:

Eine Mutter kam an Ihrem Fahrzeug vorbei und hat die Aufschriften und Bilder entdeckt. Sie sei zwar auch nicht für Abtreibung (diese Äußerung der Mutter lesen sie später in der Zeitung) aber es sei unerhört, so seine Meinung öffentlich gegen Abtreibung zu äußern ... und das noch vor einer Schule. Die armen Kinder.
Die Mutter hat wohl gute Kontakte ins Viernheimer Rathaus, denn kurze Zeit später steht bereits der Erste Stadtrat, Jens Bolze, neben der Mutter, um das Corpus Delicti zu inspizieren.
Beide sind sich einig: Das geht gar nicht ... der Wagen muß weg!
Zur Verstärkung bestellte Bolze den Hauptamtsleiter des Ordnungsamtes, Herrn Michael Fleischer, zum Ort des Geschehens, der die Anweisung des 1. Stadtrates befolgt und bis zum Abtransport des Wagens überwacht.

Trotz mehrfacher Aufforderung habe ich nach über einer Woche noch keine Verfügung, noch keine Nachricht von der Stadt Viernheim erhalten, gegen welche Rechtsvorschriften angeblich verstoßen worden sei.

Man darf gespannt sein, was die Herren "..." im Viernheimer Stadthaus sich als Begründung ausdenken.

Eine Empfehlung:

Wenn Sie in Zukunft nach Viernheim zum Einkaufen fahren, entfernen Sie alle Aufkleber, Plakate, Rosenkränze, Gebetsketten an und in Ihrem Fahrzeug und stecken Sie zur Sicherheit genügend Geld ein, damit Sie ihr abgeschlepptes Auto auslösen können!

So können auch eine Anfrage an die Stadt Viernheim stellen, zu welchem Thema

welche Meinungsäußerung in Wort und Bild in den Augen der Stadt politisch korrekt ist.


Verfügung/Erklärung der Stadt Viernheim vom .........
Betreff: Abschleppen eines PKW`s am 6.3.2015


Urteil wird in Kürze hier veröffentlicht

 
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Aktionskünstler Wolfgang Flatz; die "zerplatzte Kuh"
und das Verwaltungsgericht Berlin
Fazit: "Das minderjährige Mädchen sei nicht gezwungen, dieses Spektakel anzusehen."
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Klaus Günter Annen
Cestarostr. 2  69469 Weinheim
Tel./Fax.: 06201/2909929/28


An die
Staatsanwaltschaft Darmstadt

Mathildenplatz 15

64283 Darmstadt

 

 

übermittelt per Fax:  06151 / 992-1999
                                                                                                                         Weinheim, den 16.März 2015

-  70 Jahre nach Auschwitz
 bitte angeben: KZ-218/Anz/Vhm

 

Betreff:       Strafanzeige

 

Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen

                                               1. Ersten Stadtrat Jens Bolze      

                                                   Dienstadresse: Stadt Viernheim

                                                                               Kettelerstr. 3  68518 Viernheim

                                               2. Herrn Hauptamtsleiter Michael Fleischer
                                                   Adresse wie 1.
                                               3. Bürgermeister Matthias Baaß
                                                   Adresse wie 1.
wegen                       des Verdachts des Amtsmißbrauchs, Entwendung von Privateigentum,

                          Nötigung, sowie aus allen rechtlichen Gründen
und begründe dies wie folgt:

Am 6.3.2015 fuhr ich mit dem PKW HD-xxxxxxx nach Viernheim und stellte den Wagen ordnungs-gemäß in einer kostenfreien Parkbucht in der Lampertheimer Straße ab.
Nach ca. 1 1/2 Stunden kam ich zurück und stellte fest, daß ein Abschleppdienst den Wagen bereits „am Haken“ hatte und abschleppen wollte. Ich protestierte sofort gegen diese Maßnahme bei dem anwesenden Ordnungsbeamten, bei den Mitarbeitern des Abschleppdienstes sowie beim anwesenden Hauptamtsleiter des Ordnungsamtes, Michael Fleischer, der diesen Vorgang überwachte. Umgehend verlangte ich die Herausgabe des Fahrzeuges, da m.E. kein Grund für eine solche Maßnahme bestand.
Der Wagen war vorschriftsmäßig abgestellt, war weder verkehrsunsicher noch TÜV-abgelaufen, ebenso befand sich keine Öllache unter dem Auto, was vielleicht ein Grund für das Abschleppen hätte sein können. Herr Fleischer, der als Vertreter des Ordnungsamtes telefonisch auch mit meinen Anwalt gesprochen hatte, blieb uneinsichtig und bestand auf den  Abtransport des Fahrzeuges.  Wie ich erfuhr, wurde das meiner Meinung nach rechtswidrige Abschleppen des Wagens vom 1. Stadtrat, Jens Bolze, veranlaßt.

 

Der Grund dieser behördlichen Maßnahme wurde mir von behördlicher Seite noch nicht mitgeteilt, obwohl dies von Herrn Fleischer zugesagt worden war. Vor Ort erfuhr ich, daß Herr Stadtrat Bolze das Fahrzeug inspiziert hatte. Die am Wagen angebrachten Texte und Bilder zum Thema Abtreibung hatte er beanstandet und für unzulässig erklärt.

 

Etwa eine Stunde nach dem Abschleppen hatte  ich den Wagen auf dem Hof des Abschlepp-dienstes wieder in Empfang nehmen können.

Dieser Vorfall ist eine Ungeheuerlichkeit. Nicht nur, daß einem Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung in Schrift und Bild genommen wurde, sondern auch daß einfach das Fahrzeug beschlagnahmt und wegtransportiert wurde, obwohl keine Veranlassung dafür bestand. Unter anderem ist der Tatbestand „Diebstahl fremden Eigentums“ erfüllt. Der Stadtrat drohte in meine Richtung mit „Sollten sich erneut solche Vorkommnisse ereignen, was ich nicht hoffe, müssen wir stärkere Geschütze auffahren.“ Nachzulesen in viernheim24.de vom 6.3.2015.

 

Ich erwarte, daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt umgehend die Ermittlungen einleitet.

Zudem beantrage ich, für alle drei genannten Personen ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen.  Die Bürger müssen vor Beamten, die sich über die Gesetze stellen und willkürliche Maßnahmen veranlassen oder decken, geschützt werden.


Ich bitte, mich über den Fortgang Ihrer Ermittlungen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Günter Annen

 

 

 

infos


hier zum Beitrag und den Kommentaren in "Viernheim24.de"
 


"Viernheim24.de" hält auch nichts von Meinungsfreiheit!
In meinem Kommentar vom 14.3. wurde heute
"..." als Beleidigung gestrichen.
In Viernheim ticken die Uhren scheinbar anders!!
 



 

21.01.2015 15:56 Kategorie: Berichte, Bildung und Kultur, Stadtverwaltung
 

Terroropfer in Paris:
Kondolenzbuch liegt am Freitag und Samstag auch in Viernheim aus

Mit Trauer und Betroffenheit reagieren auch Viernheimer Bürgerinnen und Bürger auf die Ermordung der Redakteure des Satiremagazin "Charlie Hebdo", der jüdischen Kunden des Supermarktes und der Polizisten.

 

Innerhalb von zwei Tagen haben sich bereits 200 Menschen in ein Kondolenzbuch eingetragen, dass vom Christlich-Islamischen-Dialog im Kreis Bergstraße angeregt wurde.

Bis zum 2. Februar besteht noch die Möglichkeit sich einzutragen. Im Anschluss wird das Buch an die Französische Botschaft übersandt.

Mit ihrer Unterschrift teilen die Unterzeichner den Schmerz der Menschen in Frankreich. Den Angehörigen der Opfer und den Verletzten soll auf diesem Weg Anteilnahme und Mitgefühl gezeigt werden. Gleichzeitig bekräftigen die Unterzeichner ihre Verantwortung für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben aller Menschen - gleich welcher Herkunft, gleich welcher Religion - im Kreis Bergstraße.

Am Freitag und Samstag liegt das Konsolenzbuch in Viernheim an folgenden Orten aus: Freitag (23. Januar) in der Eyüp-Sultan-Moschee (Fritz-Haber-Straße 3) von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Samstag (24. Januar) im Viernheimer Rathaus (vor dem Bürgerbüro) von 10-12.00 Uhr.

Der Text im Kondolenzbuch lautet:

Mit großer Trauer und Betroffenheit gedenken wir der ermordeten und verletzten Redakteure des Satiremagazin "Charlie Hebdo", der ermordeten jüdischen Kunden des Supermarktes und der ermordeten Polizisten.

Wir sind uns einig, dass diese Gewalttaten die größtmögliche Form von Gotteslästerung darstellen - unsere Glaubensgrundlagen verpflichten uns als Juden, Christen und Muslime gleichermaßen zur Wahrung der Unverletzlichkeit des Menschen, seiner Würde und seiner Integrität.

Im Gedenken an die Opfer und Hinterbliebenen fühlen wir uns bestärkt in unserer Verantwortung

  • dass alle Menschen - gleich welcher Herkunft, gleich welcher Religion - das Recht haben, in Frieden und Würde leben zu können.

  • dass in einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft Glaubens- und Religionsfreiheit garantiert sind. Weil wir unseren Glauben offen leben können, verteidigen wir das Recht Andersdenkender, uns und unsere Religionen kritisieren zu können.

  • dass wir uns nicht spalten lassen und dass kein Keil des Hasses in unsere Gesellschaft getrieben wird. Wir verurteilen es, wenn Andersgläubige ausgegrenzt oder unter Pauschalverdacht gestellt werden.

  • dass wir den Dialog zwischen den Religionen und zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen fordern und fördern.

Wir teilen den Schmerz der Menschen in Frankreich. Den Angehörigen der Opfer und den Verletzten gehören unsere tiefempfundene Anteilnahme und unser Mitgefühl

 

Desorientierende Wahrheit?

 

 

Ein in Übereinstimmung mit der Straßenverkehrsordnung parkendes Auto wurde abgeschleppt. Denn es stand vor einer Grundschule, und an ihm waren Bilder über Menschentötungen angebracht. Die dort dargestellten Menschentötungen geschahen nicht im zeitlich und räumlich fernen Auschwitz, sondern sie geschehen ständig in unserer Nähe an den Kindern im Mutterleib, die ebenfalls als „Untermenschen“ angesehen werden. Die Begründung für das Abschleppen werde der Fahrer noch schriftlich erhalten. Doch ähnliche Bilder im Internet indizierte eine Medienanstalt als „jugendgefährdend“, weil sie die noch in ihrer Entwicklung befindlichen Kinder und Jugendlichen „desorientieren“ würde. „Desorientieren“ bedeutet, eine falsche Orientierung geben. Doch was war falsch an der Bebilderung des abgeschleppten Autos? Was waren Fälschungen? Welche Lügen waren am Auto angebracht? Eine derartige Fragestellung unterstellt die Absicht, die Kinder dazu anzuleiten, sich an der Wahrheit zu orientieren. Doch genau das will man vermeiden. Die Kinder sollen sich keineswegs an den objektiv wahren Tatsachen orientieren, sondern der Staat, vertreten durch die Kultusminister der Bundesländer und diese vertreten durch die Schulen, will Orientierung geben, und zwar unabhängig von irgendwelchen Tatsachen, selbst wenn diese noch so wahr sind. Denn die Kinder werden als Staatseigentum betrachtet. Wie der Eigentümer eines neugepflanzten Obstbaumes es nicht duldet, daß jeder Dahergelaufene die Äste zurechtbiegt und an ihnen herumschnippelt, so will „Vater Staat“ sein vermeintliche Eigentum von unerwünschten Einflüssen abschirmen, die z. B. von einem geparkten Auto ausgehen könnten. Weil „Vater Staat“ das Monopol beansprucht, seinem vermeintlichen Eigentum Orientierung zu geben, deshalb werden die biologischen Eltern durch Kinderkrippen, Kindergärten und Ganztagsschulen aus der Erziehung hinausgedrängt. Und wenn man es schon nicht verhindern kann, daß die Kinder bei ihren biologischen Eltern übernachten, dann will „Vater Staat“ wenigstens sicherstellen, daß sie nicht durch ein parkendes Auto mit solchen Tatsachen konfrontiert werden, die seinen Erziehungszielen zuwiderlaufen.

Zwar – so heißt es – wollten die Schulen Kritikfähigkeit und eigenständiges Denken fördern und die Schüler ermuntern, überkommene Wertevorstellungen in Frage zu stellen. Doch das Infragestellen von Wertvorstellungen schließt natürlich nicht die „Werte“ ein, die „Vater Staat“ durch die Schulen vermittelt, sondern beschränkt  sich auf solche Werte, die „Vater Staat“ durch die Schule bekämpft, z. B. die wirklichen Werte, die das Gotteswort vermittelt. Und die durch die Schule vermittelte Kritikfähigkeit bezieht sich auf die Kritik an irgendwelchen traditionellen Vorstellungen, auf die Kritik an den eigenen Eltern und auf die Kritik am Gotteswort; sie schließt aber nicht ein, die von „Vater Staat“ durch die Schulen vermittelte Denkweise kritisch zu hinterfragen.

Nur wer nichts macht, der macht nichts falsch; und wer nicht denkt, der kann auch nicht falsch denken. Um die Kinder vor einem falschen Denken zu bewahren, sollen sie nicht selbst denken, sondern nur das nachdenken, was staatlich autorisierte Vordenker vorgedacht haben. Dieses von der Schule vermittelte Nachdenken darf nicht durch irgendwelche Informationen gestört werden, die sich auf einem Auto befinden. Welche Lügen waren am Auto angebracht? Das ist hier nicht die Frage. Es geht nicht um Wahrheit und Lüge, sondern darum, was „Vater Staat“ vorgedacht hat, das die Kinder nachzudenken haben.

Damit die Kinder beim Nachdenken nicht die für sie vorgesehenen Bahnen verlassen, deshalb erhalten sie nur gefilterte Informationen und werden von solchen Informationen abgeschirmt, die sie „desorientieren“ könnten. Denn es soll verhindert werden, daß sie selbst denken, anstatt sich darauf zu beschränken, das nachzudenken, was „Vater Staat“ vorgedacht hat. Einige Beispiele von „Informationen“, die die Kinder über die Vor- und Nachgeschichte einer Schwangerschaft erhalten: In einer dritten Grundschulklasse befaßten sich Kinder mit folgenden Fragen: „Warum wird bei einer Frau die Va­gina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“  In einem in einer vierten Klasse benutztem „Bilderbuch“ erklärt ein Vater seinen Kindern anhand einer Skizze: „Hier liegen wir so nah beieinander, wie wir können. Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. Die schulische „Wissens“vermittlung wird durch folgende „Werte“vermittlung für den sexuellen Bereich ergänzt: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Um den unerwünschten Folgen, die sich aus der Kombination der soeben zitierten „Wissens“- und „Werte“vermittlung ergeben, entgegenzuwirken, werden schon Grundschulkinder zu Experten der Schwangerschaftsverhütung ausgebildet. Allerdings wird auch auf diesem Gebiet nur Halbwissen vermittelt. Verschwiegen wird, daß Enthaltsamkeit ein absolut sicheres Verhütungsmittel ist. Doch über die anderen „Verhütungsmittel“ werden die Grundschulkinder informiert, einschließlich solcher Mittel, die überhaupt nicht verhüten, sondern reine Mordinstrumente sind, wie „Spirale“ und „Abtreibung“. Wie ein Autofahrer, der unfallfrei fahren will, trotzdem eine Haftpflichtversicherung hat, so meint man, für eine andere Art von „Verkehrsunfällen“ einen Tötungsspezialisten zu benötigen. Wer aber gegen den Kindermord ist, der muß konsequenterweise auch gegen jegliche außereheliche Kontakte sein. Doch damit entfällt die Lustmaximierung (Das ist ein sehr schönes Gefühl …“ und „Mein Gefühl hat immer Recht“) als Richtschnur für das eigene Handeln.     


Woran sollen sich die Kinder orientieren?
Wie der Eigentümer eines Obstbaumes über die Gestalt der Baumkrone entscheidet, so entscheidet „Vater Staat“, woran sich sein vermeintliches Eigentum zu orientieren habe. Und das sei die Lustmaximierung. Der Vermittlung dieses Zieles dient die schulische Gehirnwäsche. Um die Kinder in dieser Weise zu indoktrinieren, werden sie von störenden Tatsachen, und seien sie noch so wahr, abgeschirmt. Und wenn die Beschriftung und Bebilderung eines Autos den Kindern solche Tatsachen vermittelte, die sie dazu „verführen“ könnten, daß sie nicht nur nachdenken, was in der Schule vorgedacht wird, sondern daß sie in einer solchen Weise selbst denken, die dem „Vater Staat“ als ihrem Eigentümer mißfällt, dann „mußte“ das Auto eben abgeschleppt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Johannes Lerle, Lübeck

 

Anmerkung:  Das war keine Aktion! Ich hatte in Viernheim einen Termin und war froh, einen Parkplatz gefunden zu haben. Wenn es eine Aktion gewesen wäre, hätte das Fahrzeug z.B.
vor dem Viernheimer Rathaus oder vor den beiden Viernheimer Abtreibungsärzten gestanden!!

 

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Diese oder ähnliche Werbeplakate für die Ausstellung Körperwelten
wurden großzügig in Viernheim verklebt.  Ohne Probleme --- ohne Gegenreaktion.


(Die erschrecken natürlich die Kinder nicht!)
 

   

hier als pdf-dok.

2

So schildert der Viernheimer Stadtrat Jens Bolze
auf seiner Homepage
www.stadtrat-bolze.de
den Vorfall am 6.3.2015 in Viernheim
(Als Beweis ist nachfolgend ein Screenshot von obiger Homepage
mit Datum vom 18.2.2017)



Anmerkung: Lt. Zeugenaussage von Herrn Stadtrat Jens Bolze am 16.2.2017
vor dem Amtsgericht Lampertheim hat er das Abschleppen des Fahrzeuges als
zuständiger Dezernent (vom Schreibtisch aus) veranlaßt und kam anschließend,
 weil er einen "Elf-Uhr-Außentermin" wahrnehmen mußte,
eher zufällig am "Tatort" vorbei. Dabei habe er festgestellt, daß
seine Anordnung in Ordnung gewesen sei. 

Die Überschrift Ihres Artikels "Schutz von Grundschülern hat absoluten Vorrang",
sehr geehrter Herr Stadtrat Bolze, ist ein Hohn!

Wenn wir das Lebensrecht eines jeden ungeborenen Kindes nicht absoluten Vorrang geben,
wo, Herr Bolze, gibt es dann bald überhaupt noch Grundschüler?

Viele Kinder, wohl die meisten von ihnen, fallen vielleicht einer
"Abtreibung" (= vorgeburtliche Kindstötung),
zum Opfer, weil es Menschen wie Sie gibt,
die das Notwendige (Aufklärung über den Massenmord an den Ungeborenen)
 massiv behindern oder gar bekämpfen,
damit das Übel
(der millionenfache Massenmord an den Ungeborenen)
endlich aus der Welt geschafft werden kann.

Die Bibel kennt solche Menschen und nennt sie verstockte oder blinde Menschen.
Die Bibel spricht aber auch von Menschen, die wieder sehend wurden.

Kein Mensch hat das Recht, über Leben oder Tod eines anderen Menschen zu bestimmen,
ganz gleichgültig, ob der Mensch geboren oder noch nicht geboren ist.



 

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