Lebensrecht und Menschenwürde |
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Behördliche Willkür in Viernheim
(Wer in der Demokratie schläft, wacht in der
Diktatur auf.)
Mit Meinungsfreiheit haben sie zwar
nichts am Hut,
aber ein Kondolenzbuch legten sie nach
"Charlie Hebdo" im Rathaus aus
und "verteidigen das Recht
Andersdenkender".
Alles nur eine politische Schau mit dem Ziel, Wählerstimmen zu fangen!
Stellen Sie
sich vor:
(Eine Erzählung mit vielen Wahrheiten)
Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug in die
Innenstadt von Viernheim, haben Glück, finden einen noch freien
Parkplatz und stellen dort Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß ab.
Nach 2 Stunden kommen Sie zurück und finden Ihr Fahrzeug nicht mehr
in der Parkbucht, wo sie es abgestellt hatten.
Wurde es gestohlen oder "nur" abgeschleppt?
Sie fragen bei der Polizei und dem Ordnungsamt nach. Tatsächlich,
hier kann man Sie beruhigen, daß der Wagen nicht gestohlen sondern
nur abgeschleppt wurde und sich nun auf dem Gelände des
Abschleppdienstes befindet.
Sie lassen sich
mit einem Taxi schnellstens dorthin fahren und sehen noch, daß ein
Stadtbediensteter eifrig Ihr Auto von allen Seiten fotografiert.
Zur Beweissicherung, erklärt man Ihnen.
Sie wollen nun endlich den Grund erfahren für die diese behördliche
Anordnung gegen ihr Eigentum.
- War der Wagen falsch geparkt? ... Nein!
- Wurde eine Einfahrt versperrt oder ein Weg blockiert ... nein!
- War der Wagen verkehrsunsicher, z.B. TÜV abgelaufen ... nein!
- Befand sich unter dem Fahrzeug eine Öl- oder gar Benzinlache ...
nein!
Dies wären
verständliche und berechtigte Gründe gewesen, ein ordnungsgemäß
geparktes Fahrzeug behördlich abzuschleppen. Aber das war es nicht,
was lag denn vor? Sie werden vertröstet. Eine Verfügung, eine
Begründung will man Ihnen schnellstes zuschicken.
Zwischenzeitlich
haben Sie aber in Erfahrung gebracht, wie etwa alles abgelaufen ist:
Eine Mutter kam an Ihrem Fahrzeug vorbei und hat die Aufschriften
und Bilder entdeckt. Sie sei zwar auch nicht für Abtreibung (diese
Äußerung der Mutter lesen sie später in der Zeitung) aber es sei
unerhört, so seine Meinung öffentlich gegen Abtreibung zu äußern ...
und das noch vor einer Schule. Die armen Kinder.
Die Mutter hat wohl gute Kontakte ins Viernheimer Rathaus, denn
kurze Zeit später steht bereits der Erste Stadtrat,
Jens Bolze,
neben der Mutter, um das Corpus Delicti zu inspizieren.
Beide sind sich einig: Das geht gar nicht ... der Wagen muß weg!
Zur Verstärkung bestellte Bolze den Hauptamtsleiter des
Ordnungsamtes, Herrn Michael Fleischer, zum Ort des Geschehens, der
die Anweisung des 1. Stadtrates befolgt und bis zum Abtransport des
Wagens überwacht.
Trotz mehrfacher Aufforderung habe ich nach über einer Woche noch
keine Verfügung, noch keine Nachricht von der Stadt Viernheim
erhalten, gegen welche Rechtsvorschriften angeblich verstoßen worden
sei.
Man darf gespannt sein, was die Herren
"..." im Viernheimer
Stadthaus sich als Begründung ausdenken.
Eine Empfehlung:
Wenn Sie in Zukunft nach Viernheim zum Einkaufen fahren, entfernen
Sie alle Aufkleber, Plakate, Rosenkränze, Gebetsketten an und in Ihrem
Fahrzeug und stecken Sie zur Sicherheit genügend Geld ein, damit Sie
ihr abgeschlepptes Auto auslösen können!
So können auch eine Anfrage an die Stadt Viernheim stellen, zu
welchem Thema
welche
Meinungsäußerung in Wort und Bild in den Augen der Stadt politisch
korrekt ist.
Verfügung/Erklärung der Stadt
Viernheim vom .........
Betreff: Abschleppen eines PKW`s am 6.3.2015
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Urteil wird in Kürze hier veröffentlicht
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Aktionskünstler Wolfgang
Flatz; die "zerplatzte Kuh"
und das Verwaltungsgericht Berlin
Fazit: "Das minderjährige Mädchen
sei nicht gezwungen, dieses Spektakel anzusehen." |
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An die
Staatsanwaltschaft Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283
Darmstadt
übermittelt per Fax: 06151 / 992-1999
Weinheim, den 16.März 2015
- 70
Jahre nach Auschwitz
bitte angeben: KZ-218/Anz/Vhm
Betreff:
Strafanzeige
Hiermit
erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen
1. Ersten
Stadtrat Jens Bolze
Dienstadresse:
Stadt Viernheim
Kettelerstr. 3 68518 Viernheim
2. Herrn
Hauptamtsleiter Michael Fleischer
Adresse wie 1.
3.
Bürgermeister Matthias Baaß
Adresse wie 1.
wegen des Verdachts des Amtsmißbrauchs,
Entwendung von Privateigentum,
Nötigung, sowie aus allen rechtlichen
Gründen
und begründe dies wie folgt:
Am 6.3.2015 fuhr ich mit dem PKW HD-xxxxxxx nach Viernheim und
stellte den Wagen ordnungs-gemäß in einer kostenfreien Parkbucht in der
Lampertheimer Straße ab.
Nach ca. 1 1/2 Stunden kam ich zurück und stellte fest, daß ein
Abschleppdienst den Wagen bereits „am Haken“ hatte und abschleppen
wollte. Ich protestierte sofort gegen diese Maßnahme bei dem
anwesenden Ordnungsbeamten, bei den Mitarbeitern des
Abschleppdienstes sowie beim anwesenden Hauptamtsleiter des
Ordnungsamtes, Michael Fleischer, der diesen Vorgang überwachte.
Umgehend verlangte ich die Herausgabe des Fahrzeuges, da m.E. kein
Grund für eine solche Maßnahme bestand.
Der Wagen war vorschriftsmäßig abgestellt, war weder
verkehrsunsicher noch TÜV-abgelaufen, ebenso befand sich keine
Öllache unter dem Auto, was vielleicht ein Grund für das Abschleppen
hätte sein können. Herr Fleischer, der als Vertreter des
Ordnungsamtes telefonisch auch mit meinen Anwalt gesprochen hatte,
blieb uneinsichtig und bestand auf den Abtransport des Fahrzeuges.
Wie ich erfuhr, wurde das meiner Meinung nach rechtswidrige
Abschleppen des Wagens vom 1. Stadtrat, Jens Bolze, veranlaßt.
Der Grund
dieser behördlichen Maßnahme wurde mir von behördlicher Seite noch
nicht mitgeteilt, obwohl dies von Herrn Fleischer zugesagt worden
war. Vor Ort erfuhr ich, daß Herr Stadtrat Bolze das Fahrzeug
inspiziert hatte. Die am Wagen angebrachten Texte und Bilder zum
Thema Abtreibung hatte er beanstandet und für unzulässig erklärt.
Etwa eine
Stunde nach dem Abschleppen hatte ich den Wagen auf dem Hof des
Abschlepp-dienstes wieder in Empfang nehmen können.
Dieser Vorfall ist eine Ungeheuerlichkeit. Nicht nur, daß einem
Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung in Schrift und Bild
genommen wurde, sondern auch daß einfach das Fahrzeug beschlagnahmt
und wegtransportiert wurde, obwohl keine Veranlassung dafür bestand.
Unter anderem ist der Tatbestand „Diebstahl fremden Eigentums“
erfüllt. Der Stadtrat drohte in meine Richtung mit „Sollten sich
erneut solche Vorkommnisse ereignen, was ich nicht hoffe, müssen wir
stärkere Geschütze auffahren.“ Nachzulesen in viernheim24.de vom
6.3.2015.
Ich
erwarte, daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt umgehend die
Ermittlungen einleitet.
Zudem
beantrage ich, für alle drei genannten Personen ein psychologisches
Gutachten erstellen zu lassen. Die Bürger müssen vor Beamten, die
sich über die Gesetze stellen und willkürliche Maßnahmen veranlassen
oder decken, geschützt werden.
Ich bitte, mich über den Fortgang Ihrer Ermittlungen zu informieren.
Mit
freundlichen Grüßen
gez.
Günter Annen |
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infos |
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hier zum Beitrag und den Kommentaren in "Viernheim24.de"
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"Viernheim24.de" hält auch nichts von
Meinungsfreiheit!
In meinem Kommentar vom 14.3. wurde heute
"..." als Beleidigung gestrichen.
In Viernheim ticken die Uhren scheinbar anders!!
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21.01.2015 15:56
Kategorie:
Berichte, Bildung und Kultur, Stadtverwaltung
Terroropfer in Paris:
Kondolenzbuch liegt am Freitag und Samstag auch in Viernheim aus
Mit Trauer und
Betroffenheit reagieren auch Viernheimer Bürgerinnen und Bürger auf die
Ermordung der Redakteure des Satiremagazin "Charlie Hebdo", der
jüdischen Kunden des Supermarktes und der Polizisten.
Innerhalb von zwei
Tagen haben sich bereits 200 Menschen in ein Kondolenzbuch eingetragen,
dass vom Christlich-Islamischen-Dialog im Kreis Bergstraße angeregt
wurde.
Bis zum 2. Februar besteht noch die
Möglichkeit sich einzutragen. Im Anschluss wird das Buch an die
Französische Botschaft übersandt.
Mit ihrer Unterschrift teilen die
Unterzeichner den Schmerz der Menschen in Frankreich. Den Angehörigen
der Opfer und den Verletzten soll auf diesem Weg Anteilnahme und
Mitgefühl gezeigt werden. Gleichzeitig bekräftigen die Unterzeichner
ihre Verantwortung für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben
aller Menschen - gleich welcher Herkunft, gleich welcher Religion - im
Kreis Bergstraße.
Am Freitag und Samstag liegt das
Konsolenzbuch in Viernheim an folgenden Orten aus: Freitag (23. Januar)
in der Eyüp-Sultan-Moschee (Fritz-Haber-Straße 3) von 11.30 Uhr bis
16.00 Uhr, Samstag (24. Januar) im Viernheimer Rathaus (vor dem
Bürgerbüro) von 10-12.00 Uhr.
Der Text im Kondolenzbuch lautet:
Mit großer Trauer und Betroffenheit
gedenken wir der ermordeten und verletzten Redakteure des Satiremagazin
"Charlie Hebdo", der ermordeten jüdischen Kunden des Supermarktes und
der ermordeten Polizisten.
Wir sind uns einig, dass diese
Gewalttaten die größtmögliche Form von Gotteslästerung darstellen -
unsere Glaubensgrundlagen verpflichten uns als Juden, Christen und
Muslime gleichermaßen zur Wahrung der Unverletzlichkeit des Menschen,
seiner Würde und seiner Integrität.
Im Gedenken an die Opfer und
Hinterbliebenen fühlen wir uns bestärkt in unserer Verantwortung
-
dass alle Menschen - gleich
welcher Herkunft, gleich welcher Religion - das Recht haben, in
Frieden und Würde leben zu können.
-
dass in einer offenen und
freiheitlichen Gesellschaft Glaubens- und Religionsfreiheit garantiert
sind. Weil wir unseren Glauben offen leben
können, verteidigen wir das Recht Andersdenkender, uns und
unsere Religionen kritisieren zu können.
-
dass wir uns nicht spalten lassen
und dass kein Keil des Hasses in unsere Gesellschaft getrieben wird.
Wir verurteilen es, wenn Andersgläubige ausgegrenzt oder unter
Pauschalverdacht gestellt werden.
-
dass wir den Dialog zwischen den
Religionen und zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen fordern und
fördern.
Wir teilen den Schmerz der Menschen
in Frankreich. Den Angehörigen der Opfer und den Verletzten gehören
unsere tiefempfundene Anteilnahme und unser Mitgefühl
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Desorientierende Wahrheit?
Ein in Übereinstimmung mit der Straßenverkehrsordnung parkendes Auto
wurde abgeschleppt. Denn es stand vor einer Grundschule, und an ihm
waren Bilder über Menschentötungen angebracht. Die dort dargestellten
Menschentötungen geschahen nicht im zeitlich und räumlich fernen
Auschwitz, sondern sie geschehen ständig in unserer Nähe an den Kindern im
Mutterleib, die ebenfalls als „Untermenschen“ angesehen werden. Die
Begründung für das Abschleppen werde der Fahrer noch schriftlich erhalten.
Doch ähnliche Bilder im Internet indizierte eine Medienanstalt als
„jugendgefährdend“, weil sie die noch in ihrer Entwicklung befindlichen
Kinder und Jugendlichen „desorientieren“ würde. „Desorientieren“ bedeutet,
eine falsche Orientierung geben. Doch was war falsch an der Bebilderung
des abgeschleppten Autos? Was waren Fälschungen? Welche Lügen waren am
Auto angebracht? Eine derartige Fragestellung unterstellt die Absicht, die
Kinder dazu anzuleiten, sich an der Wahrheit zu orientieren. Doch genau
das will man vermeiden. Die Kinder sollen sich keineswegs an den objektiv
wahren Tatsachen orientieren, sondern der Staat, vertreten durch die
Kultusminister der Bundesländer und diese vertreten durch die Schulen,
will Orientierung geben, und zwar unabhängig von irgendwelchen Tatsachen,
selbst wenn diese noch so wahr sind. Denn die Kinder werden als
Staatseigentum betrachtet. Wie der Eigentümer eines neugepflanzten
Obstbaumes es nicht duldet, daß jeder Dahergelaufene die Äste zurechtbiegt
und an ihnen herumschnippelt, so will „Vater Staat“ sein vermeintliche
Eigentum von unerwünschten Einflüssen abschirmen, die z. B. von einem
geparkten Auto ausgehen könnten. Weil „Vater Staat“ das Monopol
beansprucht, seinem vermeintlichen Eigentum Orientierung zu geben, deshalb
werden die biologischen Eltern durch Kinderkrippen, Kindergärten und
Ganztagsschulen aus der Erziehung hinausgedrängt. Und wenn man es schon
nicht verhindern kann, daß die Kinder bei ihren biologischen Eltern
übernachten, dann will „Vater Staat“ wenigstens sicherstellen, daß sie
nicht durch ein parkendes Auto mit solchen Tatsachen konfrontiert werden,
die seinen Erziehungszielen zuwiderlaufen.
Zwar – so heißt es – wollten die Schulen Kritikfähigkeit und
eigenständiges Denken fördern und die Schüler ermuntern, überkommene
Wertevorstellungen in Frage zu stellen. Doch das Infragestellen von
Wertvorstellungen schließt natürlich nicht die „Werte“ ein, die „Vater
Staat“ durch die Schulen vermittelt, sondern beschränkt sich auf solche
Werte, die „Vater Staat“ durch die Schule bekämpft, z. B. die wirklichen
Werte, die das Gotteswort vermittelt. Und die durch die Schule vermittelte
Kritikfähigkeit bezieht sich auf die Kritik an irgendwelchen
traditionellen Vorstellungen, auf die Kritik an den eigenen Eltern und auf
die Kritik am Gotteswort; sie schließt aber nicht ein, die von „Vater
Staat“ durch die Schulen vermittelte Denkweise kritisch zu hinterfragen.
Nur wer nichts macht, der macht nichts falsch; und wer nicht denkt, der
kann auch nicht falsch denken. Um die Kinder vor einem falschen Denken zu
bewahren, sollen sie nicht selbst denken, sondern nur das nachdenken, was
staatlich autorisierte Vordenker vorgedacht haben. Dieses von der Schule
vermittelte Nachdenken darf nicht durch irgendwelche Informationen gestört
werden, die sich auf einem Auto befinden. Welche Lügen waren am Auto
angebracht? Das ist hier nicht die Frage. Es geht nicht um Wahrheit und
Lüge, sondern darum, was „Vater Staat“ vorgedacht hat, das die Kinder
nachzudenken haben.
Damit die Kinder beim Nachdenken nicht die für sie vorgesehenen Bahnen
verlassen, deshalb erhalten sie nur gefilterte Informationen und werden
von solchen Informationen abgeschirmt, die sie „desorientieren“ könnten.
Denn es soll verhindert werden, daß sie selbst denken, anstatt sich darauf
zu beschränken, das nachzudenken, was „Vater Staat“ vorgedacht hat. Einige
Beispiele von „Informationen“, die die Kinder über die Vor- und
Nachgeschichte einer Schwangerschaft erhalten: In einer dritten
Grundschulklasse befaßten sich Kinder mit folgenden Fragen: „Warum wird
bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine
Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl
ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“ In einem in einer vierten
Klasse benutztem „Bilderbuch“ erklärt ein Vater seinen Kindern anhand
einer Skizze: „Hier liegen wir so nah beieinander, wie wir können. Das ist
ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. Die schulische „Wissens“vermittlung
wird durch folgende „Werte“vermittlung für den sexuellen Bereich ergänzt:
„Mein Gefühl hat immer Recht“. Um den unerwünschten Folgen, die sich aus
der Kombination der soeben zitierten „Wissens“- und „Werte“vermittlung
ergeben, entgegenzuwirken, werden schon Grundschulkinder zu Experten der
Schwangerschaftsverhütung ausgebildet. Allerdings wird auch auf diesem
Gebiet nur Halbwissen vermittelt. Verschwiegen wird, daß Enthaltsamkeit
ein absolut sicheres Verhütungsmittel ist. Doch über die anderen
„Verhütungsmittel“ werden die Grundschulkinder informiert, einschließlich
solcher Mittel, die überhaupt nicht verhüten, sondern reine
Mordinstrumente sind, wie „Spirale“ und „Abtreibung“. Wie ein Autofahrer,
der unfallfrei fahren will, trotzdem eine Haftpflichtversicherung hat, so
meint man, für eine andere Art von „Verkehrsunfällen“ einen
Tötungsspezialisten zu benötigen. Wer aber gegen den Kindermord ist, der
muß konsequenterweise auch gegen jegliche außereheliche Kontakte sein.
Doch damit entfällt die Lustmaximierung (Das ist ein sehr schönes Gefühl
…“ und „Mein Gefühl hat immer Recht“) als Richtschnur für das eigene
Handeln.
Woran sollen sich die Kinder orientieren? Wie der Eigentümer eines
Obstbaumes über die Gestalt der Baumkrone entscheidet, so entscheidet
„Vater Staat“, woran sich sein vermeintliches Eigentum zu orientieren
habe. Und das sei die Lustmaximierung. Der Vermittlung dieses Zieles dient
die schulische Gehirnwäsche. Um die Kinder in dieser Weise zu
indoktrinieren, werden sie von störenden Tatsachen, und seien sie noch so
wahr, abgeschirmt. Und wenn die Beschriftung und Bebilderung eines Autos
den Kindern solche Tatsachen vermittelte, die sie dazu „verführen“
könnten, daß sie nicht nur nachdenken, was in der Schule vorgedacht wird,
sondern daß sie in einer solchen Weise selbst denken, die dem „Vater
Staat“ als ihrem Eigentümer mißfällt, dann „mußte“ das Auto eben
abgeschleppt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Johannes Lerle, Lübeck
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Anmerkung: Das war keine Aktion! Ich
hatte in Viernheim einen Termin und war froh, einen Parkplatz gefunden zu
haben. Wenn es eine Aktion gewesen wäre, hätte das Fahrzeug z.B.
vor dem Viernheimer Rathaus oder vor den
beiden Viernheimer
Abtreibungsärzten gestanden!! |
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Diese oder ähnliche
Werbeplakate für die Ausstellung Körperwelten
wurden großzügig in Viernheim verklebt. Ohne Probleme --- ohne
Gegenreaktion.
(Die erschrecken natürlich die Kinder
nicht!)
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hier als pdf-dok. |
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So schildert der
Viernheimer Stadtrat Jens Bolze
auf seiner Homepage
www.stadtrat-bolze.de
den Vorfall am 6.3.2015 in Viernheim
(Als Beweis ist nachfolgend ein
Screenshot von obiger Homepage
mit Datum vom 18.2.2017)
Anmerkung: Lt. Zeugenaussage
von Herrn Stadtrat Jens Bolze am 16.2.2017
vor dem Amtsgericht Lampertheim hat er das Abschleppen des Fahrzeuges als
zuständiger Dezernent (vom Schreibtisch aus) veranlaßt und
kam anschließend,
weil er einen "Elf-Uhr-Außentermin" wahrnehmen mußte,
eher zufällig am "Tatort" vorbei. Dabei habe er festgestellt, daß
seine Anordnung in Ordnung gewesen sei.
Die Überschrift Ihres Artikels "Schutz von Grundschülern hat absoluten
Vorrang",
sehr geehrter Herr Stadtrat Bolze, ist ein Hohn!
Wenn wir das Lebensrecht eines jeden ungeborenen Kindes nicht absoluten
Vorrang geben,
wo, Herr Bolze, gibt es dann bald überhaupt noch Grundschüler?
Viele Kinder, wohl die meisten von ihnen, fallen vielleicht einer
"Abtreibung" (= vorgeburtliche Kindstötung),
zum Opfer, weil es Menschen wie Sie gibt,
die das Notwendige (Aufklärung über den Massenmord an den Ungeborenen)
massiv behindern oder gar bekämpfen,
damit das Übel (der millionenfache Massenmord an den Ungeborenen)
endlich aus der Welt geschafft werden kann.
Die Bibel kennt solche Menschen und nennt sie verstockte oder blinde
Menschen.
Die Bibel spricht aber auch von Menschen, die wieder sehend wurden.
Kein Mensch hat das Recht, über Leben oder Tod
eines anderen Menschen zu bestimmen,
ganz gleichgültig, ob der Mensch geboren oder noch nicht geboren ist.
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