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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

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Wie
viele

Kinder im Mutterleib
werden in der
Apollonia-Kurpfalzklinik

jährlich
getötet ?
 

 

Wenn Sie hierzu Angaben (nachweislich) machen können,
wir veröffentlichen diese gerne!


Nachfolgend berichten wir über einen gerichtlichen Unterlassungsstreit:


Apollonia-Kurpfalzklinik GmbH
- Dr. Dieter Mentges
Berliner Platz 1
67059 Ludwigshafen
Tel.:0621-5299247
Fax.:0621-5299536
E-Mail:info@apollonia-kurpfalzklinik.de
 

Beklagter:
Initiative Nie Wieder !
- Klaus Günter Annen
Cestarostraße 2
69469 Weinheim
Tel.:06201 / 2909929
Fax.: 60201 / 2909928
E-Mail:info@abtreiber.com

 

Die Apollonia-Kurpfalzklinik GmbH, vertreten durch
ihren Gesellschafter und Geschäftsführer, Dr. med. Dieter Mentges,
hatte verschiedene Meinungsäußerungen über seine Klinik,
die sich auf unserer Homepage
www.abtreiber.com befanden, beanstandet.
Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Mannheim müssen
wir unsere Unterseiten bezüglich der Apollonia Kurpfalzklinik GmbH
bis zur entgültigen Entscheidung in der Rechtssache verändern.

 Beanstandet wurde u.a., daß wir die Frage stellten, ob die Apollonia-Kurpfalzklinik in Ludwigshafen die größte Abtreibungsklinik im Rhein-Neckar-Raum sei,
weil wir hierzu einen Hinweis erhalten hatten.

Dr. Dieter Mentges hat in der Verhandlung am 11.6.2015
vor dem Landgericht Mannheim
ausgesagt:
 

"Von den rund 6.000 Narkosen, die wir im Jahr durchführen, werden weit unter 20 % in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche eingesetzt."

Näher hat er sich dazu nicht geäußert, die eingeräumte Zahl war ja schon hoch genug.

Wir können nun raten, wie viel weniger es nun als 1200 ungeborene Kinder im Jahr sind, die in der Apollonia Kurpfalzklinik zu Tode kommen.


Keine "Abtreibung" geschieht ohne Narkose.
Dr. Mentges und die übrigen Narkoseärztinnen und Narkoseärzte
sind also direkt beteiligt und Mittäter.


Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche sind nach derzeit geltendem Recht
 in Deutschland rechtswidrig, werden aber nicht strafrechtlich verfolgt.

Daß ändert nichts an dem Unrecht, das den 1200 - x Kindern zugefügt wird.

Etwa 97 % aller in Deutschland durchgeführten Abtreibungen sind
nach §218 StGB ff. rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Wir und die Öffentlichkeit haben natürlich ein Interesse daran zu erfahren,
wie viele Abtreibungen in der Apollonia-Kurpfalzklinik arbeitstäglich pro Jahr durchgeführt werden.

 Die durchschnittliche "Tages-Leistung" kann sich jeder ausrechnen.

 
 Sollten Sie uns hierzu weitere Angaben machen können,
rufen Sie gerne an (06201/2909929)
oder senden Sie uns eine E-Mail
info@abtreiber.com
 

Danke für Ihr Verständnis!

 

Denn sie wissen, was sie tun!

   

vor der

vorgeburtlichen Kindstötung

X

rechtswidrig - aber straffrei

X

nach der

vorgeburtlichen Kindstötung



Am 24.8.2016 fand vor dem  Oberlandesgericht in Karlsruhe



in der Sache "Unterlassung Apollonia-Klinik  ./. Annen"  die Berufungsverhandlung statt.

Der Geschäftsführer der Klinik, Dr. Mentges zeigte sich, im Gegensatz zu seinem Anwalt,
freundlich und wiederholte seine Einladung, ihn in seiner Praxis besuchen zu können.
(Das ich das nicht annehmen werde, versteht sich von selbst)

Der Senat des Berufungsgerichts scheint nicht bereit zu sein,
das Urteil des Landgerichts Mannheim in Gänze zu bestätigen.

Allerdings hörte man beim vorsitzenden Richter heraus,
daß er einige beanstandete Meinungsäußerungen zusätzlich erklärt haben möchte,
damit sie von einem mündigen Bürger nicht falsch verstanden werden.

Wenn in diese Richtung der Unterlassung stattgegeben wird,
kehren wir der Meinungsfreiheit wohl endgültig den Rücken!

Es würde bedeuten, daß Sie Ihre Meinungsäußerung so abfassen müssten,
daß selbst der dümmste Bundesbürger diese eindeutig versteht.
Ist bezweifle, daß dies überhaupt möglich ist.

Ich muß Ihnen sicher nicht erklären,
welche Folgen eine solche Rechtsprechung in Bezug auf die Meinungsfreiheit haben wird.

Das Urteil soll am 25.8.2016 vorliegen. Es wird an dieser Stelle veröffentlichen.
 

 

hier zur Homepage www.abtreiber.com

 

Erklärender Hinweis zur

Die Eigentumsverhältnisse haben sich zwischenzeitlich geändert
und werden aktuell neu recherchiert (31.8.2020)

 

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