Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

• Newsletter / monatlicher Rundbrief • Wichtige Termine •

 

 

Die ""XXX"GmbH" aus Wien,
der mögliche neue Vermieter der "Stapf Tötungsklinik" in Stuttgart,
hat eine bekannte Kölner Rechtsanwaltskanzlei beauftragt,
um unsere journalistische Aufdeckungsarbeit zu verhindern.

Wir haben außerdem recherchiert, daß die "
"XXX"" bereits Räume
an eine Praxis in Kaiserslautern vermietet hat,
in der vorgeburtliche Kindstötungen heute schon stattfinden.
Kommt nun eine weitere "Tötungspraxis/klinik" hinzu?

Spezialisiert sich etwa die "
"XXX"" aus Wien auf
die Vermietung von Immobilien/Gewerberäume an Abtreiber-Lobbyisten?

Nachfolgend veröffentlichte Unterlagen sollen für Sie
als Beweis dienen, wie man in der heutigen Zeit versucht,
die Meinungsfreiheit und die journalistische Arbeit zu unterdrücken.
 

Antwortschreiben am 8.12.2014

Schreiben vom 4.12.2014
auf Wunsch des RA gelöscht

Antwortschreiben vom 1.12.2014

Schreiben vom 4.12.2014
auf Wunsch des RA gelöscht

 

Abtreibung,
die Tötung ungeborener Kinder,
ist ein
 verabscheuungswürdiges Verbrechen!
Papst Johannes Paul II
Papst Benedikt XVI.
Papst Franziskus
Zweite Vatikanische Konzil
Radio Vatikan brandmarkte sie als
 "Menschenmord".

 
 
 

Es gibt keine
Entscheidungs - Freiheit
zum Töten eines Kindes
vor der Geburt !

 


Wir wollen
in Stuttgart kein
"Maybach-Tötungs-Center"
denn
Keine Kinder - keine Zukunft!
 

 

 
 

 
20141208

 

Initiative Nie Wieder!

Cestarostraße 2   D-69469 Weinheim

Telefon: 0049(0)6201/2909929   Fax: 0049(0)6201/2909928
E-Mail: info@babycaust.de
Wenn Sie nichts tun, tun es andere, aber anders, als Sie es wollen!

An
"XXX"
XXX
XXX

Köln

 

übermittelt per Fax:    0221/xxxx

Weinheim, den 8. Dezember 2014

 

 

Betreff:          Registernummer: xxx

                    Hier:  Ihr Schreiben vom 4.12.2014             

 

Grüß Gott, sehr geehrter Herr xxx!

 

Ich danke für Ihr Schreiben vom 4.12.2014 und möchte Ihnen dazu mitteilen:

 

Sie schreiben, daß es zwischenzeitlich feststünde, daß die Räumlichkeiten Ihrer Mandantin, der "XXX" in Wien,  im Stuttgarter Maybach-Center nicht an Herrn Stapf vermietet würden.

Ich  bitte um Konkretisierung:

Werden die Räumlichkeiten weder an Herrn Friedrich Andreas Stapf, noch an die Nagele Klinikbetriebsgesellschaft mbH (vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Stapf) und auch nicht an sonstige Personen in der Einflußsphäre von Friedrich Andreas Stapf vermietet?

 

Leider mußte ich in der Vergangenheit schon mehrfach die Erfahrung machen, daß ich mit unwahren Behauptungen beschwichtigt wurde. Das will ich Ihrer Mandantschaft nicht unterstellen. Sicherlich haben Sie aber Verständnis dafür, daß ich erst nach Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung des Geschäftsführers der "XXX" die Internetseiten abändern werde.

 

Danke und freundliche Grüße

Initiative Nie Wieder!

gez. Klaus Günter Annen

 

 

 
20141204

Ein kleiner Etappensieg!
 

Rechtsanwalt xxx (vertritt die "XXX"aus Wien):

"... dass zwischenzeitlich feststeht, dass die Räumlichkeiten
im Stuttgarter Maybach-Center nicht an Herrn Stapf vermietet werden."

(Bitte nehmen Sie auch unser Antwortschreiben vom 8.12.2014 zur Kenntnis)

 

Wir kommen auch dem Wunsche des Rechtsanwalts nach,
seine Korrespondenz nicht auf unserer Homepage zu veröffentlichen

 

 

 

Initiative Nie Wieder!

Cestarostraße 2   D-69469 Weinheim

Telefon: 0049(0)6201/2909929   Fax: 0049(0)6201/2909928
E-Mail: info@babycaust.de
Wenn Sie nichts tun, tun es andere, aber anders, als Sie es wollen!

An
"XXX"
XXX
XXX

Köln

 

übermittelt per Fax:    0221/xxxx

Weinheim, den 1. Dezember 2014

 

Betreff:          Registernummer: xxx

                    Hier:  Ihr Schreiben vom 25.11.2014                       

 

Grüß Gott, sehr geehrter Herr xxx!

 

Ich bestätige den Erhalt Ihres o.g. Schreibens, welches ich erst gestern Abend nach Rückkehr aus dem Ausland zur Kenntnis nehmen konnte. Vorab sei erwähnt, daß ich an einer rechtlichen Auseinandersetzung weder ein Interesse habe noch über die notwendigen finanziellen Mittel dafür verfüge. Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, daß ich über gut recherchierte Begebenheiten nicht berichten werde, wenn dies der Gegenseite nicht gefällt. Das ist mein gutes Recht, das mir vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde (Entscheidung 1 BvR 1745/06 vom 8.6.2010).

 

Zu Ihrem Schreiben:

Sie fordern eine Löschung und eine Unterlassungserklärung für die nachfolgend auf meiner Internetseite www.Babykaust.de veröffentlichen Texte:
1. „Die Asset-Managerin Dr.
"XXX" hat mit Stapfs Blutgeschäften ‚kein Problem‘“


2. „Nach Äußerungen der "XXX" scheint man keine Probleme damit zu haben, daß der mögliche neue Mieter den Mietzins mit dem Töten von Kindern vor der Geburt erwirtschaftet.“


Zu 1.:  Frau
"XXX" äußerte am Telefon als Vertreterin der "XXX", Wien, auf eine Anfrage eines mir bekannten Journalisten, daß sie damit „kein Problem“ habe, daß der mögliche neue Mieter Abtreibungen durchführe. Eine eidesstattliche Versicherung kann, falls erwünscht, nachgereicht werden.

Zu 2:  Die Äußerung von Frau Dr.
"XXX" und das Ergebnis meiner Recherche, daß in einem der "XXX" gehörenden Objekt bereits ein Abtreibungsarzt „tätig ist“, rechtfertigen meinen hierzu veröffentlichten Text. Bei einer Abtreibung wird ein ungeborenes Kind getötet (zerstückelt, zerschnitten, abgesaugt … es fließt Blut), deshalb Blutgeschäft und wenn dazu die Einnahmen überwiegend aus den getätigten „Abtreibungen“ stammen, kann man auch von „Mietzins mit dem Töten von Kindern vor der Geburt erwirtschaftet“ sprechen.

 

Warum sollen solche Zusammenhänge der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht werden? Will man mir einen Maulkorb verpassen, wenn ich über Dinge berichte, welche in der Öffentlichkeit so nicht gerne gelesen werden? Ihrer Antwort entgegensehend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder!
gez. Günter Annen

 

20141125                                      

Wir kommen auch dem Wunsche des Rechtsanwalts nach,
seine Korrespondenz nicht auf unserer Homepage zu veröffentlichen

                        Hier waren die Unterlassungsaufforderung nebst Rechnung veröffentlicht.                                    

 

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