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2012

 

 

Freiburg: Autonome Antifa will brennende Kirchen sehen

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Volksverhetzung


Freiburg (kath.net/idea) Unerhörtes ist auf der Internetseite der Autonomen Antifa Freiburg zu lesen. „Die einzige Kirche, die erleuchtet, ist eine brennende.“ Unter dieser Überschrift teilten die Linksradikalen an Heiligabend mit, dass sie gern über abgefackelte Kirchen in Deutschland berichtet hätten. Doch hierzulande würden höchstens Gebetsbücher brennen, nicht aber Kathedrale, Dom oder Münster. „Doch wir geben die Hoffnung nicht auf und vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder, so dass wir uns nächstes Jahr an der Glut eines niedergebrannten Gotteshauses erwärmen können“, heißt es in dem Pamphlet.

Inzwischen sind bei der Freiburger Polizei zwei Strafanzeigen eingegangen, die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden. Man ermittle wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, sagte ein Sprecher der Kriminalpolizei gegenüber idea. Der evangelischen Kirche in Freiburg war der Vorfall bis zur idea-Anfrage unbekannt.

Quelle: kath.net, 16.2.2012
 

 

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe:
"Geschütztes Rechtsgut des Strafbestandes der Volksverhetzung (§130 StGB) ist
in erster Linie der öffentliche Friede."


Frage:

Und wer entscheidet, wann der öffentliche Friede geschützt werden muß?

Sind Christen demnach zu friedlich, um für ihre Sache Gehör zu finden?
Ist dieser Bescheid für Christen
nicht eine Aufforderung zur Gewalt?

 

pfd-dok.

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Freiburg

z.Hd. Herrn Peter Häberle

-leitender Oberstaatsanwalt

Kaiser-Joseph-Str. 259

79098 Freiburg

 

 

Übermittelt per Fax:    0761/205 2666

29. Juni 2012

Bitte Angeben: KZ Anz/S/79098

- 67 Jahre nach Auschwitz

Betreff:           AZ 450 UJs 516/12

                        Hier: Ihr Schreiben vom 8.6.2012

 

Grüß Gott, sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Häberle!

 

Nachfolgend übermitteln wir Ihnen unsere Beschwerdebegründung:

 

Die Staatsanwaltschaft sollte auch in diesem Fall das Gleichheitsprinzip anwenden!

 

Wie hätten Sie entschieden, wenn der Text z.B. wie folgt gewesen wäre:

 „Die einzige Synagoge, die erleuchtet, ist eine brennende – Sonnabend 24.12.2011 – Gerne hätten wir über die abgefackelten Synagogen in Deutschland nach dem Vorbild von Nova Scotia oder North Tulsa, von Abita Springs, Hardeevill oder Logansport berichtet. Leider brennen hierzulande höchstens Gebetsbücher in Greven, aber weder  Versammlungs-  Gotteshäuser oder Synagogen. Doch wir geben die Hoffnung nicht auf du vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder, so dass wir uns nächstes Jahr an der Glut eine niedergebrannten Synagoge erwärmen können.“

 

Hätten Sie dann auch das Ermittlungsverfahren eingestellt und damit begründet, daß es „an der Aufforderung zu einer konkret bestimmbaren Straftat“ fehle und „die unbekannten Ver-fasser“ nicht zu ermitteln seien?

Mit Sicherheit nicht!  Das hätte ein gewaltiges politisches Erdbeben gegeben!!

Aber im vorliegenden Fall geht es ja nur um katholische oder evangelische Kirchen und nicht um jüdische Synagogen!

 

Wir erwarten, daß Sie die Ermittlungen wieder aufnehmen, die Verfasser des Aufrufes zum „Abfackeln von Kirchen“ ermitteln und auch eine Bestrafung veranlassen und durchsetzen.
Eine umgehende Löschung des Aufrufes auf der besagten Internetseite sollten Sie ebenso umgehend veranlassen.

 

Daß dieser Aufruf bereits einige Nachahmer gefunden hat, haben Sie sicher auch in den Medien bereits gelesen?

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

Initiative Nie Wieder! e.V.

 gez.  Klaus Günter Annen -

 


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An die

Staatsanwaltschaft Freiburg

Kaiser-Joseph-Str. 259

79098 Freiburg

 

 

Übermittelt per Fax: 0761/205 2666

 

16. März 2012

Bitte Angeben: KZ Anz/S/79098

- 67 Jahre nach Auschwitz

Betreff:           AZ 450 UJs 516/12

                        Hier: Ihr Schreiben vom 9.3.2012 (Eing. 15.3.2012)

 

Grüß Gott!

 

Wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Schreibens und stellen fest, daß der Bescheid keine Unterschrift aufweist.

 

Ihr Vermerk am Ende des Briefes, daß das „Schreiben elektronisch erstellt worden sei und deshalb keine Unterschrift enthält“, findet zwar unser Verständnis, ist aber so nicht üblich.

Gerade ein so wichtiger Bescheid sollte die Unterschrift des Verfassers tragen oder zumindest beglaubigt worden sein. Das sind wir so gewohnt und ist durchweg bei anderen Staatsanwaltschaften üblich.

 

Es sollte später einmal niemand sich herausreden können, er hätte dieses Schreiben weder selbst verfaßt noch davon Kenntnis gehabt.

 

Wir überreichen Ihnen deshalb Ihr Schreiben zu unserer Entlastung zurück und bitten Sie, uns zumindest einen beglaubigten Bescheid zukommen zu lassen.

 

Danke für Ihr Verständnis und freundliche Grüße

Initiative Nie Wieder! e.V.

  - Klaus Günter Annen -

  

 

Anlage:                        Brief der StA Freiburg vom 9.3.2012 im Original

 


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Frage an die Staatsanwaltschaft Freiburg:

Wenn die Antifa Freiburg in gleicher weise

zum Abfackeln von:

jüdischen Gemeinden, Synagogen, jüdischen Versammlungs- und Gotteshäusern,

Beth knesset`s , Beth Midrash`s, Kiddusch`s,

aufgerufen hätte,

wäre der gleiche Bescheid ergangen?

 

 

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4. Februar 2012
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Betreff:    Strafanzeige

Grüß Gott!

Wir erstatten Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen

                            1. Autonome Antifa Freiburg
                               (Anschrift unbekannt)
und
                           2. die Verantwortlichen der Internetplattform www.autonome-antifa.org

wegen          
Aufruf zu Straftaten und aus allen rechtlichen Gründen.

Begründung:

Unter
http://www.autonome-antifa.org/spip.php?page=antifa&id_breve=3967 ruft die „Autonome Antifa Freiburg“ zum Abfackeln von Kirchen in Deutschland auf.

Wir gehen davon aus, daß die Staatsanwaltschaft Freiburg umgehend ein Beweissicherungsverfahren einleitet, um die verantwortlichen Personen zu ermitteln und ein Strafverfahren eröffnet.

Bitte geben Sie uns Nachricht über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen
 

Initiative Nie Wieder! e.V.

   gez. Günter Annen


 

 

 

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