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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 
 

Dokumente, Urteile, Verfassungsbeschwerden

 

Verfahren vor dem
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg - CEDEX

 

Application no. 3690/10

Klaus Günter Annen

Cestarostr. 2, 69469 Weinheim
Tel./Fax.: 06201/2909929/28

 

An das

Bundesministerium der Justiz
z. Hd. Herrn Dr. Hans-Jörg Behrens

Mohrenstr. 37

10117 Berlin

 

 

Übermittelt per Fax:  030/18 580 94 92

                                                                                                                                                                                      11.11.2013

 

Betreff:          AZ: IV C1-9470/2-4E(2540)-4890/2013

                     Hier:  Ihr Schreiben vom 25.10.2013 an den Europ. Gerichtshof

 

Grüß Gott, Herr Dr. Behrens!
 

Ihr o.g. Schreiben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg habe ich heute gelesen. Besonders die von Ihnen unter Punkt 6 gemachten Äußerungen sind nicht nur bedauerlich, sondern skandalös.

Sie schreiben:

„Es ist dem Beschwerdeführer selbstverständlich unbenommen, sich für seine Überzeugung einzusetzen.“  Danke, daß Sie mir das zugestehen!

Sie schreiben weiter: „Der Beschwerdeführer aber verlangt mehr: Er möchte, daß alle seine Wahrheit anerkennen, und kann weder akzeptieren, daß – noch so erhabene – Ideologien oftmals an sozialen Realitäten scheitern, noch daß andere Menschen anderen Überzeugungen anhängen.“


Sehr geehrter Herr Dr. Behrens!
Wie kommen Sie darauf,
daß alle meine Wahrheit anerkennen sollen?

 

GG Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Meine Wahrheit?
 

GG Artikel 2.2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Meine Wahrheit?

BVerfG
am 25.2.1975:
  "Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut. – Die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht auch gegenüber der Mutter. – Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden."

Meine Wahrheit?

                                                                                                         

BVerfG
am 4.8.1992:
  „…daß es sich bei der Schutzpflicht des Staates gegenüber ungeborenem Leben um einen fundamentalen Bestandteil der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland handelt.

Meine Wahrheit?

 

BVVerfG
vom 28.5.1993: "
Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“

Meine Wahrheit?

                                                                                             

StGB § 218.1: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Meine Wahrheit?

 

SFHÄndG 1995: „Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich für alle Beteiligten (schwangere Frau, Arzt, Anstifter und Helfer) nach § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.“

Meine Wahrheit?
 

BVerfG
vom 8.6.2010:
Richter des Bundesverfassungsgerichts bestätigen, daß der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist.

Meine Wahrheit?
 

Evangelium vitae: „Wenn die Gesetze auch nicht das einzige Mittel sind, um das menschliche Leben zu verteidigen, so spielen sie doch eine sehr wichtige und manchmal entscheidende Rolle bei der Förderung einer Denkweise und Gewohnheit.“

Mein Wahrheit?


Papst

Johannes Paul II.
„Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen. Das II. Vatikanische Konzil bezeichnet die und die Tötung des Kindes als verabscheuungswürdiges Verbrechen.“

Meine Wahrheit?

 

EuGH
vom 18.10.2011:
Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle  ein Mensch.“

Meine Wahrheit?

 

OLG Frankfurt

am 21.3.1947: „Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. … Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhaltes wegen nicht mehr Recht gleichzusetzen…“

Meine Wahrheit?

 

Sehr geehrter Herr Behrens! Ich gehe davon aus, daß Sie anhand meiner Beispiele verstanden haben, daß es sich bei meinem Einsatz für den Schutz des ungeborenen Lebens nicht um meine Wahrheit handelt.
Danke und freundliche Grüße

  gez. Günter Annen

 

 

 

Klaus Günter Annen

Cestarostr. 2, 69469 Weinheim
Tel./Fax.: 06201/2909929/28

 

Ms. Claudia Westerdiek
Section Registrar of the
European Court of Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg-CEDEX     
                                              

 

übermittelt per Fax:             0033 (0) 388 41 27 30

 

Weinheim, den 11.11.2013

 

Subject:         Application no. 3690/10
                        Klaus Günter Annen vs. Germany

 

Grüß Gott!

 

Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie meines an Dr. Hans-Jörg Behrens, Bundesministerium der Justiz in Deutschland, gerichtetes Schreiben mit der Bitte, dieses in den Akt aufzunehmen.

 

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

gez. Günter Annen

 

 

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