Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Was ist eigentlich WERBUNG ?
 

Wikipedia schreibt dazu:
 

Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen, zwecks Bekanntmachung, Verkaufsförderung oder Image­pflege von meist gewinnorientierten Unternehmen bzw. deren Produkten und Dienstleistungen, selten auch für unentgeltliche, nicht gewinnorientierte Dienste oder Informationen, verstanden.

Sie dient sowohl der gezielten und bewussten als auch der indirekten und unbewussten Beeinflussung des Menschen zu meist kommerziellen Zwecken.


 

Sie besitzen z.B. ein Restaurant und haben sich auf das Grillen von Hähnchen besonders spezialisiert.
Dies wollen Sie der Öffentlichkeit kundtun und stellen eine Tafel vor die Eingangstüre.
Darauf steht: Hähnchen

Was glauben Sie, wie das von den Leuten, die bei Ihnen vorbeikommen, verstanden wird?

1. nur als reine Information über Hähnchen - ohne sonstige Hintergedanken
oder
2. die Leute werden nachfragen, welche Hähnchen, wie gegrillt, wie groß, wie teuer...etc.?
Geben Sie sich eine ehrliche Antwort!

Gerne dürfen sie dieses Beispiel auf den "Fall Hänel-219a" oder auf alle anderen Spezialisten anwenden, die in Deutschland Kinder vor der Geburt töten oder dafür werben oder geworben haben.
 

Abtreiberin Hänel hat öffentlich, auch durch Verbreitung von Schriften und um ihres Vermögensvorteils wegen (Hänel arbeitet nicht umsonst)
das Töten von Kindern vor der Geburt (innerhalb der gesetzlichen Frist und Vorgaben)
angeboten -- das nennt man Werbung !!!
 

Es besteht ein noch gültiges Gesetz, welches von den Abgeordneten des deutschen Bundestages

beschlossen bzw. bestätigt (so auch gewollt) wurde. (SPD-Regierung!).
Das waren doch damals keine NAZIS !!

Auch wenn es ein "NAZI-Gesetz" aus 1933 gewesen wäre, welches die Werbung für das Töten von Menschen vor der Geburt verbietet ...
... warum verstehen das die Politiker der SPD/LINKE/GRÜNE/FDP nicht,

das Werben für die Tötung von Menschen etwas menschenverachtendes ist und wir damit einverstanden sein sollten, daß es heute noch so ein "NAZI-Gesetz" gibt!
 

Freiheit ist nicht grenzenlos!
Weder für Politiker!
Weder für Medien!
Weder für Religionen/gemeinschaften!
Weder für Väter!
Und auch nicht für Mütter!

Auch der ungeborene Mensch hat ein absolutes Lebensrecht, welches wir niemals in Frage stellen dürfen!

 

Eine Prognose:
Wenn der 219a StGB aufgeweicht oder gar gestrichen werden sollte, wird bald auch der 218 StGB fallen
und somit der ganze Lebensschutz.

Mediziner werden das TÖTEN von Menschen vor der Geburt als "normale" Dienstleistung anpreisen und auch durchführen.

Das Töten von Menschen nach der Geburt wird nicht lange auf sich warten lassen, denn dafür scheint es auch heute schon "gute Gründe" zu geben, dies ebenfalls zu legalisieren.

Die "Neuen Schergen" werden eine günstige Konstellation finden und auszunutzen verstehen, um der Bevölkerung nach dem Töten davor (vor der Geburt)  ebenso das Töten danach (nach der Geburt), in Gesetze verpackt, mehrheitsfähig zu machen.
?? Jahre danach sicher eine neue Dimension!
 

Wir, die Überlebende des Babycaust,
die Auschwitz, Gott sei Dank, nie kennengelernt haben,
werden dann leider erleben müssen,
daß "nach Auschwitz" sehr wohl eine Steigerung möglich ist.

Dennoch: Werden Sie nicht mutlos ... Nie Wieder!

 



 

§ 219a
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
 

  1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
  2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.

 


Da die Medien größtenteils für die Entscheidungsfreiheit
und somit gegen den Lebensschutz stehen,
ist es sehr mühsam und schwer, den "Kampf" fortzusetzen
um den Sieg zu erringen.
Doch mit Gottes Hilfe wird es gelingen!

zurück

Impressum   E-Mail  Copyright © 2010 Babycaust.de  /  Aktualisiert: 12.12.2017