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Lammert will Deutsch

im Grundgesetz verankern

 

"Keine fünf " der bisherigen Grundgesetzänderungen erscheinen dem Bundestagspräsidenten so bedeutend wie die Festlegung auf Deutsch als Landessprache.


Bundestagspräsident Norbert Lammert will Deutsch als Landessprache im Grundgesetz verankert wissen. Zwingend notwendig sei dieser Schritt zwar nicht, schrieb Lammert in einem Beitrag für das Münchner Nachrichtenmagazin „Focus“: „Wenn ich mir allerdings die 58 Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes betrachte, die es seit 1949 gegeben hat, fallen mir keine fünf Änderungen ein, die es an Bedeutung und Rang mit der Sprache als Mittel der Selbstverständigung und Identität eines Landes aufnehmen können.“

Eine gemeinsame Sprache ist für Bundestagspräsident Norbert Lammert "Mittel der Selbstverständigung und Identität eines Landes". Daher setzt er sich dafür ein, dass der Satz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" ins Grundgesetz aufgenommen wird

Politik sei zwar nicht für die Sprache zuständig, trage aber eine erhebliche Mitverantwortung dafür, wohin die Sprache sich entwickle, erläuterte Lammert, der der CDU angehört. Eine „Klarstellung im Grundgesetz“ könne dazu beitragen diese Verantwortung kenntlich zu machen.

Der Bundestagspräsident setzt sich in dem Artikel mit dem Verschwinden des Deutschen als Wissenschaftssprache auseinander. Seiner Ansicht nach riskieren die deutschen Wissenschaftler mit dem Verzicht auf ihre Muttersprache „substanzielle Einbußen an Erkenntnis- und Vermittlungsgewinnen“.

Lammert ist einer von mehreren Abgeordneten von Union, FDP und SPD, die im vergangenen November einen wollen fraktionsübergreifenden Vorstoß angekündigt hatten, um die deutsche Sprache in der Verfassung zu verankern. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist in Deutschland eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.

Der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) und der Verein Deutsche Sprache (VDS) setzen sich bereits seit Jahren für eine Passage zur deutschen Sprache im Grundgesetz ein. Vorgeschlagen wird ein Zusatz in Artikel 22 mit dem Wortlaut: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“ Der Grundgesetzartikel 22 bestimmt bereits Berlin zur Hauptstadt und die Farben der Bundesflagge.

Quelle: Welt-online, 30.01.2011
 

     

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