Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR
PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht und Menschenwürde |
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Der Arzt,
der den Streit implantierte
FORTPFLANZUNG Matthias
Bloechle macht Gentests an künstlich gezeugten Embryonen - als erster
Arzt in Deutschland. Nächsten Donnerstag debattiert der Bundestag
darüber, ob das künftig verboten wird
VON HEIKE
HAARHOFF
Der
Erzbischof von Köln ächtete ihn als modernen Herodes.
Behindertenvertreter haben gegen ihn protestiert. Er hat die CDU
gespalten und der Kanzlerin damit fast einen Parteitag verdorben.
Nebenbei
beschäftigte sein Fall fünf
Jahre lang deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof.
Dabei ist Matthias Bloechle nie als Prozesshansel oder Querulant
aufgefallen. Sein
Sendungsbewusstsein beschränkte sich stets darauf, ein
guter, vielleicht ein sehr guter Facharzt für Gynäkologie und
Reproduktionsmedizin zu sein.
Er hatte sich
bloß eines Tages selbst angezeigt.
Berlin-Zoo,
die Sonne taucht die Gedächtniskirche in weiches Licht, rund um den
Ku'damm rauscht der Verkehr, und in einer Nebenstraße hoch oben im
sechsten Stock sitzt im Sprechzimmer seiner Arztpraxis
Matthias Bloechle,
48. Ein Mann mit gleichförmiger Stimme und Augen, die konsequent auf
seinen Computer gerichtet sind. Bloechle drängt es nicht, andere
mitzureißen, zu überzeugen von den Dingen, die er tut, weil er sie für
geboten hält. Einmischung ist ihm zuwider.
Jetzt aber
haben diese Dinge, die er als erster Arzt in Deutschland getan hat und
die er, inzwischen mit höchstrichterlicher Erlaubnis, weiterhin tut,
eine Debatte um die Grenzen von Medizin und Ethik ausgelöst, die die
Republik erregt und nächste Woche den Bundestag beschäftigen wird:
Gentests an künstlich erzeugten Embryonen. Um
"Designerbabys" gehe es bei der von Bloechle praktizierten
Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, kritisierten Kirchenvertreter,
Politiker und auch Wissenschaftler, um "Menschenzucht nach Maß", um
"Eingriffe in die Schöpfung".
Der Sohn
eines Pastors
Eingriffe in
die Schöpfung. Matthias Bloechle wedelt mit seiner Hand durch die
Luft, wie um eine Fliege zu verscheuchen. "Jede Form von Medizin ist
ein Eingriff in die Schöpfung", sagt er, die Hand wedelt weiter, er
dachte, solche Diskussionen hinter sich zu haben. Er, Jahrgang 1962,
das älteste von vier Kindern aus einem schwäbischen Pastorenhaushalt.
Es ging hoch her damals daheim um den Paragrafen 218 und seine
Anmerkung, weshalb die moralische Willkür zufällig immer zu Lasten der
Frauen gehe, da hatte er gerade de Beauvoir entdeckt. (Anm. INW:
in einem evangelischen Pastorenhaushalt?)
"Wem es
gelingt, diese geistige Enge zu überwinden", sagt Matthias Bloechle
über sich, "bei dem entwickelt sich der Respekt vor der persönlichen
Freiheit ganz von selbst." Persönliche Freiheit kontra: ethische
Verantwortung? Grenzen des Wachstums? Demut vor der Fügung? Matthias
Bloechle ist kein Mann der Meta-Ebene und Visionen.
Er
glaubt an
die Vernunft, unbedingt. "Als Arzt versucht man immer,
das Optimale für seine Patientinnen herauszuholen", sagt er. "Das
gehört sich einfach so." (Anm. INW: Spätestens mit der Zündung der
ersten Atombombe wurde dieser "Glaube" widerlegt)
Und bei jener
Patientin aus Bayern, die sich 2005 an ihn wendet, offenbart sich
schnell, was optimal für sie wäre: ein gesundes Kind. Mitte 20 ist sie
erst, hat aber schon vier Schwangerschaften hinter sich. Und vier
Fehlgeburten. Nach der zweiten stellen die Ärzte bei ihr daheim fest,
dass sie einen genetischen Defekt in sich trägt. Für sie selbst ist
das ungefährlich. Aber einem leiblichen Kind, das den Defekt erbt,
nimmt er jede Überlebenschance. (Anm. INW: Niemand hat ein Recht auf
ein Kind)
Sie solle es
halt lassen, bekommt sie von ihren Ärzten zu hören. Oder ein Kind
adoptieren. Matthias Bloechle spart sich die schlechten Ratschläge. Er
weiß, dass er ihre letzte Hoffnung ist.( Anm. INW: ... und das er mit
dieser menschenverachtenden Prozedur eine Menge Euros verdient)
Seine Praxis
ist schon damals weit über die Berliner Grenzen hinaus bekannt - für
ihre Erfolgsraten( Anm. INW: Erfolgsrate: 1:33), aber auch für ihre
Toleranz:
Bloechle und seine Kolleginnen
behandeln fast jeden Kinderwunsch, egal ob von
verheirateten oder nicht verheirateten oder lesbischen Paaren oder
Singles (An,m.INW: Hauptsache die "Kohle" stimmt".
Die
persönliche Freiheit, sie wiegt schwerer als jede rechtliche Grauzone.
Soll er derjenige sein, der das bisherige Scheitern eines
Lebensentwurfs besiegelt? Obwohl er das Handwerkszeug besitzt, ihn zu
realisieren? Soll er, der einst bei den Grünen austrat, weil die ihm
"zu dogmatisch" waren, und heute unglückliches FDP-Mitglied ist, soll
er den legitimen Wunsch einer Patientin ablehnen? Ihn unterordnen den
Missbrauchsbedenken einiger Politiker, Bedenken, die seiner Meinung
nach "der Unwissenheit entsprungen" sind? "Es geht hier doch nicht um
die Zucht blauer Augen oder schöner Klavierfinger", er gibt sich keine
Mühe, seine Verachtung zu verbergen,
"es geht hier darum, dass
man einer Frau nicht absprechen darf, für sich und ihren Körper selbst
zu entscheiden." (Anm. INW: ...über das Leben eines anderen
Menschen zu bestimmen)
Matthias
Bloechle hat einige Jahre in der Frauenklinik der
Berliner Charité gearbeitet, er hat genug gesehen,
um nachvollziehen zu können, was ein unerfüllter Kinderwunsch bedeuten
kann:
"Spätabbrüche musste ich machen aufgrund von Fehlbildungen, die Frauen
hatten sich 22 Wochen auf ihr Kind gefreut, und dann komme ich und
sage, das Kind ist abgestorben, das ist wie eine Krebsdiagnose."
Die Mutter
Damals, 2005,
macht er sich an die Arbeit. Er muss herausfinden, welche Embryonen
krank sind und welche gesund, und zwar noch bevor sie überhaupt im
Mutterleib heranwachsen. Technisch ist das möglich, er befruchtet dazu
Eizellen der Mutter mit Spermien des Vaters im Reagenzglas, untersucht
die Embryonen in der Petrischale auf die Erbkrankheit und pflanzt nur
die unversehrten ein. (Anm. INW: Er spielt Gott und tötet die
anderen Embryonen)
Präimplantationsdiagnostik (Anm. INW:
Unterscheidung in Lebenswert und Lebensunwert) heißt die Methode,
in Frankreich, Spanien, Großbritannien wird sie geräuschlos
angewendet, es geht um wenige hundert Fälle jährlich. In Deutschland
aber gilt sie zu dieser Zeit als verboten, obwohl das im
Embryonenschutzgesetz von 1990 nirgends explizit so steht.
Wenn es
aber keine Regelung gibt, wie soll er sich dann strafbar machen?
(Anm. INW: ... jedes Leben eines Menschen, auch eines ungeborenen
Menschen, ist nach unserem Grundgesetz geschützt und seine Tötung
(Ermordung) nicht erlaubt ... es bedarf keiner besonderen Regelung)
Vorsichtshalber zeigt sich Matthias Bloechle selbst an - nachdem er
seiner Patientin dank der PID zu einem
gesunden
Baby (Anm. INW: ... und wie viele behinderte Kinder
mußten vorher sterben? Dies wird nicht gesagt) verholfen hat. "Ich
habe fünf Kinder, ich kann es mir ja nicht leisten, mit einem Fuß im
Gefängnis zu stehen." Wenn
Matthias Bloechle
ein Feminist ist, dann ein pragmatisch-zufälliger.
Im Sommer 2010
spricht ihn der Bundesgerichtshof frei. Seither steht die Republik in
dieser Frage kopf - und er unter Beschuss.
Der Vorwurf, er, der Arzt,
selektiere, spiele sich zum Entscheider
über Leben und Tod auf, hat ihn getroffen. (Anm. INW:
...aber es ist die Realität!)"
Ich
entscheide nicht darüber, was lebenswertes Leben ist und was nicht",
sagt er. "Die PID gibt Auskunft darüber, was lebensfähig ist und was
todgeweiht." (Anm. INW:
... alle
Menschen sind todgeweiht ... sie müssen einmal sterben!)
Anders ausgedrückt: Die PID helfe, Schwangerschaften, die ohnehin
tragisch enden würden, erst gar nicht entstehen zu lassen. Das, sagt
Bloechle, sei der Unterschied zu der in Deutschland erlaubten
Pränataldiagnostik im Mutterleib: "Da sehen Sie plötzlich am
Ultraschall, dass das Kind schwer krank ist, und dann muss entschieden
werden, ob das Kind, das prinzipiell lebensfähig ist, ausgetragen wird
oder nicht." (Anm. INW: ... "ausgetragen wird oder nicht" = der
ungeborene Mensch wird getötet!)
Diesen
Wertewiderspruch wird er nicht müde zu betonen. Mittlerweile findet er
bedingt Gehör: Wenn sich der Bundestag nächsten Donnerstag während
einer Grundsatzdebatte drei Stunden Zeit nimmt, um den Streit um die
PID zumindest in der Gesetzgebung beizulegen, dann werden sich zwar
zwei der drei zur Abstimmung stehenden fraktionsübergreifenden
Entwürfe für ein PID-Verbot aussprechen - allerdings mit zulässigen
Ausnahmen nach Einzelfallprüfung durch eine Ethikkommission
(Anm. INW:
...gab es im "Dritten Reich" solche Ethikkommissionen und hätte das
den Massenmord gerechtfertigt?).
Matthias Bloechle
findet das logisch. Er kann sich nicht vorstellen, dass die radikalen
PID-Gegner eine Mehrheit finden: "Keine Frau würde bei der PID von
einem nicht eingepflanzten Embryo sprechen, keine von einem
ungeborenen Kind."
(Anm. INW:
...so weit ist schon
die sprachliche Manipulation!)
Er wendet den
Blick weg vom Computer, es ist eines der wenigen Male in einem langen
Gespräch. Was er jetzt sagt, ist ihm wichtig:
"Drei meiner
Kinder sind Töchter." Kunstpause.
"Ich möchte
nicht, dass die eines Tages vorgeschrieben bekommen, mit wem, wie,
wann und ob sie Kinder bekommen wollen."
(Anm. INW: "BRAVO", Herr Bloechle...bei
Ihnen ist die Freiheit eines Menschen grenzenlos, die nicht einmal die
natürliche Grenzen einer anderen Person respektiert, wenn es um das
Recht auf Leben geht. )
Quelle: TAZ,
12.3.2011
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Nur die Besten kommen durch
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Heil Hitler! Was sind schon zweihundert vergaste
Juden?
Den besiegten National-Sozialisten widerstehen die deutschen Bischöfe.
Doch vor den mächtigen Neonazis im Bundestag kriechen sie.
Pressesplitter.
7.7.2011:
Der Bundestag hat die Behindertenjagd beschlossen.
© Javier Delgado Esteban, Flickr,
CC
Kraftlose Worte
„Wir bedauern die heutige Entscheidung zur PID zutiefst, umso mehr
drängen wir nun mit Nachdruck darauf, die im Gesetz erwähnten
Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein wird, eng zu
umgrenzen, um die willkürliche Anwendung und die Gefahr einer immer
weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle der PID auszuschließen.“
Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg in einer Stellungnahme.
Eine Lawine ist am Anfang immer klein
„Der Trierer Bischof Stephan Ackermann zeigte sich ebenfalls
enttäuscht. «Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist jetzt
noch antastbarer geworden», teilte er in Trier mit […]. Er befürchte
eine ähnliche Entwicklung wie bei der Abtreibung: Straffreiheit unter
bestimmten Voraussetzungen sei hierbei in der Praxis zur Freigabe der
Tötung geworden.“
Aus einem Artikel auf ‘dnews.de’.
Emotionen statt Verstand
„Die vierstündige Debatte im Bundestag war emotional. Im Plenum fielen
teilweise sehr persönliche Worte. Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk
sprach von ihren Fehlgeburten, Karin Evers-Meyer (SPD) von ihrem
schwerbehinderten Sohn, SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles von ihrem
‘lange Zeit unerfüllten Kinderwunsch’.“
Aus einem Artikel auf dem Internet-Auftritt des Neonazi-Magazins ‘spiegel.de’.
Das Magazin wurde von Kirchenhasser Rudolf Augstein († 2002)
gegründet. Augstein diente den Kirchenhaß-Mächtigen während des
Dritten Reiches als Praktikant einer NS-Zeitung und später als
Leutnant der Wehrmacht.
Von einem Nazi gegründet: Sie freuen sich
„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in Richtung der
Verwirklichung reproduktiver Rechte. Für nicht erforderlich hält ‘pro
familia’ das verpflichtende Votum einer Ethikkommission: Es bedeutet
für die Frauen und Paare eine weitere Hürde in einer ohnehin schon
emotional schwierigen Situation.“
Aus einem Artikel der deutschen Kinderschlächterfirma ‘pro familia’,
die von dem Alt-Nazi
Hans Harmsen gegründet wurde
Die Faust zur Behindertenjagd erhoben
„Als das Abstimmungsergebnis bekanntgegeben wird ballt Ulrike Flach
[Liberale] vor Freude die Faust. Auch ein Zeichen dafür, daß es hier
nicht um irgendeine Sachentscheidung ging.“
Aus einem Artikel in der Kirchenkampf-Zeitung
‘Süddeutsche’.
Zweihundert Vergaste sind nicht der Rede wert
„Auffallend ist, daß es immer solche etwas randständigen Debatten wie
die um die Präimplantationsdiagnostik (PID) sind, bei denen unseren
Abgeordneten von ihren Oberen die Freiheit des Gewissen so
uneingeschränkt eingeräumt wird. Könnte es daran liegen, daß diese
Entscheidungen beinahe folgenlos sind, weil ohnehin nicht mehr als
ein- oder zweihundert Paare jährlich davon Gebrauch machen werden, wie
die teils langjährige Praxis der PID bei Nachbarn wie Großbritannien
zeigt?“
Aus einem Artikel der Online-Ausgabe des deutschen
Straßenmagazins ‘stern.de’. Das Magazin wurde von Henri Nannen
(† 1996) gegründet. Er diente den Mächtigen während des Zweiten
Weltkrieges als Luftwaffen-Kriegsberichtserstatter in der
Propagandakompanie, Abteilung „Südstern“, der SS-Standarte Kurt
Eggers.
Quelle:Kreuz.net 7.7.2011
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2
Stimmabgabe der
Abgeordneten nach Parteizugehörigkeit:
Partei |
Ja |
Nein |
enth. |
abwesend |
CSD / CSU |
70 |
154 |
3 |
10 |
SPD |
103 |
36 |
1 |
6 |
FDP |
87 |
5 |
0 |
1 |
Die Linke |
39 |
29 |
2 |
6 |
Grüne |
27 |
36 |
2 |
3 |
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326 |
260 |
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hier zur Namensliste |
70 "christliche"
Volksverräter machten das Desaster möglich!
(War sich Bloechle bereits
im Febr. 2011 darüber sicher?)
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Israels
Wissenschaftsminister im Gespräch
Wir helfen
dem, der sich vergeblich Kinder wünscht
Kaum ein Land lässt der
Reproduktionsmedizin so viele Freiheiten wie Israel, und in keinem ist man
so aktiv im Labor. Sogar das Geschlecht des Kindes ist wählbar. Und die
Religion? Sie ist nicht Hindernis, sondern Humus.
Minister,
Rabbi und Mathematiker Daniel Herschkowitz: In Israel sind heute
fünf Prozent aller Kinder im Kindergartenalter mit Hilfe der künstlichen
Befruchtung gezeugt worden |
Wie kommt es, dass
ein religiöses Land wie Ihres so offen ist und, gemessen an der Größe
der Bevölkerung, wissenschaftlich mehr als jedes andere Land in der
Reproduktionsmedizin arbeitet. Gibt es in Ihrem Land einen speziellen
Humus für solche Forschung?
Wir haben den Vorteil,
dass uns unsere jüdische Religion eine große Aufgeschlossenheit
gegenüber wissenschaftlichen Erkenntnissen erlaubt. Religion bremst bei
uns prinzipiell nicht die wissenschaftliche Kreativität. Was der
wissenschaftliche Forscherdrang herausfindet und kann, das darf er
zunächst einmal auch. Wir möchten bestimmt nicht Gott spielen, aber
unsere ganze Weltanschauung und Philosophie setzt den Wissenschaftlern
nicht von vorneherein Grenzen. |
Gilt das auch beim Thema
Präimplantationsdiagnostik? In Israel ist seit längerem sogar die Auswahl
zwischen Junge oder Mädchen erlaubt, wenn es in einer Familie schon vier
Kinder vom gleichen Geschlecht gibt.
Auch in Israel sind in
diesem Fall hierfür Grenzen gesetzt worden. Im Mai 2005 wurde eigens ein
Komitee ins Leben gerufen, das über die Anfragen zur Geschlechtswahl
entscheidet. Es gab bis zum Mai 2011 insgesamt 337 Anträge, 27 von ihnen
wurde stattgegeben, 111 aber abgelehnt. 119 sind noch nicht entschieden,
oder die Antragsteller haben ihre Bitte zurückgezogen. Das sind also auch
bei uns seltene Ausnahmefälle.
Aber wenn es um die
Verhinderung von Erbkrankheiten geht, ist die Haltung in Ihrem Land doch
sehr liberal. Es gibt mehrere große Kliniken in Israel, die weltweit mit die
größte PID-Erfahrung haben.
Es gibt tatsächlich in
Israel eine große Akzeptanz dafür, genetischen Erkrankungen vorzubeugen, das
gilt nicht nur für die Testung von Embryonen. Ich habe erst letzte Woche ein
Labor besucht, in dem zum Beispiel speziell orthodoxe Juden ihr genetisches
Risiko mittels einer Blutprobe abklären lassen können. Es ist durchaus
üblich, dass vor einer Heirat überprüft wird, ob bei einem Paar ein
besonders hohes Risiko für Erbkrankheiten bei den Kindern besteht. Mitunter
wird dann auch gegen eine Heirat entschieden.
Gibt es hinsichtlich der
Anwendung von genetischen Tests bei Embryonen bei Ihnen keine Unterschiede
zwischen eher konservativ-orthodoxen Juden und solchen, die religiös nicht
gebunden sind?
Bei uns herrscht ein großes
Einverständnis von allen Gruppen der Bevölkerung, dass
Präimplantationsdiagnostik die Prävention von Krankheit bedeutet. Orthodoxe
Juden lehnen zwar den Abbruch einer Schwangerschaft ab, aber sie wenden die
PID dennoch genauso häufig an wie andere Israelis.
Gemessen an der
Einwohnerzahl, werden bei Ihnen mehr In-Vitro-Fertilisationen vorgenommen
als in jedem anderen Land der Welt. Ist die Religion auch ein Grund für die
Akzeptanz der künstlichen Befruchtung ganz allgemein?
Kinder zu haben hat bei uns
eine große Bedeutung. Für die meisten Familien, nicht nur für orthodoxe
Juden, gilt: Seid fruchtbar und mehret euch! Auch der Staat hat höchstes
Interesse, denen, die sich bisher vergeblich Kinder wünschen, zu helfen. Es
gibt so lange finanzielle Unterstützung bei der In-Vitro-Fertilisation, bis
ein Paar zwei Kinder hat. Weil unsere Ärzte so große Erfahrung haben, sind
die Erfolgsraten besonders hoch, gleichzeitig gibt es weniger Komplikationen
als anderswo.
Wie sehen Sie die
deutsche Haltung zur PID, die bis zu dieser Woche lange von den ethischen
Bedenken geprägt und mehr oder weniger tabu war?
Ich denke, man sollte darin
grundsätzlich mehr eine Chance sehen und den damit verbundenen
diagnostischen Möglichkeiten mit Offenheit begegnen. Wenn es möglich ist,
Familien das Leiden mit kranken Kindern zu ersparen, dann sollte und darf
die Wissenschaft dabei helfen.
Quelle: FAZ, 10.7.2011
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Matthias Bloechle zur PID: "Ein Sieg der
Gewissensfreiheit"
PID ermöglicht eine glückliche Schwangerschaft mit der Hoffnung auf ein
gesundes Kind, argumentieren die Befürworter der Methode, die der Bundestag
per Gesetz legalisierte. Von Matthias Bloechle
Der Deutsche Bundestag hat nach langer und sehr emotional geführter Debatte
ein Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik verabschiedet. Danach ist diese
Form der genetischen Untersuchung an Embryonen zulässig für Paare mit dem
erhöhten Risiko einer schweren genetisch bedingten Erkrankung bei einem zu
erwartenden Kind. Die Paare müssen sich der Beurteilung einer
Ethikkommission unterwerfen. Die Behandlung soll nur in einem lizenzierten
Zentrum vorgenommen werden können.
Die Entscheidung der Zulassung der PID in Deutschland ist grundsätzlich zu
begrüßen. Die absurde Situation, dass ein Embryo vor der Einnistung nicht
auf genetische Erkrankungen untersucht werden durfte, derselbe Embryo nach
der Einnistung aber doch, ist mit diesem Gesetz aufgehoben worden. Es werden
auch zukünftig nicht mehr betroffene Paare und dabei hauptsächlich die
Frauen, die schließlich in ihrem Körper ein Kind austragen, zur Behandlung
in die Nachbarländer Deutschlands gedrängt. Es hatte bei den Betroffenen
eine enorme psychische Auswirkung, dass ihnen im Heimatland eine mögliche
hilfreiche Therapie vorenthalten wurde. Viele konnten das nicht verstehen
und fühlten sich dadurch in die Nähe von unrechtem, ja strafrechtlich
relevantem Handeln gerückt.
Entscheidungen durch Verbote regeln?
An der PID–Debatte wurde auch ein grundsätzlicher Konflikt im Verständnis
mit dem Umgang des Bürgers deutlich. Viele Gegner der PID neigen dazu,
Entscheidungen, welche unmittelbar nur auf das Leben der betroffenen
Menschen Auswirkungen haben, durch ein strafrechtliches Verbot zu regeln.
Hier werden Argumente vorgetragen, dass man die Frauen nicht einer
belastenden Hormonbehandlung aussetzen dürfe, dass die Erfolgsaussichten
einer künstlichen Befruchtung mit PID nur gering seien und dass die Geburt
eines gesunden Kindes nicht garantiert werden könne.
PID-Pionier Matthias Bloechle hätte eine Verfassungsklage erwogen, wenn die
PID verboten worden wäre
Dies offenbart eine paternalistische, die betroffenen Menschen entmündigende
und bevormundende Grundhaltung. Immanuel Kant hat Unmündigkeit als das
Unvermögen, sich seines Verstandes nicht ohne Leitung anderer bedienen zu
können, definiert. Sind die betroffenen Menschen wirklich nicht in der Lage
für sich zu entscheiden, ob ihnen die Hormonbelastung zu belastend ist oder
nicht? Ob sie die Chancen einer Behandlung persönlich als ausreichend
ansehen oder als viel zu gering, um eine solche Behandlung zu beginnen? Wer
soll das anstelle dieser Menschen für sie entscheiden? Sollen ausgerechnet
die von schweren Schicksalsschlägen betroffenen Menschen für unmündig
erklärt werden?
Eine privat zu beantwortende Frage
Andere Debattenteilnehmer trugen ihre eigenen als bereichernd empfundenen
Erfahrungen mit kranken und behinderten Kindern vor. Diese sind ohne jeden
Zweifel zu respektieren, Doch sind sie Begründung genug, anderen Menschen
andere Entscheidungen für ihr persönliches Leben zu untersagen? Sind die
eigenen Gefühle zu diesem Thema ausreichende Begründung, anderen Menschen
wesentliche Freiheitsrechte vorzuenthalten?
Die Frage von Schwangerschaft und Kinderwunsch ist eine privat zu
beantwortende Frage. Sie fällt unter das im Artikel 2 des Grundgesetzes
verbriefte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der Staat darf
keiner Frau vorschreiben, dass oder wann sie schwanger werden muß, ebenso
wie er keiner Frau untersagen darf, schwanger zu werden. Der Staat hat
verstanden, dass er einer Frau die Entscheidung überlassen muß, ob sie
schwanger bleiben will oder einen Abbruch der Schwangerschaft vornehmen
lässt. Er hat dies in der Beratungslösung gesetzlich anerkannt. Auch die
Frage, ob eine Frau mit einem kranken und sie womöglich krank machenden
Embryo schwanger werden will oder nicht, hat der Staat nicht zu entscheiden.
Auch Martin Luther folgte seinem Gewissen
Die PID ist eine Gewissensentscheidung, die von Menschen in einer bestimmten
Risikosituation wahrgenommen werden kann und muß. Niemand ist verpflichtet,
die PID in Anspruch zu nehmen und niemand ist verpflichtet eine
Pränataldiagnostik oder einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Das ist auch richtig so – warum sollte es aber umgekehrt anders sein?
Gerade der Protestantismus fußt auf der Gewissensentscheidung. Martin Luther
stand 1521 vor dem Reichstag in Worms und sagte: " ..mein Gewissen in den
Worten Gottes gefangen ist, ich kann und will nichts widerrufen, weil es
gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun." Die
Einführung des eigenen Gewissens hat erst zu den modernen aufgeklärten
Gesellschaften geführt, in denen wir heute leben dürfen. In Zeiten, wo das
individuelle Gewissen nicht zählte, loderten die Scheiterhaufen!
Gerade die evangelischen Christen in Deutschland sollten sich berufen
fühlen, für die Freiheit der Gewissensentscheidung einzutreten, auch wenn
sie sich die Entscheidung im Einzelfall nicht zu eigen machen können. Ich
kann gut verstehen, dass viele Menschen die Präimplantationsdiagnostik nicht
für richtig halten. Aber es durfte nicht soweit kommen, dass diese
persönliche Entscheidung anderen Menschen durch ein Strafgesetz aufgezwungen
wird. Insofern war die Entscheidung des Deutschen Bundestages ein - wenn
auch unvollständiger - Sieg für die Freiheit des Gewissens. Dies begrüße ich
sehr.
Quelle:
www.evangelisch.de.print/44277 8.7.2011
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Bloechle: "PID ist
eine Gewissensentscheidung"
Damit kann jeder alles
rechtfertigen!!
Gewissensentscheidung nicht ohne Gewissensbildung!
Wo
bilden Sie Ihr Gewissen, Herr Bloechle?
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In Israel ist man
schon viel weiter als in Deutschland.
Behandlungskosten für
das behinderte Kind werden von den Krankenkasse nicht übernommen,
weil der Arzt die vorzeitige Tötung des ungeborenen Kindes empfohlen hatte.
Gericht: Die Eltern treffe Schuld, ..." denn sie haben eine unprofessionelle
Meinung
(Anm.: Rat eines Rabbiners) höher eingeschätzt als den Rat eines Arztes."
So versucht man nun in ISRAEL, die Eltern von behinderten Kindern
durch finanzielle Hürden zu zwingen,
diese besser töten zu lassen.
Und das im Jahre 2014 - 69 Jahre nach Auschwitz
Israel und Deutschland im direktem Vergleich:
Land |
Einwohner |
Geburten |
Abtreibungen |
Kosten |
Israel |
8 Millionen |
140.000 |
40.000 |
zw.20-33 Jahren kostenlos |
Deutschland |
80 Millionen |
700.000 |
103.000 |
|
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Deutschland in Relation zu Israel |
Israel als Norm |
1.400.000 |
400.000 |
Im Verhältnis zur Einwohnerzahl |
Israel in
Relation zu Deutschland |
Deutschland
als Norm |
80.000 |
21.000 |
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Diese einfache
Statistik besagt alles über Israel (und natürlich auch über Deutschland)
über die Einstellung zum Leben:
Zwischen 20 bis 33 Jahren werden die Kosten für die Tötung
eines ungeborenen Kindes vom Staat Israel übernommen.
Bereits seit 1977 steht den Soldatinnen während ihres 21-monatigen
Militärdienstes
zwei kostenlose vorgeburtliche Kindstötungen zu.
Was haben unsere lieben Freunde in Israel eigentlich
aus dem HOLOCAUST gelernt?
Scheinbar so wenig wie wir Deutsche, denn in unserem Lande
werden jährlich offiziell etwa 100.000 Kinder vor der Geburt getötet.
(Nach Schätzungen von Experten sind es aber
mindestens zw. 250.000 - 300.000)
Nie Wieder?
Gericht
entscheidet: Rabbiner sind keine Ärzte
Ein israelisches Ehepaar, das den Rat
eines Rabbiners dem eines Arztes vorzog, muss nun alle
Aufwendungen für die Pflege seines gelähmten Kind aus eigener Tasche
bezahlen. Das hat der Hohe
Gerichtshof am Mittwoch offiziell entschieden, meldet das israelische
Nachrichtenportal Arutz Sheva. Die Eltern hatten sich nach Rücksprache mit
dem Rabbiner dafür entschieden, das behinderte Kind nicht abtreiben zu
lassen. Das kommt sie nun teuer zu stehen. Das
Gericht entschied zu Gunsten des Meuhedet-Gesundheitsfonds, einer
israelischen Krankenversicherung. Meuhedet hatte sich geweigert,
die Kosten für die Betreuung des Kindes zu übernehmen, nachdem bekannt
geworden war, dass ein Arzt das Ehepaar im Rahmen der
Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung darüber informiert hatte, dass das
Kind gelähmt geboren werde. Die werdenden Eltern hatten damals jedoch auf
Anraten des mittlerweile verstorbenen Rabbiners Mordechai Eliyahu (Foto)
keinen Abbruch der Schwangerschaft herbeigeführt.
Nach Angaben der Versicherung wurde der Mutter des Kindes von einem
Gynäkologen, der sie bei ihrem ersten Besuch in seiner Praxis untersucht
hatte, bereits erklärt, dass das Kind mit großen gesundheitlichen Problemen
geboren werden würde. Er empfahl ihr, die Schwangerschaft frühzeitig zu
beenden. Nachdem das Paar Rabbi Eliyahu hinzugezogen hatte, beschloss es,
das Kind zu behalten – und so wurde es gelähmt geboren, wie der Arzt
vorausgesagt hatte.
Die Krankenversicherung weigerte sich, die
Pflegekosten des Kindes zu übernehmen. Sie beruft sich dabei auf den Rat
des Arztes, den die Eltern nicht annahmen. Die hatten die
Versicherung verklagt. Nach ihrer Aussage habe der Arzt ihnen nicht
hinreichend erklärt, welche Gefahren für das Kind bestünden. Er hätte sie
lediglich über die Schäden aufgeklärt, die während der Schwangerschaft für
die Mutter auftreten könnten, so das Ehepaar.
Ein anderes Gericht hatte zuvor zu Gunsten der Eltern entschieden. Deshalb
hatte sich der Meuhedet-Gesundheitsfonds an eine höhere Instanz gewandt, die
nun zu seinen Gunsten urteilte.
Nach Ansicht des Gerichts ist es unwahrscheinlich, dass der Arzt die Eltern
im Vorfeld nicht ausreichend über die Gefahren für das Kind informiert habe.
Die Eltern sollten durch den Urteilsspruch verstehen, dass „ein Rabbiner,
egal wie gut er die Tora kennt, kein Arzt ist und auch kein Ingenieur. Wer
in diesen Bereichen den Rat eines Rabbiners sucht, muss sich darüber klar
sein, dass er keine professionelle Aussage über solche Themen treffen kann“,
so das Gericht. Den Rabbi, der bereits 2010 verstarb, treffe jedoch keine
Schuld, „allerdings die Eltern schon, denn sie haben seine unprofessionelle
Meinung höher eingeschätzt als den Rat eines Arztes“.
Quelle: Israelheute "Gericht entscheidet: Rabbiner sind keine Ärzte"
6.11.2014
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14.05.2015 |
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