Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

                                                       

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

 

1.9.1939 - 7.7.2011

 

 

§ 3a (2).: " ... besteht die Gefahr ...

... die hohe Wahrscheinlichkeit ..."

...dann ist die Selektion und Tötung nicht rechtswidrig!

 

(Anm.: Natürlich findet die

Selektion und Tötung

in "Spezial-Zentren"

und selbstverständlich vor dem Geburtstermin statt!

... wir haben doch gelernt!!!

 

Ermächtigung vom 1.9.1939

Wann wird Bundespräsident Christian Wulff

das "Ermächtigungsgesetz"

vom 7.7.2011 unterschreiben?

 

1

Namensliste der Abstimmung im Bundestag am 7.7.2011

bezüglich der PID

 

nach Parteienzugehörigkeit

weitere Pressemeldungen

 

 

 

Der Arzt, der den Streit implantierte

 

 

FORTPFLANZUNG Matthias Bloechle macht Gentests an künstlich gezeugten Embryonen - als erster Arzt in Deutschland. Nächsten Donnerstag debattiert der Bundestag darüber, ob das künftig verboten wird

 

VON HEIKE HAARHOFF

Der Erzbischof von Köln ächtete ihn als modernen Herodes. Behindertenvertreter haben gegen ihn protestiert. Er hat die CDU gespalten und der Kanzlerin damit fast einen Parteitag verdorben. Nebenbei beschäftigte sein Fall fünf Jahre lang deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof. Dabei ist Matthias Bloechle nie als Prozesshansel oder Querulant aufgefallen. Sein Sendungsbewusstsein beschränkte sich stets darauf, ein guter, vielleicht ein sehr guter Facharzt für Gynäkologie und Reproduktionsmedizin zu sein.

Er hatte sich bloß eines Tages selbst angezeigt.

Berlin-Zoo, die Sonne taucht die Gedächtniskirche in weiches Licht, rund um den Ku'damm rauscht der Verkehr, und in einer Nebenstraße hoch oben im sechsten Stock sitzt im Sprechzimmer seiner Arztpraxis Matthias Bloechle, 48. Ein Mann mit gleichförmiger Stimme und Augen, die konsequent auf seinen Computer gerichtet sind. Bloechle drängt es nicht, andere mitzureißen, zu überzeugen von den Dingen, die er tut, weil er sie für geboten hält. Einmischung ist ihm zuwider.

Jetzt aber haben diese Dinge, die er als erster Arzt in Deutschland getan hat und die er, inzwischen mit höchstrichterlicher Erlaubnis, weiterhin tut, eine Debatte um die Grenzen von Medizin und Ethik ausgelöst, die die Republik erregt und nächste Woche den Bundestag beschäftigen wird: Gentests an künstlich erzeugten Embryonen. Um "Designerbabys" gehe es bei der von Bloechle praktizierten Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, kritisierten Kirchenvertreter, Politiker und auch Wissenschaftler, um "Menschenzucht nach Maß", um "Eingriffe in die Schöpfung".

Der Sohn eines Pastors

Eingriffe in die Schöpfung. Matthias Bloechle wedelt mit seiner Hand durch die Luft, wie um eine Fliege zu verscheuchen. "Jede Form von Medizin ist ein Eingriff in die Schöpfung", sagt er, die Hand wedelt weiter, er dachte, solche Diskussionen hinter sich zu haben. Er, Jahrgang 1962, das älteste von vier Kindern aus einem schwäbischen Pastorenhaushalt. Es ging hoch her damals daheim um den Paragrafen 218 und seine Anmerkung, weshalb die moralische Willkür zufällig immer zu Lasten der Frauen gehe, da hatte er gerade de Beauvoir entdeckt. (Anm. INW: in einem evangelischen Pastorenhaushalt?)

"Wem es gelingt, diese geistige Enge zu überwinden", sagt Matthias Bloechle über sich, "bei dem entwickelt sich der Respekt vor der persönlichen Freiheit ganz von selbst." Persönliche Freiheit kontra: ethische Verantwortung? Grenzen des Wachstums? Demut vor der Fügung? Matthias Bloechle ist kein Mann der Meta-Ebene und Visionen. Er glaubt an die Vernunft, unbedingt. "Als Arzt versucht man immer, das Optimale für seine Patientinnen herauszuholen", sagt er. "Das gehört sich einfach so." (Anm. INW: Spätestens mit der Zündung der ersten Atombombe wurde dieser "Glaube" widerlegt)

Und bei jener Patientin aus Bayern, die sich 2005 an ihn wendet, offenbart sich schnell, was optimal für sie wäre: ein gesundes Kind. Mitte 20 ist sie erst, hat aber schon vier Schwangerschaften hinter sich. Und vier Fehlgeburten. Nach der zweiten stellen die Ärzte bei ihr daheim fest, dass sie einen genetischen Defekt in sich trägt. Für sie selbst ist das ungefährlich. Aber einem leiblichen Kind, das den Defekt erbt, nimmt er jede Überlebenschance. (Anm. INW: Niemand hat ein Recht auf ein Kind)

Sie solle es halt lassen, bekommt sie von ihren Ärzten zu hören. Oder ein Kind adoptieren. Matthias Bloechle spart sich die schlechten Ratschläge. Er weiß, dass er ihre letzte Hoffnung ist.( Anm. INW: ... und das er mit dieser menschenverachtenden Prozedur eine Menge Euros verdient)

Seine Praxis ist schon damals weit über die Berliner Grenzen hinaus bekannt - für ihre Erfolgsraten( Anm. INW: Erfolgsrate: 1:33), aber auch für ihre Toleranz: Bloechle und seine Kolleginnen behandeln fast jeden Kinderwunsch, egal ob von verheirateten oder nicht verheirateten oder lesbischen Paaren oder Singles (An,m.INW: Hauptsache die "Kohle" stimmt".

Die persönliche Freiheit, sie wiegt schwerer als jede rechtliche Grauzone. Soll er derjenige sein, der das bisherige Scheitern eines Lebensentwurfs besiegelt? Obwohl er das Handwerkszeug besitzt, ihn zu realisieren? Soll er, der einst bei den Grünen austrat, weil die ihm "zu dogmatisch" waren, und heute unglückliches FDP-Mitglied ist, soll er den legitimen Wunsch einer Patientin ablehnen? Ihn unterordnen den Missbrauchsbedenken einiger Politiker, Bedenken, die seiner Meinung nach "der Unwissenheit entsprungen" sind? "Es geht hier doch nicht um die Zucht blauer Augen oder schöner Klavierfinger", er gibt sich keine Mühe, seine Verachtung zu verbergen, "es geht hier darum, dass man einer Frau nicht absprechen darf, für sich und ihren Körper selbst zu entscheiden." (Anm. INW: ...über das Leben eines anderen Menschen zu bestimmen)

Matthias Bloechle hat einige Jahre in der Frauenklinik der Berliner Charité gearbeitet, er hat genug gesehen, um nachvollziehen zu können, was ein unerfüllter Kinderwunsch bedeuten kann: "Spätabbrüche musste ich machen aufgrund von Fehlbildungen, die Frauen hatten sich 22 Wochen auf ihr Kind gefreut, und dann komme ich und sage, das Kind ist abgestorben, das ist wie eine Krebsdiagnose."

Die Mutter

Damals, 2005, macht er sich an die Arbeit. Er muss herausfinden, welche Embryonen krank sind und welche gesund, und zwar noch bevor sie überhaupt im Mutterleib heranwachsen. Technisch ist das möglich, er befruchtet dazu Eizellen der Mutter mit Spermien des Vaters im Reagenzglas, untersucht die Embryonen in der Petrischale auf die Erbkrankheit und pflanzt nur die unversehrten ein. (Anm. INW: Er spielt Gott und tötet die anderen Embryonen)

Präimplantationsdiagnostik (Anm. INW: Unterscheidung in Lebenswert und Lebensunwert) heißt die Methode, in Frankreich, Spanien, Großbritannien wird sie geräuschlos angewendet, es geht um wenige hundert Fälle jährlich. In Deutschland aber gilt sie zu dieser Zeit als verboten, obwohl das im Embryonenschutzgesetz von 1990 nirgends explizit so steht. Wenn es aber keine Regelung gibt, wie soll er sich dann strafbar machen? (Anm. INW: ... jedes Leben eines Menschen, auch eines ungeborenen Menschen, ist nach unserem Grundgesetz geschützt und seine Tötung (Ermordung) nicht erlaubt ... es bedarf keiner besonderen Regelung)

Vorsichtshalber zeigt sich Matthias Bloechle selbst an - nachdem er seiner Patientin dank der PID zu einem gesunden Baby (Anm. INW: ... und wie viele behinderte Kinder mußten vorher sterben? Dies wird nicht gesagt) verholfen hat. "Ich habe fünf Kinder, ich kann es mir ja nicht leisten, mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen." Wenn Matthias Bloechle ein Feminist ist, dann ein pragmatisch-zufälliger.

Im Sommer 2010 spricht ihn der Bundesgerichtshof frei. Seither steht die Republik in dieser Frage kopf - und er unter Beschuss. Der Vorwurf, er, der Arzt, selektiere, spiele sich zum Entscheider über Leben und Tod auf, hat ihn getroffen. (Anm. INW: ...aber es ist die Realität!)"

Ich entscheide nicht darüber, was lebenswertes Leben ist und was nicht", sagt er. "Die PID gibt Auskunft darüber, was lebensfähig ist und was todgeweiht." (Anm. INW: ... alle Menschen sind todgeweiht ... sie müssen einmal sterben!)

Anders ausgedrückt: Die PID helfe, Schwangerschaften, die ohnehin tragisch enden würden, erst gar nicht entstehen zu lassen. Das, sagt Bloechle, sei der Unterschied zu der in Deutschland erlaubten Pränataldiagnostik im Mutterleib: "Da sehen Sie plötzlich am Ultraschall, dass das Kind schwer krank ist, und dann muss entschieden werden, ob das Kind, das prinzipiell lebensfähig ist, ausgetragen wird oder nicht." (Anm. INW: ... "ausgetragen wird oder nicht" = der ungeborene Mensch wird getötet!)

Diesen Wertewiderspruch wird er nicht müde zu betonen. Mittlerweile findet er bedingt Gehör: Wenn sich der Bundestag nächsten Donnerstag während einer Grundsatzdebatte drei Stunden Zeit nimmt, um den Streit um die PID zumindest in der Gesetzgebung beizulegen, dann werden sich zwar zwei der drei zur Abstimmung stehenden fraktionsübergreifenden Entwürfe für ein PID-Verbot aussprechen - allerdings mit zulässigen Ausnahmen nach Einzelfallprüfung durch eine Ethikkommission (Anm. INW: ...gab es im "Dritten Reich" solche Ethikkommissionen und hätte das den Massenmord gerechtfertigt?).

Matthias Bloechle findet das logisch. Er kann sich nicht vorstellen, dass die radikalen PID-Gegner eine Mehrheit finden: "Keine Frau würde bei der PID von einem nicht eingepflanzten Embryo sprechen, keine von einem ungeborenen Kind."

(Anm. INW: ...so weit ist schon die sprachliche Manipulation!)

Er wendet den Blick weg vom Computer, es ist eines der wenigen Male in einem langen Gespräch. Was er jetzt sagt, ist ihm wichtig: "Drei meiner Kinder sind Töchter." Kunstpause. "Ich möchte nicht, dass die eines Tages vorgeschrieben bekommen, mit wem, wie, wann und ob sie Kinder bekommen wollen."

(Anm. INW: "BRAVO", Herr Bloechle...bei Ihnen ist die Freiheit eines Menschen grenzenlos, die nicht einmal die natürliche Grenzen einer anderen Person respektiert, wenn es um das Recht auf Leben geht. )

Quelle: TAZ, 12.3.2011

 

Nur die Besten kommen durch

Der Kinderwunscharzt und der Bischof über die Auswahl von Embryonen. Und welche Folgen das hat

Quelle: März 2011

 www. chrismon.de

(ist eine Seite von evangelisch.de)
 

 

Matthias Boechle entlarvt sich

hier zum Beitrag

 

Behindertenjagd

Heil Hitler! Was sind schon zweihundert vergaste Juden?

Den besiegten National-Sozialisten widerstehen die deutschen Bischöfe. Doch vor den mächtigen Neonazis im Bundestag kriechen sie. Pressesplitter.
7.7.2011: Der Bundestag hat die Behindertenjagd beschlossen.
7.7.2011: Der Bundestag hat die Behindertenjagd beschlossen.
© Javier Delgado Esteban, Flickr, CC
 

Kraftlose Worte

„Wir bedauern die heutige Entscheidung zur PID zutiefst, umso mehr drängen wir nun mit Nachdruck darauf, die im Gesetz erwähnten Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein wird, eng zu umgrenzen, um die willkürliche Anwendung und die Gefahr einer immer weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle der PID auszuschließen.“

Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg in einer Stellungnahme.

Eine Lawine ist am Anfang immer klein

„Der Trierer Bischof Stephan Ackermann zeigte sich ebenfalls enttäuscht. «Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist jetzt noch antastbarer geworden», teilte er in Trier mit […]. Er befürchte eine ähnliche Entwicklung wie bei der Abtreibung: Straffreiheit unter bestimmten Voraussetzungen sei hierbei in der Praxis zur Freigabe der Tötung geworden.“

Aus einem Artikel auf ‘dnews.de’.

Emotionen statt Verstand

„Die vierstündige Debatte im Bundestag war emotional. Im Plenum fielen teilweise sehr persönliche Worte. Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk sprach von ihren Fehlgeburten, Karin Evers-Meyer (SPD) von ihrem schwerbehinderten Sohn, SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles von ihrem ‘lange Zeit unerfüllten Kinderwunsch’.“

Aus einem Artikel auf dem Internet-Auftritt des Neonazi-Magazins ‘spiegel.de’. Das Magazin wurde von Kirchenhasser Rudolf Augstein († 2002) gegründet. Augstein diente den Kirchenhaß-Mächtigen während des Dritten Reiches als Praktikant einer NS-Zeitung und später als Leutnant der Wehrmacht.

Von einem Nazi gegründet: Sie freuen sich

„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Verwirklichung reproduktiver Rechte. Für nicht erforderlich hält ‘pro familia’ das verpflichtende Votum einer Ethikkommission: Es bedeutet für die Frauen und Paare eine weitere Hürde in einer ohnehin schon emotional schwierigen Situation.“

Aus einem Artikel der deutschen Kinderschlächterfirma ‘pro familia’, die von dem Alt-Nazi Hans Harmsen gegründet wurde

Die Faust zur Behindertenjagd erhoben

„Als das Abstimmungsergebnis bekanntgegeben wird ballt Ulrike Flach [Liberale] vor Freude die Faust. Auch ein Zeichen dafür, daß es hier nicht um irgendeine Sachentscheidung ging.“

Aus einem Artikel in der Kirchenkampf-Zeitung ‘Süddeutsche’.

Zweihundert Vergaste sind nicht der Rede wert

„Auffallend ist, daß es immer solche etwas randständigen Debatten wie die um die Präimplantationsdiagnostik (PID) sind, bei denen unseren Abgeordneten von ihren Oberen die Freiheit des Gewissen so uneingeschränkt eingeräumt wird. Könnte es daran liegen, daß diese Entscheidungen beinahe folgenlos sind, weil ohnehin nicht mehr als ein- oder zweihundert Paare jährlich davon Gebrauch machen werden, wie die teils langjährige Praxis der PID bei Nachbarn wie Großbritannien zeigt?“

Aus einem Artikel der Online-Ausgabe des deutschen Straßenmagazins ‘stern.de’. Das Magazin wurde von Henri Nannen († 1996) gegründet. Er diente den Mächtigen während des Zweiten Weltkrieges als Luftwaffen-Kriegsberichtserstatter in der Propagandakompanie, Abteilung „Südstern“, der SS-Standarte Kurt Eggers.

Quelle:Kreuz.net 7.7.2011

 

2

 

Stimmabgabe der Abgeordneten nach Parteizugehörigkeit:

 

Partei Ja Nein enth. abwesend

CSD / CSU

70

154

3

10

SPD

103

36

1

6

FDP

87

5

0

1

Die Linke

39

29

2

6

Grüne

27

36

2

3

  326 260    

hier zur Namensliste

 

70 "christliche" Volksverräter machten das Desaster möglich!

(War sich Bloechle bereits im Febr. 2011 darüber sicher?)

 

Israels Wissenschaftsminister im Gespräch

Wir helfen dem, der sich vergeblich Kinder wünscht

 

Kaum ein Land lässt der Reproduktionsmedizin so viele Freiheiten wie Israel, und in keinem ist man so aktiv im Labor. Sogar das Geschlecht des Kindes ist wählbar. Und die Religion? Sie ist nicht Hindernis, sondern Humus.

 

Minister, Rabbi und Mathematiker Daniel Herschkowitz:  In Israel sind heute fünf Prozent aller Kinder im Kindergartenalter mit Hilfe der künstlichen Befruchtung gezeugt worden

 

Wie kommt es, dass ein religiöses Land wie Ihres so offen ist und, gemessen an der Größe der Bevölkerung, wissenschaftlich mehr als jedes andere Land in der Reproduktionsmedizin arbeitet. Gibt es in Ihrem Land einen speziellen Humus für solche Forschung?

 

Wir haben den Vorteil, dass uns unsere jüdische Religion eine große Aufgeschlossenheit gegenüber wissenschaftlichen Erkenntnissen erlaubt. Religion bremst bei uns prinzipiell nicht die wissenschaftliche Kreativität. Was der wissenschaftliche Forscherdrang herausfindet und kann, das darf er zunächst einmal auch. Wir möchten bestimmt nicht Gott spielen, aber unsere ganze Weltanschauung und Philosophie setzt den Wissenschaftlern nicht von vorneherein Grenzen.

 

Gilt das auch beim Thema Präimplantationsdiagnostik? In Israel ist seit längerem sogar die Auswahl zwischen Junge oder Mädchen erlaubt, wenn es in einer Familie schon vier Kinder vom gleichen Geschlecht gibt.

 

Auch in Israel sind in diesem Fall hierfür Grenzen gesetzt worden. Im Mai 2005 wurde eigens ein Komitee ins Leben gerufen, das über die Anfragen zur Geschlechtswahl entscheidet. Es gab bis zum Mai 2011 insgesamt 337 Anträge, 27 von ihnen wurde stattgegeben, 111 aber abgelehnt. 119 sind noch nicht entschieden, oder die Antragsteller haben ihre Bitte zurückgezogen. Das sind also auch bei uns seltene Ausnahmefälle.

 

Aber wenn es um die Verhinderung von Erbkrankheiten geht, ist die Haltung in Ihrem Land doch sehr liberal. Es gibt mehrere große Kliniken in Israel, die weltweit mit die größte PID-Erfahrung haben.

 

Es gibt tatsächlich in Israel eine große Akzeptanz dafür, genetischen Erkrankungen vorzubeugen, das gilt nicht nur für die Testung von Embryonen. Ich habe erst letzte Woche ein Labor besucht, in dem zum Beispiel speziell orthodoxe Juden ihr genetisches Risiko mittels einer Blutprobe abklären lassen können. Es ist durchaus üblich, dass vor einer Heirat überprüft wird, ob bei einem Paar ein besonders hohes Risiko für Erbkrankheiten bei den Kindern besteht. Mitunter wird dann auch gegen eine Heirat entschieden.

 

Gibt es hinsichtlich der Anwendung von genetischen Tests bei Embryonen bei Ihnen keine Unterschiede zwischen eher konservativ-orthodoxen Juden und solchen, die religiös nicht gebunden sind?

 

Bei uns herrscht ein großes Einverständnis von allen Gruppen der Bevölkerung, dass Präimplantationsdiagnostik die Prävention von Krankheit bedeutet. Orthodoxe Juden lehnen zwar den Abbruch einer Schwangerschaft ab, aber sie wenden die PID dennoch genauso häufig an wie andere Israelis.

 

Gemessen an der Einwohnerzahl, werden bei Ihnen mehr In-Vitro-Fertilisationen vorgenommen als in jedem anderen Land der Welt. Ist die Religion auch ein Grund für die Akzeptanz der künstlichen Befruchtung ganz allgemein?

 

Kinder zu haben hat bei uns eine große Bedeutung. Für die meisten Familien, nicht nur für orthodoxe Juden, gilt: Seid fruchtbar und mehret euch! Auch der Staat hat höchstes Interesse, denen, die sich bisher vergeblich Kinder wünschen, zu helfen. Es gibt so lange finanzielle Unterstützung bei der In-Vitro-Fertilisation, bis ein Paar zwei Kinder hat. Weil unsere Ärzte so große Erfahrung haben, sind die Erfolgsraten besonders hoch, gleichzeitig gibt es weniger Komplikationen als anderswo.

Wie sehen Sie die deutsche Haltung zur PID, die bis zu dieser Woche lange von den ethischen Bedenken geprägt und mehr oder weniger tabu war?

Ich denke, man sollte darin grundsätzlich mehr eine Chance sehen und den damit verbundenen diagnostischen Möglichkeiten mit Offenheit begegnen. Wenn es möglich ist, Familien das Leiden mit kranken Kindern zu ersparen, dann sollte und darf die Wissenschaft dabei helfen.

Quelle: FAZ, 10.7.2011
 

 


Matthias Bloechle zur PID: "Ein Sieg der Gewissensfreiheit"


PID ermöglicht eine glückliche Schwangerschaft mit der Hoffnung auf ein gesundes Kind, argumentieren die Befürworter der Methode, die der Bundestag per Gesetz legalisierte.  Von Matthias Bloechle


Der Deutsche Bundestag hat nach langer und sehr emotional geführter Debatte ein Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik verabschiedet. Danach ist diese Form der genetischen Untersuchung an Embryonen zulässig für Paare mit dem erhöhten Risiko einer schweren genetisch bedingten Erkrankung bei einem zu erwartenden Kind. Die Paare müssen sich der Beurteilung einer Ethikkommission unterwerfen. Die Behandlung soll nur in einem lizenzierten Zentrum vorgenommen werden können.

Die Entscheidung der Zulassung der PID in Deutschland ist grundsätzlich zu begrüßen. Die absurde Situation, dass ein Embryo vor der Einnistung nicht auf genetische Erkrankungen untersucht werden durfte, derselbe Embryo nach der Einnistung aber doch, ist mit diesem Gesetz aufgehoben worden. Es werden auch zukünftig nicht mehr betroffene Paare und dabei hauptsächlich die Frauen, die schließlich in ihrem Körper ein Kind austragen, zur Behandlung in die Nachbarländer Deutschlands gedrängt. Es hatte bei den Betroffenen eine enorme psychische Auswirkung, dass ihnen im Heimatland eine mögliche hilfreiche Therapie vorenthalten wurde. Viele konnten das nicht verstehen und fühlten sich dadurch in die Nähe von unrechtem, ja strafrechtlich relevantem Handeln gerückt.

Entscheidungen durch Verbote regeln?
An der PID–Debatte wurde auch ein grundsätzlicher Konflikt im Verständnis mit dem Umgang des Bürgers deutlich. Viele Gegner der PID neigen dazu, Entscheidungen, welche unmittelbar nur auf das Leben der betroffenen Menschen Auswirkungen haben, durch ein strafrechtliches Verbot zu regeln. Hier werden Argumente vorgetragen, dass man die Frauen nicht einer belastenden Hormonbehandlung aussetzen dürfe, dass die Erfolgsaussichten einer künstlichen Befruchtung mit PID nur gering seien und dass die Geburt eines gesunden Kindes nicht garantiert werden könne.

 



PID-Pionier Matthias Bloechle hätte eine Verfassungsklage erwogen, wenn die PID verboten worden wäre

Dies offenbart eine paternalistische, die betroffenen Menschen entmündigende und bevormundende Grundhaltung. Immanuel Kant hat Unmündigkeit als das Unvermögen, sich seines Verstandes nicht ohne Leitung anderer bedienen zu können, definiert. Sind die betroffenen Menschen wirklich nicht in der Lage für sich zu entscheiden, ob ihnen die Hormonbelastung zu belastend ist oder nicht? Ob sie die Chancen einer Behandlung persönlich als ausreichend ansehen oder als viel zu gering, um eine solche Behandlung zu beginnen? Wer soll das anstelle dieser Menschen für sie entscheiden? Sollen ausgerechnet die von schweren Schicksalsschlägen betroffenen Menschen für unmündig erklärt werden?

Eine privat zu beantwortende Frage


Andere Debattenteilnehmer trugen ihre eigenen als bereichernd empfundenen Erfahrungen mit kranken und behinderten Kindern vor. Diese sind ohne jeden Zweifel zu respektieren, Doch sind sie Begründung genug, anderen Menschen andere Entscheidungen für ihr persönliches Leben zu untersagen? Sind die eigenen Gefühle zu diesem Thema ausreichende Begründung, anderen Menschen wesentliche Freiheitsrechte vorzuenthalten?

Die Frage von Schwangerschaft und Kinderwunsch ist eine privat zu beantwortende Frage. Sie fällt unter das im Artikel 2 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der Staat darf keiner Frau vorschreiben, dass oder wann sie schwanger werden muß, ebenso wie er keiner Frau untersagen darf, schwanger zu werden. Der Staat hat verstanden, dass er einer Frau die Entscheidung überlassen muß, ob sie schwanger bleiben will oder einen Abbruch der Schwangerschaft vornehmen lässt. Er hat dies in der Beratungslösung gesetzlich anerkannt. Auch die Frage, ob eine Frau mit einem kranken und sie womöglich krank machenden Embryo schwanger werden will oder nicht, hat der Staat nicht zu entscheiden.

Auch Martin Luther folgte seinem Gewissen


Die PID ist eine Gewissensentscheidung, die von Menschen in einer bestimmten Risikosituation wahrgenommen werden kann und muß. Niemand ist verpflichtet, die PID in Anspruch zu nehmen und niemand ist verpflichtet eine Pränataldiagnostik oder einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Das ist auch richtig so – warum sollte es aber umgekehrt anders sein?

Gerade der Protestantismus fußt auf der Gewissensentscheidung. Martin Luther stand 1521 vor dem Reichstag in Worms und sagte: " ..mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, ich kann und will nichts widerrufen, weil es gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun." Die Einführung des eigenen Gewissens hat erst zu den modernen aufgeklärten Gesellschaften geführt, in denen wir heute leben dürfen. In Zeiten, wo das individuelle Gewissen nicht zählte, loderten die Scheiterhaufen!

Gerade die evangelischen Christen in Deutschland sollten sich berufen fühlen, für die Freiheit der Gewissensentscheidung einzutreten, auch wenn sie sich die Entscheidung im Einzelfall nicht zu eigen machen können. Ich kann gut verstehen, dass viele Menschen die Präimplantationsdiagnostik nicht für richtig halten. Aber es durfte nicht soweit kommen, dass diese persönliche Entscheidung anderen Menschen durch ein Strafgesetz aufgezwungen wird. Insofern war die Entscheidung des Deutschen Bundestages ein - wenn auch unvollständiger - Sieg für die Freiheit des Gewissens. Dies begrüße ich sehr.

Quelle: www.evangelisch.de.print/44277 8.7.2011


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Bloechle: "PID ist eine Gewissensentscheidung"

Damit kann jeder alles rechtfertigen!!
 

Gewissensentscheidung nicht ohne Gewissensbildung!

 

Wo bilden Sie Ihr Gewissen, Herr Bloechle?


 

 

In Israel ist man schon viel weiter als in Deutschland.

Behandlungskosten für das behinderte Kind werden von den Krankenkasse nicht übernommen,
weil der Arzt die vorzeitige Tötung des ungeborenen Kindes empfohlen hatte.

Gericht: Die Eltern treffe Schuld, ..." denn sie haben eine unprofessionelle Meinung
(Anm.: Rat eines Rabbiners) höher eingeschätzt als den Rat eines Arztes."

So versucht man nun in ISRAEL, die Eltern von behinderten Kindern
durch finanzielle Hürden zu zwingen,
diese besser töten zu lassen.

Und das im Jahre 2014 - 69 Jahre nach Auschwitz

Israel und Deutschland im direktem Vergleich:

 

Land Einwohner Geburten Abtreibungen Kosten
Israel 8 Millionen 140.000 40.000 zw.20-33 Jahren kostenlos
Deutschland 80 Millionen 700.000 103.000  
         
Deutschland in Relation zu Israel Israel als Norm 1.400.000 400.000 Im Verhältnis zur Einwohnerzahl
Israel in
Relation zu Deutschland
Deutschland
als Norm
80.000 21.000  

Diese einfache Statistik besagt alles über Israel (und natürlich auch über Deutschland)
 über die Einstellung zum Leben:

Zwischen 20 bis 33 Jahren werden die Kosten für die Tötung
eines ungeborenen Kindes vom Staat Israel übernommen.

Bereits seit 1977 steht den Soldatinnen während ihres 21-monatigen Militärdienstes
zwei kostenlose vorgeburtliche Kindstötungen zu.

 

Was haben unsere lieben Freunde in Israel eigentlich aus dem HOLOCAUST gelernt?
Scheinbar so wenig wie wir Deutsche, denn in unserem Lande
werden jährlich offiziell etwa 100.000 Kinder vor der Geburt getötet.
(Nach Schätzungen von Experten sind es aber mindestens zw. 250.000 - 300.000)
Nie Wieder?


 

Gericht entscheidet: Rabbiner sind keine Ärzte


Ein israelisches Ehepaar, das den Rat eines Rabbiners dem eines Arztes vorzog, muss nun alle Aufwendungen für die Pflege seines gelähmten Kind aus eigener Tasche bezahlen. Das hat der Hohe Gerichtshof am Mittwoch offiziell entschieden, meldet das israelische Nachrichtenportal Arutz Sheva. Die Eltern hatten sich nach Rücksprache mit dem Rabbiner dafür entschieden, das behinderte Kind nicht abtreiben zu lassen. Das kommt sie nun teuer zu stehen. Das Gericht entschied zu Gunsten des Meuhedet-Gesundheitsfonds, einer israelischen Krankenversicherung. Meuhedet hatte sich geweigert, die Kosten für die Betreuung des Kindes zu übernehmen, nachdem bekannt geworden war, dass ein Arzt das Ehepaar im Rahmen der Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung darüber informiert hatte, dass das Kind gelähmt geboren werde. Die werdenden Eltern hatten damals jedoch auf Anraten des mittlerweile verstorbenen Rabbiners Mordechai Eliyahu (Foto) keinen Abbruch der Schwangerschaft herbeigeführt.

Nach Angaben der Versicherung wurde der Mutter des Kindes von einem Gynäkologen, der sie bei ihrem ersten Besuch in seiner Praxis untersucht hatte, bereits erklärt, dass das Kind mit großen gesundheitlichen Problemen geboren werden würde. Er empfahl ihr, die Schwangerschaft frühzeitig zu beenden. Nachdem das Paar Rabbi Eliyahu hinzugezogen hatte, beschloss es, das Kind zu behalten – und so wurde es gelähmt geboren, wie der Arzt vorausgesagt hatte.

Die Krankenversicherung weigerte sich, die Pflegekosten des Kindes zu übernehmen. Sie beruft sich dabei auf den Rat des Arztes, den die Eltern nicht annahmen. Die hatten die Versicherung verklagt. Nach ihrer Aussage habe der Arzt ihnen nicht hinreichend erklärt, welche Gefahren für das Kind bestünden. Er hätte sie lediglich über die Schäden aufgeklärt, die während der Schwangerschaft für die Mutter auftreten könnten, so das Ehepaar.

Ein anderes Gericht hatte zuvor zu Gunsten der Eltern entschieden. Deshalb hatte sich der Meuhedet-Gesundheitsfonds an eine höhere Instanz gewandt, die nun zu seinen Gunsten urteilte.

Nach Ansicht des Gerichts ist es unwahrscheinlich, dass der Arzt die Eltern im Vorfeld nicht ausreichend über die Gefahren für das Kind informiert habe. Die Eltern sollten durch den Urteilsspruch verstehen, dass „ein Rabbiner, egal wie gut er die Tora kennt, kein Arzt ist und auch kein Ingenieur. Wer in diesen Bereichen den Rat eines Rabbiners sucht, muss sich darüber klar sein, dass er keine professionelle Aussage über solche Themen treffen kann“, so das Gericht. Den Rabbi, der bereits 2010 verstarb, treffe jedoch keine Schuld, „allerdings die Eltern schon, denn sie haben seine unprofessionelle Meinung höher eingeschätzt als den Rat eines Arztes“.
Quelle: Israelheute "Gericht entscheidet: Rabbiner sind keine Ärzte" 6.11.2014

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