"Pille
danach"
Handeln einige Kardinäle und Bischöfe
ganz bewußt wie Pilatus
oder
sind sie "nur" so dumm?
Nach der unguten Erklärung von seiner Eminenz
Kardinal Meisner
(die unbedingt einer öffentlichen Klarstellung
bedarf)
und
der ebenso mißverständlichen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz,
"Pillen danach", die keine abortive Wirkung haben,
nach einer Vergewaltigung zuzulassen,
hat ein weltweiter "Erdrutsch" begonnen!
Nach den
"Deutschen", haben die "Spanier" und nun
die "Schweizer" Bischöfe der Freigabe einer "Pille danach" zugestimmt.
Es wird allerdings von einer
Pille gesprochen,
die es so noch gar nicht gibt!
Laut Karl Küenzi, Sprecher des Schweizerischen
Apothekerverbandes Pharmasuisse,
erwecken die Aussagen der Bischöfe den
Eindruck,
es gebe verschiedene Arten von «Pillen
danach» mit je unterschiedlicher Wirkung.
Dem sei nicht so.
Vielmehr sei im Fall von Norlevo Uno die genaue Wirkungsweise nicht
bekannt: «Man nimmt an,
dass das Medikament sowohl den Eisprung unterdrückt als auch die
Befruchtung und Einnistung in die Gebärmutter verhindert», sagt Küenzi. «Doch
genau weiss man es im Einzelfall nicht.»
Sicher sei, dass die «Pille danach» nach der Einnistung der
Eizelle in der Gebärmutter nicht mehr wirke und somit gemäss
medizinischer Definition keinen Schwangerschaftsabbruch bewirken
könne.
Alle Wirkungsmechanismen der "Pille danach", von der
Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an (Beginn des menschlichen Lebens)
bis zur Einnistung in die Gebärmutter, werden nicht als
"Schwangerschaftsabbruch" gewertet.
Wenn die zum
Überleben des Kindes notwendige Einnistung in die Gebärmutter durch die
"Pille danach" verhindert wird, stirbt der kleine Mensch. Auch dieser
unschuldige, kleine Menschen besitzt bereits die volle Würde und das
uneingeschränkte Recht auf Leben
und Handlungen, die direkt oder indirekt den Tod
herbeiführen oder herbeiführen können, sind nicht erlaubt!
Die Tötung des Kindes findet
zwischen Befruchtung und Einnistung statt,
nennt sich zwar
nach med. Definition
nicht "Schwangerschaftsabbruch",
ist aber dennoch Tötung
und bleibt unerlaubt!! |
So können die
Bischöfe, soweit sie die kath. Lehre als verbindlich anerkennen,
aufgrund der derzeitig vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse der
Abgabe einer "Pille danach" nicht zustimmen.
Tun sie es doch, werden sie zum Verräter des Lebensrecht und
handeln letztendlich wie PILATUS!
In dubio pro vita!
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Das 5. Gebot GOTTES ist so deutlich und
einsichtig ins Herz des Menschen geschrieben,
daß das Tötungsverbot
im Zweifelsfalle selbst für einen Jäger gilt nach ihrem alten Grundsatz:
"Des Jägers höchst und heilig Gebot,
was Du nicht sicher erkennst"
(ob es sich im Gebüsch um einen Menschen oder um Wild handelt),
" das schieße nicht tot!"
(G. Humpert 2/2010)
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