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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

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2013

 
 

"Pille danach"

Handeln einige Kardinäle und Bischöfe ganz bewußt wie Pilatus
oder
sind sie "nur" so dumm?

Nach der unguten Erklärung von seiner Eminenz Kardinal Meisner
(die unbedingt einer öffentlichen Klarstellung bedarf)
und
der ebenso mißverständlichen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz,
"Pillen danach", die keine abortive Wirkung haben,
nach einer Vergewaltigung zuzulassen,
hat ein weltweiter "Erdrutsch" begonnen!

Nach den "Deutschen", haben die "Spanier" und nun
die "Schweizer" Bischöfe der Freigabe einer "Pille danach" zugestimmt.

Es wird allerdings von einer Pille gesprochen,
die es so noch gar nicht gibt!


Laut Karl Küenzi, Sprecher des Schweizerischen Apothekerverbandes Pharmasuisse, erwecken die Aussagen der Bischöfe den Eindruck, es gebe verschiedene Arten von «Pillen danach» mit je unterschiedlicher Wirkung. Dem sei nicht so. Vielmehr sei im Fall von Norlevo Uno die genaue Wirkungsweise nicht bekannt: «Man nimmt an, dass das Medikament sowohl den Eisprung unterdrückt als auch die Befruchtung und Einnistung in die Gebärmutter verhindert», sagt Küenzi. «Doch genau weiss man es im Einzelfall nicht.»
Sicher sei, dass die «Pille danach» nach der Einnistung der Eizelle in der Gebärmutter nicht mehr wirke und somit gemäss medizinischer Definition keinen Schwangerschaftsabbruch bewirken könne.

Alle Wirkungsmechanismen der "Pille danach", von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an (Beginn des menschlichen Lebens) bis zur Einnistung in die Gebärmutter, werden nicht als "Schwangerschaftsabbruch" gewertet.

Wenn die zum Überleben des Kindes notwendige Einnistung in die Gebärmutter durch die "Pille danach" verhindert wird, stirbt der kleine Mensch. Auch dieser unschuldige, kleine Menschen besitzt bereits die volle Würde und das uneingeschränkte Recht auf Leben
und Handlungen, die direkt oder indirekt den Tod herbeiführen oder herbeiführen können, sind nicht erlaubt!

 

Die Tötung des Kindes findet zwischen Befruchtung und Einnistung statt,
nennt sich zwar
nach med. Definition
nicht "Schwangerschaftsabbruch",
ist aber dennoch Tötung
 und bleibt unerlaubt!!

 

So können die Bischöfe, soweit sie die kath. Lehre als verbindlich anerkennen, aufgrund der derzeitig vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse der Abgabe einer "Pille danach" nicht zustimmen.

 

Tun sie es doch, werden sie zum Verräter des Lebensrecht und
handeln letztendlich wie PILATUS!

In dubio pro vita!

 

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Das 5. Gebot GOTTES ist so deutlich und einsichtig ins Herz des Menschen geschrieben,
daß das Tötungsverbot
im Zweifelsfalle selbst für einen Jäger gilt nach ihrem alten Grundsatz:
 

"Des Jägers höchst und heilig Gebot,
was Du nicht sicher erkennst"
(ob es sich im Gebüsch um einen Menschen oder um Wild handelt),
 " das schieße nicht tot!"

                                                                                (G. Humpert 2/2010)

 
 

Verschiedene Studien und
Erklärungen zur "Pille danach"

(
als pdf-Dok.)

Wissenschaftliche Ausarbeitung von
Dr.phil.nat. Andreas  L.G. Reimann,MBA
(Vorlage bei der Entscheidungsfindung in der Diözese Köln)

IMABE-Institut Wien bestätigt frühstabtreibende Wirkung

Papst Benedikt XVI. hat die 'Pille danach' nicht gebilligt

Erklärung IMABE-Institut Wien

Erklärung der "Ärzte für das Leben"

Erklärung der "Vereinigung katholischer Ärzte in der Schweiz"

Erklärung der "Europäischen Ärzteaktion"

Weltverbandes Katholischer Ärztevereinigungen

Stellungnahme von Prof. Manfred Spieker

Studie von Rafael T. Mikolajczyk, M.D.,a and
 Joseph B. Stanford, M.D., M.S.P.H.

Studie der Präsidentin
der weltweit arbeitenden Abtreiber Organisation FIAPAC
Frau Prof. K.Gemzell-Danielsson

 
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