Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR
PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht und Menschenwürde |
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Zusammenhänge kurz
und knapp:
Die Diözese Köln und Seine Eminenz Joachim
Kardinal Meisner
geben als Beweis, daß es "Pillen danach" ohne
nidationshemmende (abtreibende) Wirkung gäbe, die Erklärung der
Deutschen Gesellschaft
für Gynäkologische Endokrinologie
und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) e.V. und des
Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) e.V., an.
In diesem Dokument heißt es:
"Im Gegensatz zu Levonorgestrel ist Ulipristalacetat
zur Notfallkontrazeption bis 5 Tage nach ungeschütztem
Verkehr zugelassen, dennoch sollte es so frühzeitig wie möglich angewendet
werden. Sowohl Levonorgestrel 1.5 mg als auch Ulipristalacetat 30 mg
wirken in den verwendeten Dosen und bei einmaliger Gabe
nicht implantationshemmend (Gemzell-Danielsson
et
al. 2012)8 und auch nicht abortiv.
Der Skandal!
Es wird sich auf die Studie der
Abtreiber-Präsidentin von FIAPAC berufen!
Wo ist in dieser Diskussion der eigentliche Knackpunkt?
Die Kernfrage lautet:
Wann beginnt menschliches Leben?
Biologisch:
(Grundlage der kath. Kirche) |
Mit der
Verschmelzung von Ei- und Samenzelle
(Dieser Mensch in seiner ersten Erscheinungs-form hat eine
unantastbare Würde und ein absolutes Lebensrecht. Jeder Eingriff,
der eine Tötung zum Ziel hat, ist nicht erlaubt) |
Nach deutscher
Gesetzeslage:
(Dieser Auffassung folgen leider viele Ärzte) |
Mit
Vollendung der Einnistung in die Gebärmutter
- diese beginnt in der Regel am 3 - 5. Tag nach der Verschmelzung
und ist etwa am 10. Tag abgeschlossen.
(Nach vollendeter Einnistung beginnt eine Schwangerschaft. Eingriffe
davor werden nicht als Tötung eines Menschen betrachtet. Daher folgt
die Annahme, die "Pillen danach" seien nicht abortiv bzw. nicht
nidationshemmend. |
Konsequenzen daraus:
Wenn wir anfangen, willkürlich
zu bestimmen, ab wann der Mensch Mensch wird oder ist,
werden wir auch später
festlegen,
(daran wird schon gearbeitet)
ab wann der Mensch kein Mensch mehr ist.
(Denken Sie an Euthanasie/Sterbehilfe)
Wir sind gerade dabei, den Schutz
des menschlichen Lebens aufzulösen!!
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hier die verschiedenen Studien und Erklärungen |
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NACHRICHTEN
EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN
ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE
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Pressemeldung
Ist der Kardinal von inkompetenten Beratern umgeben?
Kardinal Meisner erlaubt
"Pille danach"
Offensichtlich fehlorientierte Berater hatte Kardinal Meisner, der
sich nun erneut an die Öffentlichkeit wandte - diesmal, um sein
bisheriges Nein zur
"Pille danach" zu revidieren.
In seiner Pressemeldung heutigen Datums ließ der Kölner Erzbischof
verlauten, daß er sich aus gegebenen Anlaß mit Fachleuten beraten
habe. Dabei sei angesichts neueren Erkenntnissen zwar die
Abtreibungspille Mifegyne nach wie vor abzulehnen, aber nicht die
„Pille danach“.
Die Abtreibungspille "Mifegyne" habe eine nidationshemmende Wirkung,
die die Einnistung der befruchteten Eizelle verhindern würde, in deren
Folge das Menschenleben beendet wird. Dies sei Tötung und nicht
erlaubt.
Hingegen sei die "Pille danach" auf die Verhinderung einer Befruchtung
ausgerichtet, und das sei nach Auffassung von Kardinal Meisner
vertretbar.
Die Berater des Herrn Kardinals verschwiegen allerdings eine
weitere, entscheidende Wirkungsweise der "Pille danach":
die
Nidationshemmung!
Wird diese Pille relativ spät eingenommen (z.B. am zweiten oder
dritten Tag), dann kann es bereits zur Verschmelzung der Ei- und
Samenzelle und somit zum Beginn des menschlichen Lebens gekommen sein.
Die Pille bewirkt nun, daß diese kleinste Erscheinungsform des
Menschen sich nicht in die Gebärmutter einnisten kann und abstirbt.
Also insofern ähnlich wie bei der Abtreibungspille "Mifegyne", wobei
diese auch einige Wochen später noch wirkt.
Eminenz, sehr geehrter Herr Kardinal!
Sie haben Ihre Entscheidung aufgrund von unzutreffenden Informationen
getroffen. Wir fordern Sie auf, dies schnellstens zu korrigieren und
empfehlen, sich in Zukunft bei fundierten Medizinern und engagierten
Vertretern der Lebensrechtsgruppen zu informieren, die sicher nicht
Ihre Gegner sind, ganz im Gegenteil!
Weinheim, den 31. Januar 2013
Initiative Nie Wieder!
gez. Klaus Günter Annen
V.i.S.d.P.:
Initiative Nie Wieder!, Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim,
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928,
E-Mail:
info@babycaust.de
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Informationen zur
"Pille danach:
1.
Aktion
Leben e.V.
2. CDL (Christdemokraten für das Leben e.V.
3.
Fragen, die zu stellen wären
VON PROFESSOR MANFRED SPIEKER) |
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Kardinal Meisner, die
„Pille danach“ und der „Kölsche Klüngel“
Von der Kehrtwende Kardinal Meisners bei der Beurteilung der
„Pille danach“ wurden viele Katholiken überrascht. Hatte er noch bis vor
kurzem das Präparat als Mittel zur Frühabtreibung eingestuft, will er das so
nicht mehr behaupten.
Bei seiner Entscheidung beruft er sich auf „neueste, wissenschaftliche
Forschungs-ergebnisse“, die ausgerechnet von der Präsidentin des
Internationalen Vereins der Abtreibungsärzte „FIAPAC“ (International
Federation of Professional Abortion and Contraception Associates) stammen.
Die Kirche dürfe sich wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht
verschließen. Und die hätten ergeben, dass es neue Präparate mit
unterschiedlichen Wirkprinzipien gäbe. Es gäbe Präparate, die als
Wirkprinzip die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter nicht
verhindere, sondern nur den Eisprung so lange verzögere, bis es nicht mehr
zu einer Zeugung kommen könne. Damit seien diese „Pillen danach“ , z.B.
nach einer Vergewaltigung, vertretbar. Doch sei zu beachten, dass die Kirche
mit ihrer sogenannten „Pillen-Enzyklika“ Humanae Vitae aus dem Jahr 1968
zwar auch die Verhütung verboten habe, dabei aber vom Geschlechtsakt der
ehelichen Liebe ausgehe. Davon sei natürlich nicht eine „verbrecherische
Befruchtung“ abgedeckt, von der man bei einer Vergewaltigung sprechen müsse.
Die angeblich so
revolutionären, neuesten wissenschaftlichen Forschungs-ergebnisse,
die alle früheren Forschungen über den Haufen werfen sollen, wurden in einer
gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische
Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin publiziert und bilden die Grundlage
der Entscheidung von Kardinal Meisner. In diesem Papier wird in der
entscheidenden Frage nach der nidationshemmenden und damit abtreibenden
Wirkungsweise der „Pille danach“ die Studie der Schwedin Kristina Gemzell
Danielsson zitiert, die am Karolinska Institut in Stockholm forscht.
Frau
Prof. Dr.
Gemzell Danielsson wurde
vor vier Jahren Präsidentin des Internationalen Verbands der
Abtreibungsärzte „FIAPAC“, nachdem der bekannte Wiener Abtreiber Dr.
Christian Fiala vom Präsidentenamt zurückgetreten war. Zudem ist Frau Prof.
Gemzell Danielsson eng verbunden mit der Deutschen Gesellschaft für
Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung „pro familia“. In den
Einrichtungen der „pro familia“ halten sie und andere Abtreiberkollegen
immer wieder Vorträge und werden auch in eigenen Publikationen erwähnt.
„pro familia“ betreibt mindestens vier „medizinische Zentren“ in
Deutschland, in denen jährlich schätzungsweise 5.000 Kinder im Mutterleib
getötet werden und 2.5000.000 Euro an Blutgeld eingenommen wird. Über 80 %
der sogenannten Beratungsscheine, die eine rechtswidrige, aber dennoch
straffreie Abtreibung ermöglichen, sollen von „pro familia“ ausgestellt
werden.
Was veranlasst nun Kardinal Meisner für diese unsägliche
„Pillenerklärung“ , die zwar auf den ersten Blick keine falschen Aussagen
aber beim genaueren Hinschauen zumindest einige Fragen aufwirft.
Unverständlich ist besonders, warum man die Studie der Präsidentin des
weltweit arbeitenden Abtreibervereins FIAPAC als Beweis dafür heranzieht,
daß die neue „Pille danach“ angeblich nur eine
Ovulationshemmung
und nicht
eine Nidationshemmung verursacht.
War es der Druck der Massenmedien, die möglicherweise die Abweisung eines
„Vergewaltigungsopfers“ an katholischen Krankenhäusern in Köln konstruiert
hatten?
Oder zum anderen der Einfluss vom Katholikenausschuss, einer Vereinigung
katholischer Laien im Erzbistum Köln, die die Liberalisierung der Kirche
betreiben?
Oder gar die Ärzteschaft der katholischen Kliniken selbst, die zu 60 % aus
Nichtkatholiken besteht und sich vom mahnenden Zeigefinger der katholischen
Morallehre nicht selten bevormundet fühlt?
Oder hatte der Kardinal einen Berater, wohlmöglich den Bestsellerautor und
ärztlichen Direktor am katholischen Alexianer Krankenhaus in Köln-Porz,
Herrn Manfred Lütz?
In Kölner Kreisen munkelt man, er habe Kardinal Meisner den
Rat erteilt, sich bei seiner Entscheidung auf neueste wissenschaftliche
Studien der FIAPAC-Präsidentin zu stützen, die eine abtreibende Wirkung der
„Pille danach“ leugnet.
Doch hätte Kardinal Meisner wissen müssen, daß sein Berater schon im Jahre
2011 in einem Interview gegenüber Radio Vatikan das wissenschaftlich
nachgewiesene Post-Abortion-Syndrom, also die posttraumatische
Belastungsstörung nach der Abtreibung eines Kindes, als Wunschdenken der
Lebensschützer und als „letztlich naiv“ bezeichnet hat, was ihn als
kirchlichen Berater hätte disqualifizieren müssen. Kardinal Meisner wollte
sicher ein Problem lösen, doch merkte er nicht, daß er vielleicht in die
Falle ging?
PS: Wir haben in der
Erzdiözese Köln bzw. Seine Eminenz Joachim Kardinal Meisner gebeten, uns die
Präparate (Pillen danach) namentlich zu benennen, die angeblich keine nidationshemmende Wirkung
haben und baten, uns ebenfalls entsprechenden Studien
auszuhändigen.
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Katholische
Kliniken und Vergewaltigung:
der Skandal wird immer skandalöser
hier als pdf
Ein neuer Skandal erregte Anfang Januar die öffentliche Meinung: zwei
katholische Kliniken haben in Köln die Spurensicherung bei einer
möglicherweise vergewaltigten Frau abgelehnt. Die Presse zieht ihre
eigenen Schlussfolgerungen: weil eine Notfallkontrazeption in
konfessionellen Häusern nicht abgegeben wird, werden Frauen, die diese
eventuell verlangen könnten, wie Opfer eines Sexualdeliktes, „alleine“
gelassen und nicht behandelt. Nichts hört sich skandalöser an als dies:
im Namen der Moral werden gedemütigte, sexuell missbrauchte Frauen im
Stich gelassen. Handelt es sich hierbei wirklich um ein
Vergehen gegen die Nächstenliebe oder wurde der Vorfall nur „benutzt“,
um gegen die katholische Kirche zu hetzen?
Der Druck, der durch die Medien auf die Kirche ausgeübt wurde, führte
dazu, dass Kardinal Meisner am 31.1.2013 eine Stellungnahme zur
Postkoitalpille („Pille danach“ oder lat. „Interzeptivum“) abgab und
diese moralisch rechtfertigte im Falle eines Sexualdeliktes. Er beruft
sich dabei auf „neue wissenschaftliche Erkenntnisse“, die eine
nidationshemmende Wirkung der Interzeptiva angeblich widerlegen können
und rechtfertigt unter dieser Prämisse die Verordnung der
Postkoitalpille auch in katholischen Krankenhäusern bei Sexualdelikten.
Wenige Tage später haben sich die Bischöfe Nordrhein-Westfalens der
Meinung Kardinal Meisners angeschlossen. Beruht dieses
„Zugeständnis“ auf einer theologisch fundierten Grundlage und auf
medizinisch wissenschaftlicher Evidenz oder ist es ein ängstliches
Nachgeben, um dem Mediendruck zu entfliehen?
Der Skandal geht aber noch weiter: wie man in den großen Zeitungen
lesen kann, sei die ganze Aktion von „radikalen Lebensschützern“
verschuldet worden. Unterstützt von Prolife Deutschland (s.u.) sollen
„katholische Abtreibungsgegner“ ein Jahr vorher (2011) eine
„Testpatientin“ zu 10 katholischen Kliniken geschickt haben, um zu
prüfen, ob man dort die Pille danach erhalte (FAZ, 24.1.2013). Angeblich
wurden auch die beiden katholischen Kliniken, die im Dezember 2012 das
Vergewaltigungsopfer abgewiesen haben, durch die Testpatientin
„geprüft“. Die Ärzte seien durch die Testaktion 2011 derart verunsichert
gewesen, dass sie die vergewaltigte Frau aus Angst vor der
Thematisierung der Postkoitalpille abgewiesen hätten (Badische Zeitung,
30.1.2013). Sind schlussendlich die „fundamentalistischen
Abtreibungsgegner“ schuld an dem Skandal?
Wir möchten zu diesen drei Aspekten eine Stellungnahme abgeben.
-
Zur Behandlung von Frauen,
die Opfer eines Sexualdeliktes wurden:
Betrachtet man einmal die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung
einer Patientin, die Opfer eines Sexualdeliktes wurde, so wird man
schnell feststellen, dass sich nicht jedes Krankenhaus dafür eignet.
Ein Gutachten zu Spuren der Tat, korrekte Spurensicherung und
Dokumentation erfordert die Anwesenheit eines Facharztes für
Gynäkologie. Nicht in jedem Krankenhaus ist ein Facharzt 24 Stunden im
Hause anwesend. Selbstverständlich könnte dieser in Rufbereitschaft
hinzugezogen werden, dennoch ist der Ablauf reibungsloser, wenn ein
Facharzt rund um die Uhr anwesend ist, was nur in vereinzelten Kliniken
der Fall ist. In großen Kliniken kann jederzeit ein Rechtsmediziner
hinzugezogen werden, der normalerweise in solchen Häusern in
Rufbereitschaft auch nachts zur Verfügung steht. Nicht zuletzt umfasst
die Beratung des Opferns neben der Schwangerschaftsberatung auch die
sogenannte „Postexpositionsprophylaxe“ hinsichtlich einer HIV-Infektion.
Ein entsprechend ausgebildetes Zentrum berät und verordnet Medikamente,
welche die Ansteckungsgefahr für HIV verringern können. Große Klinken,
die alle diese Fachdisziplinen neben der Gynäkologie aufweisen, eignen
sich deshalb als Zentren, die sich um die Opfer von Sexualdelikten
umfassend kümmern können, von der Spurensicherung bis zur
interdisziplinären Behandlung der Patientin. Deshalb ist es nicht
ungewöhnlich, dass manche Krankenhäuser die Spurensicherung aus diversen
Gründen nicht vornehmen. Die Gründe sind, wie dargestellt, völlig
unabhängig von einer konfessionellen Bindung. Kriminalbeamte jeder
großen Stadt werden bestätigen, dass es Usus ist, nur bestimmte
Kliniken, die Erfahrung in der Behandlung vergewaltigter Frauen haben,
in diesen Fällen aufzusuchen. Zu bemerken ist auch, dass ein Arzt die
Spurensicherung im Normalfall nur mit polizeilicher Anordnung vornimmt
(Ausnahme ist die „anonyme Spurensicherung“). Kommt eine vergewaltigte
Frau in eine Klinik, um eine Spurensicherung vornehmen zu lassen, wird
sie ermutigt, zuerst Anzeige zu erstatten. Dann obliegt es der Polizei,
eine entsprechende Klinik für die Spurensicherung aufzusuchen.
Das klinische Ethikkomitee der Hospitalstiftung St. Marien (Stiftung der
Cellitinnen in Köln) hat eine Stellungnahme zur Notfallkontrazeption bei
Patientinnen, die vermutlich Opfer eines Sexualdeliktes geworden sind,
herausgegeben. Diese Stellungnahme lässt keine Wünsche hinsichtlich
einer umfassenden Beratung und Behandlung der Patientinnen offen. Die
Versorgung nach diesen Leitlinien wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die
Behandlung der Patientinnen in nicht-konfessionellen Krankenhäusern
sogar übertreffen. Diese Leitlinien sind für jeden katholischen Arzt
lebbar, für jede Patientin akzeptierbar und für jedermann
nachvollziehbar.
http://www.ksta.de/blob/view/21493554,17471472,data,StellungnahmeNFK.pdf.pd
Eine saubere Recherche der Tatsachen hätte in Kürze diesen Sachverhalt
aufdecken können. Eine Hetzjagd gegen die Kirche daraus zu machen, zeugt
von Unkenntnis der wahren Tatsachen und Fakten oder aber von bewusstem
Verschweigen derselben und somit von unseriösem Journalismus.
-
Ist die „Pille danach“
tatsächlich nicht frühabtreibend - „darf“ sie eingesetzt werden?
Kardinal Meisner sprach vor wenigen Tagen von „neuen wissenschaftlichen
Erkenntnissen“, die eine nidationshemmende Wirkung (Nidation =
Einnnistung des Embryos in die Gebärmutter) der Postkoitalpille
anscheinend widerlegen. Er gab eine Stellungnahme heraus, in der er die
Erlaubnis zum Ausgeben der „Pille danach“ im Falle eines Sexualdeliktes
erteilte, vorausgesetzt, die frühabtreibende Wirkung sei ausgeschlossen.
Interzeptiva sind hochdosierte Gestagenpräparate
(Gelbkörperhormonpräparate, Gestagene)) oder sog.
Progesteronrezeptormodulatoren, die im Falle von ungeschütztem
Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern können. Sie hemmen
einerseits den Eisprung und wirken, wenn sie vor dem Eisprung
eingenommen werden, als Verhütungsmittel. Der Frage, ob sie auch zu
einer Veränderung der Gebärmutterschleimhaut mit einnistungshemmender
Wirkung führen, wurde in den letzten Jahren anhand von
wissenschaftlichen Untersuchungen nachgegangen. Die Eisprunghemmung ist
als „Hauptwirkung“ der Postkoitalpille anzusehen. Es existieren aber
auch wissenschaftliche Studien, die eine Einnistungshemmung erklären.
Eine sorgfältige Recherche ergibt zudem, dass durch hochdosierte
Gestagene ein gestörter Transport des Embryos im Eileiter bewirkt werden
kann, was schlussendlich mit dem Tod des Embryos im Eileiter einhergeht.
Eine ausführliche Darlegung der wissenschaftlichen Studien finden
Sie am Ende dieses Textes als Anhang.
Nach aktueller wissenschaftlicher Datenlage kann eine
frühabtreibende Wirkung der Postkoitalpille nicht sicher ausgeschlossen
werden!
Der Bundesverband der Frauenärzte hat am 24.1.2013 eine Pressemitteilung
herausgegeben, die allerdings besagt, dass die „Pille danach“ nicht
frühabtreibend sei.
Der zeitliche Zusammenfall dieser Pressemitteilung der Frauenärzte und
der Stellungnahme Kardinal Meisners in derselben Woche ist auffällig.
Hierbei stellen sich nun zwei Fragen:
-
Wurde die Studienlage hinsichtlich frühabtreibender Wirkungen
ausreichend geprüft, um eine so wichtige moralische Frage wie die
Legitimation der Verordnung, daraus abzuleiten?
-
Es bedarf nachvollziehbarer moraltheologischer Prinzipien, die z.B.
die Erlaubtheit der „Pille danach“ bei Sexualdelikten rechtfertigen,
damit die Entscheidung von Kardinal Meisner verstanden und ggf.
akzeptiert werden könnte.
Viele Frauen mit Wunsch nach
Postkoitalpille, auch ohne Sexualdelikt, befinden sich in irgendeiner
Form von Not. Wenn sie nun bei Sexualdelikten erlaubt sein soll, so
fragt man sich, mit welchem Grund man diese Pille in anderen Situationen
vorenthält. Ein Dammbruch?!
Ohne einen religiösen Bezug zur Entstehung des Lebens, der Beseelung des
Menschen und zu seiner ewigen Bestimmung wird dieses Problem nicht
abschließend geklärt werden können.
-
Was hat der Skandal mit
„Lebensschützern“ zu tun?
Nach über einem Jahr wird nun scheinbar ein erneuter Skandal, ausgelöst
durch „konservative Katholiken“, ans Licht gebracht. Die FAZ, Spiegel
ONLINE und die Badische Zeitung schreiben von einer Testpatientin, die
10 katholische Kliniken im Auftrag einer nicht näher beschriebenen
„Agentur“ aufgesucht haben soll, um zu prüfen, ob man die
Postkoitalpille, entgegen der katholischen Lehre, dennoch aushändige.
Unterstützt worden sei die Aktion durch finanzielle Mittel von ProLife
Deutschland, was Geschäftsführer Wolfgang Treuter klar verneint. (Bis
vor kurzem war ProLife ein Kooperationspartner der Krankenkasse BKK IHV
und hat im Kontext dieser Kooperation Versicherten die Möglichkeit
geboten, auf Abtreibungsfinanzierungen zu verzichten.) Die besagten
Kölner Kliniken der Cellitinnenstiftung seien von dieser Testpatientin
aufgesucht worden und die Ärzte seien folglich extrem verunsichert
gewesen. Schlussendlich habe diese Aktion dazu geführt, dass man
Vergewaltigungsopfer abgewiesen habe, um die Postkoitalpille nicht
thematisieren zu müssen.
So
schnell gelingt es, alles was katholisch und konsequent ist, zu
denunzieren, bar jeder faktischen Grundlage.
Ein aktuelles Beispiel dieser Verunglimpfung der katholischen Haltung
ist die Medienkampagne gegen k-TV-Redakteur Martin Lohmann. In zwei
Talkshows hat er in der vergangenen Woche die katholische Morallehre
verteidigt, was schlussendlich sogar darin endete, dass ihm die
Lehrbefugnis an der Universität Köln entzogen wurde. Meinungsfreiheit ja
– aber auch für Katholiken?? Diskussion ja – aber auch kontrovers und
dennoch sachlich??
Schlußfolgerungen
Handelt es sich bei der Ablehnung der Spurensicherung in den Kölner
Kliniken nicht um sachliche Berichterstattung, sondern um eine
konzertierte Hetzjagd gegen die katholische Kirche? Was will man
erreichen?
Missbrauchte und vergewaltigte Frauen werden bewusst instrumentalisiert
und müssen herhalten für eine erneute Medienhype gegen alles
Katholische.
Die Diskussion über das Trauma einer Vergewaltigung darf auch nicht auf
die Postkoitalpille reduziert werden. Die Gabe derselben löscht das
Trauma nicht aus.
Das aktuelle Beispiel zeigt aber auch, dass Bischöfe und Kardinäle gute
Berater brauchen, um das Gute –natürlich wie übernatürlich- zu wirken.
In einer schweren Zeit ist es leicht, ein sinnvolles Leben
zu führen, weil ein sinnvolles Leben immer schwer ist (Prof. Max
Thürkauf)
Anhang:
Wissenschaftlicher Exkurs
zur Wirkung der Postkoitalpillen
Diese Zusammenfassung und die nachfolgende wissenschaftliche
Ausarbeitung über die Wirkung der "Pillen danach" (PiDaNa u. EllaOne)
wurde erarbeitet von:
Ärztevereinigung
St. Lukas e.V.
Postfach 10 01 29
45001 Essen
E-Mail:
info@kathmed.de
info@kathmed.de |
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Wissenschaftlicher Exkurs zur
Wirkungsweise der
Postkoitalpillen
Ärztevereinigung St. Lukas e.V.
hier als pdf
Einführung
In Deutschland sind zwei Präparate
zur „Notfallverhütung“ verfügbar: ein hochdosiertes Gelbkörperhormon,
Levonorgestrel (LNG) 1,5 mg, mit Handelsnamen genannt Unofem®, und
Ulipristalacetat (UPA) 30 mg, mit Handelsnamen EllaOne®. Bei UPA handelt es
sich um einen sogenannten Progesteronrezeptormodulator (zugelassen seit
2009).
Das fruchtbare
Fenster der Frau
Nur während weniger Tage im
weiblichen Zyklus kann eine Kohabitation zur Schwangerschaft führen. Nach
dem Eisprung überlebt die Eizelle 24 (bis max. 48) Stunden, danach ist eine
Empfängnis nicht mehr möglich. Da Spermien bis zu 5 (max. 7) Tagen im
weiblichen Genitaltrakt überleben können, ergibt sich ein fruchtbares
Fenster von 6 Tagen, d.h. 5 Tage vor und ein Tag nach dem Eisprung. Nur in
diesem Zeitraum ist die Wirkung einer Postkoitalpille überhaupt gefordert.
Findet der Geschlechtsverkehr außerhalb dieses Zeitraumes von 6 Tagen statt,
so ist ein Schwangerschaftseintritt nicht möglich. Nach dem Eisprung und der
Befruchtung wandert der Embryo durch den Eileiter in die Gebärmutterhöhle
und erreicht diese nach 5 Tagen. Hier findet nun in der hormonell
vorbereiteten Schleimhaut die Einnistung (lat. Nidation) statt.
Welche Wirkungen muss eine
Postkoitalpille nun haben, um dann eine Schwangerschaft zu verhindern, wenn
im fruchtbaren Fenster zum Geschlechtsverkehr stattfindet?
1. Sie muss den Eisprung hemmen
können, falls dieser noch nicht eingetreten ist
2. Sie muss den Transport des
Embryos in die Gebärmutter behindern können, falls die Eisprunghemmung nicht
eingetreten ist
3. Sie muss die
Gebärmutterschleimhaut verändern und eine Einnistung des Embryos nach 5
Tagen dadurch erschweren/verhindern.
In der Diskussion um die
Wirkungsweise der Postkoitalpille wird immer wieder betont, dass diese Pille
eine bereits bestehende Schwangerschaft nicht abtöten kann, also folglich
kein Abtreibungsmittel ist. Diese Tatsache ist insofern unumstritten, dass
bei bereits erfolgter Einnistung des Embryos dieser nicht durch die
Postkoitalpille abgestoßen wird. Deshalb ist die Einnahme der
Postkoitalpille auch nur zeitlich begrenzt effektiv. Wird Levonorgestrel
eingesetzt: maximal 72 Stunden, wird Ulipristalacetet eingesetzt: maximal
120 Stunden. Hat eine Frau aber zum Zeitpunkt eines bereits eingenisteten
Embryos (z.B. in der 4. Zykluswoche) ungeschützten Verkehr, so erübrigt sich
jede kontrazeptive Maßnahme, da sie de facto gar nicht „nochmal“ schwanger
werden kann.
Im Folgenden werden nun die
potentiellen Wirkungsweisen einer Postkoitalpille wissenschaftlich
analysiert:
Ovulationshemmung
Levonorgestrel (LNG) kann den
Eisprung hemmen, so lange das luteinisierende Hormon (LH) noch nicht
angestiegen ist (Durand et a, 2001).
(LH dieses steigt bei einem bestimmten
Östrogenschwellenwert an (das Östrogen wird vom wachsenden Eibläschen
gebildet) und führt zum Eisprung.)
D.h., kurz vor dem Eisprung (Ovulation)
bzw. bei einem Durchmesser des Eibläschens von > 18 mm, hat LNG keine
zuverlässige Eisprunghemmung mehr inne (Ovulationshemmung von höchstens 50%
bei Follikeldurchmessern von 12‐20 mm; Croxatti et al, 2004).
In einer doppeltblinden,
plazebokontrollierten Studie konnte Brache et al (2010) nachweisen, dass UPA
den Eisprung zu 100% hemmt, wenn es vor dem LH‐Anstieg gegeben wird. Hat der
sprungreife Follikel einen Durchmesser von 18 mm erreicht, findet die
Eisprunghemmung durch UPA nur noch in knapp 60% statt. Bei Gabe nach dem
LH‐Gipfel tritt eine Ovulationshemmung nur noch in 8% auf.
Somit kann zusammengefasst werden,
dass beide Substanzen den Eisprung nur in einem bestimmten, sehr engen
Zeitfenster hemmen können.
Wirkung auf
die Eileiterbeweglichkeit
Um den Embryo innerhalb von wenigen
Tagen in die Gebärmutter zu transportieren, benötigt der Eileiter kleinste
Muskelfasern für die Beweglichkeit und Flimmerhärchen (Zilien), die
innerhalb des Eileiters durch ihre „Flimmerrichtung ‐ Zilienschlag“ den
Transport koordinieren. Ein optimales Milieu im Eileiter, genannt „Microenvironment“,
ist für die Erhaltung des Embryos notwendig und wird u.a. von Progesteron
gesteuert. Progesteron beeinflusst den Zilienschlag und die Muskelaktivität
im Eileiter.
Levonorgestrel:
In vitro‐Studien (in vitro= im
Reagenzglas) konnten eine hemmende Wirkung auf die muskuläre
Eileiterbeweglichkeit durch LNG zeigen (Wanggran et al, 2008). LNG führt zu
einer Veränderung und Hochregulierung des Progesteronrezeptorenbesatzes, was
zu einem „Zurückhalten“ des Embryos im
Eileiter durch Modulation der
muskulären Aktivität führten kann (Wanggran et al, 2008).
Man wird in vivo, d.h. im
Mutterleib, nicht messen können, ob ein Embryo durch einen gestörten
Eileitertransport die Gebärmutterhöhle nicht erreicht hat und deshalb
abgestorben ist. Dies ist faktisch/anatomisch nicht möglich. Man kann sich
hier nur anhand der In‐vitro‐Daten Information über die
Levonorgestrelwirkung am Eileiter verschaffen.
Levonorgestrel kann anhand der
vorliegenden Daten den Transport des Embryos durch den Eileiter potentiell
beeinträchtigen und damit eine frühabtreibende Wirkung auf diesen kann
haben.
Ulipristal:
Da der Embryotransport stark
progesteronabhängig ist, ist eine beeinflussende Wirkung durch UPA als
Progesteronrezeptormodulator nicht auszuschließen. Entsprechende Studien
müssen folgen.
Wirkungen auf die
Gebärmutterschleimhaut (lat. Endometrium) Levonorgestrel:
Viele Studien konnten bisher keine
Veränderungen des Endometriums nach Gabe von LNG vor dem Eisprung
nachweisen (Gemzell‐Danielsson et al 2013). In einer Studie von Vargas et al
erhielten Frauen einen Tag nach der Ovulation Levonorgestrel oder
Placebo. Einige Tage später wurden genetische Analysen an
Endometriumbiopsien durchgeführt. Hier wurden insbesondere Gene untersucht,
die eine Rolle bei der Einnististung spielen. Nach LNG‐Gabe konnten im
Vergleich zu Plazebo signifikant veränderte Gentranskriptionen von Genen,
die die Nidation steuern, beobachtet werden. Die Autoren führen an, dass
zumindest theoretisch ein potentieller Einfluss auf die Embryoeinnistung
durch Levonorgestrel nicht auszuschließen ist.
Auch in diesem Punkt kann niemand im
Mutterleib direkt nachweisen, ob sich ein Embryo in der Gebärmutterhöhle
befand und sich nicht einnisten konnte.
Die Einnistungshemmung durch LNG
kann aufgrund dieser molekulargenetischen Erkenntnisse nicht ausgeschlossen
werden (Vargas et al, 2012).
Ulipristal:
UPA zeigt eine dosisabhängige
Wirkung auf das Endometrium mit Abnahme der Schleimhautdicke und Veränderung
progesteronabhängiger Faktoren, die die Einnistung beeinflussen. Wird UPA
kurz vor dem Eisprung eingenommen, so kommt es auch bei sehr niedrigen Dosen
(niedriger als in EllaOne®) zu Veränderungen des Endometriums im Sinne einer
Reifungsverzögerung. Wird UPA nach dem Eisprung eingenommen wird, kommt es
zu einer dosisabhängigen Abnahme der Schleimhautdicke und
progesteronabhängiger Differenzierungs-prozesse (Stratton et al 2010).
Ulipristalacetat zeigt somit
potentiell einnistungsbehindernde Wirkungen auf das Endometrium.
Zusammenfassung:
Die aktuelle Datenlage zeigt, dass
sowohl LNG als UPA neben der Eisprunghemmung auch andere, frühabtreibende
Wirkungen haben können. Somit kann man nicht mit letzter Konsequenz die
Postkoitalpillen als reine Ovulationshemmer bezeichnen. Es wird nie möglich
sein, im Einzelfall zu ermitteln, welche Wirkung bei versagter
Ovulationshemmung nun eingetreten ist – gestörter Embryotransport,
Nidationshemmung oder – keine Wirkung und damit Versagen der Postkoitalpille?
Da UPA erst seit wenigen Jahren
verfügbar ist, sind entsprechende Studien auch erst kürzlich publiziert
worden bzw. viele Studien zu LNG wurden in diesem Zusammenhang überhaupt
erst durchgeführt. Einige der Studien weisen auch methodische Mängel, wie
z.B. kleine Fallzahlen, auf.
Weitere, insbesondere In‐vitro‐Studien,
erfordern ergänzende klinische Untersuchungen.
Die verfügbare Datenlage erlaubt es
bei sorgfältiger Recherche nicht, eine nidationshemmende und frühabortive
Wirkung sowohl für Levonorgestrel als auch Ulipristalacetat auszuschließen.
Literatur:
1. Brache V, Cochon L, Jesam C,
Maldonado R, Salvatierra AM, Levy DP, Gainer E, Croxatto HB.
Immediate pre‐ovulatory
administration of 30 mg ulipristal acetate significantly delays
follicular rupture. Hum Reprod. 2010
Sep;25(9):2256‐63.
2. Croxatto HB, Brache V, Pavez M,
Cochon L, Forcelledo ML, Alvarez F, Massai R, Faundes A,
Salvatierra AM. Pituitary‐ovarian
function following the standard levonorgestrel emergency
contraceptive dose or a single
0.75‐mg dose given on the days preceding ovulation.
Contraception. 2004
Dec;70(6):442‐50.
3. Durand M, del Carmen Cravioto M,
Raymond EG, Durán‐Sánchez O, De la Luz Cruz‐Hinojosa
M, Castell‐Rodríguez A, Schiavon R,
Larrea F. On the mechanisms of action of short‐term
levonorgestrel administration in
emergency contraception. Contraception. 2001
Oct;64(4):227‐34.
4. Gemzell‐Danielsson K, Berger C, P
G L L. Emergency contraception ‐ mechanisms of action.
Contraception. 2013 Mar;87(3):300‐8.
5. Gemzell‐Danielsson K, Meng CX.
Emergency contraception: potential role of ulipristal
acetate. Int J Womens Health. 2010
Aug 9;2:53‐61.
6. Glasier AF, Cameron ST, Fine PM,
Logan SJ, Casale W, Van Horn J, Sogor L, Blithe DL, Scherrer
B, Mathe H, Jaspart A, Ulmann A,
Gainer E. Lancet. Ulipristal acetate versus levonorgestrel
for emergency contraception: a
randomised non‐inferiority trial and meta‐analysis. 2010 Feb
13;375(9714):555‐62.
7. Lalitkumar PG, Berger C, Gemzell‐Danielsson
K. Emergency contraception. Best Pract Res Clin
Endocrinol Metab. 2013
Feb;27(1):91‐101.
8. Stratton P, Levens ED, Hartog B,
Piquion J, Wei Q, Merino M, Nieman LK. Endometrial effects
of a single early luteal dose of the
selective progesterone receptor modulator CDB‐2914.
Fertil Steril. 2010
Apr;93(6):2035‐41.
9. Vargas MF, Tapia‐Pizarro AA,
Henríquez SP, Quezada M, Salvatierra AM, Noe G, Munroe DJ,
Velasquez LA, Croxatto HB. Effect of
single post‐ovulatory administration of levonorgestrel
on geneexpression profile during the
receptive period of the human endometrium. J Mol
Endocrinol. 2012 Jan 25;48(1):25‐36.
10. Wånggren K, Stavreus‐Evers A,
Olsson C, Andersson E, Gemzell‐Danielsson K. Regulation of
muscular contractions in the human
Fallopian tube through prostaglandins and
progestagens. Hum Reprod. 2008
Oct;23(10):2359‐68.
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Nachrichten
Europäischer Bürgerinitiativen
ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER
MENSCHENWÜRDE |
Offener Brief
An die zur Frühjahrs-Vollversammlung in
Trier
versammelten Kardinäle und Bischöfe
19. Februar
2013
Betreff: "Pille danach" - Folgen die Bischöfe
der Abtreiber-Lobby ?
Eminenzen!
Exzellenzen!
Das IMABE-Institut in Wien
zur Wirkung der "Pille
danach":
"Der Anteil der
nidationshemmenden Wirkung von EllaOne ist mit jener von Vikela
ver-gleichbar, beträgt also etwa 50 Prozent."
Simón
Castellví, der Vorsitzende des
„Weltverbandes Katholischer
Ärztevereinigungen"
zur Wirkung der "Pille danach":
„Auf jeden Fall hat die ‚Pille danach‘ in 70 Prozent
der Fälle, in denen die Frau fruchtbar ist, eine
antiimplantatorische Wirkung (welche die Einnistung des Embryos in
die Gebärmutter verhindert)“
Die
"Vereinigung katholischer Ärzte in der Schweiz"
zur Wirkung der "Pille danach":
"Die frühabtreibende Wirkung
der "Pille danach" kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden."
Die
"Europäische Ärzteaktion"
zur Wirkung der "Pille danach":
"Die frühabtreibende Wirkung der "Pille danach" kann
weiterhin nicht ausgeschlossen werden."
Die "Ärzte für das Leben"
zur Wirkung der "Pille danach":
"...verhindert nach derzeitigem wissenschaftlichen
Kenntnisstand auch die Einnistung des Embryos."
Die "Kath.
Ärztevereinigung St. Lukas"
zur Wirkung der "Pille danach":
"Die aktuelle Datenlage zeigt, dass sowohl LNG als
UPA neben der Eisprunghemmung auch andere,
frühabtreibende Wirkungen haben können."
aber
Prof. Dr. Kristina
Gemzell-Danielsson,
Präsidentin
der internationalen Abtreiber-Organisation FIAPAC
(Fédération Internationale des Associés Professionnels de
l'Avortement et de la Contraception)
will in einer Studie zur Wirkung der "Pille
danach" festgestellt haben:
"Sowohl Levonorgestrel 1.5 mg (PiDaNa)als
auch Ulipristalacetat 30 mg (EllaOne)wirken in den verwendeten
Dosen und bei einmaliger Gabe nicht implantationshemmend
und
auch nicht abortiv.")
Eminenzen!
Exzellenzen!
Verschiedene christliche Ärzte-Vereinigungen und
Lebensrechtsgruppen haben Ihnen in den letzten Tagen
wissenschaftliche Studien / Exkurse über die Wirkungsweise der
"Pille danach" übersandt.
Die Entscheidung müßte Ihnen nicht schwerfallen, wenn Sie auch die
Aussage der Päpstl. Akademie der Wissenschaften aus Februar 2005
einbeziehen:
"Medizinethiker sollten sich auf den wahren und
einsichtigen ethischen Grundsatz berufen (der ausdrücklich von der
gesamten kirchlichen Tradition in der Morallehre gelehrt wird),
daß wir - wenn sogar nur ein kleiner vernünftiger Zweifel
besteht, daß unser Handeln eine lebende menschliche Person
tötet - diese Handlung unterlassen müssen."
Werden die Bischöfe in die
Falle der Abtreiber-Lobby tappen?
Freundliche Grüße
Initiative Nie Wieder!
gez. Klaus Günter Annen
Kardinal Meisner's
wohl unbedachte, sicher aber folgenschwere Aussage:
"Meisner machte damit vom eigenständigen Lehramt des
Ortsbischofs Gebrauch, das innerhalb des vom römischen Lehramt
vorgegebenen Rahmens gewisse Spielräume hat. Die Frage, ob er
diesen Schritt mit dem Vatikan
abgestimmt habe, bejahte sein Sprecher
Christoph Heckeley im «Focus». Mit wem
er dies getan habe, habe Meisner ihm allerdings nicht
gesagt. «Und er würde es auch nicht sagen», so Heckeley."
"Papst
Benedikt XVI. hat die 'Pille danach' nicht gebilligt"
PR-Meldung vom 19.2.2013
PS:
Hier finden Sie nochmals die Studien als pdf-Dokument |
V.i.S.d.P.: Initiative Nie
Wieder! - Günter Annen - Cestarostr.2,
69469Weinheim Tel./Fax.:06201/2909929/28
www.babycaust.de
www.babycaust.de
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Das 5. Gebot GOTTES ist so deutlich und
einsichtig ins Herz des Menschen geschrieben,
daß das Tötungsverbot
im Zweifelsfalle selbst für einen Jäger gilt nach ihrem alten Grundsatz:
"Des Jägers höchst und heilig Gebot,
was Du nicht sicher erkennst"
(ob es sich im Gebüsch um einen Menschen oder um Wild handelt),
" das schieße nicht tot!"
(G. Humpert 2/2010)
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