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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

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2013

 
 

Zusammenhänge kurz und knapp:

Die Diözese Köln und Seine Eminenz Joachim Kardinal Meisner
geben als Beweis, daß es "Pillen danach" ohne
nidationshemmende (abtreibende) Wirkung gäbe, die Erklärung der
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie
und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) e.V. und des
Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) e.V.,
an.

In diesem Dokument heißt es:
"
Im Gegensatz zu Levonorgestrel ist Ulipristalacetat
zur Notfallkontrazeption bis 5 Tage nach ungeschütztem
Verkehr zugelassen, dennoch sollte es so frühzeitig wie möglich angewendet
werden. Sowohl Levonorgestrel 1.5 mg als auch Ulipristalacetat 30 mg
wirken in den verwendeten Dosen und bei einmaliger Gabe
nicht implantationshemmend (Gemzell-Danielsson et
al. 2012
)8 und auch nicht abortiv.

Der Skandal!
Es wird sich auf die Studie der Abtreiber-Präsidentin von FIAPAC berufen!

Wo ist in dieser Diskussion der eigentliche Knackpunkt?

Die Kernfrage lautet:

Wann beginnt menschliches Leben?

Biologisch:
(Grundlage der kath. Kirche)

Mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle
(Dieser Mensch in seiner ersten Erscheinungs-form hat eine unantastbare Würde und ein absolutes Lebensrecht. Jeder Eingriff, der eine Tötung zum Ziel hat, ist nicht erlaubt)

Nach deutscher Gesetzeslage:
(Dieser Auffassung folgen leider viele  Ärzte)

Mit Vollendung der Einnistung in die Gebärmutter
- diese beginnt in der Regel am 3 - 5. Tag nach der Verschmelzung und ist etwa am 10. Tag abgeschlossen.

(Nach vollendeter Einnistung beginnt eine Schwangerschaft. Eingriffe davor werden nicht als Tötung eines Menschen betrachtet. Daher folgt die Annahme, die "Pillen danach" seien nicht abortiv bzw. nicht nidationshemmend.

Konsequenzen daraus:
 

Wenn wir anfangen, willkürlich zu bestimmen, ab wann der Mensch Mensch wird oder ist,

werden wir auch später festlegen,
(daran wird schon gearbeitet)
ab wann der Mensch kein Mensch mehr ist.
(Denken Sie an Euthanasie/Sterbehilfe)

Wir sind gerade dabei, den Schutz des menschlichen Lebens aufzulösen!!

 

hier die verschiedenen Studien und Erklärungen

 
 

NACHRICHTEN
EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN
ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE

 

Pressemeldung



Ist der Kardinal von inkompetenten Beratern umgeben?
Kardinal Meisner erlaubt "Pille danach"



Offensichtlich fehlorientierte Berater hatte Kardinal Meisner, der sich nun erneut an die Öffentlichkeit wandte - diesmal, um sein bisheriges Nein zur "Pille danach" zu revidieren.

In seiner Pressemeldung heutigen Datums ließ der Kölner Erzbischof verlauten, daß er sich aus gegebenen Anlaß mit Fachleuten beraten habe. Dabei sei angesichts neueren Erkenntnissen zwar die Abtreibungspille Mifegyne nach wie vor abzulehnen, aber nicht die „Pille danach“.

Die Abtreibungspille "Mifegyne" habe eine nidationshemmende Wirkung, die die Einnistung der befruchteten Eizelle verhindern würde, in deren Folge das Menschenleben beendet wird. Dies sei Tötung und nicht erlaubt.

Hingegen sei die "Pille danach" auf die Verhinderung einer Befruchtung ausgerichtet, und das sei nach Auffassung von Kardinal Meisner vertretbar.

Die Berater des Herrn Kardinals verschwiegen allerdings eine weitere, entscheidende Wirkungsweise der "Pille danach": die Nidationshemmung!

Wird diese Pille relativ spät eingenommen (z.B. am zweiten oder dritten Tag), dann kann es bereits zur Verschmelzung der Ei- und Samenzelle und somit zum Beginn des menschlichen Lebens gekommen sein. Die Pille bewirkt nun, daß diese kleinste Erscheinungsform des Menschen sich nicht in die Gebärmutter einnisten kann und abstirbt. Also insofern ähnlich wie bei der Abtreibungspille "Mifegyne", wobei diese auch einige Wochen später noch wirkt.

Eminenz, sehr geehrter Herr Kardinal!
Sie haben Ihre Entscheidung aufgrund von unzutreffenden Informationen getroffen. Wir fordern Sie auf, dies schnellstens zu korrigieren und empfehlen, sich in Zukunft bei fundierten Medizinern und engagierten Vertretern der Lebensrechtsgruppen zu informieren, die sicher nicht Ihre Gegner sind, ganz im Gegenteil!

Weinheim, den 31. Januar 2013
Initiative Nie Wieder!
gez. Klaus Günter Annen



V.i.S.d.P.:       Initiative Nie Wieder!,  Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim,
                      Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928,
E-Mail: info@babycaust.de

 

Informationen zur "Pille danach:

1. Aktion Leben e.V.
2.
CDL (Christdemokraten für das Leben e.V.

3. Fragen, die zu stellen wären VON PROFESSOR MANFRED SPIEKER)

 

Kardinal Meisner, die „Pille danach“ und der „Kölsche Klüngel“

 

Von der Kehrtwende Kardinal Meisners bei der Beurteilung der „Pille danach“ wurden viele Katholiken überrascht. Hatte er noch bis vor kurzem das Präparat als Mittel zur Frühabtreibung eingestuft, will er das so nicht mehr behaupten.
Bei seiner Entscheidung beruft er sich auf „neueste, wissenschaftliche Forschungs-ergebnisse“, die ausgerechnet von der Präsidentin des Internationalen Vereins der Abtreibungsärzte „FIAPAC“ (International Federation of Professional Abortion and Contraception Associates) stammen.

 

Die Kirche dürfe sich wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht verschließen. Und die hätten ergeben, dass es neue Präparate mit unterschiedlichen Wirkprinzipien gäbe. Es gäbe Präparate, die als Wirkprinzip die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter nicht verhindere, sondern nur den Eisprung so lange verzögere, bis es nicht mehr zu einer Zeugung kommen könne. Damit seien diese  „Pillen danach“ , z.B. nach einer Vergewaltigung, vertretbar. Doch sei zu beachten, dass die Kirche mit ihrer sogenannten „Pillen-Enzyklika“ Humanae Vitae aus dem Jahr 1968 zwar auch die Verhütung verboten habe, dabei aber vom Geschlechtsakt der ehelichen Liebe ausgehe. Davon sei natürlich nicht eine „verbrecherische Befruchtung“ abgedeckt, von der man bei einer Vergewaltigung sprechen müsse.

 

Die angeblich so revolutionären, neuesten wissenschaftlichen Forschungs-ergebnisse, die alle früheren Forschungen über den Haufen werfen sollen, wurden in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin publiziert und bilden die Grundlage der Entscheidung von Kardinal Meisner. In diesem Papier wird in der entscheidenden Frage nach der nidationshemmenden und damit abtreibenden Wirkungsweise der „Pille danach“ die Studie der Schwedin Kristina Gemzell Danielsson zitiert, die am Karolinska Institut in Stockholm forscht.

 

Frau Prof. Dr. Gemzell Danielsson wurde vor vier Jahren Präsidentin des Internationalen Verbands der Abtreibungsärzte „FIAPAC“, nachdem der bekannte  Wiener Abtreiber Dr. Christian Fiala vom Präsidentenamt zurückgetreten war. Zudem ist Frau Prof. Gemzell Danielsson eng verbunden mit der Deutschen Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung „pro familia“. In den Einrichtungen der „pro familia“  halten sie und andere Abtreiberkollegen  immer wieder Vorträge und werden auch in eigenen Publikationen erwähnt. „pro familia“ betreibt mindestens vier „medizinische Zentren“ in Deutschland, in denen jährlich schätzungsweise 5.000 Kinder im Mutterleib getötet werden und 2.5000.000 Euro an Blutgeld eingenommen wird. Über 80 % der sogenannten Beratungsscheine, die eine rechtswidrige, aber dennoch straffreie Abtreibung ermöglichen, sollen von „pro familia“ ausgestellt werden.

 

Was veranlasst nun Kardinal Meisner für diese unsägliche „Pillenerklärung“ , die zwar auf den ersten Blick keine falschen Aussagen aber beim genaueren Hinschauen zumindest einige Fragen aufwirft.  Unverständlich ist besonders,  warum man die Studie der Präsidentin des weltweit arbeitenden Abtreibervereins FIAPAC als Beweis dafür heranzieht, daß die neue „Pille danach“ angeblich nur eine Ovulationshemmung und nicht eine Nidationshemmung  verursacht.
War es der Druck der Massenmedien, die möglicherweise die Abweisung eines „Vergewaltigungsopfers“ an katholischen Krankenhäusern in Köln konstruiert hatten?
Oder zum anderen der Einfluss vom Katholikenausschuss, einer Vereinigung katholischer Laien im Erzbistum Köln, die die Liberalisierung der Kirche betreiben?
Oder gar die Ärzteschaft der katholischen Kliniken selbst, die zu 60 % aus Nichtkatholiken besteht und sich vom mahnenden Zeigefinger der katholischen Morallehre nicht selten bevormundet fühlt?
Oder hatte der Kardinal einen Berater, wohlmöglich den Bestsellerautor und  ärztlichen Direktor am katholischen Alexianer Krankenhaus in Köln-Porz, Herrn  Manfred Lütz?
 

In Kölner Kreisen munkelt man, er  habe Kardinal Meisner den Rat erteilt, sich bei seiner Entscheidung auf neueste wissenschaftliche Studien der FIAPAC-Präsidentin zu stützen, die eine abtreibende Wirkung der „Pille danach“ leugnet.
Doch hätte Kardinal Meisner wissen müssen, daß sein Berater schon im Jahre 2011 in einem Interview gegenüber Radio Vatikan das wissenschaftlich nachgewiesene Post-Abortion-Syndrom, also die posttraumatische Belastungsstörung nach der Abtreibung eines Kindes, als Wunschdenken der Lebensschützer und als „letztlich naiv“ bezeichnet hat, was ihn als kirchlichen Berater hätte disqualifizieren müssen. Kardinal Meisner wollte sicher ein Problem lösen, doch merkte er nicht, daß er vielleicht in die Falle ging?

 

PS:  Wir haben in der Erzdiözese Köln bzw. Seine Eminenz Joachim Kardinal Meisner gebeten, uns die Präparate (Pillen danach) namentlich zu benennen, die angeblich keine nidationshemmende Wirkung haben und baten, uns ebenfalls entsprechenden Studien auszuhändigen.

 

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Katholische Kliniken und Vergewaltigung:
der Skandal wird immer skandalöser

hier als pdf

Ein neuer Skandal erregte Anfang Januar die öffentliche Meinung: zwei katholische Kliniken haben in Köln die Spurensicherung bei einer möglicherweise vergewaltigten Frau abgelehnt. Die Presse zieht ihre eigenen Schlussfolgerungen: weil eine Notfallkontrazeption in konfessionellen Häusern nicht abgegeben wird, werden Frauen, die diese eventuell verlangen könnten, wie Opfer eines Sexualdeliktes, „alleine“ gelassen und nicht behandelt. Nichts hört sich skandalöser an als dies: im Namen der Moral werden gedemütigte, sexuell missbrauchte Frauen im Stich gelassen. Handelt es sich hierbei wirklich um ein Vergehen gegen die Nächstenliebe oder wurde der Vorfall nur „benutzt“, um gegen die katholische Kirche zu hetzen?

 

Der Druck, der durch die Medien auf die Kirche ausgeübt wurde, führte dazu, dass Kardinal Meisner am 31.1.2013 eine Stellungnahme zur Postkoitalpille („Pille danach“ oder lat. „Interzeptivum“) abgab und diese moralisch rechtfertigte im Falle eines Sexualdeliktes. Er beruft sich dabei auf „neue wissenschaftliche Erkenntnisse“, die eine nidationshemmende Wirkung der Interzeptiva angeblich widerlegen können und rechtfertigt unter dieser Prämisse die Verordnung der Postkoitalpille auch in katholischen Krankenhäusern bei Sexualdelikten. Wenige Tage später haben sich die Bischöfe Nordrhein-Westfalens der Meinung Kardinal Meisners angeschlossen. Beruht dieses „Zugeständnis“ auf einer theologisch fundierten Grundlage und auf medizinisch wissenschaftlicher Evidenz oder ist es ein ängstliches Nachgeben, um dem Mediendruck zu entfliehen?

 

Der Skandal geht aber noch weiter: wie man  in den großen Zeitungen lesen kann, sei die ganze Aktion von „radikalen Lebensschützern“ verschuldet worden. Unterstützt von Prolife Deutschland (s.u.) sollen „katholische Abtreibungsgegner“ ein Jahr vorher (2011) eine „Testpatientin“ zu 10 katholischen Kliniken geschickt haben, um zu prüfen, ob man dort die Pille danach erhalte (FAZ, 24.1.2013). Angeblich wurden auch die beiden katholischen Kliniken, die im Dezember 2012 das Vergewaltigungsopfer abgewiesen haben, durch die Testpatientin „geprüft“. Die Ärzte seien durch die Testaktion 2011 derart verunsichert gewesen, dass sie die vergewaltigte Frau aus Angst vor der Thematisierung der Postkoitalpille abgewiesen hätten (Badische Zeitung, 30.1.2013). Sind  schlussendlich die „fundamentalistischen Abtreibungsgegner“ schuld an dem Skandal?

 

 

Wir möchten zu diesen drei Aspekten eine Stellungnahme abgeben.

  1. Zur Behandlung von Frauen, die Opfer eines Sexualdeliktes wurden:

Betrachtet man einmal die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung einer Patientin, die Opfer eines Sexualdeliktes wurde, so wird man schnell feststellen, dass sich nicht jedes Krankenhaus dafür eignet.

 

Ein Gutachten zu Spuren der Tat, korrekte Spurensicherung und Dokumentation erfordert die Anwesenheit eines Facharztes für Gynäkologie. Nicht in jedem Krankenhaus ist ein Facharzt 24 Stunden im Hause anwesend. Selbstverständlich könnte dieser in Rufbereitschaft hinzugezogen werden, dennoch ist der Ablauf reibungsloser, wenn ein Facharzt rund um die Uhr anwesend ist, was nur in vereinzelten Kliniken der Fall ist. In großen Kliniken kann jederzeit ein Rechtsmediziner hinzugezogen werden, der normalerweise in solchen Häusern in Rufbereitschaft auch nachts zur Verfügung steht. Nicht zuletzt umfasst die Beratung des Opferns neben der Schwangerschaftsberatung auch die sogenannte „Postexpositionsprophylaxe“ hinsichtlich einer HIV-Infektion. Ein entsprechend ausgebildetes Zentrum berät und verordnet Medikamente, welche die Ansteckungsgefahr für HIV verringern können. Große Klinken, die alle diese Fachdisziplinen neben der Gynäkologie aufweisen, eignen sich deshalb als Zentren, die sich um die Opfer von Sexualdelikten umfassend kümmern können, von der Spurensicherung bis zur interdisziplinären Behandlung der Patientin. Deshalb ist es nicht ungewöhnlich, dass manche Krankenhäuser die Spurensicherung aus diversen Gründen nicht vornehmen. Die Gründe sind, wie dargestellt, völlig unabhängig von einer konfessionellen Bindung. Kriminalbeamte jeder großen Stadt werden bestätigen, dass es Usus ist, nur bestimmte Kliniken, die Erfahrung in der Behandlung vergewaltigter Frauen haben, in diesen Fällen aufzusuchen. Zu bemerken ist auch, dass ein Arzt die Spurensicherung im Normalfall nur mit polizeilicher Anordnung vornimmt (Ausnahme ist die „anonyme Spurensicherung“). Kommt eine vergewaltigte Frau in eine Klinik, um eine Spurensicherung vornehmen zu lassen, wird sie ermutigt, zuerst Anzeige zu erstatten. Dann obliegt es der Polizei, eine entsprechende Klinik für die Spurensicherung aufzusuchen.

 

Das klinische Ethikkomitee der Hospitalstiftung St. Marien (Stiftung der Cellitinnen in Köln) hat eine Stellungnahme zur Notfallkontrazeption bei Patientinnen, die vermutlich Opfer eines Sexualdeliktes geworden sind, herausgegeben.   Diese Stellungnahme lässt keine Wünsche hinsichtlich einer umfassenden Beratung und Behandlung der Patientinnen offen. Die Versorgung nach diesen Leitlinien wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Behandlung der Patientinnen in nicht-konfessionellen Krankenhäusern sogar übertreffen. Diese Leitlinien sind für jeden katholischen Arzt lebbar, für jede Patientin akzeptierbar und für jedermann nachvollziehbar.

 

http://www.ksta.de/blob/view/21493554,17471472,data,StellungnahmeNFK.pdf.pd

 

Eine saubere Recherche der Tatsachen hätte in Kürze diesen Sachverhalt  aufdecken können. Eine Hetzjagd gegen die Kirche daraus zu machen, zeugt von Unkenntnis der wahren Tatsachen und Fakten oder aber von bewusstem Verschweigen derselben und somit von unseriösem Journalismus.

  1. Ist die „Pille danach“ tatsächlich nicht frühabtreibend  - „darf“ sie eingesetzt werden?

Kardinal Meisner sprach vor wenigen Tagen von „neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen“, die eine nidationshemmende Wirkung (Nidation = Einnnistung des Embryos in die Gebärmutter) der Postkoitalpille anscheinend  widerlegen. Er gab eine Stellungnahme heraus, in der er die Erlaubnis zum Ausgeben der „Pille danach“ im Falle eines Sexualdeliktes erteilte, vorausgesetzt, die frühabtreibende Wirkung sei ausgeschlossen.

 

Interzeptiva sind hochdosierte Gestagenpräparate (Gelbkörperhormonpräparate, Gestagene)) oder sog. Progesteronrezeptormodulatoren, die im Falle von ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern können. Sie hemmen einerseits den Eisprung und wirken, wenn sie vor dem Eisprung eingenommen werden, als Verhütungsmittel. Der Frage, ob sie auch zu einer Veränderung der Gebärmutterschleimhaut mit einnistungshemmender Wirkung führen, wurde in den letzten Jahren anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen nachgegangen. Die Eisprunghemmung ist als „Hauptwirkung“ der Postkoitalpille anzusehen. Es existieren aber auch wissenschaftliche Studien, die eine Einnistungshemmung erklären. Eine sorgfältige Recherche ergibt zudem, dass durch hochdosierte Gestagene ein gestörter Transport des Embryos im Eileiter bewirkt werden kann, was schlussendlich mit dem Tod des Embryos im Eileiter einhergeht.

 

Eine ausführliche Darlegung der wissenschaftlichen Studien finden Sie am Ende dieses Textes als Anhang.

 

Nach aktueller wissenschaftlicher Datenlage kann eine frühabtreibende Wirkung der Postkoitalpille nicht sicher ausgeschlossen werden!

 

Der Bundesverband der Frauenärzte hat am 24.1.2013 eine Pressemitteilung herausgegeben, die allerdings besagt, dass die „Pille danach“ nicht frühabtreibend sei.

 

Der zeitliche Zusammenfall dieser Pressemitteilung der Frauenärzte und der Stellungnahme Kardinal Meisners in derselben Woche ist auffällig. Hierbei stellen sich nun zwei Fragen:

  1. Wurde die Studienlage hinsichtlich frühabtreibender Wirkungen ausreichend geprüft, um eine so wichtige moralische Frage wie die Legitimation der Verordnung, daraus abzuleiten?

  2. Es bedarf nachvollziehbarer moraltheologischer Prinzipien, die z.B. die Erlaubtheit der „Pille danach“ bei Sexualdelikten rechtfertigen, damit die Entscheidung von Kardinal Meisner verstanden und ggf. akzeptiert werden könnte.

Viele Frauen mit Wunsch nach Postkoitalpille, auch ohne Sexualdelikt, befinden sich in irgendeiner Form von Not. Wenn sie nun bei Sexualdelikten erlaubt sein soll, so fragt man sich, mit welchem Grund man diese Pille in anderen Situationen vorenthält.   Ein Dammbruch?!

Ohne einen religiösen Bezug zur Entstehung des Lebens, der Beseelung des Menschen und zu seiner ewigen Bestimmung wird dieses Problem nicht abschließend geklärt werden können.

  1. Was hat der Skandal mit „Lebensschützern“ zu tun?

Nach über einem Jahr wird nun scheinbar ein erneuter Skandal, ausgelöst durch „konservative Katholiken“, ans Licht gebracht. Die FAZ, Spiegel ONLINE  und die Badische Zeitung schreiben von einer Testpatientin, die 10 katholische Kliniken im Auftrag einer nicht näher beschriebenen „Agentur“ aufgesucht haben soll, um zu prüfen, ob man die Postkoitalpille, entgegen der katholischen Lehre, dennoch aushändige. Unterstützt worden sei die Aktion durch finanzielle Mittel von ProLife Deutschland, was Geschäftsführer Wolfgang Treuter klar verneint. (Bis vor kurzem war ProLife ein Kooperationspartner der Krankenkasse BKK IHV und hat im Kontext dieser Kooperation Versicherten die Möglichkeit geboten, auf Abtreibungsfinanzierungen zu verzichten.) Die besagten Kölner Kliniken der Cellitinnenstiftung  seien von dieser Testpatientin aufgesucht worden und die Ärzte seien folglich extrem verunsichert gewesen. Schlussendlich habe diese Aktion dazu geführt, dass man Vergewaltigungsopfer abgewiesen habe, um die Postkoitalpille nicht thematisieren zu müssen.

 

So schnell gelingt es, alles was katholisch und konsequent ist, zu denunzieren, bar jeder faktischen Grundlage.

 

Ein aktuelles Beispiel dieser Verunglimpfung der katholischen Haltung ist die Medienkampagne gegen k-TV-Redakteur Martin Lohmann. In zwei Talkshows hat er in der vergangenen Woche die katholische Morallehre verteidigt, was schlussendlich sogar darin endete, dass ihm die Lehrbefugnis an der Universität Köln entzogen wurde. Meinungsfreiheit ja – aber auch für Katholiken?? Diskussion ja – aber auch kontrovers und dennoch sachlich??

 

Schlußfolgerungen

Handelt es sich bei der Ablehnung der Spurensicherung in den Kölner Kliniken nicht um sachliche Berichterstattung, sondern um eine konzertierte Hetzjagd gegen die katholische Kirche?  Was will man erreichen?

 

Missbrauchte und vergewaltigte Frauen werden bewusst instrumentalisiert und müssen herhalten für eine  erneute Medienhype gegen alles Katholische.

 

Die Diskussion über das Trauma einer Vergewaltigung darf auch nicht auf die Postkoitalpille reduziert werden. Die Gabe derselben löscht das Trauma nicht aus.

Das aktuelle Beispiel zeigt aber auch, dass Bischöfe und Kardinäle gute Berater brauchen, um das Gute –natürlich wie übernatürlich- zu wirken.

 

 

In einer schweren Zeit ist es leicht, ein sinnvolles Leben zu führen, weil ein sinnvolles Leben immer schwer ist (Prof. Max Thürkauf)

 

Anhang: Wissenschaftlicher Exkurs zur Wirkung der Postkoitalpillen

 

Diese Zusammenfassung und die nachfolgende wissenschaftliche Ausarbeitung über die Wirkung der "Pillen danach" (PiDaNa u. EllaOne) wurde erarbeitet von:

Ä
rztevereinigung St. Lukas e.V.
Postfach 10 01 29
45001 Essen

E-Mail: info@kathmed.de
info@kathmed.de

 
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Wissenschaftlicher Exkurs zur

Wirkungsweise der Postkoitalpillen

Ärztevereinigung St. Lukas e.V.

 

hier als pdf

Einführung

In Deutschland sind zwei Präparate zur „Notfallverhütung“ verfügbar: ein hochdosiertes Gelbkörperhormon, Levonorgestrel (LNG) 1,5 mg, mit Handelsnamen genannt Unofem®, und Ulipristalacetat (UPA) 30 mg, mit Handelsnamen EllaOne®. Bei UPA handelt es sich um einen sogenannten Progesteronrezeptormodulator (zugelassen seit 2009).

 

Das fruchtbare Fenster der Frau

Nur während weniger Tage im weiblichen Zyklus kann eine Kohabitation zur Schwangerschaft führen. Nach dem Eisprung überlebt die Eizelle 24 (bis max. 48) Stunden, danach ist eine Empfängnis nicht mehr möglich. Da Spermien bis zu 5 (max. 7) Tagen im weiblichen Genitaltrakt überleben können, ergibt sich ein fruchtbares Fenster von 6 Tagen, d.h. 5 Tage vor und ein Tag nach dem Eisprung. Nur in diesem Zeitraum ist die Wirkung einer Postkoitalpille überhaupt gefordert. Findet der Geschlechtsverkehr außerhalb dieses Zeitraumes von 6 Tagen statt, so ist ein Schwangerschaftseintritt nicht möglich. Nach dem Eisprung und der Befruchtung wandert der Embryo durch den Eileiter in die Gebärmutterhöhle und erreicht diese nach 5 Tagen. Hier findet nun in der hormonell vorbereiteten Schleimhaut die Einnistung (lat. Nidation) statt.

 

Welche Wirkungen muss eine Postkoitalpille nun haben, um dann eine Schwangerschaft zu verhindern, wenn im fruchtbaren Fenster zum Geschlechtsverkehr stattfindet?

1. Sie muss den Eisprung hemmen können, falls dieser noch nicht eingetreten ist

2. Sie muss den Transport des Embryos in die Gebärmutter behindern können, falls die Eisprunghemmung nicht eingetreten ist

3. Sie muss die Gebärmutterschleimhaut verändern und eine Einnistung des Embryos nach 5 Tagen dadurch erschweren/verhindern.

 

In der Diskussion um die Wirkungsweise der Postkoitalpille wird immer wieder betont, dass diese Pille eine bereits bestehende Schwangerschaft nicht abtöten kann, also folglich kein Abtreibungsmittel ist. Diese Tatsache ist insofern unumstritten, dass bei bereits erfolgter Einnistung des Embryos dieser nicht durch die Postkoitalpille abgestoßen wird. Deshalb ist die Einnahme der Postkoitalpille auch nur zeitlich begrenzt effektiv. Wird Levonorgestrel eingesetzt: maximal 72 Stunden, wird Ulipristalacetet eingesetzt: maximal 120 Stunden. Hat eine Frau aber zum Zeitpunkt eines bereits eingenisteten Embryos (z.B. in der 4. Zykluswoche) ungeschützten Verkehr, so erübrigt sich jede kontrazeptive Maßnahme, da sie de facto gar nicht „nochmal“ schwanger werden kann.

 

Im Folgenden werden nun die potentiellen Wirkungsweisen einer Postkoitalpille wissenschaftlich analysiert:

 

Ovulationshemmung

Levonorgestrel (LNG) kann den Eisprung hemmen, so lange das luteinisierende Hormon (LH) noch nicht angestiegen ist (Durand et a, 2001). (LH dieses steigt bei einem bestimmten Östrogenschwellenwert an (das Östrogen wird vom wachsenden Eibläschen gebildet) und führt zum Eisprung.) D.h., kurz vor dem Eisprung (Ovulation) bzw. bei einem Durchmesser des Eibläschens von > 18 mm, hat LNG keine zuverlässige Eisprunghemmung mehr inne (Ovulationshemmung von höchstens 50% bei Follikeldurchmessern von 12‐20 mm; Croxatti et al, 2004).

In einer doppeltblinden, plazebokontrollierten Studie konnte Brache et al (2010) nachweisen, dass UPA den Eisprung zu 100% hemmt, wenn es vor dem LH‐Anstieg gegeben wird. Hat der sprungreife Follikel einen Durchmesser von 18 mm erreicht, findet die Eisprunghemmung durch UPA nur noch in knapp 60% statt. Bei Gabe nach dem LH‐Gipfel tritt eine Ovulationshemmung nur noch in 8% auf.

Somit kann zusammengefasst werden, dass beide Substanzen den Eisprung nur in einem bestimmten, sehr engen Zeitfenster hemmen können.

 

Wirkung auf die Eileiterbeweglichkeit

Um den Embryo innerhalb von wenigen Tagen in die Gebärmutter zu transportieren, benötigt der Eileiter kleinste Muskelfasern für die Beweglichkeit und Flimmerhärchen (Zilien), die innerhalb des Eileiters durch ihre „Flimmerrichtung ‐ Zilienschlag“ den Transport koordinieren. Ein optimales Milieu im Eileiter, genannt „Microenvironment“, ist für die Erhaltung des Embryos notwendig und wird u.a. von Progesteron gesteuert. Progesteron beeinflusst den Zilienschlag und die Muskelaktivität im Eileiter.

 

Levonorgestrel:

In vitro‐Studien (in vitro= im Reagenzglas) konnten eine hemmende Wirkung auf die muskuläre Eileiterbeweglichkeit durch LNG zeigen (Wanggran et al, 2008). LNG führt zu einer Veränderung und Hochregulierung des Progesteronrezeptorenbesatzes, was zu einem „Zurückhalten“ des Embryos im

Eileiter durch Modulation der muskulären Aktivität führten kann (Wanggran et al, 2008).

Man wird in vivo, d.h. im Mutterleib, nicht messen können, ob ein Embryo durch einen gestörten Eileitertransport die Gebärmutterhöhle nicht erreicht hat und deshalb abgestorben ist. Dies ist faktisch/anatomisch nicht möglich. Man kann sich hier nur anhand der In‐vitro‐Daten Information über die Levonorgestrelwirkung am Eileiter verschaffen.

Levonorgestrel kann anhand der vorliegenden Daten den Transport des Embryos durch den Eileiter potentiell beeinträchtigen und damit eine frühabtreibende Wirkung auf diesen kann haben.

 

Ulipristal:

Da der Embryotransport stark progesteronabhängig ist, ist eine beeinflussende Wirkung durch UPA als Progesteronrezeptormodulator nicht auszuschließen. Entsprechende Studien müssen folgen.

Wirkungen auf die Gebärmutterschleimhaut (lat. Endometrium) Levonorgestrel:

Viele Studien konnten bisher keine Veränderungen des Endometriums nach Gabe von LNG vor dem Eisprung nachweisen (Gemzell‐Danielsson et al 2013). In einer Studie von Vargas et al erhielten Frauen einen Tag nach der Ovulation Levonorgestrel oder Placebo. Einige Tage später wurden genetische Analysen an Endometriumbiopsien durchgeführt. Hier wurden insbesondere Gene untersucht, die eine Rolle bei der Einnististung spielen. Nach LNG‐Gabe konnten im Vergleich zu Plazebo signifikant veränderte Gentranskriptionen von Genen, die die Nidation steuern, beobachtet werden. Die Autoren führen an, dass zumindest theoretisch ein potentieller Einfluss auf die Embryoeinnistung durch Levonorgestrel nicht auszuschließen ist.

Auch in diesem Punkt kann niemand im Mutterleib direkt nachweisen, ob sich ein Embryo in der Gebärmutterhöhle befand und sich nicht einnisten konnte.

Die Einnistungshemmung durch LNG kann aufgrund dieser molekulargenetischen Erkenntnisse nicht ausgeschlossen werden (Vargas et al, 2012).

 

Ulipristal:

UPA zeigt eine dosisabhängige Wirkung auf das Endometrium mit Abnahme der Schleimhautdicke und Veränderung progesteronabhängiger Faktoren, die die Einnistung beeinflussen. Wird UPA kurz vor dem Eisprung eingenommen, so kommt es auch bei sehr niedrigen Dosen (niedriger als in EllaOne®) zu Veränderungen des Endometriums im Sinne einer Reifungsverzögerung. Wird UPA nach dem Eisprung eingenommen wird, kommt es zu einer dosisabhängigen Abnahme der Schleimhautdicke und progesteronabhängiger Differenzierungs-prozesse (Stratton et al 2010).

Ulipristalacetat zeigt somit potentiell einnistungsbehindernde Wirkungen auf das Endometrium.

 

Zusammenfassung:

Die aktuelle Datenlage zeigt, dass sowohl LNG als UPA neben der Eisprunghemmung auch andere, frühabtreibende Wirkungen haben können. Somit kann man nicht mit letzter Konsequenz die Postkoitalpillen als reine Ovulationshemmer bezeichnen. Es wird nie möglich sein, im Einzelfall zu ermitteln, welche Wirkung bei versagter Ovulationshemmung nun eingetreten ist – gestörter Embryotransport, Nidationshemmung oder – keine Wirkung und damit Versagen der Postkoitalpille?

Da UPA erst seit wenigen Jahren verfügbar ist, sind entsprechende Studien auch erst kürzlich publiziert worden bzw. viele Studien zu LNG wurden in diesem Zusammenhang überhaupt erst durchgeführt. Einige der Studien weisen auch methodische Mängel, wie z.B. kleine Fallzahlen, auf.

Weitere, insbesondere In‐vitro‐Studien, erfordern ergänzende klinische Untersuchungen.

Die verfügbare Datenlage erlaubt es bei sorgfältiger Recherche nicht, eine nidationshemmende und frühabortive Wirkung sowohl für Levonorgestrel als auch Ulipristalacetat auszuschließen.

 

Literatur:

1. Brache V, Cochon L, Jesam C, Maldonado R, Salvatierra AM, Levy DP, Gainer E, Croxatto HB.

Immediate pre‐ovulatory administration of 30 mg ulipristal acetate significantly delays

follicular rupture. Hum Reprod. 2010 Sep;25(9):2256‐63.

2. Croxatto HB, Brache V, Pavez M, Cochon L, Forcelledo ML, Alvarez F, Massai R, Faundes A,

Salvatierra AM. Pituitary‐ovarian function following the standard levonorgestrel emergency

contraceptive dose or a single 0.75‐mg dose given on the days preceding ovulation.

Contraception. 2004 Dec;70(6):442‐50.

3. Durand M, del Carmen Cravioto M, Raymond EG, Durán‐Sánchez O, De la Luz Cruz‐Hinojosa

M, Castell‐Rodríguez A, Schiavon R, Larrea F. On the mechanisms of action of short‐term

levonorgestrel administration in emergency contraception. Contraception. 2001

Oct;64(4):227‐34.

4. Gemzell‐Danielsson K, Berger C, P G L L. Emergency contraception ‐ mechanisms of action.

Contraception. 2013 Mar;87(3):300‐8.

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6. Glasier AF, Cameron ST, Fine PM, Logan SJ, Casale W, Van Horn J, Sogor L, Blithe DL, Scherrer

B, Mathe H, Jaspart A, Ulmann A, Gainer E. Lancet. Ulipristal acetate versus levonorgestrel

for emergency contraception: a randomised non‐inferiority trial and meta‐analysis. 2010 Feb

13;375(9714):555‐62.

7. Lalitkumar PG, Berger C, Gemzell‐Danielsson K. Emergency contraception. Best Pract Res Clin

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8. Stratton P, Levens ED, Hartog B, Piquion J, Wei Q, Merino M, Nieman LK. Endometrial effects

of a single early luteal dose of the selective progesterone receptor modulator CDB‐2914.

Fertil Steril. 2010 Apr;93(6):2035‐41.

9. Vargas MF, Tapia‐Pizarro AA, Henríquez SP, Quezada M, Salvatierra AM, Noe G, Munroe DJ,

Velasquez LA, Croxatto HB. Effect of single post‐ovulatory administration of levonorgestrel

on geneexpression profile during the receptive period of the human endometrium. J Mol

Endocrinol. 2012 Jan 25;48(1):25‐36.

10. Wånggren K, Stavreus‐Evers A, Olsson C, Andersson E, Gemzell‐Danielsson K. Regulation of

muscular contractions in the human Fallopian tube through prostaglandins and

progestagens. Hum Reprod. 2008 Oct;23(10):2359‐68.

 

 

 Nachrichten
Europäischer Bürgerinitiativen
ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE

 

Offener Brief

An die zur Frühjahrs-Vollversammlung in Trier
versammelten Kardinäle und Bischöfe 
 

19. Februar 2013
 

Betreff:        "Pille danach" - Folgen die Bischöfe der Abtreiber-Lobby ?                                      


Eminenzen!
Exzellenzen!
 

Das IMABE-Institut in Wien
zur Wirkung der 
"Pille danach":
"Der Anteil der nidationshemmenden Wirkung von EllaOne ist mit jener von Vikela ver-gleichbar, beträgt also etwa 50 Prozent."
 

Simón Castellví, der Vorsitzende des „Weltverbandes Katholischer Ärztevereinigungen"
zur Wirkung der "Pille danach":
„Auf jeden Fall hat die ‚Pille danach‘ in 70 Prozent der Fälle, in denen die Frau fruchtbar ist, eine antiimplantatorische Wirkung (welche die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter verhindert)“
 

Die "Vereinigung katholischer Ärzte in der Schweiz" 
zur Wirkung der  "Pille danach":
"Die frühabtreibende Wirkung der "Pille danach" kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden."

 

Die "Europäische Ärzteaktion"
zur Wirkung der  "Pille danach":
"Die frühabtreibende Wirkung der "Pille danach" kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden."


Die "Ärzte für das Leben"
zur Wirkung der  "Pille danach":
"...verhindert nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand auch die Einnistung des Embryos."

 

Die "Kath. Ärztevereinigung St. Lukas"
zur Wirkung der  "Pille danach": 
"Die aktuelle Datenlage zeigt, dass sowohl LNG als UPA neben der Eisprunghemmung auch andere,
frühabtreibende Wirkungen haben können."

 

aber

 

Prof. Dr. Kristina Gemzell-Danielsson,
Präsidentin
der internationalen Abtreiber-Organisation FIAPAC (Fédération Internationale des Associés Professionnels de l'Avortement et de la Contraception)
will in einer Studie zur Wirkung der "Pille danach" festgestellt haben:
"Sowohl Levonorgestrel 1.5 mg (PiDaNa)als auch Ulipristalacetat 30 mg (EllaOne)wirken in den verwendeten Dosen und bei einmaliger Gabe nicht implantationshemmend 
und auch nicht abortiv."
)


Eminenzen!
Exzellenzen!
Verschiedene christliche Ärzte-Vereinigungen und Lebensrechtsgruppen haben Ihnen in den letzten Tagen wissenschaftliche Studien / Exkurse über die Wirkungsweise der "Pille danach" übersandt.
Die Entscheidung müßte Ihnen nicht schwerfallen, wenn Sie auch die Aussage der Päpstl. Akademie der Wissenschaften aus Februar 2005 einbeziehen:

"Medizinethiker sollten sich auf den wahren und einsichtigen ethischen Grundsatz berufen (der ausdrücklich von der gesamten kirchlichen Tradition in der Morallehre gelehrt wird), daß wir - wenn sogar nur ein kleiner vernünftiger Zweifel besteht, daß unser Handeln eine lebende menschliche Person tötet - diese Handlung unterlassen müssen."
                                                                        

Werden die Bischöfe in die Falle der Abtreiber-Lobby tappen?


Freundliche Grüße
Initiative Nie Wieder!
 gez.    Klaus Günter Annen

 

Kardinal Meisner's wohl unbedachte, sicher aber folgenschwere Aussage:  "Meisner machte damit vom eigenständigen Lehramt des Ortsbischofs Gebrauch, das innerhalb des vom römischen Lehramt vorgegebenen Rahmens gewisse Spielräume hat. Die Frage, ob er diesen Schritt mit dem Vatikan abgestimmt habe, bejahte sein Sprecher Christoph Heckeley im «Focus». Mit wem er dies getan habe, habe Meisner ihm allerdings nicht gesagt. «Und er würde es auch nicht sagen», so Heckeley."

 

"Papst Benedikt XVI. hat die 'Pille danach' nicht gebilligt"
PR-Meldung vom 19.2.2013

 

 

PS:  Hier finden Sie nochmals die Studien als pdf-Dokument

 

V.i.S.d.P.:     Initiative Nie Wieder! - Günter Annen - Cestarostr.2,
                   69469Weinheim Tel./Fax.:06201/2909929/28
                   www.babycaust.de    
www.babycaust.de
 

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Das 5. Gebot GOTTES ist so deutlich und einsichtig ins Herz des Menschen geschrieben,
daß das Tötungsverbot
im Zweifelsfalle selbst für einen Jäger gilt nach ihrem alten Grundsatz:
 

"Des Jägers höchst und heilig Gebot,
was Du nicht sicher erkennst"
(ob es sich im Gebüsch um einen Menschen oder um Wild handelt),
 " das schieße nicht tot!"

                                                                                (G. Humpert 2/2010)

 
 

Verschiedene Studien und
Erklärungen zur "Pille danach"

(
als pdf-Dok.)

Wissenschaftliche Ausarbeitung von
Dr.phil.nat. Andreas  L.G. Reimann,MBA
(Vorlage bei der Entscheidungsfindung in der Diözese Köln)

IMABE-Institut Wien bestätigt frühstabtreibende Wirkung

Papst Benedikt XVI. hat die 'Pille danach' nicht gebilligt

Erklärung IMABE-Institut Wien

Erklärung der "Ärzte für das Leben"

Erklärung der "Vereinigung katholischer Ärzte in der Schweiz"

Erklärung der "Europäischen Ärzteaktion"

Weltverbandes Katholischer Ärztevereinigungen

Stellungnahme von Prof. Manfred Spieker

Studie von Rafael T. Mikolajczyk, M.D.,a and
 Joseph B. Stanford, M.D., M.S.P.H.

Studie der Präsidentin
der weltweit arbeitenden Abtreiber Organisation FIAPAC
Frau Prof. K.Gemzell-Danielsson

 
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