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Pressemeldung

 

 

Sind Bundesbürger auch am Ende ihres Lebens schutzlos?
- Zum Tag der Organspende am 2. Juni 2012 -


(Weinheim, den 31.Mai 2012) Am 25.5.2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Transplantations-Gesetz, mit dem er die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Europarates vom 7.7.2010 rechtzeitig zum Tag der Organspende umsetzte.
Mit der sogenannten „Entscheidungsregelung“ will der Gesetzgeber darauf hinwirken, daß sich jeder Bundesbürger frühzeitig und schriftlich zur Organspende verbindlich erklärt. So hofft man, dem Organmangel wirksam entgegenzutreten.

Wer aufmerksam die Debatten der Politiker und Experten in den letzten Wochen und Monaten verfolgte, mußte feststellen, das der Focus zur Ent-scheidungsfindung fast ausschließlich auf mögliche Organempfänger gerichtet war. Über Organspender sprach man wie selbstverständlich nur von toten Menschen und suggerierte somit der Öffentlichkeit, daß weltweit wissenschaftliche Einigkeit über den Todeszeitpunkt eines Menschen herrsche.
 

Doch weit gefehlt!
So möchten wir stellvertretend für viele andere Personen, denen es ähnlich ergangen ist, Karl-Heinz Pantke sprechen lassen, der ein sog. Locked-in-Syndrom durchlitten hatte und feststellte: “Nach einem Stamm-Hirn-Infarkt war ich nach britischer Definition tot, nach deutscher nicht.“ Solche Beispiele lassen daran zweifeln, daß Organe allein von bereits verstorbenen Menschen entnommen werden.

Im Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichtet sich der deutsche Staat zum Schutz seiner Bürger. Doch wie dieser Schutzauftrag von den Parlamentariern verstanden wird, sehen wir nicht nur an der Tatsache, daß ungeborene Menschen faktisch bis zur Geburt rechtlos sind und nach gewissen Kriterien straffrei getötet werden können, sondern auch am Transplantationsgesetz.


Nach dem am vergangenen Freitag beschlossenen Gesetz ist eine wissen-schaftliche Klärung der Todesdefinition nicht vorgesehen und der Gesetzgeber nimmt billigend in Kauf, daß sterbende Menschen durch eine Organentnahme getötet werden.


Wie ist es möglich, daß in Deutschland, 67 Jahre nach Auschwitz, Gesetze erfolgen, die das Töten von ungeborenen und geborenen Menschen straffrei erlauben bzw. medizinische Eingriffe gestatten, die eine Tötung geborener Menschen zumindest billigend in Kauf nehmen? Hat sich unser Staat nicht längst als Rechtsstaat verabschiedet?


Die Initiative „Nie Wieder! e.V.“ fordert alle Bundesbürger auf, sich erst dann zur Organspende zu erklären, wenn zweifelsfrei geklärt ist:
Wann ist der Mensch wirklich gestorben? Wann ist er tot?

 

Initiative Nie Wieder! e.V.

  gez. Günter Annen


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PRESSEMITTEILUNG

 

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann,

erklärt zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Organspende:

 

"Das weitreichende Ergebnis, zu dem der Deutsche Bundestag zur Organspende heute ohne gründliche parlamentarische Debatte oder vorherige Anhörung leider

 gefunden hat, ist mehr als enttäuschend. Hier wird in einer entscheidenden Frage der Würde und der Selbstverantwortung des Menschen eine verhängnisvolle Richtung eingeschlagen. Denn im interessengeleiteten Bemühen zur Bereitschaft von mehr Organspenden verliert sich immer mehr die Achtung vor der Würde des Menschen bis zu seinem natürlichen Lebensende. Der Gesetzgeber überläßt es allein den Ärzten, den Todeszeitpunkt durch die kritisch zu hinterfragende Hirntoddefinition festzulegen.

Der Hirntote ist jedoch nicht tot, sondern wird trotz weiterer künstlicher Beatmung und hoher Schmerzmitteldosierung bei der Organentnahme, um unerwünschte Reaktionen zu unterbinden als tot "erklärt", ist jedoch tatsächlich ein Kranker und Sterbender.

Die neue Gesetzeslage kann nur noch mühsam den Anschein von Freiwilligkeit bei der Organspende aufrecht erhalten.              Martin Lohmann

Denn die Bürger werden nun regelmäßig und nachdrücklich ausgerechnet von ihrer Krankenkasse aufgefordert, ihre "Organe" doch zum Zeitpunkt X auf jeden Fall zu spenden.

 

Statt dessen hat der Gesetzgeber nunmehr eine verschleierte Zwangsregelung auf den Weg gebracht, die einer ambitionierten Entmündigung durch eine mehr oder weniger offene Druckausübung gleichkommt. Die sonst so hoch gelobte Selbstbestimmung wird faktisch ausgehöhlt und unterlaufen. Das ist keine der unantastbaren Würde des einzelnen entsprechende gerechte Vorgehensweise.

 

Es ist also erschreckend, dass in Deutschland die Sensibilität für den unbedingten Schutz des Lebens zu verdunsten scheint."

Der BVL-Vorsitzende steht auf Anfrage gerne für Interviews zur Verfügung.

Quelle: BVL; 25.05.2012

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Das setzt umfassende Aufklärung voraus
Zu: "Der Mensch als Lebensretter" und "Vom Hirntod zur Organspende",
Beiträge von Michael Neubauer und unseren Agenturen, (Politik, 26. Mai):

Seit den Anfängen der Transplantationsmedizin wird die Gesellschaft nur einseitig werbend aufgeklärt, um die Organgewinnung zu maximieren. Der Bevölkerung wird vermittelt, Organspende sei ein Akt der christlichen Nächstenliebe. Auch wird fälschlicherweise eine Kausalität zwischen dem Tod schwer kranker Menschen und einem Mangel an Organen hergestellt: Täglich würden in Deutschland drei Menschen sterben, weil zu wenig Menschen Organe spendeten.

Die Aufklärung beinhaltet hingegen keine Informationen über die Konsequenzen einer Organentnahme für den Geber und dessen Angehörige. Die Grundannahme, der Hirntod sei der Tod des Menschen und die betroffenen Patienten seien Verstorbene entspricht nicht mehr dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft.

In der international geführten Fachdiskussion werden selbst von renommierten Transplantationsmedizinern und Medizinethikern hirntote Patienten als Sterbende definiert. Damit ist die ethische und rechtliche Frage nach der Rechtfertigung der medizinischen Tötung der Spender durch die Organentnahme aufgeworfen; der Tod tritt zum Beispiel infolge der Explantation des Herzens oder, wenn das Herz nicht entnommen wird, durch Ausblutung des Spenders ein.

Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu fällen, setzt eine umfassende Aufklärung der potentiellen Spender voraus. Es muss der Bevölkerung verständlich erklärt werden, dass ein Organspender während der Organentnahme noch lebt und dass ein Organspender auf dem OP-Tisch als Folge der Organentnahme stirbt. Das Prozedere der Organgewinnung beinhaltet außerdem einen Verstoß gegen die Würde eines Sterbenden, denn er wird zum Objekt degradiert.

Der Mensch ist mehr als eine Maschine mit austauschbaren Ersatzteilen. Er ist ein Individuum, dem Würde zusteht bis zum Schluss – auch und gerade in seiner Entscheidungsfreiheit. Wenn Frank-Walter Steinmeier seiner Frau eine Niere spendet, ist dies seine Entscheidung bei vollem Bewusstsein. Es ist keinesfalls gleichzusetzen mit einer durch normativen Druck und in Unkenntnis aller evidenten Kriterien zustande kommenden Organentnahme – letztlich auf Grund einer nun als falsch erkannten Hirntod-Definition. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kündigte ja an: "Wir werden eine große Öffentlichkeitskampagne starten, um die Menschen besser aufzuklären."
Auf diese Kampagne bin ich sehr gespannt. Dietmar Krieger, Offenburg

Leserbrief, veröffentlicht in der Badischen Zeitung am 30.5.2012

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