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zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde
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Weinheim
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Pressemeldung
Sind Bundesbürger auch am Ende ihres Lebens schutzlos?
- Zum Tag der Organspende am 2. Juni 2012 -
(Weinheim, den 31.Mai 2012) Am 25.5.2012 verabschiedete der Deutsche
Bundestag ein neues Transplantations-Gesetz, mit dem er die Richtlinien
des Europäischen Parlaments und des Europarates vom 7.7.2010 rechtzeitig
zum Tag der Organspende umsetzte.
Mit der sogenannten „Entscheidungsregelung“ will der Gesetzgeber darauf
hinwirken, daß sich jeder Bundesbürger frühzeitig und schriftlich zur
Organspende verbindlich erklärt. So hofft man, dem Organmangel wirksam
entgegenzutreten.
Wer aufmerksam die Debatten der Politiker und Experten in den letzten
Wochen und Monaten verfolgte, mußte feststellen, das der Focus zur
Ent-scheidungsfindung fast ausschließlich auf mögliche Organempfänger
gerichtet war. Über Organspender sprach man wie selbstverständlich nur von
toten Menschen und suggerierte somit der Öffentlichkeit, daß weltweit
wissenschaftliche Einigkeit über den Todeszeitpunkt eines Menschen
herrsche.
Doch weit gefehlt!
So möchten wir stellvertretend für viele andere Personen, denen es ähnlich
ergangen ist, Karl-Heinz Pantke sprechen lassen, der ein sog.
Locked-in-Syndrom durchlitten hatte und feststellte: “Nach einem
Stamm-Hirn-Infarkt war ich nach britischer Definition tot, nach deutscher
nicht.“ Solche Beispiele lassen daran zweifeln, daß Organe allein von
bereits verstorbenen Menschen entnommen werden.
Im Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichtet sich der deutsche Staat zum
Schutz seiner Bürger. Doch wie dieser Schutzauftrag von den
Parlamentariern verstanden wird, sehen wir nicht nur an der Tatsache, daß
ungeborene Menschen faktisch bis zur Geburt rechtlos sind und nach
gewissen Kriterien straffrei getötet werden können, sondern auch am
Transplantationsgesetz.
Nach dem am vergangenen Freitag beschlossenen Gesetz ist eine
wissen-schaftliche Klärung der Todesdefinition nicht vorgesehen und der
Gesetzgeber nimmt billigend in Kauf, daß sterbende Menschen durch eine
Organentnahme getötet werden.
Wie ist es möglich, daß in Deutschland, 67 Jahre nach Auschwitz, Gesetze
erfolgen, die das Töten von ungeborenen und geborenen Menschen straffrei
erlauben bzw. medizinische Eingriffe gestatten, die eine Tötung geborener
Menschen zumindest billigend in Kauf nehmen? Hat sich unser Staat nicht
längst als Rechtsstaat verabschiedet?
Die Initiative „Nie Wieder! e.V.“ fordert alle Bundesbürger auf, sich erst
dann zur Organspende zu erklären, wenn zweifelsfrei geklärt ist:
Wann ist der Mensch wirklich gestorben? Wann ist er tot?
Initiative Nie Wieder! e.V.
gez. Günter Annen
V.i.S.d.P.:
Initiative Nie Wieder! e.V. Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim
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