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Sie schützen die Bäume und Frösche

und sind für den vorgeburtlichen Kindermord
 

Die Bundespartei und Landespartei kann sich
auf die Freiburger Regierungspräsidentin verlassen.

 

Paßt die vorgeburtliche Selektion von Behinderten
mit anschließender Ausmerzung
 überhaupt ins "Grünen-Programm"?
 Sie hat jedenfalls dazu die Wege bereitet!

Die "parteilose" Regierungschefin und Juristin Bärbel Schäfer

 "Natürlich bin ich eine grüne Regierungspräsidentin" und "natürlich" werde sie sich für grüne Politik einsetzen: "Da kann sich die Landesregierung drauf verlassen."

   

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'Eugenik von unten'


'Christdemokraten für das Leben' kritisieren scharf die deutschlandweite Zulassung des neuen vorgeburtlichen Downsyndrom-Bluttests und warnen vor weiterem Gefahrenpotential durch Speicherung des Genoms bei der Firma

Münster (kath.net/CDL) „Der grünen Regierungspräsidentin liegt der Schutz von Wanderfalken offensichtlich mehr am Herzen als der von Ungeborenen mit Down Syndrom!“ So kritisiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, dass die von der rot-grünen Landesregierung ernannte Freiburger Regierungspräsidentin gestern den neuen Selektionstest zum Down Syndrom
(PraenaTest) bundesweit zugelassen habe.

Wie die „Welt“ berichtet, sieht sich das Regierungspräsidium hingegen nicht als zulassende Stelle. "Der TÜV Rheinland hat das Verfahren begleitet und das Medizinprodukt zertifiziert. Es liegt nun an dem Unternehmen selbst, den Test herauszubringen", sagte der Sprecher. "Wir nehmen nur die Anzeige entgegen und prüfen, ob alle Erklärungen vorliegen", sagte der Sprecher weiter. Dies sei der Fall gewesen. Die Herstellerfirma Lifecodexx war rechtlich verpflichtet gewesen, den "Praena-Test" im Bezirk Freiburg anzumelden.

Die Aussendung der CDL lautet: „Trotz deutlicher Proteste erteilte gestern die grüne Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer der Konstanzer Firma LifeCodex AG bundesweit die Genehmigung für die Zulassung des neuartigen PraenaTests. Dieser nun frei am Markt verfügbare Test basiert auf einer einfachen Blutentnahme bei der Schwangeren, möglich ab der 10 Woche.

Skandalös ist, dass dieser Test einzig und allein auf die sichere Identifikation Ungeborener mit Down-Syndrom (Trisomie 21) gerichtet ist. Dies macht ihn zu einem hoch gefährlichen Selektionsinstrument, denn mit ihm kann zukünftig jede Schwangere bundesweit unkompliziert und für sie völlig risikofrei feststellen lassen, ob ihr Kind das Down-Syndrom trägt.

Obwohl bundesweit seit Jahrzehnten viele Kinder und Erwachsene mit Down-Syndrom als glückliche und integrierte Menschen in unserer Gesellschaft leben, mitwirken und teilweise sogar berufstätig sind, bleiben offensichtlich die Ängste junger Familien gerade auch vor dieser Behinderung so hoch, dass inzwischen die Entdeckung von Trisomie 21 bei uns und in anderen Ländern schon als nahezu sicheres Todesurteil gelten kann.

Doch wehren sich inzwischen nicht nur Lebensschützer vehement gegen den Test, sondern auch Familien und ihre Kinder, die von Trisomie 21 bereits betroffen sind, wie die „Lebenshilfe“, der Bundes-Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe und andere Behindertenorganisationen.

Wir protestieren mit Nachdruck gegen diese neue, gefährliche Form von radikaler Selektion und Diskriminierung, da sie auf die Vermeidung der Geburt ganz bestimmter Menschen mit Behinderung zielt. Damit wird zusätzlich ganz massiv die Integration und Inklusionen von Behinderten gefährdet.

Dieser Test will kein besseres Therapieangebot ermöglichen, sondern nur möglichst frühzeitig die Menschen identifizieren, die davon betroffen sind. Hier geht es um eine neue, jetzt individualisierte Form der Eugenik von unten. Er zeigt gerade mit seiner nahezu hundertprozentigen Identifikationssicherheit, dass heute kein so behindertes Kind mehr geboren werden muss. Er ermittelt behinderten Menschen und ihren Familien die drastische Erkenntnis, eigentlich unerwünscht zu sein.

Dabei beweisen viele Beispiele, wie die Aktion „Tim-lebt“, dass auch für Kinder mit Trisomie 21, von deren Erziehung die Eltern sich im Einzelfall überfordert fühlen, erfreulicherweise bundesweit genügend Adoptiv – und Pflegefamilien zur Verfügung stehen. Jedes Kind mit Behinderung muss in unserer Gesellschaft offen angenommen werden. Sonst wird der Art. 3 des Grundgesetzes zur bloßen Floskel.

Die Firma LifeCodexx AG behauptet, mit diesem Früh-Test erspare sie den Frauen die gefährliche Fruchtwasseruntersuchung. Umso sicherer ist allerdings nach einer „erfolgreichen“ Diagnose, dass die Frau ganz massiv unter Druck gesetzt wird. Außerdem muss sie sehr wohl noch zusätzlich die Fruchtwasseruntersuchung riskieren, denn bis zu einer Fallzahl von immerhin 50.000 „erfolgreichen“ Tests muss zur Sicherheit weiterhin die Amniozentese durchgeführt werden.

Zudem verschweigt die Argumentation der Firma, dass im Unterschied zum PraenaTest die Fruchtwasseruntersuchung nicht nur der Identifikation der Trisomie 21 gilt, sondern bei tatsächlichen Risikoschwangerschaften auch andere für die Gesundheit von Mutter und Kind hilfreiche Indikationen ermitteln kann. Und wegen des Risikos einer Fehlgeburt, die durch eine Fruchtwasseruntersuchung in seltenen Fällen ausgelöst werden kann, entscheiden sich bisher auch nur Paare mit tatsächlichen Belastungsfaktoren dafür.

Dies ist beim PraenaTest völlig anders. Denn hier kann jede Schwangere, die bereit und in der Lage ist, 1000 bis 1200 Euro privat zu bezahlen, ohne jedwede Indikation und völlig ohne eigenes Risiko einen umfassenden Gentest machen lassen. Die durch den Test erhobenen Daten müssen laut Gendiagnostikgesetz sogar zehn Jahre aufbewahrt werden, sodass das komplette Genom eines Menschen gespeichert bei der Firma LiveCodexx vorliegt und für spätere Analysen sogar verfügbar wäre, was mögliche Diskriminierungs- und Informationsgefährdungen enthält.

Auch auf der Basis des kritischen und ablehnenden Rechtsgutachtens, das Behindertenbeauftragter Professor Gärditz kürzlich veröffentlicht hat, fordert die CDL deshalb energische juristische und politische Schritte, diesen so harmlos als „Medizinprodukt“ eingeführten genetischen Test, der ausschließlich auf die Selektion von Menschen mit Behinderung zielt, in unserem Land umgehend zu untersagen. Das Gendiagnostikgesetz wird damit ad absurdum geführt. Nicht alles was technisch möglich ist, darf im Interesse einer humanen Gesellschaft auch umgesetzt werden!

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.

 
Quelle: kath.net, 1.8.2012



 

 

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