'Eugenik von unten'
'Christdemokraten für das Leben' kritisieren scharf die deutschlandweite
Zulassung des neuen vorgeburtlichen Downsyndrom-Bluttests und warnen vor
weiterem Gefahrenpotential durch Speicherung des Genoms bei der Firma
Münster (kath.net/CDL) „Der grünen Regierungspräsidentin liegt der Schutz
von Wanderfalken offensichtlich mehr am Herzen als der von Ungeborenen mit
Down Syndrom!“ So kritisiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für
das Leben (CDL), Mechthild Löhr, dass die von der rot-grünen Landesregierung
ernannte Freiburger Regierungspräsidentin gestern den neuen Selektionstest
zum Down Syndrom (PraenaTest)
bundesweit zugelassen habe.
Wie die „Welt“ berichtet, sieht sich das Regierungspräsidium hingegen nicht
als zulassende Stelle. "Der TÜV Rheinland hat das Verfahren begleitet und
das Medizinprodukt zertifiziert. Es liegt nun an dem Unternehmen selbst, den
Test herauszubringen", sagte der Sprecher. "Wir nehmen nur die Anzeige
entgegen und prüfen, ob alle Erklärungen vorliegen", sagte der Sprecher
weiter. Dies sei der Fall gewesen. Die Herstellerfirma Lifecodexx war
rechtlich verpflichtet gewesen, den "Praena-Test" im Bezirk Freiburg
anzumelden.
Die Aussendung der CDL lautet: „Trotz deutlicher Proteste erteilte gestern
die grüne Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer der Konstanzer Firma
LifeCodex AG bundesweit die Genehmigung für die Zulassung des neuartigen
PraenaTests. Dieser nun frei am Markt verfügbare Test basiert auf einer
einfachen Blutentnahme bei der Schwangeren, möglich ab der 10 Woche.
Skandalös ist, dass dieser Test einzig und allein auf die sichere
Identifikation Ungeborener mit Down-Syndrom (Trisomie 21) gerichtet ist.
Dies macht ihn zu einem hoch gefährlichen Selektionsinstrument, denn mit ihm
kann zukünftig jede Schwangere bundesweit unkompliziert und für sie völlig
risikofrei feststellen lassen, ob ihr Kind das Down-Syndrom trägt.
Obwohl bundesweit seit Jahrzehnten viele Kinder und Erwachsene mit
Down-Syndrom als glückliche und integrierte Menschen in unserer Gesellschaft
leben, mitwirken und teilweise sogar berufstätig sind, bleiben
offensichtlich die Ängste junger Familien gerade auch vor dieser Behinderung
so hoch, dass inzwischen die Entdeckung von Trisomie 21 bei uns und in
anderen Ländern schon als nahezu sicheres Todesurteil gelten kann.
Doch wehren sich inzwischen nicht nur Lebensschützer vehement gegen den
Test, sondern auch Familien und ihre Kinder, die von Trisomie 21 bereits
betroffen sind, wie die „Lebenshilfe“, der Bundes-Behindertenbeauftragte
Hubert Hüppe und andere Behindertenorganisationen.
Wir protestieren mit Nachdruck gegen diese neue, gefährliche Form von
radikaler Selektion und Diskriminierung, da sie auf die Vermeidung der
Geburt ganz bestimmter Menschen mit Behinderung zielt. Damit wird zusätzlich
ganz massiv die Integration und Inklusionen von Behinderten gefährdet.
Dieser Test will kein besseres Therapieangebot ermöglichen, sondern nur
möglichst frühzeitig die Menschen identifizieren, die davon betroffen sind.
Hier geht es um eine neue, jetzt individualisierte Form der Eugenik von
unten. Er zeigt gerade mit seiner nahezu hundertprozentigen
Identifikationssicherheit, dass heute kein so behindertes Kind mehr geboren
werden muss. Er ermittelt behinderten Menschen und ihren Familien die
drastische Erkenntnis, eigentlich unerwünscht zu sein.
Dabei beweisen viele Beispiele, wie die Aktion „Tim-lebt“, dass auch für
Kinder mit Trisomie 21, von deren Erziehung die Eltern sich im Einzelfall
überfordert fühlen, erfreulicherweise bundesweit genügend Adoptiv – und
Pflegefamilien zur Verfügung stehen. Jedes Kind mit Behinderung muss in
unserer Gesellschaft offen angenommen werden. Sonst wird der Art. 3 des
Grundgesetzes zur bloßen Floskel.
Die Firma LifeCodexx AG behauptet, mit diesem Früh-Test erspare sie den
Frauen die gefährliche Fruchtwasseruntersuchung. Umso sicherer ist
allerdings nach einer „erfolgreichen“ Diagnose, dass die Frau ganz massiv
unter Druck gesetzt wird. Außerdem muss sie sehr wohl noch zusätzlich die
Fruchtwasseruntersuchung riskieren, denn bis zu einer Fallzahl von immerhin
50.000 „erfolgreichen“ Tests muss zur Sicherheit weiterhin die Amniozentese
durchgeführt werden.
Zudem verschweigt die Argumentation der Firma, dass im Unterschied zum
PraenaTest die Fruchtwasseruntersuchung nicht nur der Identifikation der
Trisomie 21 gilt, sondern bei tatsächlichen Risikoschwangerschaften auch
andere für die Gesundheit von Mutter und Kind hilfreiche Indikationen
ermitteln kann. Und wegen des Risikos einer Fehlgeburt, die durch eine
Fruchtwasseruntersuchung in seltenen Fällen ausgelöst werden kann,
entscheiden sich bisher auch nur Paare mit tatsächlichen Belastungsfaktoren
dafür.
Dies ist beim PraenaTest völlig anders. Denn hier kann jede Schwangere, die
bereit und in der Lage ist, 1000 bis 1200 Euro privat zu bezahlen, ohne
jedwede Indikation und völlig ohne eigenes Risiko einen umfassenden Gentest
machen lassen. Die durch den Test erhobenen Daten müssen laut
Gendiagnostikgesetz sogar zehn Jahre aufbewahrt werden, sodass das komplette
Genom eines Menschen gespeichert bei der Firma LiveCodexx vorliegt und für
spätere Analysen sogar verfügbar wäre, was mögliche Diskriminierungs- und
Informationsgefährdungen enthält.
Auch auf der Basis des kritischen und ablehnenden Rechtsgutachtens, das
Behindertenbeauftragter Professor Gärditz kürzlich veröffentlicht hat,
fordert die CDL deshalb energische juristische und politische Schritte,
diesen so harmlos als „Medizinprodukt“ eingeführten genetischen Test, der
ausschließlich auf die Selektion von Menschen mit Behinderung zielt, in
unserem Land umgehend zu untersagen. Das Gendiagnostikgesetz wird damit ad
absurdum geführt. Nicht alles was technisch möglich ist, darf im Interesse
einer humanen Gesellschaft auch umgesetzt werden!
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative
in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-,
Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.
Quelle: kath.net, 1.8.2012
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