Wenn wir uns an die Verbrechen der Nazis erinnern,
fällt uns sofort auch die T4-Aktion ein.
Einige Hunderttausend behinderte Menschen wurden ermordet.
Es wurde ihnen das Lebensrecht abgesprochen, weil sie
eine Behinderung hatten, weil sie anders waren
und nicht der "vorgegebenen Norm"
entsprachen.
Auch heute wird wieder über das
Lebensrecht behinderter Menschen diskutiert
und in Frage
gestellt.
Wenn ein Mensch während der Geburt oder später durch
einen Unglücksfall eine Behinderung erleidet, spricht man ihm
nicht direkt (ins Gesicht) das Lebensrecht ab,
aber indirekt
schon, denn ...
die Möglichkeit einer vorgeburtlichen Untersuchung, ob der
heranwachsende Mensch im Bauch seiner Mutter die festgelegten
oder auch gewünschten Kriterien erfüllt,
ob er gesund, krank
oder behindert ist,
sind in neun von zehn Fällen das
sichere Todesurteil.
Heute, "dank" des medizin-wissenschaftlichen Fortschritts,
muß man für die Liquidierung behinderter Menschen
nicht bis nach der Geburt warten,
nein, ein "kleiner" Bluttest, ein "kleiner" Eingriff,
und schon ist das "Problem Behinderung" gelöst.
DAS TÖTEN BEHINDERTER, DAMALS nach der Geburt,
NENNT MAN HEUTE NOCH EIN VERBRECHEN.
Das TÖTEN BEHINDERTER, HEUTE vor der Geburt,
IST HEUTE EIN NOTWENDIGER EINGRIFF,
der vom Großteil der Bevölkerung akzeptiert wird.
Die NAZIS hatten damals nicht die heutigen med. Möglichkeiten,
deshalb die T4-Aktion.
Die sog. DEMOKRATEN haben heute neue med. Möglichkeiten.
deshalb
Dieses Beispiel zeigt:
Wenn es ums Geld geht,
verschwinden alle noch so guten Vorsätze
Nun prüft der Gemeinsame Bundesausschuß von Ärzten,
Kliniken und Krankenkassen, ob das "Nicht-invasives
Testverfahren" in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen übernommen werden soll.
Das bedeutet, daß bei jeder Schwangerschaft die Mütter
automatisch diesen Test durchführen lassen werden ... natürlich
als Kassenleistung.
Dem nicht perfekten Menschen "geht es dann an den Kragen", er
wird aussortiert und vorzeitig getötet ... dann auch die Tötung
als Kassenleistung.
Pervertierung der Werte, 74 Jahre nach
Auschwitz und Mauthausen
Unterstsützen Sie bitte PatriotPetition mit der Forderung:
Bluttest auf Trisomie 21 darf keine Kassenleistung werden
In dem Beitrag der
"Hamburger Morgenpost" vom 21.3.2019 heißt es:
"Ein Bluttest berechnet die
Wahrscheinlichkeit für Trisomie 21"
" Bei unklaren Befunden nach Bluttests oder
Erst-Trimester-Screenings empfehlen die Ärzte diesen Test zur
Absicherung weiterhin. Auch ein Trisomie-Befund nach den
nichtinvasiven Verfahren müsse durch eine
Fruchtwasseruntersuchung bestätigt werden, erläutert der
Berliner Pränataldiagnostiker Holger Janke."
LifeCodexx auf ihrer
Homepage:
"Es ist wichtig für Sie zu wissen, das
eine Genauigkeit von 100% bei der Anwendung von nicht invasiven
pränatalen Test nicht erwartet werden darf."
Frage:
9 von 10 Kindern werden nach einem
"invasiven pränatalen Test" (Bluttest) alleine
wegen einer berechneten Wahrscheinlichkeit
einer Behinderung durch Abtreibung
getötet.
Zur Abklärung der "Wahrscheinlichkeitsberechnung" wird dennoch
eine Fruchtwasseruntersuchung notwendig.
Warum soll man diesen
"Bluttest auf Behinderung" überhaupt durchführen lassen und
somit den Anbietern zu einen immensen Gewinn verhelfen, wenn
anschließend doch noch zusätzlich "die alte Methode"
durchführen lassen muß?
Warum blicken wir heute auf
das
Verbrechen der "T4-Aktion" der
NAZIS,
die Menschen mit Behinderung nach der
Geburt
auszumerzen versuchten und brüllen: Nie Wieder!,
wobei wir heute
bei Politikern, Juristen, Ärzten,
Kirchenvertretern
und vielen Teilen der Bevölkerung eine
Zustimmung der Ausmerzung
Menschen mit Behinderung vor der Geburt
erkennen können und diesem
demokratischen, menschenverachtenden Verbrechen
kaum Widerstand leisten?
Haben wir Deutsche, hat die Weltgemeinschaft
immer noch nicht gelernt,
daß wir niemals über "Leben"
verfügen dürfen,
um es nach unserem Belieben und Vorstellungen
zu ermorden?
„Wir ernten, was wir gesät haben.“
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