"Pille danach": erlaubt oder verboten?
(eine kurze Analyse)
Glauben unsere Bischöfe an Gott und
der Abtreiber-Lobby?
Nach Abschluß der Frühjahrs-Vollversammlung der
deutschen Bischöfe vom 18.2. - 21.2.2013 in Trier wurde
nachfolgende Erklärung bezüglich der "Pille danach" veröffentlicht:
8.
Moraltheologische Fragen im Zusammenhang
von Vergewaltigung („Pille danach“)
kpl.
Abfassung als pdf-datei
Die Vollversammlung hat sich aus aktuellem Anlass mit den
moraltheologischen Aspekten der Verabreichung der so genannten
„Pille danach“ für Frauen, die einer Vergewaltigung zum Opfer
gefallen sind, befasst.
Kardinal Karl Lehmann (Mainz) als Vorsitzender der
Glaubens-kommission der Deutschen Bischofskonferenz hat auf
der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Verfügbarkeit
neuer Präparate mit geänderter Wirkweise die moraltheologische
Bewertung der Verwendung einer so genannten „Pille danach“
dargestellt.
Kardinal Joachim Meisner (Köln) erläuterte die Hintergründe
seiner im Anschluss an den aktuellen Fall der Abweisung eines
Vergewaltigungsopfers durch zwei Kölner Krankenhäuser in
Ordensträgerschaft ergangenen Erklärung vom 31. Januar 2013, die er
im Benehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der
Päpstlichen Akademie für das Leben abgab.
Die Vollversammlung hat bekräftigt, dass in katholischen
Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind,
selbstverständlich menschliche, medizinische,
psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten.
Dazu kann die
Verabreichung einer „Pille danach“ gehören,
insofern sie eine verhütende und
nicht eine abortive Wirkung hat.
Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die
den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet
werden.
Die deutschen
Bischöfe vertrauen darauf, dass in
Einrichtungen in katholischer Trägerschaft
die praktische Behandlungsentscheidung
auf der Grundlage dieser
moraltheologischen Vorgaben erfolgt.
Auf jeden Fall ist die
Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren.
Die Vollversammlung anerkennt
die Notwendigkeit, neben ersten Stellungnahmen zur „Pille danach“
die weiteren Zusammenhänge der Fragestellung – auch im Kontakt mit
den in Rom Zuständigen – vertieft zu ergründen und notwendige
Differenzierungen vorzunehmen.
Die Bischöfe werden entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen
der katholischen Krankenhäuser, mit katholischen Frauenärztinnen und
-ärzten sowie mit Beraterinnen und Beratern führen. |
Eine "Pille danach" kann im Falle einer Vergewaltigung in katholischen
Krankenhäusern als medizinische Hilfe abgegeben werden.
Fazit:
Die Bischöfe müssen davon ausgehen, daß bei den derzeit in Deutschland
angebotenen "Pillen danach" (PiDaNa und EllaOne),
nach den derzeitigen, neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, eine
nidationshemmende und somit frühstabtreibende Wirkung nicht ausgeschlossen
werden kann.
Somit entfällt derzeit die Debatte, welche
"Pille danach" in kath. Krankenhäusern abgegeben werden darf. Es gibt noch
keine!
Die Bischöfe vertrauen darauf, daß die Ärzte bei
ihrer Behandlungs-entscheidung die kath. Richtlinien beachten.
Fazit:
Da den Ärzten in kath. Krankenhäusern die wissenschaftlichen
Studien und Stellungsnahmen von Ärztevereinigungen zur Wirkungsweise der
"Pille danach" vorliegen, können diese z.Zt. noch keine "Pille danach"
abgeben.
Sollten in den
nächsten Wochen und Monaten seriöse Studien veröffentlicht werden, die
glaubhaft nachweisen, daß der "Pille danach" zweifelsfrei eine
abortive Wirkung abgesprochen werden kann, kann der Arzt entscheiden,
diese "Pille" als sogenannte Notfallindikation zu verabreichen.
Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen
Frau zu respektieren.
Fazit: Dies ist keine
Zusage der Bischöfe, daß einer vergewaltigten
Frau in katholischen Krankenhäusern doch eine "Pille danach" abgegeben
werden darf, egal, ob abtreibende oder nicht abtreibende Wirkung.
Die kath. Kirche kann "ein
kleineres Übel" nicht respektieren.
Sie respektiert die Frau, aber nicht ihre falsche Entscheidung. Diese kann
sie zur Kenntnis nehmen und allenfalls tolerieren.
tolerieren - akzeptieren - respektieren
Katholischerseits kann man eine falsche Entscheidung
- noch dazu eine solche “mit Todesfolge”! -
allenfalls “tolerieren”,
aber keineswegs akzeptieren,
geschweige “respektieren”.
(Felicitas Küble)
Somit ist
weiterhin die Einnahme der
"Pille danach" nicht erlaubt!
Die Bischöfe täten aber gut daran, ihre Stellungnahme
bezüglich der
sich derzeit auf dem deutschen Markt befindlichen
"Pillen danach" genauer abzufassen,
damit nicht die Öffentlichkeit
auf Falschmeldungen der Presse
und
Fehlspekulationen der Kirchengegner
hereinfällt!!
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Aussagen der Deutschen Bischöfe
zur 'Pille danach' fehlerhaft?
Die Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur 'Pille danach'
sei irreführend, kritisiert ein Mitglied der Paepstlichen Akademie
fuer das Leben. Man müsse davon ausgehen, dass alle Präparate auch
abtreibend wirken.
Rom 01.03.2013 (kath.net/CNA/jg)
Er werde der Deutschen Bischofskonferenz einen langen Brief schreiben,
sagte Dr. Justo Aznar am Rande der Konferenz der Päpstlichen Akadamie
für das Leben. Darin wolle er die Deutschen Bischöfe auf Fehler
aufmerksam machen, die ihnen im Zusammenhang mit der 'Pille danach'
unterlaufen seien.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte am 21. Februar eine Stellungnahme
veröffentlicht. Darin wurde die Abgabe der 'Pille danach' in
katholischen Krankenhäusern an Vergewaltigungsopfer erlaubt, 'insofern
sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat'. Kath.net hat
berichtet.
Die 'Pille danach' könnte verwendet werden, wenn sie ausschließlich
verhütend wirke, sagte Aznar, der Mitglied der Päpstlichen Akademie
für das Leben ist. 'Im Fall einer Vergewaltigung wäre das eine
positive Sache', fuhr er wörtlich fort. Allerdings müsse man
berücksichtigen, dass die 'Pille danach' auch abtreibend wirke, weil
sie die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter verhindere.
'Deshalb würde ich sagen, dass eine
Pille, die das Leben vieler Menschen beenden kann, niemals nach einer
Vergewaltigung verabreicht werden darf', sagte Dr. Aznar.
Die Wirkungsweise der Pille müsse eingehend untersucht werden und die
Deutsche Bischofskonferenz m?sse eine Begründung liefern, warum sie
der Ansicht sei, dass die Pille verabreicht werden könne, ergänzte er.
Die Weise, wie es entstanden sei, liege nicht in der Verantwortung des
Kindes. 'Ein Kind, das während einer
Vergewaltigung gezeugt wurde, verdient genau so viel Respekt wie ein
Kind, das einer intensiven Liebesbeziehung entstammt',
sagte der Arzt.
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