Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

• Newsletter / monatlicher Rundbrief • Wichtige Termine •

 

2013 ] 2012 ] 2011 ] 2010 ] 2009 ] 2008 ] 2007 ] 2006 ] 2005 ]

2013

 

"Pille danach": erlaubt oder verboten?
(eine kurze Analyse)

Glauben unsere Bischöfe an Gott und
der Abtreiber-Lobby?

Nach Abschluß der Frühjahrs-Vollversammlung der
deutschen Bischöfe vom 18.2. - 21.2.2013 in Trier wurde
nachfolgende Erklärung bezüglich der "Pille danach" veröffentlicht:

8. Moraltheologische Fragen im Zusammenhang von Vergewaltigung („Pille danach“)        

                                                              kpl. Abfassung als pdf-datei         

Die Vollversammlung hat sich aus aktuellem Anlass mit den moraltheologischen Aspekten der Verabreichung der so genannten „Pille danach“ für Frauen, die einer Vergewaltigung zum Opfer gefallen sind, befasst.

Kardinal Karl Lehmann (Mainz) als Vorsitzender der Glaubens-kommission der Deutschen Bischofskonferenz hat  auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Verfügbarkeit neuer Präparate mit geänderter Wirkweise die moraltheologische Bewertung der Verwendung einer so genannten „Pille danach“ dargestellt.
Kardinal Joachim Meisner (Köln) erläuterte die Hintergründe seiner im Anschluss an den aktuellen Fall der Abweisung eines Vergewaltigungsopfers durch zwei Kölner Krankenhäuser in Ordensträgerschaft ergangenen Erklärung vom 31. Januar 2013, die er im Benehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Akademie für das Leben abgab.

Die Vollversammlung hat bekräftigt, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, selbstverständlich menschliche, medizinische,
psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten.
Dazu kann die Verabreichung einer „Pille danach“ gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat.
Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden. 

Die deutschen Bischöfe vertrauen darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt.

Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren.

Die Vollversammlung anerkennt die Notwendigkeit, neben ersten Stellungnahmen zur „Pille danach“ die weiteren Zusammenhänge der Fragestellung – auch im Kontakt mit den in Rom Zuständigen – vertieft zu ergründen und notwendige Differenzierungen vorzunehmen.
Die Bischöfe werden entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen der katholischen Krankenhäuser, mit katholischen Frauenärztinnen und -ärzten sowie mit Beraterinnen und Beratern führen.

Eine "Pille danach" kann im Falle einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern als medizinische Hilfe abgegeben werden.

Fazit:  Die Bischöfe müssen davon ausgehen, daß bei den derzeit in Deutschland angebotenen "Pillen danach" (PiDaNa und EllaOne),
nach den derzeitigen, neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, eine nidationshemmende und somit frühstabtreibende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann.
Somit entfällt derzeit die Debatte, welche "Pille danach" in kath. Krankenhäusern abgegeben werden darf. Es gibt noch keine!


Die Bischöfe vertrauen darauf, daß die Ärzte bei ihrer Behandlungs-entscheidung  die kath. Richtlinien beachten.

Fazit:  Da den Ärzten in kath. Krankenhäusern die wissenschaftlichen
Studien und Stellungsnahmen von Ärztevereinigungen zur Wirkungsweise der "Pille danach" vorliegen, können diese z.Zt. noch keine "Pille danach" abgeben.

Sollten in den nächsten Wochen und Monaten seriöse Studien veröffentlicht werden, die glaubhaft nachweisen, daß der "Pille danach" zweifelsfrei eine
abortive Wirkung abgesprochen werden kann, kann der Arzt entscheiden,
diese "Pille" als sogenannte Notfallindikation zu verabreichen.

Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren.

Fazit: Dies ist keine Zusage der Bischöfe, daß einer vergewaltigten
Frau in katholischen Krankenhäusern doch eine "Pille danach" abgegeben werden darf, egal, ob abtreibende oder nicht abtreibende Wirkung.

Die kath. Kirche kann "ein kleineres Übel" nicht respektieren.
Sie respektiert die Frau, aber nicht ihre falsche Entscheidung. Diese kann
sie zur Kenntnis nehmen und allenfalls tolerieren.
 

tolerieren - akzeptieren - respektieren

Katholischerseits kann man eine falsche  Entscheidung
 -  noch dazu eine solche “mit Todesfolge”!  -  
allenfalls “tolerieren”,
aber keineswegs akzeptieren,
geschweige “respektieren”.

                                                                          (Felicitas Küble)

Somit ist weiterhin die Einnahme der
"Pille danach" nicht erlaubt!


Die Bischöfe täten aber gut daran, ihre Stellungnahme bezüglich der sich derzeit auf dem deutschen Markt befindlichen
"Pillen danach" genauer abzufassen,

damit nicht die Öffentlichkeit

auf Falschmeldungen der Presse
und
Fehlspekulationen der Kirchengegner
hereinfällt!!

 

 

 

Aussagen der Deutschen Bischöfe
zur 'Pille danach' fehlerhaft?

 

Die Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur 'Pille danach' sei irreführend, kritisiert ein Mitglied der Paepstlichen Akademie fuer das Leben. Man müsse davon ausgehen, dass alle Präparate auch abtreibend wirken.
 

Rom 01.03.2013 (kath.net/CNA/jg)
Er werde der Deutschen Bischofskonferenz einen langen Brief schreiben, sagte Dr. Justo Aznar am Rande der Konferenz der Päpstlichen Akadamie für das Leben. Darin wolle er die Deutschen Bischöfe auf Fehler aufmerksam machen, die ihnen im Zusammenhang mit der 'Pille danach' unterlaufen seien.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte am 21. Februar eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wurde die Abgabe der 'Pille danach' in katholischen Krankenhäusern an Vergewaltigungsopfer erlaubt, 'insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat'. Kath.net hat
berichtet.

Die 'Pille danach' könnte verwendet werden, wenn sie ausschließlich verhütend wirke, sagte Aznar, der Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben ist. 'Im Fall einer Vergewaltigung wäre das eine positive Sache', fuhr er wörtlich fort. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass die 'Pille danach' auch abtreibend wirke, weil sie die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter verhindere.

'Deshalb würde ich sagen, dass eine Pille, die das Leben vieler Menschen beenden kann, niemals nach einer Vergewaltigung verabreicht werden darf', sagte Dr. Aznar. Die Wirkungsweise der Pille müsse eingehend untersucht werden und die Deutsche Bischofskonferenz m?sse eine Begründung liefern, warum sie der Ansicht sei, dass die Pille verabreicht werden könne, ergänzte er.

Die Weise, wie es entstanden sei, liege nicht in der Verantwortung des Kindes. 'Ein Kind, das während einer Vergewaltigung gezeugt wurde, verdient genau so viel Respekt wie ein Kind, das einer intensiven Liebesbeziehung entstammt', sagte der Arzt.

 

 

Verschiedene Studien und
Erklärungen zur "Pille danach"

(
als pdf-Dok.)

Wissenschaftliche Ausarbeitung von
Dr.phil.nat. Andreas  L.G. Reimann,MBA
(Vorlage bei der Entscheidungsfindung in der Diözese Köln)

IMABE-Institut Wien bestätigt frühstabtreibende Wirkung

Papst Benedikt XVI. hat die 'Pille danach' nicht gebilligt

Erklärung IMABE-Institut Wien

Erklärung der "Ärzte für das Leben"

Erklärung der "Vereinigung katholischer Ärzte in der Schweiz"

Erklärung der "Europäischen Ärzteaktion"

Weltverbandes Katholischer Ärztevereinigungen

Stellungnahme von Prof. Manfred Spieker

Studie von Rafael T. Mikolajczyk, M.D.,a and
 Joseph B. Stanford, M.D., M.S.P.H.

Studie der Präsidentin
der weltweit arbeitenden Abtreiber Organisation FIAPAC
Frau Prof. K.Gemzell-Danielsson

 
zurück
Impressum   E-Mail Copyright © 2010 Babycaust.de  /  Aktualisiert: 04.03.2013