Sie stimmte für ein Gesetz,
welches
die Tötung ungeborener Kinder straffrei beläßt!
Sie setzt sich ein für die
Gleichstellung homosexueller
Paare
und hilft mit bei der Zerstörung
traditionellen Familie!
Sie legte einen
Gesetzesvorschlag vor,
welcher letztendlich
die Einführung der Euthanasie bedeutet
Brauchen wir
noch eine solche Politikerin?
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Deutschland: Breite Front
gegen geplante Euthanasieregelung
Vor Ausweitung der Straffreiheit warnen die Deutsche
Bischofskonferenz: 'Normalisierung der Suizidhilfe' -
CDU-Politiker: 'Öffnet Missbrauch Tür und Tor' -
Ärztekammerpräsident: 'Stück aus dem Tollhaus'
Berlin (kath.net/KAP/PM) Eine vom deutschen Justizministerium
geplante Ausweitung der Straffreiheit bei der aktiven Sterbehilfe
stößt auf breite Kritik. CDU-Politiker, Ärzte, Hospizverbände und
Kirchenvertreter haben die Pläne mit Nachdruck zurückgewiesen.
Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp,
warnte davor, dass die Regelungen zu einer "Normalisierung der
Suizidhilfe" führen könnten.
Der Entwurf der FDP-Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu
drei Jahren für die die "gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung"
vor. Straffrei bleiben soll allerdings die nicht-gewerbliche
Teilnahme an der Euthanasie durch Angehörige und Freunde, auch
wenn sie den Arzt- oder Pflegeberuf ausüben.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsparteien, Jens Spahn,
kritisierte den Entwurf in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"
am Mittwoch als "inakzeptabel", da er "dem Missbrauch Tür und Tor"
öffne. Menschen, die berufsbedingt in einer engen Beziehung zum
Patienten stünden, sollten nicht Sterbehilfe leisten dürfen, so
Spahn mit Blick auf Ärzte und Pfleger.
Auch der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in
Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, warnte davor, das Verbot der
Sterbehilfe aufzuweichen. "Es muss klar sein, dass Ärzte und
Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen. Hier dürfen
keine Hintertüren geöffnet werden, schon gar nicht mit so vagen
Begriffen wie 'nahestehend'", meinte Huber gegenüber der "Bild"-Zeitung.
Als "gewerbsmäßig" wird laut vorab bekannt gewordenen Teilen des
Entwurfs ein Handeln in der Absicht definiert, "sich durch
wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von
einiger Dauer und einigem Umgang zu verschaffen". Unter das Verbot
würden damit Organisationen fallen, die auf eine Förderung der
Sterbehilfe zielen und für deren Gewährung Geld nehmen.
Ausdrücklich vom strafrechtlichen Verbot ausgenommen werden in dem
Entwurf hingegen jene Formen der Suizid-Beihilfe, bei denen es
nicht um Gewinnerzielung geht. Straffrei sollen nicht nur
Lebensgefährten oder nahe Freunde bleiben, sondern "auch Ärzte
oder Pflegekräfte, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis
hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden
ist". Zu diesen Nahestehenden können auch Ärzte und Pflegekräfte
zählen.
Dieser Passus stieß bereits bei Ärztevertretern und
Patientenschützern auf scharfe Kritik. Ärztekammerpräsident Frank
Ulrich Montgomery sprach von einem "Stück aus dem Tollhaus".
Der Ärztevertreter weiter: "Erst soll die gewerbsmäßige
Sterbehilfe verboten werden und dann will das Justizministerium
die gesetzlichen Grundlagen für Ärzte als Sterbehelfer schaffen."
Es sei Medizinern "verboten, Patienten auf deren Verlangen zu
töten und sie dürfen auch keine Hilfe zur Selbsttötung leisten".
Der Vorsitzende der Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sieht in dem
Entwurf den Versuch, assistierten Suizid in Deutschland
"salonfähig" zu machen.
Auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) lehnt solche
Regelungen zur Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid in einer
Aussendung entschieden ab. Eine entsprechende Regelung würde
Maßnahmen zur Sterbehilfe Tür und Tor öffnen“, so Dr. Birgit
Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und
PalliativVerbands.
Der DHPV fordert nicht nur ein Verbot der gewerbsmäßigen Förderung
der Selbsttötung, sondern auch ein Verbot jeder Form der
organisierten Beihilfe zur Selbsttötung sowie ein Verbot der
Werbung für eine solche organisierte oder gewerbsmäßige Beihilfe
zur Selbsttötung durch Organisationen oder Personen, die eine
solche vermitteln.
Die Erfahrungen der Hospiz- und Palliativarbeit zeigten, so der
Verband, dass Menschen, die eine fürsorgliche Begleitung und die
Linderung von Schmerzen und anderen schweren Symptomen erfahren,
ihren Wunsch nach vorzeitiger Lebensbeendigung in aller Regel
aufgeben.
Notwendig sei stattdessen der weitere Ausbau der Hospiz- und
Palliativversorgung, zu dem alle Betroffenen Zugang haben müssen.
“Die Antwort kann nicht das Angebot zur Hilfe bei der Selbsttötung
sein, sondern eine Veränderung und Verbesserung der Umstände und
der persönlichen Situation, in der sich der Betroffene befindet“,
so Weihrauch weiter.
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband, Dachverband von über
1.000 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen mit inzwischen
rund 80.000 Ehrenamtlichen und zahlreichen hauptamtlich
Engagierten, wurde im Jahre 1992 gegründet. Er vertritt deren
Interessen und die Belange der schwerstkranken und sterbenden
Menschen gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Zahlreiche
Organisationen und Persönlichkeiten der Hospizbewegung und
Palliativmedizin sind darüber hinaus Mitglied im DHPV.
Quelle: kath.net. 2.8.2012
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