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2011 ] [ 2012 ]

 

 

In Holland hat man aus der deutschen Vergangenheit "gelernt"

und setzt dieses in die heutige, moderne Zeit um!

 

Vorsicht!

Der holländische Tötungs-Mob ist unterwegs

 

Es ist Fakt:

Verbrechen wiederholen sich in der Geschichte.

Vielen wollen es nur nicht wahr haben!!

 

 

Töten auf Rädern


Neue holländische „Errungenschaft“: Ab März gibt es ambulante „Sterbehilfe“teams in den Niederlanden. "Spezialisten" helfen bei der Selbsttötung im eigenen Haus


Amsterdam (kath.net/KNA) Sechs ambulante „Spezialistenteams“ sollen in den Niederlanden vom 1. März an „Sterbehilfe“ leisten. Wie die «Niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende» (NVVE) am Montag in Amsterdam mitteilte, sollen die jeweils aus einem Arzt und einem Krankenpfleger bestehenden Teams Betroffene zu Hause aufsuchen und dort die Tötung durchführen. Grund für die Einführung der ambulanten Teams sei, dass immer wieder Menschen, die (angeblich) „Sterbehilfe“ wünschten, Schwierigkeiten hätten, einen dazu bereiten Arzt zu finden.

„Sterbehilfe“ ist in den Niederlanden seit April 2002 dann erlaubt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss einen Kollegen zu Rate ziehen. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstoßen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahren Haft.

Quelle. KATH.net 20120206


 

 

Niederlande

Ab März ambulante Sterbehilfeteams

 

Amsterdam (RPO). Sechs ambulante Spezialistenteams sollen in den Niederlanden vom 1. März an Sterbehilfe leisten. Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit zehn Jahren unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Wie die "Niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende" (NVVE) am Montag in Amsterdam mitteilte, sollen die jeweils aus einem Arzt und einem Krankenpfleger bestehenden Teams Betroffene zu Hause aufsuchen und dort die lebensbeendenden Maßnahmen durchführen. Grund für die Einführung der ambulanten Teams sei, dass immer wieder Menschen, die Sterbehilfe wünschten, Schwierigkeiten hätten, einen dazu bereiten Arzt zu finden.

Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit April 2002 dann erlaubt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss einen Kollegen zu Rate ziehen. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstoßen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahren Haft.

Quelle:www.rp-online.de/20120206

 

 
 
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