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Niederlande:

Sterbehilfe an schwer demenzkranker Frau gebilligt

 

Den Haag, 9.11.11 (Kipa) In den Niederlanden ist nach Medienberichten angeblich erstmals eine schwer demenzkranke Frau nach aktiver Sterbehilfe ums Leben kommen. Die 64-Jährige habe zwar früh schriftlich angegeben, aktive Sterbehilfe einer Unterbringung in einem Pflegeheim vorzuziehen, berichtet die Zeitung "Volkskrant" am Mittwoch. Allerdings habe sie vor ihrem Tod ihren Wunsch nicht mehr zum Ausdruck bringen können. Aufsichtskommissionen billigten die aktive Sterbehilfe.

Die Zeitung schreibt, bislang seien in den Niederlanden Fälle von aktiver Sterbehilfe bei Demenz nur in der Anfangsphase der Krankheit gebilligt worden, wenn die Betroffenen ihren Willen noch klar hätten vermitteln können. Im Fall der 64-Jährigen seien die Ärzte aber zum Ergebnis gekommen, dass die Frau schwer leide und ihr Todeswunsch fortbestehe. Der Fall sei allen fünf regionalen Aufsichtskommissionen zur Prüfung vorgelegt worden; sie hätten das Vorgehen des Arztes übereinstimmend gebilligt.

 

Aktive Sterbehilfe seit 2002 erlaubt

Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit April 2002 dann erlaubt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss einen Kollegen um Mitentscheidung bitten. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstossen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahren Haft.

 

 

 

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