Niederlande:
Sterbehilfe an schwer
demenzkranker Frau gebilligt
Den Haag, 9.11.11
(Kipa) In den Niederlanden ist nach Medienberichten
angeblich erstmals eine schwer demenzkranke Frau nach
aktiver Sterbehilfe ums Leben kommen.
Die 64-Jährige habe zwar früh schriftlich angegeben,
aktive Sterbehilfe einer Unterbringung in einem Pflegeheim
vorzuziehen, berichtet die Zeitung "Volkskrant" am
Mittwoch. Allerdings habe sie vor ihrem Tod ihren Wunsch
nicht mehr zum Ausdruck bringen können.
Aufsichtskommissionen billigten die aktive Sterbehilfe.
Die Zeitung schreibt, bislang
seien in den Niederlanden Fälle von aktiver Sterbehilfe
bei Demenz nur in der Anfangsphase der Krankheit gebilligt
worden, wenn die Betroffenen ihren Willen noch klar hätten
vermitteln können. Im Fall der 64-Jährigen seien die Ärzte
aber zum Ergebnis gekommen, dass die Frau schwer leide und
ihr Todeswunsch fortbestehe. Der Fall sei allen fünf
regionalen Aufsichtskommissionen zur Prüfung vorgelegt
worden; sie hätten das Vorgehen des Arztes übereinstimmend
gebilligt.
Aktive Sterbehilfe
seit 2002 erlaubt
Sterbehilfe ist in den
Niederlanden seit April 2002 dann erlaubt, wenn ein
Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und
mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss
einen Kollegen um Mitentscheidung bitten. Die
Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen
Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen,
dass der Arzt gegen die Regeln verstossen hat, drohen ihm
bis zu zwölf Jahren Haft.
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