Beihilfe zum Suizid
Herr
Prof. Dr. Axel Bauer,
Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik in
der Medizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der
Universität Heidelberg, Mitglied der Akademie für Ethik in
der Medizin und Mitglied des Deutschen Ethikrates, stellte
dar, dass in den letzten Jahren das Recht auf
Selbstbestimmung sehr in den Mittelpunkt medizin-ethischer
Debatten gerückt ist. Dies zeigt sich merkwürdigerweise
vor allem am Beispiel der Sterbehilfe. Der Bevölkerung
wird eingeredet, unbegrenzte Freiheit beim Sterben haben
zu müssen. Noch hat der Deutsche Bundestag über das Gesetz
zur Patientenverfügung nicht entschieden, da kommt das
Thema "Beihilfe zum Suizid" und die Forderung des ärztlich
assistierten Suizids in die Medien. Paradoxerweise wird
die Beihilfe zum Suizid, die Roger Kusch geleistet hat, in
denselben Medien als Kommerzialisierung heftig kritisiert.
Daraufhin stellte Roger Kusch diese von ihm angebotene
Sterbehilfe ein. Das Hamburger Verwaltungsgericht stellte
zwar Straffreiheit für ihn fest, bestätigte aber das
behördliche Verbot der Beihilfe zum Suizid gegen
Bezahlung. Die nächste Stufe der Eskalation war das
Spiegel-Interview mit Prof. Dr. Taupitz,
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches,
Europäisches und Internationales Medizinrecht,
Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg
und Mannheim, der die ärztliche Unterstützung zum Suizid
positiv sieht. Das ärztliche Berufsethos bezieht sich auf
das Leben. Aber daran scheint sich nicht jeder Arzt halten
zu wollen. Nach einer Umfrage würden 35 Prozent der Ärzte
eine Hilfe zum Suizid unterstützen, 17 Prozent befürworten
die Straffreiheit bei Tötung auf Verlangen. Lt. Professor
Taupitz könnte der ärztlich assistierte Suizid auch eine
Kassenleistung sein, da es besser sei, selbstbestimmt zu
sterben als ewig zu leben. Diese Auffassung ist
abzulehnen. In Betracht kommt eine gesetzliche Regelung,
durch die Ärzte ein Privileg zur Sterbehilfe bekämen.
Professor Bauer stellt insoweit die Frage, ob in einer
solchen Situation eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe
noch fragwürdig ist, wenn Suizidassistenz als
Kassenleistung diskutiert wird. Nach Professor Bauer muss
die Suizidassistenz ethisch generell abgelehnt werden.
In Österreich gibt
es daher keine Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid.
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