Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

Infos zur Euthanasie/Sterbehilfe • Anzeigen • Euthanasie-Anwalt Wolfgang Putz • Euthanasie-Anwalt Roger Kusch • Euthanasie-Lobbyisten • Organspende

 

 

 

 

Beihilfe zum Suizid

 

Herr Prof. Dr. Axel Bauer, Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik in der Medizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin und Mitglied des Deutschen Ethikrates, stellte dar, dass in den letzten Jahren das Recht auf Selbstbestimmung sehr in den Mittelpunkt medizin-ethischer Debatten gerückt ist. Dies zeigt sich merkwürdigerweise vor allem am Beispiel der Sterbehilfe. Der Bevölkerung wird eingeredet, unbegrenzte Freiheit beim Sterben haben zu müssen. Noch hat der Deutsche Bundestag über das Gesetz zur Patientenverfügung nicht entschieden, da kommt das Thema "Beihilfe zum Suizid" und die Forderung des ärztlich assistierten Suizids in die Medien. Paradoxerweise wird die Beihilfe zum Suizid, die Roger Kusch geleistet hat, in denselben Medien als Kommerzialisierung heftig kritisiert. Daraufhin stellte Roger Kusch diese von ihm angebotene Sterbehilfe ein. Das Hamburger Verwaltungsgericht stellte zwar Straffreiheit für ihn fest, bestätigte aber das behördliche Verbot der Beihilfe zum Suizid gegen Bezahlung. Die nächste Stufe der Eskalation war das Spiegel-Interview mit Prof. Dr. Taupitz, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, der die ärztliche Unterstützung zum Suizid positiv sieht. Das ärztliche Berufsethos bezieht sich auf das Leben. Aber daran scheint sich nicht jeder Arzt halten zu wollen. Nach einer Umfrage würden 35 Prozent der Ärzte eine Hilfe zum Suizid unterstützen, 17 Prozent befürworten die Straffreiheit bei Tötung auf Verlangen. Lt. Professor Taupitz könnte der ärztlich assistierte Suizid auch eine Kassenleistung sein, da es besser sei, selbstbestimmt zu sterben als ewig zu leben. Diese Auffassung ist abzulehnen. In Betracht kommt eine gesetzliche Regelung, durch die Ärzte ein Privileg zur Sterbehilfe bekämen. Professor Bauer stellt insoweit die Frage, ob in einer solchen Situation eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe noch fragwürdig ist, wenn Suizidassistenz als Kassenleistung diskutiert wird. Nach Professor Bauer muss die Suizidassistenz ethisch generell abgelehnt werden.

In Österreich gibt es daher keine Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid.

 

 

 

Impressum   E-Mail  Copyright © 2010 Babycaust.de  /  Aktualisiert: 26.02.2012