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Nachrichten

EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN

zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde

                       

 

Pressemeldung

 

Damals war es Unrecht, behinderte Menschen zu ermorden!

Der BGH findet es heute rechtmäßig, Behinderte zu selektieren!

 

(Weinheim, 07.07.2010) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bringt mit seiner gestrigen Entscheidung die deutsche Rechtsordnung ins Wanken und stellt sich gegen das Embryonen-Schutzgesetz.

 

Zum Sachverhalt: Der Frauenarzt Matthias Bloechle betreibt ein „Kinderwunsch-Zentrum“ in Berlin. Dort hatte er gegen geltendes deutsches Recht (Embryonenschutzgesetz) verstoßen, indem er nach einer Befruchtung außerhalb des Mutterleibs (PID) die Embryonen untersuchte und Embryonen mit Behinderung tötete.

Dr. Bloechle zeigte sich selbst an, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen.

 

Der BGH veröffentlichte ausgerechnet am 13. Geburtstag von Tim, dem sogenannten „Oldenburger Baby“, seine Entscheidung. Der Junge Tim sollte vor 13 Jahren wegen seiner Behinderung abgetrieben werden. Tim hat aber seine Abtreibung überlebt.

 

Entgegen dem Embryonenschutzgesetz dürfen nun nach der Entscheidung des BGHs  Gen-Teste an Embryonen durchgeführt und diese sogar selektiert werden.

Diese Entscheidung ist eine ethische Katastrophe!

Es ist eine Entscheidung gegen das Leben und gegen die Würde des Menschen!

 

Die Fortpflanzungsmedizin wird für Ärzte immer mehr zu einer wichtigen Einnahmequelle, denn viele Paare sind unfruchtbar geworden. Dieser lukrative Wirtschaftszweig ist stark im Wachstum begriffen. Krankenkassen zahlen nur zwei bis dreimal die teuren Behandlungen.

Diese Behandlungskosten überschreiten oft einen fünfstelligen Bereich. Für ein gesundes Wunschkind wird heute schon viel Geld ausgegeben.

 

Die Entscheidung der Richter in Leipzig ist aus mehreren Gründen fragwürdig.

 

Bemerkenswert ist die unterschiedliche Auslegung der Richter zum Leben.

Erwähnenswert ist der Fall des Rechtsanwalts Wolfgang Putz und die Entscheidung des BGH in Karlsruhe vom 25.6.2010.

Putz riet seiner Mandantin, sie solle ihrer kranken Mutter den Versorgungsschlauch durchschneiden, um sie so von ihrem Leiden zu „erlösen“. Der Bundesgerichtshof sprach Rechtsanwalt Putz frei. Somit dürfte die Euthanasie ihren Weg wieder nach Deutschland zurückgefunden gefunden haben.

 

Die Aussonderung von befruchteten Eizellen (Menschen in ihrer ersten Erscheinungsform), von denen man annimmt, daß sie „minderwertig“ seien, erinnert mich an die Aussonderung, an die Selektierung von Menschen in den KZ`s.

 

Es muß heute dringend wieder gefordert werden:

Das Leben des Menschen darf nie wieder verfügbar gemacht werden!

 

Initiative Nie Wieder! e.V.

  - Klaus Günter Annen -

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