Pressemeldung
Damals war es Unrecht, behinderte Menschen zu
ermorden!
Der BGH findet es heute rechtmäßig, Behinderte zu
selektieren!
(Weinheim, 07.07.2010) Der 5. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bringt mit seiner
gestrigen Entscheidung die deutsche Rechtsordnung ins
Wanken und stellt sich gegen das
Embryonen-Schutzgesetz.
Zum Sachverhalt:
Der Frauenarzt Matthias Bloechle betreibt ein
„Kinderwunsch-Zentrum“ in Berlin. Dort hatte er gegen
geltendes deutsches Recht (Embryonenschutzgesetz)
verstoßen, indem er nach einer Befruchtung außerhalb
des Mutterleibs (PID) die Embryonen untersuchte und
Embryonen mit Behinderung tötete.
Dr. Bloechle zeigte sich selbst an, um eine
höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen.
Der BGH veröffentlichte ausgerechnet am 13. Geburtstag
von Tim, dem sogenannten „Oldenburger Baby“, seine
Entscheidung. Der Junge Tim sollte vor 13 Jahren wegen
seiner Behinderung abgetrieben werden. Tim hat aber
seine Abtreibung überlebt.
Entgegen dem Embryonenschutzgesetz dürfen nun nach der
Entscheidung des BGHs Gen-Teste an Embryonen
durchgeführt und diese sogar selektiert werden.
Diese Entscheidung ist eine ethische Katastrophe!
Es ist eine Entscheidung gegen das Leben und gegen die
Würde des Menschen!
Die Fortpflanzungsmedizin wird für Ärzte immer mehr zu
einer wichtigen Einnahmequelle, denn viele Paare sind
unfruchtbar geworden. Dieser lukrative
Wirtschaftszweig ist stark im Wachstum begriffen.
Krankenkassen zahlen nur zwei bis dreimal die teuren
Behandlungen.
Diese Behandlungskosten überschreiten oft einen
fünfstelligen Bereich. Für ein gesundes Wunschkind
wird heute schon viel Geld ausgegeben.
Die Entscheidung der Richter in Leipzig ist aus
mehreren Gründen fragwürdig.
Bemerkenswert ist die unterschiedliche Auslegung der
Richter zum Leben.
Erwähnenswert ist der Fall des Rechtsanwalts Wolfgang
Putz und die Entscheidung des BGH in Karlsruhe vom
25.6.2010.
Putz riet seiner Mandantin, sie solle ihrer kranken
Mutter den Versorgungsschlauch durchschneiden, um sie
so von ihrem Leiden zu „erlösen“. Der
Bundesgerichtshof sprach Rechtsanwalt Putz frei. Somit
dürfte die Euthanasie ihren Weg wieder nach
Deutschland zurückgefunden gefunden haben.
Die Aussonderung von befruchteten Eizellen (Menschen
in ihrer ersten Erscheinungsform), von denen man
annimmt, daß sie „minderwertig“ seien, erinnert mich
an die Aussonderung, an die Selektierung von Menschen
in den KZ`s.
Es muß heute dringend wieder gefordert werden:
Das Leben des Menschen darf nie wieder verfügbar
gemacht werden!
Initiative Nie Wieder! e.V.
- Klaus Günter Annen -
V.i.S.d.P.:
Initiative Nie Wieder! e.V. Cestarostraße 2,
D-69469 Weinheim
|
|