Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD
WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht
und Menschenwürde |
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Nach dem historischen
Tag, 25. Juni 2010,
dem Spruch der Richter
des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe,
hat die Euthanasie in
Deutschland wieder Einzug gehalten!
Warum schon wieder?
Was
wird nun alles möglich sein? |
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Die tragenden Sätze der
BGH-Entscheidung
(lt. der veröffentlichen Pressemeldung
des BGH)
"...rechtfertige nicht nur den
Behandlungsabbruch, sondern auch ein aktives Tun,
oder Unterlassen..." |
Ob nun die Luftzufuhr eingestellt oder die
Magensonde durchschnitten wird, ist egal. |
"Rechtfertigung des Behandlungsabbruchs ...unabhängig
von Art und Stadium der Erkrankung" |
Zu jedem Zeitpunkt Ihres Lebens
können Sie nun, gestützt auf die
BGH-Entscheidung" von Ärzten ermordet werden. |
"Die im September 2002 geäußerte Einwilligung der
Patientin, ..., entfaltete bindende Wirkung" |
Vorsicht mit Ihren Äußerungen,
egal ob mündlich oder schriftlich |
In Deutschland
wird es gefährlich,
wenn Sie nicht mehr selbst
entscheiden können.
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Bedenken Sie: |
- Sie haben
Vermögen, ein Sparbuch, ein Haus oder Wertpapiere?
- Wie ist
das Verhältnis zu Ihren Kindern?
- Haben
Sie ehrliche Freunde, denen Sie vertrauen können?
- Fallen
Sie Jemanden zur Last?
- Sind
Sie ein Pflegefall geworden?
- Sind
Sie schon längere Zeit behindert?
- Liegen
Sie im Koma?
- Sind
Sie für die Krankenkasse kostenintensiv geworden?
-
Beziehen Sie eine beachtliche Pension vom Staate?
Alle diese Fragen könnten wichtig werden, wenn
Sie als kranker Mensch abhängig geworden sind und
über sich selbst nicht mehr
entscheiden können.
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Haben Sie
noch brauchbare Organe, die man
anderen Menschen übertragen könnte?
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Das Zauberwort der deutschen Euthanasie
wird heißen:
"Der mutmaßliche Wille" |
Personen,
Institutionen und selbst der Staat
könnten an Ihrem Tode ein
dringendes Interesse haben.
Auch Ihre "Zustimmung" wird
sich ohne Bedenken
leicht konstruieren
lassen:
"Ihr mutmaßlicher
Wille!!"
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Die nachfolgenden
Fakten im Fall
"Erika
Küllmer-Elke Gloor-Rechtsanwalt Wolfgang Putz"
wurden aufgrund von Urteilen und
Pressemeldungen
zusammengetragen, damit der Überblick
einfacher wird
25. Jun i
2010 |
Entscheidung des BHH - sobald das Urteil vorliegt,
werden wir es veröffentlichen |
2.6.2010 |
Revisionsverhandlung vor dem 2. Senats des
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe |
30.04.2009 |
Landgericht
Fulda fällt Urteil:
Frau Elke
Gloor wird freigesprochen, das sie sich in einem
"unvermeidbaren Erlaubnisirrtum, befunden hätte und
ohne Schuld gehandelt habe
Rechtsanwalt Putz wird wegen versuchten
Totschlags zu einer 9 monatigen Freiheits-strafe auf
Bewährung und zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro
verurteilt. |
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Bruder von
Frau Gloor hat hat zwischenzeitlich Selbstmord
begangen. |
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RA Wolfgang
Putz sowie Elke Gloor werden wegen versuchter
vorsätzlicher Tötung angeklagt |
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Zwei Wochen
später stirbt Frau Küllmer eines natürlichen Todes
(Herzversagen) |
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Tat wird
entdeckt, Polizei eingeschaltet. Es kommt zur
Anzeige.
Staatsanwaltschaft ordnet neue Magensonde und
weitere künstl. Ernährung an
Frau Küllmer
kommt ins Krankenhaus, neue Magensonde wird gelegt |
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Frau Gloor
tut dies mit(?) und in Anwesenheit ihres Bruders. |
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Rechtsanwalt Wolfgang Putz
empfielt Frau Gloor, den Versorgungsschlauch der
Magensonde oberhalb der Bachdecke durchzuschneiden. |
21.12.2007 |
Pflegeheim revidiert die
Maßnahme und beginnt wieder mit der künstl.
Ernährung (PEG).
Rechtliche Konsequenzen
werden befürchtet.
Rechtsanwalt Wolfgang Putz
aus München wird eingeschaltet |
12/2007 |
Elke Gloor und ihr Bruder
entscheiden, das die Mutter "friedlich" sterben
sollen. Die künstliche Ernährung wird mit Absprache
des Pflegeheims abgestellt |
2007 |
Rechtsanwalt Putz
erreicht, das die Betreuerin des
Vormundschaftsgerichts entlassen wird und Frau Elke
Gloor und ihr Bruder eingesetzt werden. |
2006 |
Tochter Gloor will, das
ihre Mztter "!in Würde stirbt" |
2002 |
Frau Küllmer (71) bekomt
Hirnblutung und
fällt ist Koma |
9/2002 |
Lt. Aussage von Frau Elke
Gloor (55,Tochter),
hat es einige Zeit vor der
Erkrankung ein Gespräch mit ihrer Mutter gegeben die
sagte, sie wolle "keine Schläuche" |
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Wenn Töten
Helfen heißt
Das
BGH-Urteil zur Sterbehilfe rechtfertigt auch "aktives
Tun", um den Willen des Patienten durchzusetzen. Damit
wird eine Grenze überschritten.
Ist das das Land, in dem wir
leben wollen? Die 18-jährige Janine hat
Liebeskummer. Ihr Freund, mit dem sie seit vier
Jahren zusammen war und den sie heiraten wollte, hat
sie verlassen. Janine leidet, weint, isst kaum noch
etwas. Dann beschließt sie, sich umzubringen. Mit
einer Rasierklinge schneidet sie sich die Pulsadern
auf. In letzter Minute wird sie von ihrer Mutter
gefunden. Doch Janine hat viel Blut verloren. Im
Krankenhaus wird sie sofort an einen Tropf
angeschlossen. Ihre beste Freundin aber schneidet in
einem unbewachten Moment den Versorgungsschlauch
durch. Janine stirbt.
Ihre Familie ist außer sich,
verklagt die Freundin. Nach einem wochenlangen
Prozess schließlich wird die Freundin
freigesprochen. Sie konnte durch ein Schreiben
Janines zweifelsfrei nachweisen, dass es deren Wille
gewesen sei, für den Fall, dass ihr Suizidversuch
schief geht, nicht lebensverlängernd behandelt zu
werden. Daraufhin lobte die Bundesjustizministerin
das Urteil, weil es dem „Selbstbestimmungsrecht des
Menschen einen besonders hohen Stellenwert“
eingeräumt habe. Der freiverantwortlich gefasste
Wille des Menschen müsse in allen Lebenslagen
beachtet werden. „Es gibt keine Zwangsbehandlung
gegen den Willen des Menschen. Niemand macht sich
strafbar, der dem explizit geäußerten oder dem klar
festgestellten mutmaßlichen Willen des Patienten,
auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten,
Beachtung schenkt.“
Patientenwille im
Zentrum der BGH-Entscheidung
Der Fall Janine ist
konstruiert, die Zitate der Bundesjustizministerin
sind dagegen echt. Durch sie hat Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihre Genugtuung
über das jüngste Sterbehilfe-Urteil des
Bundesgerichtshofs zum Ausdruck gebracht.
Interessant aber ist, dass der Fall Janine mit
diesem Urteil durchaus in Übereinstimmung zu bringen
ist.
Suizid ist in Deutschland
nicht strafbar, daher kann auch Beihilfe zum
Selbstmord nicht geahndet werden. Überdies
entschieden die Richter in Karlsruhe: Wenn ein
Patient in einer schriftlichen oder mündlichen
Verfügung eine lebensverlängernde Behandlung
ablehnt, dann muss die Behandlung eingestellt
werden. Egal ob bei dem Behandlungsabbruch etwas
aktiv geschieht oder unterlassen wird. Die Grenze
zur Tötung wird durch das Durchtrennen des
Versorgungsschlauches nicht überschritten.
Lebensverlängernde Maßnahmen dürfen auch dann
abgebrochen werden, wenn der Sterbevorgang noch
nicht begonnen hat.
Sind Selbstbestimmungsrecht
und Patientenwille die obersten Handlungsmaximen,
dann kann der Behandlungsabbruch auch
lebenserhaltende Maßnahmen betreffen, mit deren
Hilfe der Patient wieder gesund geworden wäre - wie
zum Beispiel Bluttransfusionen. Der Patient muss
also nicht irreversibel, sondern kann auch heilbar
erkrankt sein. Die Vorsitzende Richterin am BGH hat
den Patientenwillen ins Zentrum ihrer
Urteilsbegründung gestellt und nicht mehr nach der
konkreten Krankheitssituation unterschieden. Die
Willensentscheidung des Patienten hat unabhängig von
Art und Stadium der Erkrankung bindende Wirkung,
auch bei einer Krankheit, die nicht unaufhaltsam zum
Tode führt.
Dass Janine erst 18 war und
das Leben noch vor sich hatte, spielt juristisch
ebenfalls keine Rolle. Das Gesetz gilt für jeden
gleich, unabhängig von seinem Alter und der Größe
seines Leidens. Janine hatte einen klaren Willen und
das Selbstbestimmungsrecht. Warum meine ich dennoch,
dass ihre Freundin den Versorgungsschlauch nicht
hätte durchtrennen dürfen?
Quelle:
www.tagesspiegel.de, 28.6.2010
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Jeder
sechste Arzt für aktive Sterbehilfe
Laut einer Meinungsumfrage
befürworten erstaunlich viele Ärzte aktive Sterbehilfe.
Als Konsequenz setzt sich die Deutsche
Hospiz-Stiftung für bessere Weiterbildung der Mediziner
ein.
Viele deutsche Ärzte würden
todkranken Patienten einer Umfrage zufolge beim
Selbstmord helfen. Bei einer Befragung des
Meinungsforschungsinstitutes TNS Healthcare für den
„Spiegel“ befürworten 35 Prozent der betroffenen
Mediziner eine Regelung, mit der sie Patienten mit
fortgeschrittener, schwerer, unheilbarer Krankheit
beim Suizid helfen könnten.
Befragt wurden 483 Mediziner, die als Hausarzt oder
Internist, Onkologe, Anästhesist und
Palliativmediziner im Krankenhaus Schwerstkranke
behandeln. Die Deutsche Hospiz-Stiftung forderte als
Reaktion mehr Fortbildungen für Mediziner.
Für aktive Sterbehilfe ist laut der Umfrage jeder
sechste Mediziner (16,4 Prozent). Fast jeder
fünfte Arzt gab an, bereits ein- oder mehrmals in
seinem Umfeld von Suizid-Beihilfe-Fällen erfahren zu
haben. Fast 40 Prozent können sich vorstellen,
selbst Patienten beim Selbstmord zu helfen. Für
die aktive Sterbehilfe bejahten dies 16 Prozent.
Über 3,3 Prozent (Hausärzte:
4,4 Prozent) gaben an, bereits ein- oder mehrmals
einem Patienten beim Suizid geholfen zu haben.
Hochgerechnet wären das laut „Spiegel“ allein
unter den befragten Ärztegruppen etwa 3.000 Mediziner,
die ihrem Standesrecht zuwiderhandelten.
Nur wenige Patienten erhalten Sterbebegleitung
Die Deutsche Hospiz-Stiftung bemängelte Defizite bei
den Ärzten. Die Umfrage zeige, „wie wenig sattelfest
Ärzte sowohl in ethischen als auch medizinischen
Fragen sind“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der
AP.
In Deutschland erhielten nur vier Prozent der über
810.000 Sterbenden in den letzten zwölf Lebensmonaten
eine professionelle palliative Begleitung in Hospizen.
Deswegen sei es nicht verwunderlich, dass Ärzte dem
Leiden der Betroffenen hilflos gegenüberstünden, sagte
Brysch. Die Stiftung forderte ein verpflichtendes
ethisches Fortbildungsprogramm für ärztliche Berufe
und einen Ausbau der palliativen Versorgung.
Quelle: www.focus.de,
23.11.2008
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