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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD
WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht
und Menschenwürde |
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Interview:
Axel W. Bauer,
Professor für Medizinethik in Mannheim, über die Angst vor
dem
Sterben, Reanimation und den Sinn von
Patientenverfügungen
"Die Maßstäbe für ein würdiges Leben
verschieben sich"
Der Mannheimer Medizinethiker Axel W. Bauer hält die
Vorstellung von einem Älterwerden ohne Krankheit und Leid
für unrealistisch.
Ein alter Mensch im Koma, Schläuche, die ihn ernähren
und beatmen - können Sie verstehen, dass viele Menschen
sagen: Das will ich nicht, da bringe ich mich lieber
gleich um?
Axel W. Bauer: Die relative Anzahl derer, die
das sagen, nimmt mit zunehmendem Lebensalter deutlich ab.
Wenn man jung und gesund ist, redet es sich leicht vom
Freitod. Ein schwer Krebskranker sieht das womöglich
anders, die Maßstäbe für ein lebenswertes,
selbstbestimmtes, würdiges Leben verschieben sich
angesichts von Alter und Krankheit.
Aber haben die Menschen nicht weniger Angst vor
dem Sterben als vor einem unnötig langen Leiden?
Bauer: Wer weiß, dass er sowieso sterben muss,
möchte nicht auch noch lange
krank sein. Jung und fit, dann älter und fit und
schließlich tot - das ist eine schöne Vorstellung. Aber
sie ist unrealistisch.
Was ist realistisch?
Bauer: Fast alle wollen lange leben - aber
keiner will alt sein. Doch irgendwann mit 80, 85 oder 90
Jahren beginnt eine Phase, in der die Kräfte langsam
schwinden. Es gäbe aber nur eine Möglichkeit, um nicht alt
zu werden: jung zu sterben.
Aber ist es sinnvoll, noch 90-Jährige
wiederzubeleben?
Bauer: Das kommt darauf an, in welchem Zustand
sie sich befinden. Ob sie eine Chance haben, eine
Reanimation ohne große Schäden zu überstehen. Es wird
natürlich immer Grenzfälle geben, bei denen man hinterher
sagt: Hätten wir besser nicht reanimiert. Aber daraus
können wir nicht ableiten, dass wir grundsätzlich mehr
Sterbehilfe bräuchten.
Gegen den Willen eines Patienten darf ein Arzt
aber nichts tun, oder?
Bauer: Jeder Patient kann eine angebotene
Therapie ablehnen oder verlangen, dass die Behandlung,
auch wenn sie Erfolg hat, nicht fortgesetzt wird.
Und für den Fall, dass man sich nicht mehr selbst
äußern kann, verfasst man eine Patientenverfügung, in der
dann zum Beispiel steht, dass man nicht wiederbelebt
werden möchte.
Bauer: Das kann man tun. Man muss dabei aber
auch das Risiko bedenken, dass man sich damit alternative
Möglichkeiten verbaut. Nur weil
etliche Reanimationen nicht zu befriedigenden Ergebnissen
führen, bedeutet das nicht, dass das auch im eigenen
Fall so sein wird.
Was ist, wenn jemand keine Patientenverfügung
hat?
Bauer: Dann muss der mutmaßliche Wille ermittelt
werden. Anhaltspunkte dafür liefern mündliche Äußerungen
und schriftliche Niederlegungen sowie religiöse und
ethische Vorstellungen. Wie exakt
der mutmaßliche Wille dann aber vom Bevollmächtigten oder
vom gesetzlichen Betreuer tatsächlich ermittelt wird oder
werden kann, sei dahingestellt. sba
Quelle: Mannheimer Morgen,22.6.2010
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Bundesgerichtshof
entscheidet
Sterbehilfe bald
erlaubt?
Dürfen Menschen über Leben und Tod
von anderen entscheiden? Anwalt Wolfgang Putz hat es
getan. Er riet Elke G., den Schlauch der Magensonde
ihrer Mutter durchzuschneiden.
Die 76-Jährige lag seit Jahren im
Wachkoma. Putz wurde verurteilt. Jetzt berät der
Bundesgerichtshof über den Fall. Erlaubt Karlsruhe
jetzt die Sterbehilfe?
Im Oktober 2002 fiel Erika Küllmer
nach einem Hirnschlag ins Wachkoma. Monatelang
vegetierte sie in einem Pflegeheim in Bad Hersfeld vor
sich hin. Fortan kämpfte ihre Tochter Elke G. für das
Recht ihrer Mutter zu sterben. „Ich will nie künstlich
am Leben gehalten werden“, hatte Küllmer zu ihr
gesagt.(1)
Doch es gab keine
Patientenverfügung. Deshalb stimmte die Heimleitung
nicht zu. Elke G. wandte sich an ihren Rechtsanwalt
Wolfgang Putz. Er riet seiner Mandantin: „Schneiden
Sie den Schlauch durch.“ Gemeinsam mit ihrem Bruder
Peter tat sie es. Daraufhin wurde sie festgenommen,
ihr Bruder als Zeuge verhört.
Der Mutter wurde in einem
Krankenhaus ein neuer Schlauch gelegt. Trotzdem starb
Erika Küllmer am 5. Januar 2008.(2)
Laut Rechtsmedizin an Herzversagen.
Ihr Sohn Peter brachte sich wegen
Schuldgefühlen um. Seine
Schwester und der Anwalt kamen vor Gericht. In einer
ersten Verhandlung vorm Schwurgericht Fulda wurde Elke
G. freigesprochen und Putz zu neun Monaten wegen
versuchten Totschlags auf Bewährung verurteilt.
Vor dem BGH hat er dagegen nun
Revision eingelegt. Putz selbst ist optimistisch, dass
die Richter in Karlsruhe das Fuldaer Urteil revidieren
– und den Eingriff als Behandlungsabbruch werten.
Darin sieht er eine Chance für die Sterbehilfe in
Deutschland. „Dann wüssten Ärzte, dass das Abschalten
einer Maschine das Ende einer Therapie ist und keine
aktive Sterbehilfe“, sagt Putz.
(3) Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft
kündigte an, voraussichtlich auf Freispruch zu
plädieren. Die Entscheidung des Bundesgerichts fällt
am 25. Juni.
Unsere Anmerkungen zu diesem
Artikel, der in "www.express.de" am 2.6.2010 erschienen
ist:(1) Wer kann
beweisen, daß das stimmt. Die tote Mutter kann man nicht
mehr fragen.
Auch
könnte meine Einstellung zum Sterben, wenn ich kurz
davor stehe oder wenn
durch
gewissen Handlungen nachgeholfen werden soll, eine
andere sein als vor
vielen
Monaten oder Jahren.Wer bedenkt das?)
(2) Obwohl die Frau künstlich
durch die Magensonde (PEG) ernährt wurde, starb sie.
Auch
interessant, denn offensichtlich braucht am Endes eines
Lebens keine Helfer
mehr,
die einen Menschen "zuTode bringen"!. Gott alleine ist
der Herr über Leben
und
Tod, und nicht der Mensch! Unsere Zeit liegt in seinen
Händen, nicht in den
Händen
eines Menschen!!!)
(3) Hier spricht ein Wolf im
Schafpelz. Das Töten eines Menschen anders deklarieren,
und
schon ist die "Welt wieder in Ordnung" und man tötet
legitimiert vom Gesetz.
Die deutsche
Rechtsprechung war je und je verlogen:
Bei der
"Abtreibung", der Tötung eines ungeborenen
Menschen,heißt es :
Die Tat ist
rechtswidrig, aber straffrei, und von daher erlaubt.
Welche
Formulierung wird sich der Bundesgerichtshof einfallen
lassen,
wenn er
tatsächlich Euthanasie legitimieren will?
Oder hält der
Bundesgerichtshof Karlsruhe
dem Druck der
Euthanasie-Lobby stand?
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Walter Jens: Bitte nicht
totmachen
Ein Leben ohne
intellektuellen Austausch war für Walter Jens
unvorstellbar. Jetzt leidet der Vorkämpfer für die aktive
Sterbehilfe an schwerer Demenz - und hängt an seinem
Leben, wie seine Frau Inge Jens in einem Interview sagte.
"Sein Lebenswille
bezieht sich nicht mehr auf sein geistiges Wirken. Er hat
sich zu einem biologischen Leben in einem Maße verschoben,
wie ich es selbst nicht für möglich gehalten hätte", sagte
die 82-Jährige.
Ihr 86 Jahre alter
Mann kann durch die Krankheit nicht mehr lesen und kaum
noch reden. "Ich weiß genau, und es steht Wort für Wort in
unserer Patientenverfügung formuliert, dass mein Mann so,
wie er jetzt leben muss - unfähig zu schreiben, zu
sprechen, zu lesen, überhaupt noch zu verstehen - niemals
hat leben wollen. Sein Zustand ist schrecklicher als jede
Vorstellung, die er sich wahrscheinlich irgendwann einmal
ausgemalt hat", sagte sie. Trotzdem sei sie sicher, dass
er an seinem Leben hänge und nicht sterben wolle.
"Neulich hat er
gesagt: ,Nicht totmachen, bitte
nicht totmachen.' Ich bin mir nach vielen
qualvollen Überlegungen absolut sicher, dass mich mein
Mann jetzt nicht um Sterbenshilfe, sondern um Lebenshilfe
bittet", sagte sie. Es gebe Momente in seinem Leben, die
ihm Freude bereiteten. "Er isst mit allergrößtem
Vergnügen. Wenn wir hier bei Tisch sitzen, dann fängt er
oft schon an zu essen, wenn noch gar nichts auf seinem
Teller ist. Das zeigt, dass er das gern tut. Das ist doch
kein Todeswunsch, der sich da äußert."
Die Erfahrungen mit
ihrem Mann hätten sie durchaus ins Zweifeln über die
Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gebracht.
Trotzdem rate sie jedem, seinen Willen für eine solche
Situation aufzuschreiben, sagte die 82-Jährige, deren
Autobiografie "Unvollständige Erinnerungen" dieser Tag im
Rowohlt Verlag erschienen ist.
Sie wisse inzwischen
zwar, dass sich dieser Wille - wie bei ihrem Mann -
komplett umkehren könne. Die Angehörigen, die über den
Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen zu entscheiden
hätten, könnten sich an der Patientenverfügung zumindest
ein klares Bild von den Wünschen des Kranken machen. Sie
selbst habe für sich zum Beispiel entscheiden, beim
nächsten Asthmaanfall ihres Mannes nur noch qualmindernde,
aber keine lebenserhaltenden Medikamente mehr zuzulassen.
"Ich glaube, er wäre mit mir der Meinung, dass sein Leben
insgesamt ein gnädiges, ein schönes, ein erfülltes und
auch ein freudiges gewesen ist", so Inge Jens: "Und ich
weiß, dass sein Tod für ihn eine Gnade sein wird."
Quelle: Berliner
Morgenpost, 20.7.2009 |
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26.02.2012 |
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