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Euthanasie - Sterbehilfe

Es wiederholt sich alles

Interview: Axel W. Bauer, Professor für Medizinethik in Mannheim, über die Angst vor dem

Sterben, Reanimation und den Sinn von Patientenverfügungen

"Die Maßstäbe für ein würdiges Leben

verschieben sich"

Der Mannheimer Medizinethiker Axel W. Bauer hält die Vorstellung von einem Älterwerden ohne Krankheit und Leid für unrealistisch.

 

Ein alter Mensch im Koma, Schläuche, die ihn ernähren und beatmen - können Sie verstehen, dass viele Menschen sagen: Das will ich nicht, da bringe ich mich lieber gleich um?

 

Axel W. Bauer: Die relative Anzahl derer, die das sagen, nimmt mit zunehmendem Lebensalter deutlich ab. Wenn man jung und gesund ist, redet es sich leicht vom Freitod. Ein schwer Krebskranker sieht das womöglich anders, die Maßstäbe für ein lebenswertes, selbstbestimmtes, würdiges Leben verschieben sich angesichts von Alter und Krankheit.

 

Aber haben die Menschen nicht weniger Angst vor dem Sterben als vor einem unnötig langen Leiden?

 

Bauer: Wer weiß, dass er sowieso sterben muss, möchte nicht auch noch lange

krank sein. Jung und fit, dann älter und fit und schließlich tot - das ist eine schöne Vorstellung. Aber sie ist unrealistisch.

 

Was ist realistisch?

 

Bauer: Fast alle wollen lange leben - aber keiner will alt sein. Doch irgendwann mit 80, 85 oder 90 Jahren beginnt eine Phase, in der die Kräfte langsam schwinden. Es gäbe aber nur eine Möglichkeit, um nicht alt zu werden: jung zu sterben.

 

Aber ist es sinnvoll, noch 90-Jährige wiederzubeleben?

 

Bauer: Das kommt darauf an, in welchem Zustand sie sich befinden. Ob sie eine Chance haben, eine Reanimation ohne große Schäden zu überstehen. Es wird natürlich immer Grenzfälle geben, bei denen man hinterher sagt: Hätten wir besser nicht reanimiert. Aber daraus können wir nicht ableiten, dass wir grundsätzlich mehr Sterbehilfe bräuchten.

 

Gegen den Willen eines Patienten darf ein Arzt aber nichts tun, oder?

 

Bauer: Jeder Patient kann eine angebotene Therapie ablehnen oder verlangen, dass die Behandlung, auch wenn sie Erfolg hat, nicht fortgesetzt wird.

 

Und für den Fall, dass man sich nicht mehr selbst äußern kann, verfasst man eine Patientenverfügung, in der dann zum Beispiel steht, dass man nicht wiederbelebt werden möchte.

 

Bauer: Das kann man tun. Man muss dabei aber auch das Risiko bedenken, dass man sich damit alternative Möglichkeiten verbaut. Nur weil etliche Reanimationen nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen, bedeutet das nicht, dass das auch im eigenen Fall so sein wird.

 

Was ist, wenn jemand keine Patientenverfügung hat?


Bauer: Dann muss der mutmaßliche Wille ermittelt werden. Anhaltspunkte dafür liefern mündliche Äußerungen und schriftliche Niederlegungen sowie religiöse und ethische Vorstellungen. Wie exakt der mutmaßliche Wille dann aber vom Bevollmächtigten oder vom gesetzlichen Betreuer tatsächlich ermittelt wird oder werden kann, sei dahingestellt. sba
 

 

Quelle: Mannheimer Morgen,22.6.2010

Bundesgerichtshof entscheidet

Sterbehilfe bald erlaubt?

 

Dürfen Menschen über Leben und Tod von anderen entscheiden? Anwalt Wolfgang Putz hat es getan. Er riet Elke G., den Schlauch der Magensonde ihrer Mutter durchzuschneiden.

Die 76-Jährige lag seit Jahren im Wachkoma. Putz wurde verurteilt. Jetzt berät der Bundesgerichtshof über den Fall. Erlaubt Karlsruhe jetzt die Sterbehilfe?

Im Oktober 2002 fiel Erika Küllmer nach einem Hirnschlag ins Wachkoma. Monatelang vegetierte sie in einem Pflegeheim in Bad Hersfeld vor sich hin. Fortan kämpfte ihre Tochter Elke G. für das Recht ihrer Mutter zu sterben. „Ich will nie künstlich am Leben gehalten werden“, hatte Küllmer zu ihr gesagt.(1)  Doch es gab keine Patientenverfügung. Deshalb stimmte die Heimleitung nicht zu. Elke G. wandte sich an ihren Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Er riet seiner Mandantin: „Schneiden Sie den Schlauch durch.“ Gemeinsam mit ihrem Bruder Peter tat sie es. Daraufhin wurde sie festgenommen, ihr Bruder als Zeuge verhört.

Der Mutter wurde in einem Krankenhaus ein neuer Schlauch gelegt. Trotzdem starb Erika Küllmer am 5. Januar 2008.(2) Laut Rechtsmedizin an Herzversagen.  Ihr Sohn Peter brachte sich wegen Schuldgefühlen um. Seine Schwester und der Anwalt kamen vor Gericht. In einer ersten Verhandlung vorm Schwurgericht Fulda wurde Elke G. freigesprochen und Putz zu neun Monaten wegen versuchten Totschlags auf Bewährung verurteilt.

Vor dem BGH hat er dagegen nun Revision eingelegt. Putz selbst ist optimistisch, dass die Richter in Karlsruhe das Fuldaer Urteil revidieren – und den Eingriff als Behandlungsabbruch werten. Darin sieht er eine Chance für die Sterbehilfe in Deutschland. „Dann wüssten Ärzte, dass das Abschalten einer Maschine das Ende einer Therapie ist und keine aktive Sterbehilfe“, sagt Putz. (3) Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft kündigte an, voraussichtlich auf Freispruch zu plädieren. Die Entscheidung des Bundesgerichts fällt am 25. Juni.

 

Unsere Anmerkungen zu diesem Artikel, der in "www.express.de" am 2.6.2010 erschienen ist:

(1) Wer kann beweisen, daß das stimmt. Die tote Mutter kann man nicht mehr fragen.

     Auch könnte meine Einstellung zum Sterben, wenn ich kurz davor stehe oder wenn

     durch gewissen Handlungen nachgeholfen werden soll, eine andere sein als vor

     vielen Monaten oder Jahren.Wer bedenkt das?)

    

(2) Obwohl die Frau künstlich durch die Magensonde (PEG) ernährt wurde, starb sie.

     Auch interessant, denn offensichtlich braucht am Endes eines Lebens keine Helfer

     mehr, die einen Menschen "zuTode bringen"!. Gott alleine ist der Herr über Leben

     und Tod, und nicht der Mensch! Unsere Zeit liegt in seinen Händen, nicht in den

     Händen eines Menschen!!!)

(3) Hier spricht ein Wolf im Schafpelz. Das Töten eines Menschen anders deklarieren,

     und schon ist die "Welt wieder in Ordnung" und man tötet legitimiert vom Gesetz.

 

Die deutsche Rechtsprechung war je und je verlogen:

Bei der "Abtreibung", der Tötung eines ungeborenen Menschen,heißt es :

Die Tat ist rechtswidrig, aber straffrei, und von daher erlaubt.

 

Welche Formulierung wird sich der Bundesgerichtshof einfallen lassen,

wenn er tatsächlich Euthanasie legitimieren will?

 

Oder hält der Bundesgerichtshof Karlsruhe

dem Druck der Euthanasie-Lobby stand?

 

Walter Jens: Bitte nicht totmachen

Ein Leben ohne intellektuellen Austausch war für Walter Jens unvorstellbar. Jetzt leidet der Vorkämpfer für die aktive Sterbehilfe an schwerer Demenz - und hängt an seinem Leben, wie seine Frau Inge Jens in einem Interview sagte.

"Sein Lebenswille bezieht sich nicht mehr auf sein geistiges Wirken. Er hat sich zu einem biologischen Leben in einem Maße verschoben, wie ich es selbst nicht für möglich gehalten hätte", sagte die 82-Jährige.

Ihr 86 Jahre alter Mann kann durch die Krankheit nicht mehr lesen und kaum noch reden. "Ich weiß genau, und es steht Wort für Wort in unserer Patientenverfügung formuliert, dass mein Mann so, wie er jetzt leben muss - unfähig zu schreiben, zu sprechen, zu lesen, überhaupt noch zu verstehen - niemals hat leben wollen. Sein Zustand ist schrecklicher als jede Vorstellung, die er sich wahrscheinlich irgendwann einmal ausgemalt hat", sagte sie. Trotzdem sei sie sicher, dass er an seinem Leben hänge und nicht sterben wolle.

"Neulich hat er gesagt: ,Nicht totmachen, bitte nicht totmachen.' Ich bin mir nach vielen qualvollen Überlegungen absolut sicher, dass mich mein Mann jetzt nicht um Sterbenshilfe, sondern um Lebenshilfe bittet", sagte sie. Es gebe Momente in seinem Leben, die ihm Freude bereiteten. "Er isst mit allergrößtem Vergnügen. Wenn wir hier bei Tisch sitzen, dann fängt er oft schon an zu essen, wenn noch gar nichts auf seinem Teller ist. Das zeigt, dass er das gern tut. Das ist doch kein Todeswunsch, der sich da äußert."

Die Erfahrungen mit ihrem Mann hätten sie durchaus ins Zweifeln über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gebracht. Trotzdem rate sie jedem, seinen Willen für eine solche Situation aufzuschreiben, sagte die 82-Jährige, deren Autobiografie "Unvollständige Erinnerungen" dieser Tag im Rowohlt Verlag erschienen ist.

Sie wisse inzwischen zwar, dass sich dieser Wille - wie bei ihrem Mann - komplett umkehren könne. Die Angehörigen, die über den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen zu entscheiden hätten, könnten sich an der Patientenverfügung zumindest ein klares Bild von den Wünschen des Kranken machen. Sie selbst habe für sich zum Beispiel entscheiden, beim nächsten Asthmaanfall ihres Mannes nur noch qualmindernde, aber keine lebenserhaltenden Medikamente mehr zuzulassen. "Ich glaube, er wäre mit mir der Meinung, dass sein Leben insgesamt ein gnädiges, ein schönes, ein erfülltes und auch ein freudiges gewesen ist", so Inge Jens: "Und ich weiß, dass sein Tod für ihn eine Gnade sein wird."

Quelle: Berliner Morgenpost, 20.7.2009

 

 

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