in Deutschland |
Initiative Nie
Wieder!
e.V.
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Weinheim
Telefon: 06201/2909929
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- Wer in der Demokratie
schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
An die
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
z.Hd. Herrn
Oberstaatsanwalt Spletzer
Turmstraße 91
10559 Berlin
übermittelt per
Fax: 030/ 90 15 – 27
27
1. März 2011
bitte angeben:
KZ:219/12627-z
- 66 Jahre nach
Auschwitz
Betreff:
AZ: 1 Zs 108/11
Hier: Ihr Schreiben vom 25.01.2011
Grüß Gott,
Herr Oberstaatsanwalt Spletzer!
Wir möchten
Ihnen mitteilen, daß wir auch Ihren Bescheid in unser Archiv
aufgenommen haben und der Öffentlichkeit zugänglich machen werden.
Sie als
Staatsanwalt kennen die Gesetze zum Schutze des Lebens und der
Menschenwürde und sind für deren Einhaltung verantwortlich.
Im
Geschichtsunterricht hatte ich in meiner Jugend einiges über die
Verbrechen im Dritten Reich erfahren können. Ich konnte damals nicht
verstehen, wie so etwas überhaupt möglich wurde. Der derzeitige Umgang
verschiedener Staatsanwaltschaften mit dem Thema Lebensrecht haben
auch mir einige fehlende Mosaikstücke für die
Vergangenheitsbewältigung unserer Geschichte gebracht.
Die
Entscheidungen der Gegenwart lassen Rückschlüsse auf die Vergangenheit
zu und geben Ahnungen für die Zukunft wieder!
Sie sehen
wahrscheinlich Ihre Entscheidung als absolut fehlerfrei und mit dem z.
Zt. geltendem Recht in Einklang. Entschuldigen Sie bitte, das meinten
damals viele Nazis auch!
Das
menschliche Leben ist das schutzwürdigste Rechtsgut auf Erden und
entzieht sich jeder Verfügungsgewalt durch Menschen.
Wurde das von
unserer Justiz, 66 Jahre nach Auschwitz, wieder vergessen?
Als Anlage
dieses Schreibens übersenden wir Ihnen einen Ausschnitt aus dem Urteil
des Frankfurter Oberlandesgerichtes vom 21.3.1947 und hoffen, daß
Ihnen diese Zeilen bei Ihren Entscheidungen immer in Erinnerung
bleiben.
Mit freundlichen
Grüßen
Initiative Nie Wieder!
e.V.
- Klaus
Günter Annen –
Ceterum censeo,
das deutsche „Recht" auf Abtreibung, § 218 StGB, Tötung
ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des
Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe
vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!
Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem
Rechtsstaat nicht angewendet
werden.
Günter
Annen
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Anlage:
"Hadamar-
Urteil"
des Frankfurter Oberlandesgerichtes
im Euthanasieprozeß vom 21.3.1947, AZ: 4 Kls
7 /47
"Es gibt ein
über den Gesetzen stehendes Recht,
das allen
formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß.
Es ist das
Naturrecht,
das der
menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.
Es gibt letzte
Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind,
daß sich alles,
was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll,
im letzten nach
diesem Naturrecht,
diesem über den
Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat...
Verstößt ein
Gesetz hiergegen und
verletzt es die
ewigen Normen des Naturrechts,
so ist dieses
Gesetz seines Inhalts wegen
nicht mehr
mit dem Recht gleichzusetzen.
Es entbehrt
nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger,
sondern es ist
rechtsungültig und
darf von ihm
nicht befolgt werden.
Sein
Unrechtsgehalt ist dann so erheblich,
daß es niemals
zur Würde des Rechts gelangen kann,
obwohl der
Gesetzgeber diesen Inhalt in die
äußerlich
gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.
Einer dieser in
der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist
der Satz von der
Heiligkeit des
menschlichen Lebens
und dem
Recht des
Menschen auf dieses Leben ..."
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