Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Dokumente, Urteile, Verfassungsbeschwerden

So sieht Meinungsfreiheit in Deutschland aus!

- hier am Beispiel Landgericht Mannheim -

 

 

 

Bei der Veröffentlichung der nicht geschwärzten, nachfolgenden Dokumente

(Schwärzung erfolgte am 30.12.2011 10.30),

war unser Anliegen, ein unserer Meinung nach nicht korrektes Verhalten

der beteiligter Staatsanwaltschaften aufzuzeigen.

Das wir damit möglicherweise gegen den Beschluß des LG Mannheim

verstoßen würden, war uns weder bekannt noch bewußt.

 

Unsere Strafanzeige vom 25.8.2010 wegen Verstoß gegen § 219 StGB

 wurde nicht nur von der StA eingestellt, sondern

der inkriminierte Inhalt verblieb mindestens bis zum 3 Oktober 2011 im Internet.

(Mit Wissen und Billigung der beteiligten Staatsanwaltschaften)

 

Nachdem uns heute ein Bestrafungsantrag wegen angeblichen Verstoß gegen

Beschluß des Landgerichts Mannheim vom 26.7.2011 zugestellt wurde,

haben wir die im Internet veröffentlichten Beweise teilweise geschwärzt.

 

Wir müssen nun die Entscheidung des Gerichts abwarten.

 

 Unser Einsatz gilt dem Schutz des ungeborenen Lebens!!

 

Wir scheuen uns aber nicht, Zusammenhänge aufzuzeigen, die diese Bestrebungen sabotieren bzw. auch "bekämpfen" und somit gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Wenn es nicht mehr möglich sein sollte, gesellschaftliche Fehlentwicklungen aufzuzeigen,

im Internet mit den dazu notwendigen Beweise zu veröffentlichen,

fragen wir uns:

Ist Deutschland noch ein demokratische Rechtsstaat

oder

sind wir schon in einer "demokratischen" DIKTATUR angekommen?

 

 

 
LG-MA
 
Die Werbung für die Tötung ungeborener Kinder

in der sogenannten "Praxis für Kinderwunschtherapie"

ist immer noch Online.

Einige Berliner Staatsanwälte kennen scheinbar das Gesetz nicht mehr, oder doch?

Das ist Amtsmißbrauch !

- siehe als Beweis die Screenshot vom 3. Oktober 2011-

 
26.7.2011
 
13.7.2011
 
 
Nachfolgend unterlagen von der

Strafanzeige wegen Verstoß gegen 219a StGB

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

z.Hd. Herrn Oberstaatsanwalt Spletzer

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

übermittelt per Fax:                030/ 90 15 – 27 27                                          

                                                                                                                     1. März 2011

            bitte angeben: KZ:219/12627-z

-  66 Jahre nach Auschwitz

Betreff:           AZ: 1 Zs 108/11

                        Hier:  Ihr Schreiben vom 25.01.2011

 

Grüß Gott, Herr Oberstaatsanwalt Spletzer!

 

Wir möchten Ihnen mitteilen, daß wir auch Ihren Bescheid in unser Archiv aufgenommen haben und der Öffentlichkeit zugänglich machen werden.

 

Sie als Staatsanwalt kennen die Gesetze zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde  und sind für deren Einhaltung verantwortlich.

 

Im Geschichtsunterricht hatte ich in meiner Jugend einiges über die Verbrechen im  Dritten Reich erfahren können. Ich konnte damals nicht verstehen, wie so etwas überhaupt möglich wurde. Der derzeitige Umgang verschiedener Staatsanwaltschaften mit dem Thema Lebensrecht haben auch mir einige fehlende Mosaikstücke für die Vergangenheitsbewältigung unserer Geschichte  gebracht.

Die Entscheidungen der Gegenwart lassen Rückschlüsse auf die Vergangenheit zu und geben Ahnungen für die Zukunft wieder!

 

Sie sehen wahrscheinlich Ihre Entscheidung als absolut fehlerfrei und mit dem z. Zt. geltendem Recht in Einklang. Entschuldigen Sie bitte, das meinten damals viele Nazis auch!

 

Das menschliche Leben ist das schutzwürdigste Rechtsgut auf Erden und entzieht sich jeder Verfügungsgewalt durch Menschen.

Wurde das von unserer Justiz, 66 Jahre nach Auschwitz, wieder vergessen?

 

Als Anlage dieses Schreibens übersenden wir Ihnen einen Ausschnitt aus dem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes vom 21.3.1947 und hoffen, daß Ihnen diese Zeilen bei Ihren Entscheidungen immer in Erinnerung bleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 

    - Klaus Günter Annen –


                 Ceterum censeo,

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts ( BVerfG ) in Karlsruhe

vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!

Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.                                                                        Günter Annen                                                                                                                                    

 

 Anlage:

 

"Hadamar- Urteil"

des Frankfurter Oberlandesgerichtes

im Euthanasieprozeß vom 21.3.1947, AZ: 4 Kls 7 /47

 

"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht,

das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß.

Es ist das Naturrecht,

das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.

 

Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind,

daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll,

im letzten nach diesem Naturrecht,

diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat...

 

Verstößt ein Gesetz hiergegen und

verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts,

so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen

nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen.

 

Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger,

sondern es ist rechtsungültig und

darf von ihm nicht befolgt werden.

 

Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich,

daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann,

obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die

äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

 

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist

der Satz von der

Heiligkeit des menschlichen Lebens

und dem

Recht des Menschen auf dieses Leben ..."

 

 

 

 

 

 

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

 

übermittelt per Fax:                030/9014-3310                                                 

                                                                                                                                                   04. Januar 2011

            bitte angeben: KZ:219/12627-z

-  66 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           AZ: 51 Js 4082/10   Ihr Schreiben vom 5.10.2010

                        Hier:  Beschwerde

 

Grüß Gott!

 

Hiermit legen wir gegen Ihre o.g. Entscheidung das Rechtsmittel der

 

                                                            BESCHWERDE

ein und begründen dies wie folgt:

 

Das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) betraf einen anderen Sachverhalt.

Das BVerfG hat bislang noch nicht darüber entschieden, ob ein Arzt für die Tötung von ungeborenen Menschen werben darf und ob dies im Einklang mit dem § 219 StGB steht.

 

Es wäre sicher interessant, das BVerfG einen solchen Fall entscheiden zu lassen.

Gerade deshalb, weil bereits mehrfach vom BVerfG die Rechtswidrigkeit des § 218 StGB bestätigt wurde und der § 218 StGB ff. exekutiert wird, obwohl er rechtswidrig ist und gegen unser Grundgesetz verstößt.

Wie würden die Verfassungsrichter ggf. Ihre Auffassung wohl begründen?

 

Natürlich kann ein Arzt über seine angebotenen Dienstleistungen (hier im speziellen den Schwangerschaftsabbruch) informieren. Die Ausnahmen sind im § 219a (2) + (3) geregelt.

Dies trifft für den vorliegenden Fall aber nicht zu.

 

Staatsanwaltschaften treiben auch bei weniger schwerwiegenden Straftatbeständen die Einleitung einen gerichtlichen Verfahrens voran und es wäre nur logisch, im vorliegenden Fall das Gleiche zu tun. Es geht hier um nichts Geringeres als um das höchste Rechtsgut eines jeden Menschen, um die Unantastbarkeit seiner Würde, um die Unantastbarkeit seines Lebens.

 

Wir erwarten eine Wiederaufnahme dieses Verfahrens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

 

    - Klaus Günter Annen –

 

in Deutschland

Initiative Nie Wieder! e.V.

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

 

übermittelt per Fax:     030/9014-3310

                                     25. August 2010

bitte angeben: KZ 219/61348-g

- 65 Jahre nach Auschwitz

 

Betreff:           Strafanzeige wegen Verstoß gegen  § 219a StGB

                       

Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen:

                                     1. Dr. med .........................

                                     2. .....................................

                                          Praxisanschrift: ............................................

                                     3. Die Verantwortlichen der Domäne                                                                www.......................................de

 

wegen Verstoß gegen den § 219a StGB - Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

 

Unter der Internetauftritt:

                www....................................................................php

wird öffentlich im Internet unter "ambulantes Operieren" , mit dem allgemein bekannten Fachbegriff "Interruption", für Schwangerschaftsabbrüche geworben.

Dies ist ein Verstoß gegen den § 219a StGB und wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, hier einzuschreiten.
 

Da es sich hier nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Werbung für die Tötung von ungeborenen Kindern handelt, erwarten wir von der Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung zu veranlassen.

Bitte geben Sie uns Nachricht über den Verlauf Ihrer Ermittlungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Nie Wieder! e.V.

     gez.  Klaus Günter Annen

 

 

www.Babycaust.de

Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt!

zurück

 

 

Impressum   E-Mail Copyright © 2010 Babycaust.de  /  Aktualisiert: 15.11.2017