Werbung für ein
MORDsgeschäft
- Kinderabtreibung
Niemand wird es leugnen können, daß die Tötung eines
Kinder im Mutterleib für den Abtreiber ein MORDSgeschäft darstellt.
Für eine "Kinderabtreibung" benötigt der Abtreiber etwa
8-12 Minuten und erhält dafür eine Gage von 400 - 800 Euro (nicht
selten auch darüber).
Wenn der Abtreiber, bei guter Organisation, 5 Kinderabtreibungen
in der Stunde durchführt, hat er einen Umsatz von
2.000-4.000 Euro
"erwirtschaftet (Blutgeld), ergäbe bei einem lockeren
5-Stunden-Tag etwa 10.000 - 20.000 Euro,
die Woche etwa 50.000 - 100.000 Euro
im Monat etwa 200.000 - 400.000 Euro
im Jahr etwa 2.000.000 - 4.000.000 Euro
(bei 2 Monate Urlaub)
Wenn nun die Kinderabtreibung immer mehr als "normal" angesehen und sozusagen
als eine tagesübliche Operation angesehen wird, nicht mehr als etwas
"Außergewöhnliches" oder "Verächtliches", dann werden sich gerade unter den
jüngeren Medizinern viele finden, die in dieses "Geschäft" einsteigen wollen.
Der Konkurenzkampf wird größer werden, will man sich als Mediziner vom
großen "Abtreibungskuchen" ein Stück abschneiden.
Bedeutet, daß in eine gute Werbung investiert werden muß, um sich am
Markt einen Namen zu machen und um sich durchsetzen zu können.
Bei diesem geringen Zeitaufwand und ordentlichen Einnahmen wird es schon ein
Gerangel auf dem "Tötungsmarkt" geben.
In Deutschland war bis 2019 die Werbung für das Töten von unschuldigen
und wehrlosen Kindern im Bauch ihrer Mütter verboten. Das Gesetz wurde auf Druck
der Feministen 2019 zunächst entschärft.
Gesundheitsminister Spahn (CDU) setzte - unklugerweise oder beabsichtigt
- einen Kompromiss durch.
Mit der Änderung des § 219a im Februar 2019 war es den Abtreibungsmedizinern
nicht mehr möglich, öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch im
allgemeinen zu informieren.
Daß dies eine weitere Diskussion auslösen würde, war vielleicht sogar
gewollt?
Die neue rot/grün/gelbe Regierung ging mit dem "katholischen"
Justizminister Marco Buschmann (FDP) flugs daran, die notwendigen Schritte zur
ersatzlosen Streichung des § 219a StGB einzuleiten.
Dank Spahn hatte Buschmann mit dem reformierten § 219 StGB ein "gutes und nicht
leugbares Argument":
Den Medizinern, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführten, war seit 21.Februar 2019 verboten, darüber öffentlich zu
informieren.
Und diesen "taktischen Zug von Gesundheitsminister Spahn", (so sieht es
die "Initiative Nie Wieder!") wird letztendlich die Streichung des § 219a
StGB auch gelingen,
denn ebenso viele christliche Politiker sehen im Informationsverbot der
Abtreibungsmediziner eine nicht hinnehmbare Einschränkung ihres Berufstandes.
Doch können wir heute schon die Frage stellen:
Wer von den Abtreibungsmedizinern wird einer
Mutter genau erklären, wie er ihr Kind zerstückelt, vergiftet, absaugt und mit
dem Müll entsorgt.
Von daher macht ein Informationsverbot von den Medizinern, die mit der Tötung
ungeborener Kinder Geld verdienen, schon Sinn.
Doch alles Schnee von gestern!
Am 13. Mai 2022 wird die erste Lesung im Bundestag stattfinden.
Am 18. Mai 2022 wird sich der Rechtsausschuss damit befassen.
Wir können leider davon ausgehen, daß die
Werbung für ein MORDSgeschäft - was die Tötung von unschuldigen und wehrlosen
Kindern in der Tat ist - spätestens im vierten Quartal 2022 Gesetz werden wird.
Wenn einmal durch einen kleinen Riss im Deich das
Wasser durchsickert, dann wird es nicht mehr lange dauern, bis der Deich
zusammenbricht und das Land überflutet.
Täuscht EUCH nicht:
GOTT läßt seiner nicht spotten! |