Hohes Gericht!
Wir "leisten" uns in Deutschland offiziell jährlich etwa
100.000 abgetriebene Kinder, in Wahrheit
sind es dreimal so viel.
Weltweit sind es lt. WHO unvorstellbare 70
Millionen Kinder, die abgetrieben
werden.
Für die "Abtreiber" bedeutet das in Deutschland einen
Umsatz von 50 – 80 Millionen Euros jährlich.
Für „Dienstleistung Töten“ braucht der "Abtreiber" 8-12 Minuten=
400-800 Euro Einnahme. Ich sage dazu nur: Ein
MORDSgeschäft.
Bald wird das Bewerben der Kinderabtreibung straffrei möglich sein
(§219a) und immer mehr Mediziner werden das Töten im Mutterleib als
normale Dienstleistung anbieten wollen.
Einige linke Politiker, Grüne und Feministen fordern den
§ 218 StGB ganz zu streichen und auch auf die Pflichtberatung zu
verzichten. Natürlich alles auf Krankenschein!
Das würde bedeuten, daß ungeborene Kinder bis vor die Geburt getötet
werden können, so die Mütter dies wollen und in Auftrag geben.
Eine menschenverachtende Einstellung zum Leben … zum Kind, welches
sich im Schutzraum seiner Mutter befindet - völlig unschuldig und wehrlos
ist – und dann getötet wird.
Das Menschenrecht auf Leben stellt das höchste Rechtsgut eines
jeden Menschen dar und ist durch die Verfassung geschützt – bestätigt
durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgericht 1975 und 1993.
Dieses Lebensrecht muß mit allen nur erdenklichen Mitteln (natürlich
innerhalb geltender Gesetze) verteidigt werden.
Wir haben in Deutschland noch das Recht der freien Rede. Das nutze
ich, das müssen wir nutzen dürfen, um die großen Übel unserer Zeit,
dazu gehört die Kinderabtreibung, anzuprangern und den haltlosen Zustand
zu beenden.
Um die Menschen zum Nachdenken zu bringen, sind
manchmal drastische Worte notwendig.
Diese drastischen Worte nehme ich mir heraus, um für das Lebensrecht
aller ungeborenen Kinder zu streiten und zu verteidigen.
Gottlose Politiker und Abtreibungslobbyisten führen seit Jahrzehnten
einen 3. Weltkrieg gegen die noch nicht geborenen,
aber gottgewollten Menschenkinder.
Das muß beendet werden … und dafür werde ich weiter streiten.
Im Kampf für das Menschenrecht auf Leben für ALLE mache ich meine
Meinung nur kund und sehe in den mir vorgeworfenen Äußerungen keine
Beleidigung.
Deshalb beantrage ich, den Strafbefehl aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Danke!
Klaus Günter Annen
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