Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

• Newsletter / monatlicher Rundbrief • Wichtige Termine •

 

Menschenrechte für ALLE ?
- Wenn Menschen sich über GOTT erheben wollen -


Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel
(Galionsfigur aus Gießen),


 
Kersten Artus ("Pro" Familia); Ulle Schauws (Grüne),
Cornelia Möhring (LINKE) und Dinah Riese (TAZ)

 sind einige der treibenden Kräfte in Deutschland,

nicht nur die Werbung für die Tötung,
 sondern
die Tötung ungeborener Kinder selbst legalisieren zu wollen!


Das Jahr 2019,
74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen,
dürfte ein entscheidendes Jahr dafür werden,
ob in Zukunft
das
Menschenrecht auf Leben
auch in Deutschland allen Menschen gewährt wird.
( Heute: Abtreibungsrecht   Morgen: Euthansiepflicht )

Stellen Sie sich gegen menschenverachtenden Gruppen,
die die Menschenrechte für Alle abschaffen und einer freien Entscheidung
überlassen wollen

Tun Sie endlich was.
Unsere Kinder und Enkelkinder sollen nicht einmal sagen können:

"Und einige Zeit DANACH wurde es viel schlimmer,
als wir uns das je vorstellen konnten"

Helfen Sie mit, daß dies keine Relalität werden!
 

Ist Ihnen schon aufgefallen?

Deutschlands aktivste
Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder,
 

in München = Friedrich Andreas Stapf
(bisher über ca. 140.000 Kindstötungen)

 

in Nürnberg = Gesya Zeyf (im Klinikum Nürnberg)
(bisher über ca. 40.000 Kindstötungen)


halten sich aus der ganzen
"219a-Werbe-Diskussion" weitgehenst  zurück.


Fürchten sie einen Umsatzeinbruch,
sollten auch andere Mediziner
Tötungen nach 218 öffentlich bewerben ?


 

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6. Januar 2019
Nachdem Kerstin Artus eine "Triggerwarnung"
auf Twitter losgelassen hat, schwenkt
Kinderabtreiberin Kristina Hänel wieder um!
Sie will nun die armen Mütter, die im Internet auf der Suche
nach einem Mediziner sind, der ihr Kind nach 218StGB tötet,
wieder davor bewahren, daß sie nicht auf die Seite "babycaust" gelangen

Was will diese Tötungs-Spezialistin nach §218 eigentlich?

"Triggerwarnung!"

 


3. Januar 2019

Nach vor wenigen Monaten beklagte sich
die über 10.000 fache Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel darüber,
das Mütter, die sich informieren wollten,
auf die schlimme Internetseite der Abtreibungsgegner "www.Babycaust.de"
gelangen würden, um dort an unseriöse Informationen und Adressen zu gelangen.
Sie forderte, www.babycaust.de zu sperren.

Doch nun denkt Kinder-Abtreiberin Hänel plötzlich anders
oder fährt schlicht eine andere Taktik?



 

Zur Information:
Als wir uns von der "Initiative Nie Wieder!" vor vielen Jahren dazu entschlossen, Adressen von Kinderabtreibern und unsere Strafanzeigen gegen Abtreibern wegen Verstoß gegen § 219a StGB zu veröffentlichen, war uns bekannt,
daß die abtreibungswilligen Mütter Adressen der Abtreiber von den anerkannten Schwangerschafts-Konflikt-Beratungsstellen, von den Gesundheitsämtern, von der BZgA und überhaupt auf Anfrage von allen Medizinern und in Kliniken genannt würden.
Das ist per Gesetz so geregelt!
Hätten die Beratungsstellen und Behörden nicht die gesetzliche Verpflichtung gehabt, den Müttern die Adressen der Abtreiber bei Bedarf zu nennen, wären wir mit unserem Adressenmaterial, nicht wie auf www.abtreiber.com aufgelistet, in die Öffentlichkeit gegangen.

 

 

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Kurz erklärt:
Der Referentenentwurf zum §219a StGB
(veröffentlicht am 28.01.2019)
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

 

Werden die demokratisch gewählten deutschen Volksvertreter
einem solchen Vorschlag -
74 Jahre nach Auschwitz - zustimmen ?

 

Was bedeutet der neue Gesetzesvorschlag zum §219a StGB
 für die Mediziner in Deutschland,
welche im Auftrage der Mütter
Kinder vor deren Geburt gegen Entgelt töten:

 

219a (alte Fassung)

- Mediziner gibt bekannt, daß er Abtreibungen durchführt – ist verboten (da Werbung)
- Mediziner gibt Informationen (auch detailliert) über Abtreibungen –
ist erlaubt.
- Listen von Abtreibungsärzten liegen den Beratungsstellen vor und werden bei Bedarf den Schwangeren übergeben.

219a (neue Fassung)
- Mediziner gibt bekannt, daß er Abtreibungen durchführt –
ist erlaubt (gilt nun als Information)
- Mediziner gibt Informationen (auch detailliert) über Abtreibungen –
ist verboten,
wird von den zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, Beratungsstellen und Ärztekammern übernommen
- Liste von Abtreibungsärzten werden nun von der Bundesärztekammer erstellt, aktualisiert und veröffentlicht und der BzGA und dem BFBAFzA zur Verfügung gestellt.
- Neu ist dann auch, daß nur autorisierte Adressen der Abtreibungsärzte, Kliniken und Einrichtungen erfaßt werden.
- Nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch wird die Frau keine Abtreibungsadressen mehr von der Beratungsstelle erhalten, da diese Adressen bereits öffentlich sind.

Verrückt und Hinterfotzig oder "Das Ei des Kolumbus"?
Der Kinderabtreiber kann nun gesetzeskonform "informieren" (früher: werben), daß er Kinderabtreibungen gegen Entgelt durchführt und sich durch rechtswidriges aber unter bestimmten Vorraussetzungen straffreies Töten bereichert.
Veröffentlicht er, trotz Verbot, auch weitere Informationen über den Schwangerschaftsabbruch, ist das
kein Problem, da er nicht bestraft werden kann.

Nach §219a wird nur die Werbung bestraft und nicht die "Information" selbst.
Der §219a hat keine Strafe vorgesehen, wenn Mediziner gegen das Informationsverbot verstoßen.
Wenn also für ein Verbot keine Strafe vorgesehen ist, kann auch nicht bestraft werden.

Dieser Referentenentwurf, den die "Fünf Waisen" eines "Sondergremiums", Justizministerin
Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und
CSU-Chef Horst Seehofer als Kompromissvorschlag ausgehandelt haben, ist defacto genau das, was die Abtreibungsbefürworter sich erwünscht oder erhofft haben:


Nach dem Gesetz ist zwar immer noch "werben" verboten, aber
durch die Umdefinierung von "werben" zu "informieren" und dem fehlenden Strafmaß bei einem Verstoß gegen "informieren"  ist letztendlich der §219a StGB auf diese Weise gekippt, wird zum zahnlosen Tiger!

Das "Ei des Kolumbus"?

 

Es ist nicht zu verstehen, daß die christlichen Vertreter des Gremiums diesen Entwurf um den §219a mit ausgearbeitet haben und nun die Politiker der Großen Koalition auch noch stolz darauf sind.
 

Haben die christlichen Vertreter geschlafen
oder
fehlte ihnen der Intellekt
oder
fehlte es ihnen an Durchsetzungsvermögen
oder
wollen sie das bestehende Lebensschutzkonzept entschärfen
 oder
gar so aufkündigen?

 


Fatal:  74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen soll das Bewerben
           von Kindstötungen im Mutterleib straffrei ermöglicht werden, das
Werben für rechtswidrige Tötungen
unschuldiger und wehrloser Menschen.

Ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Leben!


Denk ich an Deutschland,
muß ich laut weinen!


 

 
 

Das hat alles groteske Ausmaße angenommen,

wie es da um den § 219a StGB läuft!

 

Natürlich hat besonders eine Medizinerin wie Kristina Hänel, die sich als Allgemeinmedizinerin im "Nebenverdienst" zusätzlich auf das Töten von ungeborenen Kindern (Abtreibung) spezialisiert hat, ein Interesse, daß ihre "Dienstleistungen" der Öffentlichkeit bekannt werden.
Besonders das "abtreiben", der "Schwangerschaftsabbruch", ist eine immerwährende Einnahmequelle. Schnell verdientes Geld (Pro Tötung eines ungeborenen Kindes, etwa 10 Minuten dauer, = ab etwa 400 Euro aufwärts). Und dieses Geld fließt ja nur, wenn möglichst viele Frauen kommen, denen Hänel ja nur "helfen" will, wie sie es ausdrückt, die wahren Tatsachen verschweigend.

Hänel bediente sich bewußt der Werbung im Internet. Am Anfang vielleicht unwissend, aber nach der ersten Strafanzeige und dem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft muß ihr klar gewesen sein, daß ein Belassen des beanstandeten Textpassus auf der Homepage Konsequenzen haben wird. Sie nahm das in Kauf.

Hänel hat sich dann als Wiederholungstäterin und wohlwissend des Begehens einer Straftat, den Auflagen der Staatsanwaltschaft widersetzt.
Man kann davon ausgehen, daß dies so auch beabsichtigt war, um dieses ganze Prozedere um den § 219a endlich anzustoßen.
Man darf ebenfalls davon ausgehen, daß Hänel bereits zu Beginn nicht alleine stand. Sicher arbeiteten und arbeiten im Hintergrund einige juristische Berater. Sicher waren bzw. sind nicht wenige Politiker in diese "219a-Kampagne"  involviert, von feministischen Organisationen oder linken Medien kann man das ebenfalls nicht nur annehmen, sondern gemeinsame Aktivitäten belegen das.

Wenn man für eine geplante Aktion im Vorfeld schon mit vielen Unterstützern rechnen kann, kann man, wie Hänel, siegessicher und ohne Angst auf finanzielle Belastungen, den Kampf antreten.
Geschickt eingefädelt:
Zunächst die dauernde Berieselung der Bevölkerung, daß sie (Hänel) nur informiert und nicht geworben habe. Dem folgend, Frauen kämen nicht an notwendige Informationen und hätten keine freie "Arzt"-wahl. Auch nähme angeblich die Zahl der Abtreibungsmediziner immer weiter ab, sodaß eine "Versorgung" bald nicht mehr gewährleistet sei oder abtreibungswillige Mütter lange Fahrtzeiten in Kauf zu nehmen hätten. Lügenbaron Münchhausen hätte seine helle Freude gehabt.

Das die lebensfeindlichen Parteien dieses "Spiel" mitmachten ... kann man nicht anders erwarten, aber das selbst die CDU/CSU sich in Scheingefechte begaben ... eine Katastrophe. Nur wenige christliche Politiker und die AfD zeigten klare Linie.
Dabei ist die 5 Millionen-Studie über PAS (Post-Abortion-Syndrom) ein Zuckerl der SPD und die Erhöhung des Abgabealters für die kostenlose Anti-Baby-Pille ein Zuckerl der CDU/CSU jeweils an den anderen Koalitionspartner ... auf das man sich einigt!

Man kann davon ausgehen, daß der Referentenentwurf des "Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz" um den § 219a, der am 6.2.2019 vom Bundeskabinett einstimmig genehmigt wurde, auch den Bundestag passiert und im Rechtskraft erhält.

Der Weg bis dorthin dürfte nicht lange sein, denn die große Koalition möchte den Streit um §219a schnell beilegen.
Ruhe dürfte dann innerhalb der Koalition einkehren, aber nicht außerhalb.
Der Widerstand wird nicht verstummen, im Gegenteil ... er formiert sich aufs Neue und wird m.E. heftiger werden.

Die Abtreibungsbefürworter werten diese mögliche Gesetzesänderung als einen Sieg der Lebensrechtler, aber wohlwissend, das dem nicht so ist.
Denn die Lebensfeinde möchten weiter kämpfen, ist ihr und war ihr Ziel nicht die Änderung bzw. Abschaffung des §219a sondern die des § 218StGB, eine völlige Freigabe des Abtreibungsmords!
Sie wollen erreichen, daß die Mütter sich nicht mehr einer sogenannten Zwangsberatung unterziehen lassen müssen. Weiter wollen sie erreichen, ohne Zeitlimit und ganz legal, ihre ungeborenen Kinder töten lassen zu können, so sie es "selbst bestimmt" haben. Tötung kostenlos oder auf Krankenschein sind weitere Forderungen, die zu hören sind.


Mit dem vorliegenden Referentenentwurf, der durch Mithilfe von CDU und CSU zustande kam, ist durch den Zusatz des Absatz 4 zum §219a für die Kinderhasser bereits alles erreicht.
Denn:
Der Kinderabtreiber kann dann informieren das er tötet (früher hieß das werben)
aber
die eigentliche Information allgemeiner Art über Abtreibung, die nach der Neuregelung die Beratungsstellen und die BzgA übernommen werden wird, ist ihm nicht (nicht mehr) erlaubt.
Nur: Ein Verstoß gegen ein "Informationsverbot" bleibt ungestraft, da kein Strafmaß vorhanden ist!

Fazit: Der Kinderabtreiber wird, sollte der Referentenentwurf so beschlossen und Gesetz werden, in Zukunft
straffrei für die Tötung ungeborener Kinder werben und informieren können.
Kinderabtreiber haben keine Prozesse mehr zu befürchten.

Doch dies reicht dem linken Gesindel nicht ... sie wollen die Abschaffung und Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung

erwirken ... deshalb wird der Kampf weitergehen, unabhängig, ob der Bundestag dem Referentenentwurf zustimmt oder nicht.


Ich frage mich 74 Jahren nach Auschwitz, ob der z. Zt. gegangene Weg von Auschwitz fort oder wieder dorthin führt.



dem
Babycaust

 

Bei dem Machbarkeitswahn unserer Gesellschaft ist "ein Weg zurück" leider keine Utopie mehr!
 

 

§ 218  StGB
Ein niederträchtiges Gesetz, welches jährlich
ca. 100.000 Kindern
(offiziell) bzw. ca. 300.000 Kindern (inoffiziell)
den
Abtreibungs-TOD bringt.
-
rechtswidrig, aber straffrei -


§ 219a StGB
Ein Gesetz, das eigentlich das Bewerben der
Tötungs-"Dienstleistung" durch Mediziner verhindern sollte.

 

Der Zweck des § 219a wurde bis 2017 so noch erfüllt. Die Abtreibungsmediziner hielten sich, mit wenigen Ausnahmen, an die gesetzlichen Vorgaben.
Demnach war es dem Abtreibungsmediziner nicht erlaubt, öffentlich bekannt zumachen, daß er Abtreibungen durchführt.
Tat er dies doch, riskierte er ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, die allerdings großzügig und wohlwollend mit den Gesetzesbrechern umgingen und überwiegend die Verfahren unter Auflagen einstellten.

Allgemein über Schwangerschaftsabbrüche informieren, z.B. welche Methoden es gibt, wie genau die Tötung des Kindes im Mutterleib geschieht, welche Risiken bestehen usw. konnte der Abtreibungsmediziner veröffentlichen oder persönlich mit der abtreibungswilligen Mutter besprechen, ohne das dies die Staatsanwaltschaften interessiert hätte, so detailliert und ausführlich dies auch immer gemacht wurde.
(Genügend Beweise könnten hierfür vorgelegt werden. Es ist eine Lüge der
Abtreibungsbefürworter,
der § 219a verbiete Informationen).
Verwunderlich, daß die Staats-und Generalstaatsanwaltschaften stillschweigend diese verleumderische Kampagne gegen die Justiz einfach hinnehmen und dem nicht öffentlich widersprechen ... eine Weisung von ganz oben?

Nahmen die Gesetzesbrecher nicht die wohlwollende Hand der Staatsan-waltschaft entgegen, sondern widersetzen sich den Auflagen, kam es zu Strafbefehlen oder gar zu Gerichtsverhandelungen. Meist allerdings nur, wie schon erwähnt, wenn eine Wiederholungstat vorlag.
So ist/war es auch im Falle Kristina Hänel (Gießen) und den anderen bekannt gewordenen Fällen.

Hänel wurde verurteilt. Das Landgericht bestätigte das Ersturteil. Doch die Kinderabtreiberin hat im Vorfeld bereits angekündigt, nicht zu ruhen, bis sie
(Hänel) "ihr Recht bekommen hat, also Abschaffung des § 219a StGB.
Notfalls wolle sie eine verfassungsrechtliche Prüfung des §219a und ggf. den EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) anrufen.

 

Durch gezielte strategische Aktivitäten der Abtreibungsbefürworter, die natürlich nicht nur in Politik und den Medien, sondern auch den Kirchen zu finden sind, wurde eine große Welle ausgelöst, die die Koalition zum Handeln zwang.
Vorab: Einzige Partei ist die AfD, die am bestehenden Gesetz festhält.
Grüne, LINKE und die FDP sind für eine Abschaffung des § 219a StGB.
Die Roten Genossen waren dies zunächst auch. Doch ruderten sie etwas zurück, denn ansonsten wäre die Koalition zerbrochen.

CDU/CSU und die Roten Genossen werden vermutlich bis Ende Februar 2019 den Referentenentwurf "durchboxen", der nach unserer Auffassung zwar "nur"
eine kleine Änderung vorweist, allerdings mit verheerenden Auswirkungen!

Wir können es uns nicht verkneifen zu mutmaßen, daß das alles zu einer lang abgesprochenen taktischen Aktion der Koalitionsparteien gehört, denn:
CDU/CSU und auch die SPD wollen weiterregieren. Bei Neuwahlen kommt etwas ungewisses auf sie zu, ein nicht kalkulierbares Risiko muß vermieden werden.
Daß es in dieser sehr heftig geführten öffentlichen Diskussion letztendlich um
den §218 StGB geht, der abgeschafft werden soll, damit in Zukunft die Kinder möglichst in offener Frist und ohne Zwangsberatung durch den Abtreiber getötet werden können, so die Mutter es will, dürfte selbst der letzte Mohikaner

mittlerweile verstanden haben.
 

CDU/CSU hätten in den Jahren, in denen Mehrheiten für einen wirklich echten Lebensschutz der Kinder bestand, dies durchsetzen und das Gesetz ändern können. Nichts geschah, sie hielten an den Unrechtsgesetzen fest.
Christlich war das damals schon nicht und christlich ist der nun eingeschlagene Weg sicher auch nicht.

So ist es nun nicht verwunderlich, daß es weiter abwärts geht. In der Regierung wollen die "christlichen" Parteien bleiben, aber ihr Gesicht verlieren wollen sie nicht.
Was wird auf uns vermutlich zukommen bezüglich des Lebensschutzes der ungeborenen Kinder?:
1. Der Referentenentwurf wird mit den Stimmen der Koalitionsregierung angenommen und Gesetz werden. FDP, Grüne und die LINKEN werden dagegen votieren. Ob die AfD sich nur enthält oder dagegen stimmt ... ist noch offen.
2.Abtreibungsmediziner werden dann ausdrücklich mit ihrem Namen werben können, das sie Kinderabtreibungen durchführen. Das wird dann auch nicht mehr werben genannt, sondern informieren.

3. Informationen über Abtreibungen werden von den Beratungsstellen und der BzGA übernommen. Der Abtreibungsmediziner darf nur hinweisen, wo diese Informationen zu finden sind. Dies ist besonders schmerzlich, zumal er unter dem alten Gesetz über Abtreibung/-Methoden informieren konnte.
4. Trick 1:
Da die neue Regelung bei einem Verstoß gegen das Informieren über die Abtreibung (die ja neu von den Beratungsstellen und er BZgA übernommen wird) kein Strafmaß kennt, wird der Abtreibungsmediziner in Zukunft dennoch informieren können ... es kann ihm nichts passieren.
Auch wenn Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften eingehen sollten, diese werden erst gar nicht bearbeitet oder sofort abgelehnt.
5. Trick 2:

Abtreiberin Hänel wird bald die Verfassungsmäßigkeit des §219StGB prüfen lassen. Was werden denn die hohen Verfassungsrichter als aktuelles Gesetz vorfinden, wie werden sie entscheiden?
a) Einen §218 StGB, der unter gewissen Umständen ein rechtswidriges Töten ohne Zeitlimit erlaubt.
b) Einen § 219a StGB, der den Ärzten zwar erlaubt, daß in Ihrem "Dienstleistungskatalog" das rechtswidrige Töten ungeborener Kinder aufgelistet wird, worüber sie als "Fachinstanz" allerdings nicht informieren dürfen, weil dies von anderer Stellen geschieht.
c) Einen § 219a StGB, der das Werben der Abtreiber für Abtreibungen verbieten.
Dies geschieht ja nicht mehr, denn das was früher werben hieß (Abtreiber outete sich öffentlich), wurde mit Erweiterung um Absatz 4 des 219a StGB neu als informieren bezeichnet und ausdrücklich erlaubt.

Die hohen Verfassungsrichter haben dann nur noch über das "Informationsverbot für rechtswidrige Abtreibungen" zu befinden haben.
Unter dem neuen 219a können wir uns in der Tat nicht mehr vorstellen, daß die Verfassungsrichter weiter an ein Informationsverbot der Mediziner über Abtreibung festhalten werden.

Wenn dann der Mediziner einst straffrei und nach dem Gesetz völlig legal informieren (wir nennen das bewerben) kann, wie und wo er Kinder vor deren Geburt gegen teure Euros rechtswidrig aber straffrei tötet,
stehen wir dann heute wirklich noch einen Schritt vor dem Abgrund oder sind wir schon einen Schritt weiter?

Informieren über eine rechtswidrige aber straffreie Straftat.

 

Nach unserer Auffassung wird unter den neuen Gesichtspunkten auch der
§ 218 StGB in unserem ach so "demokratischen Staat" nicht mehr lange zu halten sein.
GOTT möge uns davor bewahren!

Wenn wir den Schritt des "legalen Tötens" ohne Zeitlimit (zunächst bei den ungeborenen Kindern) beschreiten,
werden dann in Folge weitere Türen aufgestoßen werden, deren Ausmaß wir uns heute, 74 Jahre nach Auschwitz, nicht vorstellen können?
 

Frage:
Können Abtreibungs-Mediziner zu Euthanasie-Mediziner heranreifen?

Wenn JA, dann müssen in Zukunft nicht "nur" die ungeborenen
sondern
auch die geborenen Menschen sich um ihr Leben fürchten!

 

 


Abtreiberin Nora Szasz in Erklärungsnot!

Auf Twitter veröffentlichte die Abtreiberin Szasz am 31. März 2019 einen Tweet, daß wir heute letztendlich in einem NAZI-Staat leben.
Wir bitten uns das zu erklären, Frau Szasz.

 

Die Kinderabtreiberin Kristina Hänel
befindet sich vom 12.- 15. April auf
einer Werbetour durch Norddeutschland.

Erste Station war am 12.4.2019 die Stadt Hamburg.
Während ihres "Lesevortrags" wird viel gelacht. Man könnte meinen, eine Karnevalspräsidentin berichtet über lustige Ereignisse in einer Kappen-Sitzung  ... wahrscheinlich gab es auch Freudentränen.

Daß es in dieser Vorlesung um ein ernstes Thema ging, hörte man kaum.
Hänel berichtete, daß sie mittlerweile durch den Medienrummel so bekannt sei, daß viele Anfragen aus ganz Deutschland sie erreichten.
Leider könne sie nicht jede Frau behandeln,
... mittlerweile müsse sie viele Frauen wegschicken.

Dann erzählt sie, daß sie viele Interviewanfragen habe und sich die Fernsehteams teilweise sogar "die Klinge in die Hand" gäben.
Sie würde darauf achten, daß dann keine Frauen mehr in der Praxis seien. Allerdings wäre vor einiger Zeit kurzfristig "Spiegel-TV" dagewesen.
An diesem Tag standen zum ersten mal auch Abtreibungsgegner vor der Tür.
 

Da habe sie zwischen zwei Abbrüchen ein kleines Interview gegeben.
Übersetzt:

Die "Lebensschützerin", so wie sich Kristina Hänel selbst gerne bezeichnet, geht in ihrer Praxis zum OP-Raum, wo auf dem Gyn-Stuhl bereits eine Mutter liegt, die ein Kind unter ihrem Herzen trägt.


(ungeborenes Kind 6/8. Schw.woche)

Unter Zuhilfenahme chirurgischer Gerätschaften

tötet sie das Kind im Bauch seiner Mutter, saugt es ab
und entsorgt es, womöglich mit dem Müll

Dann wäscht sie sich ihre Hände,


um vor laufender Kamera dem "Spiegel-TV
mit sauberen Händen ein "kleines Interview" zu geben.

Danach geht Sie wieder in den OP-Raum
und tötet ein zweites Kind,
als sei es das normalste auf dieser Welt.

... und vielleicht spielt sie am Abend mit ihrer
Musikgruppe »Klezmers Dream"
jiddische Lieder der humorvollen Art.

 

Verstehen Sie jetzt, Frau Hänel,
warum dieses Bild

 Parallelen von damals zu heute hervorruft?

Nie Wieder?
 

 

Sehr oft, wenn Kinderabtreiberin Kristina Hänel
über das leidige Thema "ABTREIBUNG"
- Kindstötung im Mutterleib -
spricht, bedient sie sich der Unwahrheit ... sie lügt!
 

Nun scheint Hänel auch die Staatsanwaltschaft angreifen zu wollen, denn die Abtreiberin behauptet allen Ernstes, erst durch den Druck des Anzeigenerstatters und Abtreibungsgegners sei die Staatsanwaltschaft eingeknickt, sodaß es zum Prozeß gekommen sei.
Was genau meint Hänel hier?
Läßt sich die Staatsanwaltschaft Gießen durch Druck beeinflussen?

Das ist ein heftiger Faustschlag gegen die Staatsanwaltschaft Gießen,  denn es steht nun im Raum, diese habe in Causa Hänel nicht objektiv recherchiert bzw. Einflußnahme von außen zugelassen.
Denn Hänel impliziert hier das Vorliegen einer Straftat im Amt gemäß §344 StGB (Verfolgung Unschuldiger), indem sie so tut, als wäre die Staatsanwaltschaft korrumpiert und würde sie nur aufgrund äußerer Einflußnahme verfolgen.
Wenn die Staatsanwaltschaft auf solche Anschuldigungen nicht reagiert, muß schon die Frage erlaubt sein, was da "Faul ist im Staate Dänemark?"

Hänel ist eine Wiederholungstäterin ... und das vergißt sie oder verschweigt sie gerne.

Obwohl Hänel
wußte,
daß sie mit der öffentlichen Bekanntgabe, daß sie Abtreibungen in ihrer Praxis durchführt, wegen Werbung nach 219a StGB angezeigt werden könnte, hielt sie weiter daran fest.
Mehr noch: Sie forderte den Rechtsstaat heraus und legte es durch ihr provokantes Verhalten geradezu auf eine Verurteilung an.

Die Staatsanwaltschaft hat gar keine andere Option, als ein Verfahren zu eröffnen, wenn der/die Straftäter/Straftäterin (wie in Causa Hänel) uneinsichtig ist.

Daß hat überhaupt nichts damit zu tun, daß der Anzeigenerstatter Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Es ist ein ganz normaler juristischer Vorgang und sicher kein Druck des Abtreibungsgegners gegen die StA, um eine Gerichtsverhandlung zu erwirken.

Hänels ganzes Blablabla
, sie hätte nur informiert, daß sie Abtreibungen durchführe und den Medizinern sei es nun nicht mehr möglich, Informationen über die verschiedenen Operationen zu geben, ist gelogen. Unter großen Krokodilstränen versicherte sie immer und immer wieder, Frauen hätten ein Recht auf Information und für dieses Informationsrecht würde sie kämpfen.

Wenn Hänel gerade als Allgemeinmedizinerin der Öffentlichkeit mitteilt, das sie auch Abtreibungen durchführt (Abtreibungen führen in der Regel die Allgemeinmediziner nicht durch), dann kann das nur als Werbung verstanden werden .... und nicht anders. Denn Mütter, die einen Abtreibungsarzt suchen, suchen den unter der Rubrik Frauenärzte oder Gynäkologen und nicht unter Algemeinmedizinern.

Um bekannt zu werden, bedurfte Hänel gerade der Werbung und das wollte sie scheinbar auch ... nur nennt sie das informieren.

Mit der Änderung des §219a hat sie jetzt erreicht, daß sie ihren Namen als Abtreibungsmedizinerin nennen kann, ohne dafür eine Anzeige befürchten zu müssen. Allerdings ist eine allgemeine Information über Schwangerschaftsabbrüche (so wie es ihr früher möglich war) nun nicht mehr erlaubt.

Den Tsunami, den das "219-Beben" ausgelöst hat, wird von einigen Lebensrechtlern schon in der Ferne erkannt. Wenn dieser mit aller Wucht auf unsere Gesellschaft trifft ... Gnade uns GOTT.

Der BABYCAUST stellt den HOLOCAUST schon jetzt zahlenmäßig um ein vielfaches in den Schatten!
Wir brandmarken die Verbrechen des HOLOCAUST zu recht, doch gelernt hat Deutschland, hat Europa, hat die Weltgemeinschaft daraus nichts: über 45 Millionen weltweit getöteter Kinder im Mutterleib geben jährlich Zeugnis von dem größten Verbrechen unserer Tage: dem
BABYCAUST !


Wenn Sie die Realität ertragen können,
klicken Sie
hier

Die Causa Hänel hätten wir schon längst abgehakt, wenn nicht immer wieder diese Lügen verbreitet würden.
Gute Journalisten mit seriösen Recherchearbeiten sind sicher schon lange auf dieses "Lügengebilde §219a" gestoßen, wollen es aber aus ideologischen Gründen nicht zum Einsturz bringen.

 


(Screenshot 15.04.2019/Kristina Hänel hat diesen Tweet am 14.4.2019 retweetet)


Abtreiberin Hänel (mindestens 10.000 Kindstötungen im Mutterleib durchgeführt bzw. verantwortlich) zeigt sich bei ihrer Werbetour durch Norddeutschland im April 2019 von dem Wort BABYCAUST getroffen und fordert den Schutz der Kinderabtreiber vor überzeugten Lebensrechtlern. Verkehrte Welt!
PS: Hänel darf sich verletzt fühlen ... vielleicht ist das der Beginn zur Umkehr, hin zum wirklichen Lebensschutz für ALLE ?

Die Lüge wird enttarnt werden
und
die Wahrheit wird sich durchsetzen!

 

So langsam bereiten sich die
Befürworter der Kinderabtreibung
auf den 14. Juni 2019 vor und fangen an,
die Werbetrommeln zu schlagen.

An diesem Tage soll der Prozeß gegen zwei Berliner
Abtreibungsmedizinerinnen,
Dr. med. Verena Weyer und Dr. med. Bettina Gaber
vor dem Amtsgericht Berlin wegen

 

Eine verlogene Pagage

Morgen findet der Prozeß gegen die beiden
Mediziner Verena Weyer und Bettina Gaber
vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen

Verstoß gegen § 219a StGB (alte Version). Das es zur Anklage kommt ist
 für uns sehr verwunderlich, vermögen wir doch die Berliner Staatsanwaltschaft, gerade im Bezug auf §219a, einigermaßen einzuschätzen Wir halten es ohnedies für möglich, daß auf Weisung von oben gehandelt wird.
Das Ziel: Die feministische "Pro-Choice-Bewegung" bei ihrer Forderung auf Legalisierung der Abtreibung und der straffreien Werbung dafür, zu unterstützen.
 

Nun berichtet die linke Presse nicht nur nicht objektiv, sondern sie
recherchieren schlecht, wenn überhaupt, und übernehmen einfach Aussagen bezüglich des morgen stattfindenden Prozeß, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Daß das allerdings "zum Plan des großen Ganzen" gehört, davon sind wir überzeugt.

Wenn es Sie interessieren sollte, um was es wirklich morgen geht,
folgen Sie dem LINK


Bewußt versuchen die LINKEN Genossen der Öffentlichkeit zu vermitteln,
daß es trotz neuem Gesetz wieder zur Anklage gegen Abtreiber kommt,
obwohl das so nicht stimmt.
Man will einfach nur Druck auf die Politik machen, damit 219a fällt und möglichst auch der 218 StGB.

Nachfolgend einige Beispiele manipulierter Meldungen:

 

 

 

Tötungsspezialistin Kristina Hänel
hat gegen geltendes Recht verstoßen
und will rehabilitiert werden.

Sie lügt, diese Abtreiberin als Gießen,
denn
niemand wurde bislang in Deutschland dafür
angeklagt, weil er über den
Schwangerschaftsabbruch informiert hat.
Für wie dumm hält Hänel die
Staatsanwälte und Richter?
Sie traut den studierten Juristen nicht zu,
zwischen Werbung und Information unterscheiden
 zu können.
Also, liebe Juristen und Jurastudenten:
Wenn Ihr in dieser Richtung Nachholungsbedarf habt,
die Kinderabtreiberin Hänel klärt euch auf!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

Sie töten den Müttern in deren Auftrag ihre Kinder nach 218
und sind scheinbar auch noch stolz darauf:
Abtreibungs-Mediziner
 

Kinderabtreiberin Bettina Gaber

läßt sich von
der Menge feiern.

Gaber setzt sich für die Legalisierung der Kinderabtreibung sowie für straffreies werben dafür ein
 

hier zum Video

 

74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen sollte jeder verstanden haben,
daß das Töten von unschuldigen und wehrlosen Menschen, auch vor
deren Geburt, ein verabscheuungswürdiges Verbrechen ist,
wie einige Päpste dies nannten.

Auch dieser Mensch hätte gerne weitergelebt!

Niemand hat das Recht, über Leben oder Tod
 eines Menschen zu bestimmen!
 


Gott sei Dank hat sich das Gericht nicht von den Protesten
 vor Ort in ihrem Urteil beeinflussen lassen:


Hinter dem, was da die Kinderabtreiberin Hänel treibt,
steckt eine vorher gut ausgeklügelte Strategie.
Hänel ist nur das Gesicht nach außen,
dahinter stecken
andere kluge Köpfe, die z.Zt. "nur" das Töten vor der Geburt
 und die Werbung dafür legalisieren wollen.


Würde Kinderabtreiberin Kristina Hänel
gerne ein Vermögen verdienen ?

Jetzt regt sie sich wieder auf, die Kinderabtreiberin!
Vor ihrem Kampf auf Änderung des 219a war noch das
möglich, was heute ein Problem darstellt!

 

Damit es für die Presse nicht fad wird,
Nora Szasz und Bettina Gaber haben sich zu Hänel dazugesellt.
Ganz bewußt haben diese Personen sich gegen geltendes Recht gestellt
und den Einigungsversuch der Staatsanwaltschaft abgelehnt,
um verurteilt zu werden und Gesetze zu verändern.
Gesetze, die unseren Kindern den Tod bringen

und Deutschland auslöschen wird.
Keine Kinder - keine Zukunft!



Verkehrte Welt!

Das Frauen-Magazin "Emma" bezeichnet das heutige Urteil gegen die beiden
Berliner Medizinerinnen, die im Internet für die Tötung von ungeborenen Kindern warben und dafür verurteilt wurden,
 als "Schande für Deutschland".

Diese Aussage ist eher eine Schande für
Alice Schwarzer und ihre Redakteurinnen von "EMMA"!

Stern-Online geht sachlich auf das Urteil ein:
(Man sollte schon berücksichtigen, daß die Straftat noch vor der Gesetzesänderung
 des §219a  begangen wurde aber bei der Strafbemessung den mittlerweile
geänderte mildere Paragraph angewandt wurde)
 

Das Gesetz ist eindeutig, so die Richterin

"Der Sachverhalt ist einfach", sagt Richterin Christine Mathiak in ihrer Urteilsbegründung, keine drei Stunden nach Verhandlungsbeginn.
Vor der Reform
hätten die Ärztinnen den Satz überhaupt nicht veröffentlichen dürfen,
nach der Reform
 
seien die Worte "medikamentöser", "narkosefreier" und "in geschützter Atmosphäre" noch immer verboten.
Denn nach neuem Recht dürfen Ärzte und Ärztinnen zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Doch wie sie das tun, dürfen sie weiterhin nicht publik machen. Über Methoden dürfen nur Behörden, Ärztekammern und Beratungsstellen informieren.
(Anm. von INW:
"Vor der Reform" war sachliche und allgemeine Information auch öffentlich durch den Mediziner möglich. Da waren sich die Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland immer einig. In einem persönlichen Gespräch, was der Abtreibungs-Mediziner immer vor dem Eingriff mit den abtreibungswilligen Müttern führte, konnte er genau darlegen, welche Methoden es gibt. Eine Mutter will in der Regel nicht so genau wissen, wie der Mediziner ihr Kind tötet ... von daher blieben die Infos meist oberflächlich)
 

Obwohl die Anklage noch vor der Gesetzesreform erfolgte, ist nun erstmals der im März in Kraft getretene geänderte Paragraf 219a zur Anwendung gekommen.
Denn es gilt, dass stets die Gesetzesfassung anzuwenden ist, die für die Angeklagten am mildesten ist.

Das Gesetz sei eindeutig, sagt die Richterin. Es sei auch nicht verfassungswidrig.
Sie sagt auch: "Ob mir dieses Gesetz passt oder nicht, ist nicht die Frage." Für eine politische Debatte über den Sinn und Unsinn des Paragrafen sei ein Gerichtssaal nicht der richtige Ort.

Die Richterin blieb mit ihrem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf 20 Tagessätze à 150 Euro plädiert hatte. Die Richterin stellte fest: Für die Angeklagten spreche ihr Geständnis, dass sie nicht vorbestraft sind und dass "das strafbewehrte Unrecht sehr, sehr gering ist".
Hätten Bettina Gaber und Verena Weyer nur über ihr Angebot eines Abbruchs informiert, mit dem Zusatz, alles Weitere erführen Frauen in der Praxis, "dann säßen wir nicht hier", sagt die Richterin.

Doch die beiden Ärztinnen wollen Rat suchenden Frauen schon auf ihrer Internetseite mitteilen, wie Gaber Abbrüche vornimmt: medikamentös und ohne Narkose.
"Durch diesen Satz strebten sie die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Gemeinschaftspraxis gegen Erhalt des üblichen ärztlichen Entgelts an", heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Ihres Vermögensvorteils wegen hätten sie unerlaubt für Abtreibungen geworben.
Obwohl nur Bettina Gaber Abbrüche vornimmt, habe sich auch Verena Weyer strafbar gemacht. Denn die Ärztinnen hätten nach einem "gemeinsamen Tatplan" und "gemeinsamen Tatentschluss" gehandelt.

 

hier der gesamte Beitrag von Stern-Online

 

 

Einige Mediziner in Deutschland sch ....

auf die deutsche Gesetzgebung
und verstoßen ganz bewußt gegen geltendes Recht.
Sie wollen damit eine Änderung des Gesetzes bewirken.

Natürlich wollen diese "Kämpfer für ihr Recht" nicht auch noch

aus ihrem privaten Geldtopf die hohen Verfahrenskosten bezahlen.
(Schließlich verdienen sie mit der Kinderabtreibung ja kein Vermögen, lassen sie wissen)

Flugs wurden Spendenkonten eingerichtet
und in den sozialen Netzwerken wird eifrig zum Spenden geworben.
Man darf derzeit davon ausgehen, daß aus diesem "Spendentopf"
die Kosten (Prozeß und Strafe) der Gesetzesbrecher
 Kristina Hänel,

Nora Szasz & Natascha Niklaus
Bettina Gaber & Verena Weyer

vollständig bezahlt werden können.
 

Ist das nicht verrückt:

 

Da wird bewußt gegen geltendes Recht verstoßen, weil man mit dem Gesetz nicht einverstanden wird.


 

Nach einer Verurteilung oder bereits schon vorher stellt man sich der Öffentlichkeit als Opfer dar.

Die Gesetzesbrecher benutzen die Medien für ihre Zwecke, Kinderabtreibung zu legalisieren zu wollen.

Gleichzeitig findet man in den sozialen Netzwerken Mitstreiter, die diese Causa bewerben, unterstützen  und Spendengelder sammeln.

Mit Hilfe einiger Medien u. Politikern wird Öffentlichkeitswirksam für die angestrebte Gesetzesänderung geworben

Folge:  Die Praxen, in denen die Gesetzesbrecher die Kinderabtreibungen vornehmen, haben nun (dank Werbung) regen Zulauf.
(Vielleicht verdienen sie nun ein Vermögen?)

Der Spendentopf ist prall gefüllt (T1=28.000 €/17.6.2019) ... die Einnahmen der Mediziner aus dem Abtreibungsgeschäft werden durch die Prozeßkosten wohl nicht mehr aufgefressen werden können.

Auch 74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
fehlt uns für solche Handlungen das Verständnis!
 

 

 

 

 

 

 

Notorische Rechtsbrecher
§ 219a StGB:
Was wie eine Posse ausschaut,
folgt in Wirklichkeit einem ausgeklügelten Drehbuch

 

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass es ein Werbeverbot für Abtreibungen braucht, so wurde er spätestens jetzt erbracht.
Am vergangenen Freitag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die beiden Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer, wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe von jeweils 2 000 Euro.
Die 56 und 52 Jahre alten Frauen hatten sich geweigert, den Satz: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“ von der Homepage ihrer Gemeinschaftspraxis zu entfernen.
 

Weil in einer freien und offenen Gesellschaft niemand gezwungen werden kann, mehr als eine Gehirnzelle in Betrieb zu nehmen, fehlte es anschließend auch nicht an Stimmen, die in diesem Satz gar keinen Verstoß gegen das Werbeverbot für Abtreibungen erblicken wollten.
Dabei kann es sich bei diesem schon deshalb nicht um seriöse Information handeln, weil die Abtreibungspille (siehe auch Seite 25) gar kein Medikament, sondern ein tödlich wirkendes chemisches Präparat ist.
Wäre es anders, wäre Schwangerschaf t eine Krankheit und das ungeborene Kind ein Krankheitserreger, der bekämpft werden muss.
 

Damit nicht genug:
Angebliche „Informationen“ wie „narkosefrei“ und „in geschützter Atmosphäre“, haben denselben werblichen Charakter wie Mietofferten.
Nur dass bei ihnen – kontextbedingt – von „kautionsfrei“ und „in ruhiger Wohnlage“ die Rede wäre.

Weit gravierender aber als die geistlose Verteidigung des zu Recht inkriminierten Satzes ist, dass in vielen Kommentaren und Wortmeldungen wortreich beschwiegen wurde, dass beide Ärztinnen vorsätzlich handelten.
Der Staatsanwaltschaft, die anbot, das Verfahren einzustellen, wenn die Ärztinnen im Gegenzug den Satz von ihrer Homepage strichen, zeigten Gaber und Weyer die kalte Schulter und präzisierten den Rechtsbruch lediglich:
 „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“
 

Was auf den ersten Blick wie eine in die Bundeshauptstadt verlegte Provinzposse anmutet, folgt in Wirklichkeit einem ausgeklügelten Drehbuch. Nach
 Kristiana Hänel (Gießen)
,
 Nora Szasz und  Natascha Niklaus (Kassel) haben mit
 Bettina Gaber und  Verena Weyer (Berlin)
inzwischen fünf Ärztinnen mutwillig gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen und um Verurteilung geradezu gebettelt. Die Prozesse und die den Ärztinnen Lorbeerkränze windende Berichterstattung sorgen dafür, dass die ehedem allenfalls regional bekannten Praxen der Ärztinnen bundesweite Berühmtheit erlangen. Preiswerter war Werbung nie. Dies gilt umso mehr, als die Abtreibungslobby und ihr politischer Arm, der vor allem bei SPD, Grüne und Linkspartei tiefe Wurzeln geschlagen hat, ihre Protagonisten nicht im Stich lassen und mit Ehrungen und Preisen geradezu überhäufen.
 

Dummheit mag auf den Magen schlagen. Eine freie, offene Gesellschaft kommt damit zurecht.
 Was sie jedoch ins Mark trifft, ist der notorische Rechtsbruch.
Wo also Abtreibungen vornehmende Ärztinnen, die vorsätzlich gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen, als Heldinnen verehrt und öffentlich ausgezeichnet werden, dort wird einer freien und offenen Gesellschaft Gewalt angetan. Insofern leuchtet auch nicht ein, dass die Richterin bei der Zumessung des Strafmaßes deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 7 500 Euro für jede der beiden Ärztinnen blieb.
Denn wo der Rechtsbruch hofiert und erschwinglich wird, dort ruft er Nachahmer auf den Plan.

(Artikel erschienen in der Tagespost

)

(Markierungn/Hervorhebungen von INW)

 


Die Massen-Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
will letztendlich der dummen, deutschen Justiz erklären,

was Werbung und was Information ist.
Einige Politiker haben "Hänels Mandra" übernommen und unterstützen sie.
Die linken Massenmedien tun das ohne Aufforderung eh.

Hänel sagt, sie habe bzw. sie informiert und wirbt nicht.
 

Hänel auf Twitter:
Kristina Hänel
@haenel_kh

Wer hat uns angeklagte Ärztinnen, von denen keine freiwillig in die Öffentlichkeit ging, gefragt, wie belastend es ist, mit Gefängnis bedroht zu werden dafür, dass wir unserer ärztlichen Verpflichtung der sachlichen Information und Aufklärung nachgehen?


Das ist eine von Hänels Lügen!
Informieren über Schwangerschaftsabbrüche ging
nach dem alten §219a StGB immer und wurde nie beanstandet.

Die Meinung, das sie informiert und nicht wirbt,
 darf die Kinderabtreiberin gerne haben.
Sie darf sich auch dafür engagieren, daß nach ihrer Auffassung
gesetzlich etwas geändert wird.

Allerdings müßte sie anerkennen, das
 die deutsche Justiz Deutungshoheit über Gesetze und deren Auslegung hat
und nicht eine einfache Allgemeinmedizinerin,
die sich auf das Töten von Kindern nach §218 StGB spezialisiert hat
und sich nun benachteiligt fühlt.
 

Und was Hänel hier einfach behauptet,
ohne dafür einen Beweis zu liefern, ist dreist:
(Das sind eben "Hänels-Methoden)

"Man kann sich nicht einer ideologischen
Argumentation hingeben und sagen:
´Wenn ich den Frauen keine Information gebe, treiben sie nicht ab`."

Wer, Frau Kinderabtreiberin, hat das je gesagt:
Keine Information - keine Abtreibung?
Das ist Schwachsinn!

 


In ihrem Kampf gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
spielen selbst "öffentlich-rechtliche Medienanstalten" eine nicht
unerhebliche Rolle und geben der
Kinderabtreiberin offensichtlich gerne ein Forum, wo immer sie können.


Was haben sich denn die Verantwortlichen der Sendung
"Nachtcafe" dabei gedacht, daß sie zum Thema:
"Für meine Überzeugung"

ausgerechnet die über 10.000-fache Kinderabtreibung
Kristina Hänel
eingeladen haben?

Hänel ist eine notorische Rechtsbrecherin(*)
und hat sich als Allgemeinmedizinerin auf das
Töten von Kindern vor deren Geburt spezialisiert.

Vehement kämpft sie für die Legalisierung
der "Abtreibung" und straffreien Werbung dafür.
 

 

Dr. Kristina Hänel wird angefeindet, weil sie für das Recht auf Abtreibung kämpft

Dr. Kristina Hänel wollte eigentlich Landärztin werden. Doch seit sie in Beratungsgesprächen immer wieder feststellte, dass es viel zu wenig Ärzte gibt,
die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,
nimmt sie diese in ihrer Praxis selbst vor.
Seitdem wird sie massiv angefeindet und verklagt. Doch für ihre Überzeugung, dass Frauen ein Recht auf Abtreibung und Informationen zu diesem Thema haben, kämpft sie bis zum Schluss: „Ich kann nicht damit rechnen, dass ich das noch erlebe, aber ich trage gerne meinen Teil dazu bei.“
(Quelle: https://www.presseportal.de/pm/7169/4313600/3.7.2019)


Alleine diese Ankündigung ist eine Frechheit, denn
Hänel ist eine notorische Gesetzesbrecherin und
wurde von Bürgern angezeigt, weil sie gegen geltendes Gesetz verstieß.
Wenn sie dann verurteilt wurde, ist das nichts anderes als gerecht!

Die Abtreiberin Hänel muß sich nicht für ein
 "Recht auf Abtreibung und Information" zum Thema "Abtreibung" einsetzen,
denn jeder Frau steht bezüglich Information das noch freie Internet zur Verfügung
und für persönliche Gespräche die Beratungsstellen
und die Abtreibungsmediziner (vor jedem Eingriff) selbst.

Unter Beachtung der Gesetzeslage ist die "Abtreibung"
für jede Mutter leider auch in Deutschland heute straffrei möglich.

Hänel und die Abtreibungsbefürworter wollen verhindern,
daß Mütter solche Informationen erhalten,
die nicht die "Abtreibung", die Tötung ungeborener Kinder,
 verharmlosen
sondern dem Lebensrecht des Kindes dienen.
 

Solange das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
nicht
manifestiert ist, werden Lebensrechtler auch nicht aufhören,
die unschuldigsten und wehrlosesten Menschen unserer Gesellschaft zu verteidigen!

 

 

Hochgradige Schizophrenie ?

 

Kinderabtreiberin Kristina Hänel
in einem Interview von "Zeit-online" am 5.7.2019
 

Es gibt Ärzte und Ärztinnen,
die von mir lernen wollen, und ich glaube, dass diejenigen, die nachkommen, das Problem annehmen werden.
Es gibt eine gute Bewegung in Deutschland.


Wenn das eine "gute Bewegung in Deutschland" ist,
daß "Ärzte" und "Ärztinnen" von Abtreiberin Kristina Hänel
(Sie brachte bislang mindestens 10.000 Kindern den vorzeitige Tod)
erlernen wollen, wie Kinder vor deren Geburt getötet werden,
dann brauchen wir uns über die Zukunft Deutschlands
ja keine Sorgen mehr zu machen:
Deutschland hat dann keine Zukunft mehr!
 

 

 
 

 Kinderabtreiberin Kristina Hänel
- hat mehr als 10.000 getötete Kinder nach 218 auf dem Gewissen -
und nennt die  Abtreibungsgegner  in Anführungszeichen, weil ...


"... diese Menschen keinerlei Abtreibungen verhindern aber sie gefährden die Gesundheit und das Leben von Frauen.
Was sie wollen
ist, dass es nachher gar keine legalen Möglichkeiten mehr gibt für Frauen, Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Das bedeutet einfach wieder, das
viele Frauen sterben würden, wenn diese Menschen sich durchsetzen
,
 und diese Sprache `Lebensschutz´, was ja auch Quatsch ist,  
weil sie gefährden das Leben von Frauen und verhindern ja gar keine einzige Abtreibung, und auch diese Frage Abtreibungsgegner,
als ob es Befürworter gäbe … weder die Ärzte noch irgendeine Frau ist ja für eine Abtreibung."
(Quelle: Äußerungen von Kristina Hänel in einem Interview vom 15.7.2019, welches Sie als Podcast nachhören können unter:
https://www.youtube.com/watch?v=y2RWhqtkctE&t=18s )

 
 Hören Sie sich bitte den Podcast an und ...
 rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail oder Fax

 und sagen Sie der
Kinder-Massen-Abtreiberin Kristina Hänel
auch mal Ihre Meinung. Danke!
 

Tel. 0641 / 3013302
Fax. 0641 / 3013257
E-Mail:  kh@kristinahaenel
Twitter: @haenel_kh

 

 
Screenshot Twitter vom 16.7.2019

 

Abtreiberin Kristina Hänel tingelt durch Deutschland
und hält, vor allem in Universitätsstädten,
Vorlesungen über ihr neues Buch.
So am 23.9.2019 in Erfurt.

Kristina Hänel fing an, ihr Buch zu schreiben, als sie die
Zustellung der Anklageschrift (2015) erhielt. Sozusagen um das Geschehene besser verarbeiten zu können.

Sehr aufschlussreich sind ihre Worte zugleich
 am Anfang des Mitschnitts ihrer Lesung,
sie spricht über ihre Praxis:

 

"Wir sind ein ganz, ganz kleines Team:

Habe immer auch irgendwie Geldnot gehabt. Von den Abbrüchen habe ich nie wirklich gelebt ... hab derzeit quasi vom Rettungsdienst gelebt ..."

 

Das was man heute nicht nur vermuten kann:

Geldnot
hat die Massen-Kinder-Abtreiberin Hänel heute sicher nicht mehr.
Lt. eigenen Aussagen ist ihre Praxis so überfüllt, daß sie bereits Frauen wegschicken muß.
Offensichtlich ging ihre Taktik auf. Die kostenlose
Werbekampagnen der Medien nach der Anzeige wegen Verstoß gegen 219 a "schlug ein wie eine Bombe" ... der über Nacht sich eingestellte Ruhm ließ sie zu einer stolzen Frau werden, die natürlich nichts gegen den "Geldsegen" hat, auch wenn sie deshalb Kinder vor deren Geburt im Auftrage der Mütter töten muß

Mindestes 10.000 KinderAbtreibungen hat Hänel als spezialisierte Medizinerin durchgeführt ... einen Großteil der Einnahmen von sicher mehr als 5.000.000 Euro gingen an sie und ihren damaligen Auftraggeber "Pro Familia"

Doch heute muß sie "nicht mehr teilen", heute als alleinige Besitzerin einer Abtreibungspraxis kann sie nicht nur gut, sondern sehr gut von den "Abtreibungen" leben ... und Rettungsdienst muß sie keinen mehr machen.



Ich mag die vielen Lügen der
AbtreibungsMediziner nicht mehr hören!

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
lehnt eine Einladung der Alfa e.v. zu einer
 öffentlichen Podiums-Diskussion ab

Sie nimmt offensichtlich lieber an sogenannten
Heimspiel-Diskussionen teil, denn im Lager ihrer Freunde,
den Feministen und Linken Genossen, fühlt sie sich wohl und sicher.

Kristina Hänel sieht sich selbst als Lebensschützerin,
obwohl "ihre Hilfe" töten sein kann.

Sie will der Frau, die in Not geraten ist, helfen und
läßt dabei das wehrlose, ungeborene Kind außer acht.

Statt das die Medizinerin Hänel versucht,
die Mutter davon zu überzeugen, daß durch die
Tötung ihres noch nicht geborenen Kindes
die eigentlichen Probleme nicht gelöst werden,
bietet sie auch eine scheinbar "endgültige Lösung" an.


Sie müßte, gerade als zweifache Mutter und Großmutter
 von fünf Enkeln, der abtreibungswilligen Mutter
genau erklären können, was diese von ihr verlangt
mit welchen persönlichen Konsequenzen sie zu rechnen hat.

Die "Initiative Nie Wieder!" sagt deutlich:

Liebe drückt sich nicht mit TÖTEN aus!
Wahre Liebe bringt Opfer.
Falsche, egoistische Liebe ... ja, die kann sogar töten.

Doch die Kämpferin für die Legalisierung des 218 sowie für
das straffreie Werben fürs Töten nach 219 StGB
hat ihre eigene Wahrheit.
Natürlich nennt sie das, was sie "da wegmacht",
nicht Kind, sondern Fruchtblase, Gewebe, vielleicht Embryo,
aber es ist noch kein Mensch.
Damit will sie, unserer Meinung nach, sich und auch die Mutter schützen.

Abtreiberin Hänel und auch alle anderen Tötungsmediziner
kennen zerstückelte, zerfetzte Abtreibungs-Kinder.
Sie wissen genau,
wie diese aussehen,
 nachdem sie "durch das dünne Absaugrohr mußten",
welches sie in ihren Händen hielten.
Kein schöner Anblick, aber das Ergebnis ihres Handelns
ein verabscheuungswürdigen Verbrechens
(Zitat mehrerer Päpste)

Möglicherweise inspizieren die Abtreiber selbst das
"Matschebrei-Kind" in der Nierenschale und schauen,
ob sie "alles erwischt" haben oder doch noch "nacharbeiten" müssen.

Vielleicht mit dem Gedankenkonstrukt "Es ist ja noch kein Mensch" und
"Es ist besser für die Mutter und das Kind"
versuchen die Kinder-Abtreiber, ihrem eigenen anklagenden Gewissen zu entkommen.

Sie mögen das vielleicht hier auf Erde bedingt erreichen können,
aber vor GOTT werden sie nicht weglaufen können.
GOTT ist ein gerechter Richter, der nichts vergißt!
GOTT ist auch barmherzig ... so der reuige Sünder es ehrlich meint.

Schade, das die Massen-Abtreiberin ihre Chance

zur Umkehr noch nicht annehmen will.
- Es gibt auch ein "zu spät"! -

 

 

 

Hier wird nun ganz deutlich, um was es der
Kinder-Abtreiberin eigentlich geht:

Das Umsetzen der Forderung der WHO, für
sicheren, flächendeckenden, ambulanten wie stationären
Zugang zur Kindstötung im Mutterleib !
Das Thema "Werbeverbot" war und ist für Hänel nur ein Vorgeplänkel.

 

 

 

Hänel hat in den vergangenen Monaten viele Bürger in Deutschland
zum Narren gehalten. Mit ihrem Mandra "Ich werbe nicht, ich informiere nur"
hat sie die ganze Justiz einschließlich Politker "vorgeführt".
Sie, die kleine Landmedizinerin, sagt ihre Meinung und erklärt der
deutschen Justiz und Politik, was sie unter Werbung zu verstehen haben.
Diese hören auf das Gejammere und geben klein bei.
Wir haben in De
utschland die Politiker und Justiz, die wir verdienen !!
 

 

Wie viele Kinder könnten vor dem Abtreibungstod gerettet werden,
wenn die
Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel
das endlich verwirklichen würde, was sie 2017 angekündigt hat?

"Zur Not werde ich Reitlehrerin"

 



Liebe Frau Hänel!
Hören Sie endlich auf mit dem Töten von Kindern nach 218.
Wir nennen das "Massen-Mord im Mutterleib"!

Kinder, die nach einer "Abtreibungs-Behandlung" von Ihnen
so aussehen,


wollen wir nicht! Wir lieben Kinder!
Und deshalb sollen sie leben dürfen!

Das was Sie den Kindern, aber auch den Müttern antun,
ist ein
verabscheuungswürdiges Verbrechen*
und Sie agieren als
Auftrags-Mörderin!*

(Aussagen verschiedener Päpste)

 

 

Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel behauptet,
daß in den 20iger Jahren jährlich etwa eine Million Mütter
ihre Kinder abgetrieben hätten.
Da der Standard des Tötens
ungeborener Menschen noch nicht
so weit entwickelt war wie heute und damals sich noch die
meisten Mediziner als Arzt und Schützer des Lebens sahen,
handelten viele Mütter selbst (Einschätzung von Hänel).
Das mußte zwangsläufig zu vielen Opfern (Hänel meint die Mütter)
führen ... und solche Geschichten sucht sie nun.
Sie will die Geschichten für eine Ausstellung verwenden
Die ungeborenen Kinder, die immer die Opfer sind und
mit ihrem Leben bezahlen müssen, werden ausgeblendet.

 

 

Wenn Sie eine Betroffene sind und
der Kinder-Abtreiberin "Ihre Geschichte" erzählen wollen...
... Hänel wartet schon gespannt auf Ihre E-Mail:

info@kristinahaenel.de

 


 

Hier ein Leserbrief eines besorgten 86-jährigen Bürgers aus Grünberg (Gießen),
 den er der "Gießener Allgemeinen Zeitung" mit der Bitte um Veröffentlichung übersandte.
Wahrscheinlich paßte der Inhalt des Leserbriefes nicht
 zur "Pro Kristina Hänel-Kampagne" der Gießener Zeitung,
 sodaß er nicht veröffentlicht wurde.

 

Betreff:  Leserbrief in Sachen "Abtreibung"

Geehrte Leserinnen und Leser!

Stellen Sie sich vor, eine Gruppe von Menschen schlägt vor, die Menschen über 80 Jahre zu liquidieren. Sie seien zu nichts mehr nütze, kosten nur Mühe und Geld.
Für diese Idee rühren sie die Werbetrommel und richten sogar Beratungsstellen ein, vielleicht wie man das am Besten macht, des nachts mit einem Baseballschläger auf den Kopf oder Gift in den Kaffee oder sonstwie.


Was hat das mit Abtreibung zu tun?


Es ist das gleiche, in beiden Fällen handelt es sich um einen gewaltsamen Abbruch des Lebens, sprich: MORD !

Die Frauen sollen selbst bestimmen, heißt es.
Das tun sie doch!
Sie bestimmen selbst - entschuldigen Sie jetzt meine lapidare Ausdrucksweise - ob sie die Beine auseinander machen oder nicht.

Ich weiß, die wenigsten Partner sind sich der Würde des menschlichen Zeugungsaktes bewußt, die meisten denken wohl nur an den Augenblickgenuß, aber in dem Augenblick, in dem sich Ei - und Samenzelle verschmolzen haben, hat ein neues menschliches Leben begonnen. Dieses hat ein Lebensrecht, das das Selbstbestimmungsrecht der Frau beendet (Mein Bauch gehört mir).

Ich vermisse
den Aufschrei der Kinderschutzbünde. Sie setzen sich weltweit, für den Schutz der Kinder ein, aber das Leben im Mutterleib interessiert sie nicht.
Dieses Verhalten erinnert an einen Artenschützer, der sich für die Schmetterlinge einsetzt, aber tatenlos mit zusieht, wie ihre Raupen vernichtet werden.
Wo sind ie Gutmenschen? Sie sind nur auf das Leben im Mittelmeer fokussiert, nicht auf das im Mutterleib.
Und die Kirchen?  Sie müßten doch eigentlich ein Bollwerk gegen das Verbrechen der Abtreibung sein.
Leider sind die Zeiten vorbei, in denen ein Bischof Dyba (Fulda) am "Tag der unschuldigen Kindlein (28.12.) die Glocken läuten ließ. In Marburg wurde er tätlich angegriffen.
Die evangelischen Synoden der Landeskirchen sind von Feministinnen unterwandert.

 

Die alten Römer hatten schon recht als sie sagten:
"Homo homini lupus", was so viel heißt wie:


"Des Menschen größter Feind ist der Mensch."

 

(23.7.2019 / Autor der Redaktion bekannt )

 

 

Wie unprofessionell und unqualifiziert
sich die über 10.000 fache Kinderabtreiberin Kristina Hänel
in den Medien und Sozialen Netzwerken äußert ...
hier nachfolgend einige Beispiele:
(Ergänzungen folgen)


Anmerkung:
Wenn ein Metzger
eine Werbetafel vor seiner Metzgerei
mit dem Hinweis aufstellt, "Kesselfleisch und frische Leber"
dann kann das eine Werbung sein aber auch Information.
(Das haben Staatsanwaltschaften nach der alten Rechtsauffassung zum 219a StGB auch immer so entschieden)

Wenn allerdings ein Metzger eine Werbetafel mit dem Hinweis aufstellt,
"Hier Kesselfleisch und frische Leber von Metzger Frischfleisch"
dann ist es aber eindeutig Werbung.

So ist die Sachlage in der "Causa Werbeverbot 219a -Kristina Hänel."
Es ist bzw. war ein Werbe - und kein Informations-Verbot !!

Doch die gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
kämpfende
Kinderabtreiberin Kristina Hänel
weiß es natürlich viel besser ...
Will sie der Justiz Nachhilfestunden erteilen?
 

 

Die Grünen-Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Frauenpolitik
Ulle Schauws (*30.4.1966)
kann man sicher Abtreibungslobbyistin und Kämpferin
gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE nennen.

Vehement setzt sie sich bekennende Lesbe
für die Abschaffung des §219a und Legalisierung der Abtreibung ein.
(Warum gerade viele Lesben in dieser Causa unterwegs sind, mag verstehen wer will, wir nicht)

Ganz offensichtlich ist, daß nicht nur die involvierten und angezeigten
Mediziner in der "Causa 219a" Lügen mit Hilfe der Medien verbreiten,
sondern das nicht wenige Politiker dies ebenfalls tun.
Ziel, wie schon erwähnt:
Abschaffung des Menschenrechts auf Leben für ALLE

74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
sollten uns die damaligen Verbrechen noch in Erinnerung sein,
als das Menschenrecht auf Leben "mit den Füßen getreten" wurde.

Wir fragen provokant:
 

Warum hält man uns heute die damaligen Verbrechen
 noch in Erinnerung, sozusagen als Warnung,
wenn wir bereits einen ganz anderen und eigenen Weg eingeschlagen haben, der übrigens von der Bevölkerung kaum noch angeprangert wird?

Weltweit erleiden nach Angabe der UN etwa

50.000.000 Menschen den Abtreibungstod.

Jeder Einzelne von ihnen hätte gerne nur ein gewollt:
Von seiner Mutter geboren und von beiden (Mutter und VAter)
beschützt und erzogen zu werden. Doch das ist nicht mehr zeitgemäß.

Egoismus, Karriere und Machtstreben
gehören heute zu den Ursachen,
daß Menschen bereits vor ihrer Geburt getötet werden,
weil Mütter
(ggf. auch der Väter) ihr eigenes Kind nicht annehmen.

Eine so handelnde Gesellschaft schafft sich ab
und
der Staat ist letztendlich dem TOD geweiht!

Diese Zusammenhänge mögen die einfachen Bürger nicht verstehen,
aber doch "studierte Leut" aus der Politik, Justiz, Medizin und Wirtschaft.
Doch offenbar regiert Geld und Macht, gepaart mit Wahnvorstellungen.

Diese Wahnvorstellungen zeigen sich auch im
Schutz des Lebens und der Menschenwürde.

Tötungsmediziner (nach 218), Beihilfetäter und Propagandisten
glauben tatsächlich daran, durch Töten von Menschen helfen zu können:

Folge ist, daß auch ein Bewerben für das Töten
nicht als Unrecht gesehen wird oder gesehen werden will.

Hier sei auf Christopf-Wilhelm Hufeland verwiesen:
" ... und der Arzt wird zum
gefährlichsten Menschen im Staat!"
(Und das wird der Mediziner nur, wenn Justiz und Politik es rechtlich zulassen!)

Heute, 12. Dezember 2019,
findet in Gießen der Berufungsprozeß
gegen eine
Massen-Kinder-Abtreiberin statt:
Kristina Hänel.

Hänel hat wiederholt gegen den §219a (alte Version) verstoßen
und wurde verurteilt. Sie ging in Berufung.
Zwischenzeitlich wurde der §219a reformiert

 (wir sagen: verschlimmbessert).

Wir sind davon überzeugt,
daß den Bürger ein Schauspiel vorgetragen wird, wobei jeder einzelne Schritt mit den "beiden Lagern"
abgesprochen wurde bzw. wird. Man will den 219a StGB kippen, um letztendlich dem 218 StGB (Lebensschutzparagraphen)
den gewünschten Todesstoß geben zu können.
(Wir werden das a anderer Stelle ausführlich zu erläutern versuchen).


Auf Twitter meldet sich noch in der Nacht die Abtreibungslobbyistin Ulle Schauws:



Ist das Verwunderlich!
Gestern wurde in einer Anhörung (11.12.2019)
als letzte Fragestellerin
ausgerechnet die Abtreibungslobbyistin Ulle Schauws zugelassen.
Claudia Roth und Ulle Schauws wissen zu genau, wie man Justiz und Medien beeinflussen kann. Sehen Sie sich das Video an.
Die Fragestellerin benutzt ein Lügengebilde ... doch das sind wir gewohnt!
hier zum Video


Wie lange wollen Sie noch zu
diesem großen Unrecht schweigen?