Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR
PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht und Menschenwürde |
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Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel
(Galionsfigur aus Gießen),
Kersten Artus ("Pro" Familia);
Ulle Schauws (Grüne),
Cornelia Möhring
(LINKE) und
Dinah Riese (TAZ)
sind
einige der treibenden Kräfte in Deutschland,
nicht nur die
Werbung für die Tötung,
sondern
die Tötung ungeborener Kinder selbst
legalisieren zu wollen!
Das Jahr 2019,
74 Jahre nach Auschwitz und
Mauthausen,
dürfte ein entscheidendes Jahr dafür werden,
ob in Zukunft
das
Menschenrecht auf Leben
auch in Deutschland allen Menschen gewährt wird.
( Heute: Abtreibungsrecht Morgen:
Euthansiepflicht )
Stellen Sie sich gegen menschenverachtenden Gruppen,
die die Menschenrechte für Alle abschaffen und einer freien Entscheidung
überlassen wollen
Tun Sie endlich was.
Unsere Kinder und Enkelkinder sollen nicht
einmal sagen können:
"Und einige Zeit DANACH wurde es viel
schlimmer,
als wir uns das je vorstellen konnten"
Helfen Sie mit, daß dies keine Relalität
werden!
Ist Ihnen
schon aufgefallen?
Deutschlands aktivste
Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder,
in München = Friedrich Andreas Stapf
(bisher über ca. 140.000 Kindstötungen) |
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in Nürnberg = Gesya Zeyf
(im Klinikum Nürnberg)
(bisher über ca. 40.000 Kindstötungen) |
halten sich aus der ganzen
"219a-Werbe-Diskussion" weitgehenst zurück.
Fürchten sie einen Umsatzeinbruch,
sollten auch andere Mediziner
Tötungen nach 218 öffentlich bewerben ?
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6. Januar 2019
Nachdem Kerstin Artus eine "Triggerwarnung"
auf Twitter losgelassen hat, schwenkt
Kinderabtreiberin Kristina Hänel wieder um!
Sie will nun die armen Mütter, die im Internet auf der Suche
nach einem Mediziner sind, der ihr Kind nach 218StGB tötet,
wieder
davor bewahren, daß sie nicht auf die Seite "babycaust" gelangen
Was will diese Tötungs-Spezialistin nach §218
eigentlich?
"Triggerwarnung!"
3. Januar 2019
Nach vor wenigen Monaten beklagte sich
die über 10.000 fache Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel darüber,
das Mütter, die sich informieren wollten,
auf die schlimme Internetseite der Abtreibungsgegner "www.Babycaust.de"
gelangen würden, um dort an unseriöse Informationen und Adressen zu
gelangen.
Sie forderte, www.babycaust.de zu
sperren.
Doch nun denkt Kinder-Abtreiberin Hänel plötzlich anders
oder fährt schlicht eine andere Taktik?
Zur Information:
Als wir uns von der "Initiative Nie Wieder!" vor vielen Jahren
dazu entschlossen, Adressen von Kinderabtreibern und unsere
Strafanzeigen gegen Abtreibern wegen Verstoß gegen § 219a StGB zu
veröffentlichen, war uns bekannt,
daß die abtreibungswilligen Mütter Adressen der Abtreiber von den
anerkannten Schwangerschafts-Konflikt-Beratungsstellen, von den
Gesundheitsämtern, von der BZgA und überhaupt auf Anfrage von allen
Medizinern und in Kliniken genannt würden.
Das ist per Gesetz so geregelt!
Hätten die Beratungsstellen und Behörden nicht die gesetzliche
Verpflichtung gehabt, den Müttern die Adressen der Abtreiber bei
Bedarf zu nennen, wären wir mit unserem Adressenmaterial, nicht wie
auf
www.abtreiber.com aufgelistet, in die Öffentlichkeit
gegangen. |
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Kurz erklärt:
Der Referentenentwurf zum §219a StGB
(veröffentlicht am 28.01.2019)
des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz
Werden die demokratisch gewählten
deutschen Volksvertreter
einem solchen Vorschlag -
74 Jahre nach Auschwitz
- zustimmen
?
Was bedeutet
der neue Gesetzesvorschlag zum §219a StGB
für die Mediziner in Deutschland,
welche im Auftrage der Mütter
Kinder vor deren
Geburt gegen Entgelt töten:
219a
(alte Fassung)
-
Mediziner gibt bekannt, daß er Abtreibungen durchführt –
ist verboten
(da Werbung)
- Mediziner gibt Informationen (auch detailliert) über Abtreibungen
–
ist erlaubt.
- Listen von Abtreibungsärzten liegen den Beratungsstellen vor und
werden bei Bedarf den Schwangeren übergeben.
219a (neue Fassung)
- Mediziner gibt bekannt, daß er Abtreibungen
durchführt –
ist erlaubt
(gilt nun als Information)
- Mediziner gibt Informationen (auch detailliert) über Abtreibungen
–
ist verboten,
wird von den zuständigen Bundes- oder Landesbehörde,
Beratungsstellen und Ärztekammern übernommen
- Liste von Abtreibungsärzten werden nun von der Bundesärztekammer
erstellt, aktualisiert und veröffentlicht und der BzGA und dem
BFBAFzA zur Verfügung gestellt.
- Neu ist dann auch, daß nur autorisierte Adressen der
Abtreibungsärzte, Kliniken und Einrichtungen erfaßt werden.
- Nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch wird die Frau keine
Abtreibungsadressen mehr von der Beratungsstelle erhalten, da diese Adressen bereits
öffentlich sind.
Verrückt und Hinterfotzig oder "Das
Ei des Kolumbus"?
Der Kinderabtreiber kann nun gesetzeskonform "informieren"
(früher: werben), daß er Kinderabtreibungen gegen Entgelt
durchführt und sich durch rechtswidriges aber unter bestimmten
Vorraussetzungen straffreies Töten bereichert.
Veröffentlicht er, trotz Verbot, auch weitere Informationen
über den Schwangerschaftsabbruch, ist das
kein
Problem,
da er nicht bestraft werden kann.
Nach §219a
wird nur die Werbung bestraft und nicht die "Information"
selbst.
Der §219a hat keine Strafe vorgesehen,
wenn Mediziner gegen das Informationsverbot verstoßen.
Wenn also für ein Verbot keine Strafe vorgesehen ist, kann auch
nicht bestraft werden.
Dieser Referentenentwurf, den die "Fünf Waisen"
eines "Sondergremiums", Justizministerin
Katarina Barley
(SPD), Familienministerin
Franziska Giffey
(SPD), Kanzleramtschef Helge
Braun (CDU), Gesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) und
CSU-Chef Horst Seehofer
als Kompromissvorschlag ausgehandelt haben, ist defacto genau das,
was die Abtreibungsbefürworter sich erwünscht oder erhofft haben:
Nach dem Gesetz ist zwar immer noch "werben"
verboten,
aber
durch die Umdefinierung von "werben" zu "informieren" und dem fehlenden Strafmaß bei einem Verstoß gegen "informieren"
ist letztendlich der §219a StGB auf diese Weise gekippt, wird zum
zahnlosen Tiger!
Das "Ei
des Kolumbus"?
Es
ist nicht zu verstehen, daß die christlichen Vertreter des
Gremiums diesen Entwurf um den §219a mit ausgearbeitet haben und nun die
Politiker der Großen Koalition auch noch stolz darauf sind.
Haben die christlichen Vertreter
geschlafen
oder
fehlte ihnen der Intellekt
oder
fehlte es ihnen an Durchsetzungsvermögen
oder
wollen sie das bestehende Lebensschutzkonzept entschärfen
oder
gar so aufkündigen?
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Fatal:
74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen soll das Bewerben
von Kindstötungen
im Mutterleib straffrei ermöglicht werden, das
Werben für rechtswidrige Tötungen
unschuldiger und wehrloser Menschen.
Ein Verstoß gegen das Menschenrecht
auf Leben!
Denk ich an Deutschland,
muß ich laut weinen!
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Das hat alles groteske
Ausmaße angenommen,
wie es da um den § 219a StGB läuft!
Natürlich hat besonders eine Medizinerin wie Kristina Hänel, die sich als
Allgemeinmedizinerin im "Nebenverdienst" zusätzlich auf das Töten von ungeborenen
Kindern (Abtreibung) spezialisiert hat, ein Interesse, daß ihre
"Dienstleistungen" der Öffentlichkeit bekannt werden.
Besonders das "abtreiben", der "Schwangerschaftsabbruch", ist eine
immerwährende Einnahmequelle. Schnell verdientes Geld (Pro Tötung eines
ungeborenen Kindes, etwa 10 Minuten dauer, = ab etwa 400 Euro aufwärts).
Und dieses Geld fließt ja nur,
wenn möglichst viele Frauen kommen, denen Hänel ja nur "helfen" will,
wie sie es ausdrückt, die wahren Tatsachen verschweigend.
Hänel bediente sich bewußt der Werbung im Internet. Am Anfang
vielleicht unwissend, aber nach der ersten Strafanzeige und dem Kontakt
mit der Staatsanwaltschaft muß ihr klar gewesen sein, daß ein Belassen
des beanstandeten Textpassus auf der Homepage Konsequenzen haben wird. Sie
nahm das in Kauf.
Hänel hat sich dann als Wiederholungstäterin und wohlwissend des Begehens einer
Straftat, den Auflagen der Staatsanwaltschaft widersetzt.
Man kann davon ausgehen, daß dies so auch beabsichtigt war, um dieses
ganze Prozedere um den § 219a endlich anzustoßen.
Man darf ebenfalls davon ausgehen, daß Hänel bereits zu Beginn nicht alleine
stand. Sicher arbeiteten und arbeiten im Hintergrund einige juristische Berater. Sicher waren bzw. sind nicht wenige Politiker
in diese "219a-Kampagne"
involviert, von feministischen Organisationen oder linken Medien kann man
das ebenfalls nicht nur annehmen, sondern gemeinsame Aktivitäten belegen
das.
Wenn man für eine geplante Aktion im Vorfeld schon mit vielen Unterstützern
rechnen kann, kann man, wie Hänel, siegessicher und ohne Angst auf
finanzielle Belastungen, den Kampf antreten.
Geschickt eingefädelt:
Zunächst die dauernde Berieselung der Bevölkerung, daß sie (Hänel)
nur informiert und nicht geworben habe. Dem folgend, Frauen kämen nicht an
notwendige Informationen und hätten keine freie "Arzt"-wahl. Auch nähme
angeblich die Zahl der Abtreibungsmediziner immer weiter ab, sodaß eine
"Versorgung" bald nicht mehr gewährleistet sei oder abtreibungswillige
Mütter lange Fahrtzeiten in Kauf zu nehmen hätten. Lügenbaron
Münchhausen hätte seine helle Freude gehabt.
Das die lebensfeindlichen Parteien dieses "Spiel" mitmachten ...
kann man nicht anders erwarten, aber das selbst die CDU/CSU sich in
Scheingefechte begaben ... eine Katastrophe. Nur wenige christliche
Politiker und die AfD zeigten klare Linie.
Dabei ist die 5 Millionen-Studie über PAS (Post-Abortion-Syndrom)
ein Zuckerl der SPD und die Erhöhung
des Abgabealters für die kostenlose Anti-Baby-Pille ein
Zuckerl der CDU/CSU jeweils an den
anderen Koalitionspartner ... auf das man sich einigt!
Man kann davon ausgehen, daß der Referentenentwurf
des "Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz" um den §
219a, der am 6.2.2019 vom Bundeskabinett einstimmig genehmigt wurde, auch
den Bundestag passiert und im Rechtskraft erhält.
Der Weg bis dorthin dürfte nicht lange sein, denn die große
Koalition möchte den Streit um §219a schnell beilegen.
Ruhe dürfte dann innerhalb der Koalition einkehren, aber nicht außerhalb.
Der Widerstand wird nicht verstummen, im
Gegenteil ... er formiert sich aufs Neue und wird m.E. heftiger
werden.
Die Abtreibungsbefürworter werten diese mögliche Gesetzesänderung
als einen Sieg der Lebensrechtler, aber wohlwissend, das dem nicht so ist.
Denn die Lebensfeinde möchten weiter kämpfen, ist ihr und war ihr
Ziel nicht die Änderung bzw. Abschaffung des §219a sondern die des §
218StGB, eine
völlige Freigabe des Abtreibungsmords!
Sie wollen erreichen, daß die Mütter sich nicht mehr einer sogenannten
Zwangsberatung unterziehen lassen müssen. Weiter wollen sie erreichen,
ohne Zeitlimit und ganz legal, ihre ungeborenen Kinder töten lassen zu
können, so sie es "selbst bestimmt" haben. Tötung kostenlos oder auf Krankenschein
sind weitere Forderungen, die zu hören sind.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf, der durch Mithilfe von CDU und CSU
zustande kam, ist durch den Zusatz des Absatz 4 zum §219a für die
Kinderhasser bereits alles erreicht.
Denn:
Der Kinderabtreiber kann dann informieren das er tötet (früher hieß
das werben)
aber
die eigentliche Information allgemeiner Art über
Abtreibung, die nach der Neuregelung die Beratungsstellen
und die BzgA übernommen werden wird, ist ihm nicht (nicht mehr) erlaubt.
Nur: Ein Verstoß
gegen ein "Informationsverbot" bleibt ungestraft, da kein Strafmaß vorhanden
ist!
Fazit: Der
Kinderabtreiber wird, sollte der Referentenentwurf so
beschlossen und Gesetz werden, in Zukunft
straffrei für die Tötung ungeborener Kinder werben und informieren
können.
Kinderabtreiber haben keine Prozesse mehr zu befürchten.
Doch dies reicht dem linken Gesindel nicht ... sie wollen die Abschaffung
und Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung
erwirken ... deshalb wird der
Kampf weitergehen, unabhängig, ob der Bundestag dem Referentenentwurf
zustimmt oder nicht.
Ich frage mich 74 Jahren nach
Auschwitz, ob der z. Zt. gegangene Weg von
Auschwitz fort oder wieder dorthin führt.
Bei dem Machbarkeitswahn unserer
Gesellschaft ist "ein Weg zurück" leider keine Utopie mehr!
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§ 218 StGB
Ein niederträchtiges Gesetz, welches jährlich
ca. 100.000 Kindern (offiziell)
bzw. ca. 300.000 Kindern
(inoffiziell)
den Abtreibungs-TOD
bringt.
- rechtswidrig, aber straffrei -
§ 219a StGB
Ein Gesetz, das eigentlich das Bewerben der
Tötungs-"Dienstleistung"
durch Mediziner verhindern sollte.
Der Zweck des § 219a wurde bis 2017 so
noch
erfüllt. Die Abtreibungsmediziner hielten sich, mit wenigen
Ausnahmen, an die gesetzlichen Vorgaben.
Demnach war es dem Abtreibungsmediziner nicht erlaubt, öffentlich
bekannt zumachen, daß er Abtreibungen durchführt.
Tat er dies doch, riskierte er ein Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft, die allerdings großzügig und wohlwollend mit den
Gesetzesbrechern umgingen und überwiegend die Verfahren unter
Auflagen einstellten.
Allgemein über Schwangerschaftsabbrüche informieren, z.B. welche
Methoden es gibt, wie genau die Tötung des Kindes im Mutterleib
geschieht, welche Risiken bestehen usw. konnte der
Abtreibungsmediziner veröffentlichen oder persönlich mit der
abtreibungswilligen Mutter besprechen, ohne das dies die
Staatsanwaltschaften interessiert hätte, so detailliert und
ausführlich dies auch immer gemacht wurde.
(Genügend Beweise könnten hierfür vorgelegt
werden. Es ist eine Lüge der
Abtreibungsbefürworter, der § 219a verbiete Informationen).
Verwunderlich, daß die Staats-und
Generalstaatsanwaltschaften stillschweigend diese verleumderische
Kampagne gegen die Justiz einfach hinnehmen und dem nicht öffentlich
widersprechen ... eine Weisung von ganz oben?
Nahmen die Gesetzesbrecher nicht die wohlwollende Hand der
Staatsan-waltschaft entgegen, sondern widersetzen sich den
Auflagen, kam es zu Strafbefehlen oder gar zu
Gerichtsverhandelungen. Meist allerdings nur, wie schon erwähnt,
wenn eine Wiederholungstat vorlag.
So ist/war es auch im Falle Kristina Hänel (Gießen) und den anderen
bekannt gewordenen Fällen.
Hänel wurde verurteilt. Das Landgericht bestätigte das Ersturteil.
Doch die Kinderabtreiberin hat im Vorfeld bereits angekündigt, nicht
zu ruhen, bis sie
(Hänel) "ihr Recht bekommen hat, also Abschaffung des § 219a StGB.
Notfalls wolle sie eine verfassungsrechtliche Prüfung des §219a und
ggf. den EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) anrufen.
Durch gezielte strategische
Aktivitäten der Abtreibungsbefürworter, die natürlich nicht nur in
Politik und den Medien, sondern auch den Kirchen zu finden sind,
wurde eine große Welle ausgelöst, die die Koalition zum Handeln
zwang.
Vorab: Einzige Partei ist die AfD, die am bestehenden Gesetz
festhält.
Grüne, LINKE und die FDP sind für eine Abschaffung des § 219a StGB.
Die Roten Genossen waren dies zunächst auch. Doch ruderten sie etwas
zurück, denn ansonsten wäre die Koalition zerbrochen.
CDU/CSU und die Roten Genossen werden vermutlich bis Ende Februar
2019 den Referentenentwurf "durchboxen", der nach unserer Auffassung
zwar "nur"
eine kleine Änderung vorweist, allerdings mit verheerenden
Auswirkungen!
Wir können es uns nicht verkneifen zu
mutmaßen, daß das alles zu einer lang abgesprochenen taktischen
Aktion der Koalitionsparteien gehört, denn:
CDU/CSU und auch die SPD wollen weiterregieren. Bei Neuwahlen kommt
etwas ungewisses auf sie zu, ein nicht kalkulierbares Risiko muß
vermieden werden.
Daß es in dieser sehr heftig geführten öffentlichen Diskussion
letztendlich um
den §218 StGB geht, der abgeschafft werden soll, damit in Zukunft
die Kinder möglichst in offener Frist und ohne Zwangsberatung durch
den Abtreiber getötet werden können, so die Mutter es will, dürfte
selbst der letzte Mohikaner
mittlerweile
verstanden haben.
CDU/CSU hätten in den
Jahren, in denen Mehrheiten für einen wirklich echten Lebensschutz
der Kinder bestand, dies durchsetzen und das Gesetz ändern können.
Nichts geschah, sie hielten an den Unrechtsgesetzen fest.
Christlich war das damals schon nicht und christlich ist der nun
eingeschlagene Weg sicher auch nicht.
So ist es nun nicht verwunderlich, daß es weiter abwärts geht. In
der Regierung wollen die "christlichen" Parteien bleiben, aber ihr
Gesicht verlieren wollen sie nicht.
Was wird auf uns vermutlich zukommen bezüglich des Lebensschutzes
der ungeborenen Kinder?:
1. Der Referentenentwurf wird mit den Stimmen der
Koalitionsregierung angenommen und Gesetz werden. FDP, Grüne und die
LINKEN werden dagegen votieren. Ob die AfD sich nur enthält oder
dagegen stimmt ... ist noch offen.
2.Abtreibungsmediziner werden dann ausdrücklich mit ihrem Namen
werben können, das sie Kinderabtreibungen durchführen. Das wird dann
auch nicht mehr werben genannt, sondern informieren.
3. Informationen über
Abtreibungen werden von den Beratungsstellen und der BzGA
übernommen. Der Abtreibungsmediziner darf nur hinweisen, wo diese
Informationen zu finden sind. Dies ist besonders schmerzlich,
zumal er unter dem alten Gesetz über Abtreibung/-Methoden
informieren konnte.
4. Trick 1:
Da die neue Regelung bei einem Verstoß gegen das
Informieren über die Abtreibung (die ja neu von den Beratungsstellen und
er BZgA übernommen wird) kein Strafmaß kennt, wird der
Abtreibungsmediziner in Zukunft dennoch informieren können ... es
kann ihm nichts passieren.
Auch wenn Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften eingehen
sollten, diese werden erst gar nicht bearbeitet oder sofort
abgelehnt.
5. Trick 2:
Abtreiberin Hänel
wird bald die Verfassungsmäßigkeit des §219StGB prüfen lassen. Was
werden denn die hohen Verfassungsrichter als aktuelles Gesetz vorfinden, wie werden sie
entscheiden?
a) Einen §218 StGB, der unter gewissen Umständen ein rechtswidriges
Töten ohne Zeitlimit erlaubt.
b) Einen § 219a StGB, der den Ärzten zwar erlaubt, daß in Ihrem
"Dienstleistungskatalog" das rechtswidrige Töten ungeborener Kinder
aufgelistet wird, worüber sie als "Fachinstanz" allerdings nicht
informieren dürfen, weil dies von anderer Stellen geschieht.
c) Einen § 219a StGB, der das Werben der Abtreiber für Abtreibungen
verbieten.
Dies geschieht ja nicht mehr, denn das was früher werben hieß (Abtreiber
outete sich öffentlich), wurde
mit Erweiterung um Absatz 4 des 219a StGB neu als informieren
bezeichnet und ausdrücklich erlaubt.
Die hohen Verfassungsrichter
haben dann nur noch über das "Informationsverbot für rechtswidrige Abtreibungen" zu befinden
haben.
Unter dem neuen 219a können wir uns in der Tat nicht mehr vorstellen, daß die
Verfassungsrichter weiter an ein Informationsverbot der Mediziner über
Abtreibung festhalten werden.
Wenn dann der Mediziner einst straffrei und nach dem Gesetz völlig
legal informieren (wir nennen das bewerben) kann, wie und wo er
Kinder vor deren Geburt gegen teure Euros rechtswidrig aber
straffrei tötet,
stehen wir dann heute wirklich noch einen Schritt vor dem Abgrund
oder sind wir schon einen Schritt weiter?
Informieren über eine rechtswidrige aber straffreie Straftat.
Nach unserer
Auffassung wird unter den neuen Gesichtspunkten auch der
§ 218 StGB in unserem ach so "demokratischen Staat" nicht mehr
lange zu
halten sein.
GOTT möge uns davor bewahren!
Wenn wir den Schritt des "legalen Tötens" ohne Zeitlimit (zunächst
bei den ungeborenen Kindern) beschreiten,
werden dann in Folge weitere Türen aufgestoßen werden, deren Ausmaß
wir uns heute, 74 Jahre nach Auschwitz, nicht vorstellen können?
Frage:
Können Abtreibungs-Mediziner zu Euthanasie-Mediziner heranreifen?
Wenn JA, dann müssen in Zukunft nicht
"nur" die ungeborenen
sondern
auch die geborenen Menschen sich um ihr Leben
fürchten!
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Abtreiberin Nora Szasz in
Erklärungsnot!
Auf Twitter veröffentlichte die
Abtreiberin Szasz am 31. März 2019 einen Tweet, daß wir heute
letztendlich in einem NAZI-Staat leben.
Wir bitten uns das zu erklären, Frau Szasz.
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Die
Kinderabtreiberin Kristina Hänel
befindet sich vom 12.- 15. April auf
einer Werbetour durch Norddeutschland.
Erste Station war am 12.4.2019 die Stadt Hamburg.
Während ihres "Lesevortrags" wird viel gelacht. Man könnte meinen,
eine Karnevalspräsidentin berichtet über lustige Ereignisse in einer
Kappen-Sitzung ... wahrscheinlich gab es auch Freudentränen.
Daß es in dieser Vorlesung um ein ernstes Thema ging, hörte man
kaum.
Hänel berichtete, daß sie mittlerweile durch den Medienrummel so
bekannt sei, daß viele Anfragen aus ganz Deutschland sie erreichten.
Leider könne sie nicht jede Frau behandeln,
... mittlerweile müsse sie viele Frauen wegschicken.
Dann erzählt sie, daß sie viele Interviewanfragen habe und sich die
Fernsehteams teilweise sogar "die Klinge in die Hand" gäben.
Sie würde darauf achten, daß dann keine Frauen mehr in der Praxis
seien. Allerdings wäre vor einiger Zeit kurzfristig "Spiegel-TV"
dagewesen.
An diesem Tag standen zum ersten mal auch Abtreibungsgegner vor der
Tür.
Da habe
sie zwischen zwei Abbrüchen ein kleines Interview gegeben.
Übersetzt:
Die "Lebensschützerin", so wie sich Kristina
Hänel selbst gerne bezeichnet, geht in ihrer Praxis zum OP-Raum, wo
auf dem Gyn-Stuhl bereits eine Mutter liegt, die ein Kind unter
ihrem Herzen trägt.
(ungeborenes Kind 6/8. Schw.woche)
Unter Zuhilfenahme chirurgischer Gerätschaften
tötet sie das Kind im Bauch seiner Mutter,
saugt es ab
und entsorgt es, womöglich mit dem Müll
Dann wäscht sie sich ihre Hände,
um vor laufender Kamera dem "Spiegel-TV
mit sauberen Händen ein "kleines Interview" zu geben.
Danach geht Sie wieder in den OP-Raum
und tötet ein zweites Kind,
als sei es das normalste auf dieser Welt.
... und vielleicht spielt sie am Abend mit ihrer
Musikgruppe »Klezmers Dream"
jiddische Lieder der humorvollen Art.
Verstehen Sie
jetzt, Frau Hänel,
warum dieses Bild
Parallelen
von damals zu heute hervorruft?
Nie Wieder?
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Sehr oft, wenn
Kinderabtreiberin Kristina Hänel
über das leidige Thema "ABTREIBUNG"
- Kindstötung im Mutterleib -
spricht, bedient sie sich der Unwahrheit ...
sie lügt!
Nun scheint Hänel auch die
Staatsanwaltschaft angreifen zu wollen, denn die
Abtreiberin behauptet allen Ernstes, erst durch den Druck des
Anzeigenerstatters und Abtreibungsgegners sei die
Staatsanwaltschaft eingeknickt, sodaß es zum Prozeß gekommen
sei.
Was genau meint Hänel hier?
Läßt sich die Staatsanwaltschaft Gießen durch Druck
beeinflussen?
Das ist ein heftiger Faustschlag gegen
die Staatsanwaltschaft Gießen, denn es steht nun im
Raum, diese habe in Causa Hänel nicht objektiv recherchiert
bzw. Einflußnahme von außen zugelassen.
Denn Hänel impliziert hier das Vorliegen einer Straftat im
Amt gemäß §344 StGB (Verfolgung Unschuldiger), indem sie
so tut, als wäre die Staatsanwaltschaft korrumpiert und würde
sie nur aufgrund äußerer Einflußnahme verfolgen.
Wenn die Staatsanwaltschaft auf solche Anschuldigungen nicht
reagiert, muß schon die Frage erlaubt sein, was da "Faul ist im Staate Dänemark?"
Hänel ist eine Wiederholungstäterin ... und
das vergißt sie oder verschweigt sie gerne.
Obwohl Hänel wußte, daß sie mit der öffentlichen
Bekanntgabe, daß sie Abtreibungen in
ihrer Praxis durchführt, wegen Werbung nach 219a StGB
angezeigt werden könnte, hielt sie weiter daran fest.
Mehr noch: Sie forderte den Rechtsstaat heraus und legte es
durch ihr provokantes Verhalten geradezu auf eine Verurteilung
an.
Die Staatsanwaltschaft hat gar keine andere Option, als
ein Verfahren zu eröffnen, wenn der/die
Straftäter/Straftäterin (wie in Causa Hänel) uneinsichtig ist.
Daß hat überhaupt nichts damit zu tun, daß der
Anzeigenerstatter Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft
eingelegt. Es ist ein ganz normaler juristischer Vorgang und
sicher kein Druck des Abtreibungsgegners gegen die StA, um
eine Gerichtsverhandlung zu erwirken.
Hänels ganzes Blablabla, sie hätte nur informiert, daß sie
Abtreibungen durchführe und den Medizinern sei es nun nicht
mehr möglich, Informationen über die verschiedenen Operationen
zu geben, ist gelogen. Unter großen Krokodilstränen
versicherte sie immer und immer wieder, Frauen hätten ein
Recht auf Information und für dieses Informationsrecht würde
sie kämpfen.
Wenn Hänel gerade als Allgemeinmedizinerin der
Öffentlichkeit mitteilt, das sie auch Abtreibungen durchführt
(Abtreibungen führen in der Regel die Allgemeinmediziner nicht
durch),
dann kann das nur als Werbung verstanden werden .... und nicht
anders. Denn Mütter, die
einen Abtreibungsarzt suchen, suchen den unter der Rubrik
Frauenärzte oder Gynäkologen und nicht unter
Algemeinmedizinern.
Um bekannt zu werden, bedurfte Hänel gerade der Werbung und
das wollte sie scheinbar auch ... nur nennt sie das informieren.
Mit der Änderung des §219a hat sie jetzt erreicht, daß sie
ihren Namen als Abtreibungsmedizinerin nennen kann, ohne dafür
eine Anzeige befürchten zu müssen. Allerdings ist eine
allgemeine Information über Schwangerschaftsabbrüche (so wie
es ihr früher möglich war) nun nicht mehr erlaubt.
Den Tsunami, den das "219-Beben" ausgelöst hat, wird
von einigen Lebensrechtlern schon in der Ferne erkannt. Wenn
dieser mit aller Wucht auf unsere Gesellschaft trifft ...
Gnade uns GOTT.
Der BABYCAUST stellt den HOLOCAUST schon jetzt zahlenmäßig um
ein vielfaches in den Schatten!
Wir brandmarken die Verbrechen des HOLOCAUST zu recht,
doch gelernt hat Deutschland, hat Europa, hat die
Weltgemeinschaft daraus nichts: über 45 Millionen weltweit
getöteter Kinder im Mutterleib geben jährlich Zeugnis von
dem größten Verbrechen unserer Tage: dem
BABYCAUST !
Wenn Sie die Realität
ertragen können,
klicken Sie
hier
Die Causa Hänel hätten wir schon längst abgehakt, wenn
nicht immer wieder diese Lügen verbreitet würden.
Gute Journalisten mit seriösen Recherchearbeiten sind sicher
schon lange auf dieses "Lügengebilde §219a" gestoßen,
wollen es aber aus ideologischen Gründen nicht zum Einsturz
bringen.
(Screenshot 15.04.2019/Kristina Hänel hat
diesen Tweet am 14.4.2019 retweetet)
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Abtreiberin
Hänel (mindestens 10.000
Kindstötungen im Mutterleib durchgeführt bzw.
verantwortlich) zeigt sich bei
ihrer Werbetour durch Norddeutschland im April 2019 von
dem Wort BABYCAUST getroffen und fordert den Schutz der
Kinderabtreiber vor überzeugten Lebensrechtlern.
Verkehrte Welt!
PS: Hänel darf sich verletzt fühlen ...
vielleicht ist das der Beginn zur Umkehr, hin zum
wirklichen Lebensschutz für ALLE ? |
Die Lüge wird
enttarnt werden
und
die Wahrheit wird sich durchsetzen!
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So langsam bereiten sich die
Befürworter der Kinderabtreibung
auf den 14. Juni 2019 vor und fangen
an,
die Werbetrommeln zu schlagen.
An diesem Tage soll der Prozeß gegen zwei Berliner
Abtreibungsmedizinerinnen,
Dr. med. Verena Weyer und
Dr. med. Bettina Gaber
vor dem Amtsgericht Berlin wegen |
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Eine verlogene
Pagage
Morgen findet der Prozeß gegen die beiden
Mediziner Verena Weyer und
Bettina Gaber
vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen
Verstoß gegen § 219a StGB (alte
Version). Das es zur Anklage kommt ist
für uns sehr verwunderlich, vermögen wir doch die Berliner
Staatsanwaltschaft, gerade im Bezug auf §219a, einigermaßen
einzuschätzen Wir halten es ohnedies für möglich, daß auf Weisung
von oben gehandelt wird.
Das Ziel: Die feministische "Pro-Choice-Bewegung" bei ihrer
Forderung auf Legalisierung der Abtreibung und der straffreien
Werbung dafür, zu unterstützen.
Nun berichtet die linke Presse
nicht nur nicht objektiv, sondern sie
recherchieren schlecht, wenn überhaupt, und übernehmen einfach
Aussagen bezüglich des morgen stattfindenden Prozeß, die nicht der
Wahrheit entsprechen.
Daß das allerdings "zum Plan des großen Ganzen" gehört, davon sind
wir überzeugt.
Wenn es Sie interessieren sollte, um was es wirklich morgen geht,
folgen Sie dem
LINK
Bewußt versuchen die LINKEN Genossen der Öffentlichkeit zu
vermitteln,
daß es trotz neuem Gesetz wieder zur Anklage gegen Abtreiber kommt,
obwohl das so nicht stimmt.
Man will einfach nur Druck auf die Politik machen, damit 219a fällt
und möglichst auch der 218 StGB.
Nachfolgend einige Beispiele manipulierter Meldungen:
Tötungsspezialistin
Kristina Hänel
hat gegen geltendes Recht verstoßen
und will rehabilitiert werden.
Sie lügt, diese Abtreiberin als Gießen,
denn
niemand wurde bislang in Deutschland dafür
angeklagt, weil er über den
Schwangerschaftsabbruch informiert hat.
Für wie dumm hält Hänel die
Staatsanwälte und Richter?
Sie traut den studierten Juristen nicht zu,
zwischen Werbung und Information unterscheiden
zu können.
Also, liebe Juristen und Jurastudenten:
Wenn Ihr in dieser Richtung Nachholungsbedarf habt,
die Kinderabtreiberin Hänel klärt euch auf!
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Sie
töten den Müttern in deren Auftrag ihre Kinder
nach 218
und sind scheinbar auch noch stolz darauf:
Abtreibungs-Mediziner
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Kinderabtreiberin Bettina Gaber
läßt
sich von
der Menge feiern.
Gaber setzt sich für die
Legalisierung der Kinderabtreibung sowie für straffreies
werben dafür ein
hier
zum Video |
74 Jahre nach Auschwitz und
Mauthausen sollte jeder verstanden haben,
daß das Töten von unschuldigen und wehrlosen Menschen, auch vor
deren Geburt, ein verabscheuungswürdiges Verbrechen ist,
wie einige Päpste dies nannten.
Auch dieser Mensch hätte gerne weitergelebt!
Niemand hat das Recht, über Leben oder Tod
eines Menschen zu bestimmen!
Gott sei Dank hat sich das Gericht nicht von den
Protesten
vor Ort in ihrem Urteil beeinflussen lassen:
Hinter dem, was da die
Kinderabtreiberin Hänel treibt,
steckt eine vorher gut ausgeklügelte Strategie.
Hänel ist nur das Gesicht nach außen, dahinter stecken
andere kluge Köpfe, die z.Zt. "nur" das Töten vor der Geburt
und die Werbung dafür legalisieren wollen.
Würde Kinderabtreiberin Kristina
Hänel
gerne ein Vermögen verdienen ?
Jetzt regt sie sich wieder auf,
die Kinderabtreiberin!
Vor ihrem Kampf auf Änderung des 219a war noch das
möglich, was heute ein Problem darstellt!
Damit es für die Presse
nicht fad wird,
Nora Szasz und Bettina Gaber haben sich zu
Hänel dazugesellt.
Ganz bewußt haben diese Personen sich gegen geltendes Recht gestellt
und den Einigungsversuch der Staatsanwaltschaft abgelehnt,
um verurteilt zu werden und Gesetze zu verändern.
Gesetze, die unseren Kindern den Tod bringen
und Deutschland auslöschen wird.
Keine Kinder - keine Zukunft!
Verkehrte Welt!
Das Frauen-Magazin "Emma" bezeichnet das heutige
Urteil gegen die beiden
Berliner Medizinerinnen, die im Internet für die Tötung von
ungeborenen Kindern warben und dafür verurteilt wurden,
als "Schande für Deutschland".
Diese Aussage ist eher eine Schande für
Alice Schwarzer und ihre Redakteurinnen von "EMMA"!
Stern-Online geht sachlich auf das Urteil ein:
(Man sollte schon berücksichtigen, daß die Straftat
noch vor der Gesetzesänderung
des §219a begangen wurde aber bei der Strafbemessung den
mittlerweile
geänderte mildere Paragraph angewandt wurde)
Das Gesetz
ist eindeutig, so die Richterin
"Der Sachverhalt
ist einfach", sagt Richterin Christine Mathiak in ihrer
Urteilsbegründung, keine drei Stunden nach Verhandlungsbeginn.
Vor der Reform
hätten die Ärztinnen den Satz überhaupt nicht veröffentlichen
dürfen,
nach der Reform
seien die Worte "medikamentöser",
"narkosefreier" und "in geschützter Atmosphäre" noch immer
verboten.
Denn nach neuem Recht
dürfen Ärzte und Ärztinnen zwar darüber informieren, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Doch wie sie das tun,
dürfen sie weiterhin nicht publik machen. Über Methoden dürfen
nur Behörden, Ärztekammern und Beratungsstellen informieren.
(Anm. von INW:
"Vor der Reform" war
sachliche und allgemeine Information auch öffentlich durch den
Mediziner möglich. Da waren sich die Staatsanwaltschaften in
ganz Deutschland immer einig. In einem persönlichen Gespräch,
was der Abtreibungs-Mediziner immer vor dem Eingriff mit den
abtreibungswilligen Müttern führte, konnte er genau darlegen,
welche Methoden es gibt. Eine Mutter will in der Regel nicht
so genau wissen, wie der Mediziner ihr Kind tötet ... von
daher blieben die Infos meist oberflächlich)
Obwohl die
Anklage noch vor der Gesetzesreform erfolgte,
ist nun erstmals der im März in Kraft getretene geänderte
Paragraf 219a zur Anwendung gekommen.
Denn es gilt,
dass stets die Gesetzesfassung anzuwenden ist, die für die
Angeklagten am mildesten ist.
Das Gesetz
sei eindeutig, sagt die
Richterin. Es sei auch nicht verfassungswidrig.
Sie sagt auch: "Ob mir dieses Gesetz passt oder nicht, ist
nicht die Frage." Für eine politische Debatte über den Sinn
und Unsinn des Paragrafen sei ein Gerichtssaal nicht der
richtige Ort.
Die Richterin
blieb mit ihrem Urteil unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft, die auf 20 Tagessätze à 150 Euro plädiert
hatte. Die Richterin stellte fest: Für die Angeklagten spreche
ihr Geständnis, dass sie nicht vorbestraft sind und dass "das
strafbewehrte Unrecht sehr, sehr gering ist".
Hätten Bettina Gaber und Verena Weyer nur über ihr Angebot
eines Abbruchs informiert, mit dem Zusatz, alles Weitere
erführen Frauen in der Praxis, "dann säßen wir nicht hier",
sagt die Richterin.
Doch die
beiden Ärztinnen wollen Rat
suchenden Frauen schon auf
ihrer Internetseite mitteilen,
wie Gaber Abbrüche vornimmt: medikamentös und ohne Narkose.
"Durch diesen Satz strebten sie die Durchführung von
Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Gemeinschaftspraxis gegen
Erhalt des üblichen ärztlichen Entgelts an", heißt es in der
Anklage der Staatsanwaltschaft. Ihres Vermögensvorteils wegen
hätten sie unerlaubt für Abtreibungen geworben.
Obwohl nur Bettina Gaber Abbrüche vornimmt, habe sich
auch Verena Weyer strafbar gemacht. Denn die Ärztinnen hätten
nach einem "gemeinsamen Tatplan" und "gemeinsamen
Tatentschluss" gehandelt.
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hier der gesamte
Beitrag von Stern-Online |
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Einige
Mediziner in Deutschland sch ....
auf die deutsche
Gesetzgebung
und verstoßen ganz bewußt gegen geltendes Recht.
Sie wollen damit eine Änderung des Gesetzes bewirken.
Natürlich wollen diese "Kämpfer für ihr Recht"
nicht auch noch
aus ihrem privaten Geldtopf die
hohen Verfahrenskosten bezahlen.
(Schließlich verdienen sie mit
der Kinderabtreibung ja kein Vermögen, lassen sie wissen)
Flugs wurden Spendenkonten eingerichtet
und in den sozialen Netzwerken wird eifrig
zum Spenden geworben.
Man darf derzeit davon ausgehen, daß aus diesem "Spendentopf"
die Kosten (Prozeß und Strafe) der Gesetzesbrecher
Kristina Hänel,
Nora Szasz & Natascha Niklaus
Bettina Gaber & Verena Weyer
vollständig bezahlt werden können.
Ist das nicht verrückt:
Da
wird bewußt gegen geltendes Recht verstoßen,
weil man mit dem Gesetz nicht einverstanden wird. |
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Nach einer Verurteilung oder bereits schon
vorher stellt man sich
der
Öffentlichkeit als Opfer dar. |
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Die Gesetzesbrecher benutzen die Medien für
ihre Zwecke, Kinderabtreibung zu legalisieren zu wollen. |
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Gleichzeitig findet man in den sozialen
Netzwerken Mitstreiter, die diese Causa bewerben, unterstützen und
Spendengelder sammeln. |
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Mit Hilfe einiger Medien u.
Politikern wird Öffentlichkeitswirksam für die angestrebte Gesetzesänderung
geworben |
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Folge: Die Praxen, in denen die
Gesetzesbrecher die Kinderabtreibungen vornehmen, haben nun (dank Werbung)
regen Zulauf.
(Vielleicht verdienen
sie nun ein Vermögen?) |
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Der Spendentopf ist prall gefüllt
(T1=28.000 €/17.6.2019)
... die
Einnahmen der Mediziner aus dem Abtreibungsgeschäft werden durch die Prozeßkosten
wohl nicht mehr aufgefressen werden können. |
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Auch 74 Jahre
nach Auschwitz und Mauthausen
fehlt uns für solche Handlungen das Verständnis!
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Notorische
Rechtsbrecher
§ 219a StGB:
Was wie eine Posse ausschaut,
folgt in Wirklichkeit einem ausgeklügelten Drehbuch
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte,
dass es ein Werbeverbot für Abtreibungen braucht, so wurde er
spätestens jetzt erbracht.
Am vergangenen Freitag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten
die beiden Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer, wegen des
Verstoßes gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch zu einer
Geldstrafe von jeweils 2 000 Euro.
Die 56 und 52 Jahre alten Frauen hatten sich geweigert, den
Satz: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier
Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren
Leistungen“ von der Homepage ihrer Gemeinschaftspraxis zu entfernen.
Weil in einer freien und offenen Gesellschaft
niemand gezwungen werden kann, mehr als eine Gehirnzelle in Betrieb
zu nehmen, fehlte es anschließend auch nicht an Stimmen, die in
diesem Satz gar keinen Verstoß gegen das Werbeverbot für
Abtreibungen erblicken wollten.
Dabei kann es sich bei diesem schon deshalb nicht um seriöse
Information handeln, weil die Abtreibungspille (siehe auch Seite 25)
gar kein Medikament, sondern ein tödlich wirkendes chemisches
Präparat ist.
Wäre es anders, wäre Schwangerschaf
t eine
Krankheit und das ungeborene Kind ein Krankheitserreger, der
bekämpft werden muss.
Damit nicht genug:
Angebliche „Informationen“ wie
„narkosefrei“ und
„in geschützter Atmosphäre“, haben
denselben werblichen Charakter wie Mietofferten.
Nur dass bei ihnen – kontextbedingt – von
„kautionsfrei“ und „in ruhiger
Wohnlage“ die Rede wäre.
Weit gravierender aber als die geistlose
Verteidigung des zu Recht inkriminierten Satzes ist, dass in
vielen Kommentaren und Wortmeldungen wortreich beschwiegen wurde,
dass beide Ärztinnen vorsätzlich handelten.
Der Staatsanwaltschaft, die anbot, das Verfahren einzustellen,
wenn die Ärztinnen im Gegenzug den Satz von ihrer Homepage strichen,
zeigten Gaber und Weyer die kalte Schulter
und präzisierten den Rechtsbruch lediglich:
„Auch ein medikamentöser, narkosefreier
Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“
Was auf den ersten Blick
wie eine in die Bundeshauptstadt verlegte Provinzposse anmutet,
folgt in Wirklichkeit einem ausgeklügelten Drehbuch. Nach
Kristiana Hänel (Gießen) ,
Nora
Szasz und
Natascha Niklaus
(Kassel) haben mit
Bettina
Gaber und
Verena Weyer (Berlin)
inzwischen fünf Ärztinnen mutwillig gegen das
Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen und um Verurteilung
geradezu gebettelt. Die Prozesse und die den Ärztinnen Lorbeerkränze
windende Berichterstattung sorgen dafür, dass die ehedem allenfalls
regional bekannten Praxen der Ärztinnen bundesweite Berühmtheit
erlangen. Preiswerter war Werbung nie. Dies gilt umso mehr, als die
Abtreibungslobby und ihr politischer Arm, der vor allem bei SPD,
Grüne und Linkspartei tiefe Wurzeln geschlagen hat, ihre
Protagonisten nicht im Stich lassen und mit Ehrungen und Preisen
geradezu überhäufen.
Dummheit mag auf den Magen schlagen. Eine
freie, offene Gesellschaft kommt damit zurecht.
Was
sie jedoch ins Mark trifft, ist der notorische Rechtsbruch.
Wo also Abtreibungen vornehmende Ärztinnen, die
vorsätzlich gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen, als
Heldinnen verehrt und öffentlich ausgezeichnet werden, dort wird
einer freien und offenen Gesellschaft Gewalt angetan. Insofern
leuchtet auch nicht ein, dass die Richterin bei der Zumessung des
Strafmaßes deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten
7 500 Euro für jede der beiden Ärztinnen blieb.
Denn wo der Rechtsbruch hofiert und erschwinglich wird, dort ruft
er Nachahmer auf den Plan.
(Artikel erschienen in der Tagespost
(Markierungn/Hervorhebungen von INW) |
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Die Massen-Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
will letztendlich der dummen, deutschen
Justiz erklären,
was
Werbung und was
Information ist.
Einige Politiker haben "Hänels Mandra" übernommen und unterstützen
sie.
Die linken Massenmedien tun das ohne Aufforderung eh.
Hänel sagt, sie habe bzw. sie informiert
und wirbt nicht.
Hänel
auf Twitter:
Kristina Hänel
@haenel_kh
Wer hat uns angeklagte Ärztinnen, von
denen keine freiwillig in die Öffentlichkeit ging, gefragt,
wie belastend es ist, mit Gefängnis bedroht zu werden
dafür, dass wir unserer ärztlichen Verpflichtung der
sachlichen Information und Aufklärung nachgehen?
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Das ist eine von Hänels Lügen!
Informieren über Schwangerschaftsabbrüche ging
nach dem alten §219a StGB immer und wurde nie beanstandet.
Die Meinung, das sie informiert und
nicht wirbt,
darf die Kinderabtreiberin gerne haben.
Sie darf sich auch dafür engagieren, daß nach ihrer Auffassung
gesetzlich etwas geändert wird.
Allerdings müßte sie anerkennen, das
die deutsche Justiz Deutungshoheit über Gesetze und deren
Auslegung hat
und nicht eine einfache Allgemeinmedizinerin,
die sich auf das Töten von Kindern nach §218 StGB spezialisiert hat
und sich nun benachteiligt fühlt.
Und was Hänel
hier einfach behauptet,
ohne dafür einen Beweis zu liefern, ist dreist:
(Das sind eben "Hänels-Methoden)
"Man kann sich nicht
einer ideologischen
Argumentation hingeben und sagen:
´Wenn ich den Frauen keine Information gebe, treiben sie nicht ab`."
Wer, Frau Kinderabtreiberin, hat das je gesagt:
Keine Information - keine Abtreibung?
Das ist Schwachsinn!
In ihrem Kampf gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
spielen selbst "öffentlich-rechtliche Medienanstalten" eine
nicht
unerhebliche Rolle und geben der
Kinderabtreiberin offensichtlich gerne ein Forum, wo immer sie können.
Was haben sich denn die Verantwortlichen der Sendung
"Nachtcafe" dabei gedacht, daß sie zum Thema:
"Für meine Überzeugung"
ausgerechnet die über 10.000-fache Kinderabtreibung
Kristina Hänel
eingeladen haben?
Hänel ist eine notorische Rechtsbrecherin(*)
und hat sich als Allgemeinmedizinerin auf das
Töten von Kindern vor deren Geburt spezialisiert.
Vehement kämpft sie für die Legalisierung
der "Abtreibung" und straffreien Werbung dafür.
Dr. Kristina Hänel wird angefeindet, weil sie für das
Recht auf Abtreibung kämpft
Dr. Kristina Hänel wollte eigentlich Landärztin werden. Doch
seit sie in Beratungsgesprächen immer wieder feststellte, dass
es viel zu wenig Ärzte gibt,
die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,
nimmt sie diese in ihrer Praxis selbst vor.
Seitdem wird sie massiv angefeindet und verklagt. Doch für
ihre Überzeugung, dass Frauen ein Recht auf Abtreibung und
Informationen zu diesem Thema haben, kämpft sie bis zum
Schluss: „Ich kann nicht damit rechnen, dass ich das noch
erlebe, aber ich trage gerne meinen Teil dazu bei.“
(Quelle: https://www.presseportal.de/pm/7169/4313600/3.7.2019) |
Alleine diese Ankündigung ist eine Frechheit, denn
Hänel ist eine notorische Gesetzesbrecherin und
wurde von Bürgern angezeigt, weil sie gegen geltendes Gesetz
verstieß.
Wenn sie dann verurteilt wurde, ist das nichts anderes als
gerecht!
Die Abtreiberin Hänel muß sich nicht für ein
"Recht auf Abtreibung und Information" zum Thema
"Abtreibung" einsetzen,
denn jeder Frau steht bezüglich Information das noch freie
Internet zur Verfügung
und für persönliche Gespräche die Beratungsstellen
und die Abtreibungsmediziner (vor jedem Eingriff) selbst.
Unter Beachtung der Gesetzeslage ist die
"Abtreibung"
für jede Mutter leider auch in Deutschland heute straffrei möglich.
Hänel und die Abtreibungsbefürworter wollen verhindern,
daß Mütter solche Informationen erhalten,
die nicht die "Abtreibung", die Tötung ungeborener Kinder,
verharmlosen
sondern dem Lebensrecht des Kindes dienen.
Solange das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
nicht manifestiert ist, werden Lebensrechtler auch nicht
aufhören,
die unschuldigsten und wehrlosesten Menschen unserer Gesellschaft zu
verteidigen!
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Hochgradige
Schizophrenie ?
Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
in einem Interview von "Zeit-online" am 5.7.2019
Es gibt Ärzte und
Ärztinnen,
die von mir lernen wollen, und ich glaube, dass
diejenigen, die nachkommen, das Problem annehmen werden.
Es gibt eine gute Bewegung in Deutschland. |
Wenn das eine "gute
Bewegung in Deutschland" ist,
daß "Ärzte" und "Ärztinnen" von Abtreiberin Kristina Hänel
(Sie brachte bislang
mindestens 10.000 Kindern den vorzeitige Tod)
erlernen wollen, wie
Kinder vor deren Geburt getötet werden,
dann brauchen wir uns über die Zukunft Deutschlands
ja keine Sorgen mehr zu machen:
Deutschland hat dann keine Zukunft mehr!
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Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
- hat mehr als 10.000 getötete
Kinder nach 218 auf dem Gewissen -
und nennt die
Abtreibungsgegner
in Anführungszeichen, weil ...
"... diese Menschen keinerlei Abtreibungen verhindern aber sie
gefährden die Gesundheit und das Leben von
Frauen.
Was sie wollen
ist, dass es nachher gar keine legalen Möglichkeiten mehr gibt
für Frauen, Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Das bedeutet
einfach wieder, das
viele Frauen sterben würden, wenn diese Menschen sich
durchsetzen, und diese Sprache `Lebensschutz´, was
ja auch Quatsch ist,
weil sie gefährden das Leben von
Frauen und verhindern ja gar keine einzige
Abtreibung, und auch diese Frage Abtreibungsgegner,
als ob es Befürworter gäbe … weder
die Ärzte noch irgendeine Frau ist ja für eine Abtreibung."
(Quelle: Äußerungen von Kristina Hänel in einem
Interview vom 15.7.2019, welches Sie als Podcast nachhören
können unter:
https://www.youtube.com/watch?v=y2RWhqtkctE&t=18s
)
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Hören Sie sich bitte den
Podcast an und ...
rufen Sie an
oder schreiben Sie eine E-Mail oder
Fax
und sagen Sie
der
Kinder-Massen-Abtreiberin Kristina
Hänel
auch mal Ihre Meinung.
Danke!
Tel. 0641 / 3013302
Fax. 0641 / 3013257
E-Mail: kh@kristinahaenel
Twitter: @haenel_kh |
Screenshot Twitter vom 16.7.2019
Abtreiberin Kristina Hänel tingelt durch Deutschland
und hält, vor allem in
Universitätsstädten,
Vorlesungen über ihr neues Buch.
So am 23.9.2019 in Erfurt.
Kristina Hänel fing an, ihr Buch zu schreiben, als sie die
Zustellung der Anklageschrift (2015) erhielt. Sozusagen um das
Geschehene besser verarbeiten zu können.
Sehr aufschlussreich sind ihre Worte zugleich
am Anfang des Mitschnitts ihrer Lesung,
sie spricht über ihre Praxis:
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"Wir sind ein ganz, ganz kleines
Team:
Habe immer auch irgendwie
Geldnot gehabt. Von den Abbrüchen habe ich nie
wirklich gelebt ... hab derzeit quasi vom Rettungsdienst
gelebt ..." |
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Das was man heute nicht nur
vermuten kann:
Geldnot hat die Massen-Kinder-Abtreiberin Hänel
heute sicher nicht mehr.
Lt. eigenen Aussagen ist ihre Praxis so überfüllt, daß
sie bereits Frauen wegschicken muß.
Offensichtlich ging ihre Taktik auf. Die
kostenlose
Werbekampagnen der Medien nach der Anzeige wegen Verstoß
gegen 219 a "schlug ein wie eine Bombe" ... der über
Nacht sich eingestellte Ruhm ließ sie zu einer stolzen
Frau werden, die natürlich nichts gegen den "Geldsegen"
hat, auch wenn sie deshalb Kinder vor deren Geburt im
Auftrage der Mütter töten muß
Mindestes 10.000 KinderAbtreibungen hat Hänel als
spezialisierte Medizinerin durchgeführt ... einen
Großteil der Einnahmen von sicher mehr als 5.000.000
Euro gingen an sie und ihren damaligen Auftraggeber "Pro
Familia"
Doch heute muß sie "nicht mehr teilen", heute als
alleinige Besitzerin einer Abtreibungspraxis kann sie
nicht nur gut, sondern sehr gut von den "Abtreibungen"
leben ... und Rettungsdienst muß sie keinen mehr machen.
Ich mag die vielen Lügen der
AbtreibungsMediziner nicht mehr hören!
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Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
lehnt eine Einladung der Alfa e.v. zu
einer
öffentlichen Podiums-Diskussion ab
Sie nimmt offensichtlich lieber an sogenannten
Heimspiel-Diskussionen teil, denn
im Lager ihrer Freunde,
den Feministen und Linken Genossen, fühlt sie sich wohl und sicher.
Kristina Hänel sieht sich selbst als
Lebensschützerin,
obwohl "ihre Hilfe" töten sein kann.
Sie will der Frau, die in Not geraten ist,
helfen und
läßt dabei das wehrlose, ungeborene Kind außer acht.
Statt das die Medizinerin Hänel versucht,
die Mutter davon zu überzeugen, daß durch die
Tötung ihres noch nicht geborenen Kindes
die eigentlichen Probleme nicht gelöst werden,
bietet sie auch eine scheinbar "endgültige Lösung" an.
Sie müßte, gerade als zweifache Mutter und Großmutter
von fünf Enkeln, der abtreibungswilligen Mutter
genau erklären können, was diese von ihr verlangt
mit welchen persönlichen Konsequenzen sie zu rechnen hat.
Die "Initiative Nie Wieder!" sagt deutlich:
Liebe drückt sich nicht mit TÖTEN aus!
Wahre Liebe bringt Opfer.
Falsche, egoistische Liebe ... ja, die kann sogar töten.
Doch die Kämpferin für die Legalisierung des 218 sowie für
das straffreie Werben fürs Töten nach 219 StGB
hat ihre eigene Wahrheit.
Natürlich nennt sie das, was sie "da wegmacht",
nicht Kind, sondern Fruchtblase, Gewebe, vielleicht Embryo,
aber es ist noch kein Mensch.
Damit will sie, unserer Meinung nach, sich und auch die Mutter schützen.
Abtreiberin Hänel und auch alle anderen
Tötungsmediziner
kennen zerstückelte, zerfetzte Abtreibungs-Kinder.
Sie wissen genau, wie diese aussehen,
nachdem sie "durch das dünne Absaugrohr mußten",
welches sie in ihren Händen hielten.
Kein schöner Anblick, aber das Ergebnis ihres Handelns
ein
verabscheuungswürdigen Verbrechens (Zitat
mehrerer Päpste)
Möglicherweise inspizieren die Abtreiber selbst das
"Matschebrei-Kind" in der
Nierenschale und schauen,
ob sie "alles erwischt" haben oder
doch noch
"nacharbeiten" müssen.
Vielleicht mit dem Gedankenkonstrukt "Es ist ja noch kein Mensch"
und
"Es ist besser für die Mutter und das Kind"
versuchen die Kinder-Abtreiber, ihrem eigenen anklagenden Gewissen zu
entkommen.
Sie mögen das vielleicht hier auf Erde bedingt erreichen können,
aber vor GOTT werden sie nicht weglaufen können.
GOTT ist ein gerechter Richter,
der nichts vergißt!
GOTT ist auch barmherzig ... so der reuige
Sünder es ehrlich meint.
Schade, das die Massen-Abtreiberin ihre Chance
zur Umkehr noch nicht annehmen
will.
- Es gibt auch ein "zu spät"! -
Hier wird nun ganz deutlich, um
was es der
Kinder-Abtreiberin eigentlich geht:
Das Umsetzen der Forderung der WHO, für
sicheren, flächendeckenden, ambulanten wie stationären
Zugang zur Kindstötung im Mutterleib !
Das Thema "Werbeverbot" war und ist für Hänel nur ein Vorgeplänkel.
Hänel hat in den vergangenen
Monaten viele Bürger in Deutschland
zum Narren gehalten. Mit ihrem Mandra "Ich werbe nicht, ich
informiere nur"
hat sie die ganze Justiz einschließlich Politker "vorgeführt".
Sie, die kleine Landmedizinerin, sagt ihre Meinung und erklärt der
deutschen Justiz und Politik, was sie unter Werbung zu verstehen
haben.
Diese hören auf das Gejammere und geben klein bei.
Wir haben in Deutschland
die Politiker und Justiz, die wir verdienen !!
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Wie viele
Kinder könnten vor dem Abtreibungstod gerettet werden,
wenn die
Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel
das endlich verwirklichen würde, was sie 2017 angekündigt
hat?
"Zur Not werde ich Reitlehrerin"
Liebe Frau Hänel!
Hören Sie endlich auf mit dem Töten von Kindern nach 218.
Wir nennen das "Massen-Mord im Mutterleib"!
Kinder, die nach einer "Abtreibungs-Behandlung" von Ihnen
so aussehen,
wollen wir nicht! Wir lieben
Kinder!
Und deshalb sollen sie leben dürfen!
Das was Sie den Kindern, aber auch den Müttern antun,
ist ein
verabscheuungswürdiges Verbrechen*
und Sie agieren als
Auftrags-Mörderin!*
(Aussagen verschiedener Päpste)
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Massen-Kinder-Abtreiberin Kristina Hänel
behauptet,
daß in den 20iger Jahren jährlich etwa eine Million Mütter
ihre Kinder abgetrieben hätten.
Da der Standard des Tötens ungeborener
Menschen noch nicht
so weit entwickelt war wie heute und damals sich noch die
meisten Mediziner als Arzt und Schützer des Lebens sahen,
handelten viele Mütter selbst (Einschätzung von Hänel).
Das mußte zwangsläufig zu vielen Opfern (Hänel meint die Mütter)
führen ... und solche Geschichten sucht sie nun.
Sie will die Geschichten für eine Ausstellung verwenden
Die ungeborenen Kinder, die immer die Opfer sind und
mit ihrem Leben bezahlen müssen, werden ausgeblendet.
Wenn Sie eine Betroffene sind
und
der Kinder-Abtreiberin "Ihre Geschichte" erzählen wollen...
... Hänel wartet schon gespannt auf Ihre E-Mail:
info@kristinahaenel.de
Hier ein
Leserbrief eines besorgten 86-jährigen
Bürgers aus Grünberg (Gießen),
den er der "Gießener Allgemeinen Zeitung" mit der Bitte um
Veröffentlichung übersandte.
Wahrscheinlich paßte der Inhalt des
Leserbriefes nicht
zur "Pro Kristina Hänel-Kampagne" der
Gießener Zeitung,
sodaß er nicht veröffentlicht wurde.
Betreff:
Leserbrief in Sachen "Abtreibung"
Geehrte Leserinnen und Leser!
Stellen Sie sich vor, eine
Gruppe von Menschen schlägt vor, die Menschen über 80 Jahre zu
liquidieren. Sie seien zu nichts mehr nütze, kosten nur Mühe
und Geld.
Für diese Idee rühren sie die
Werbetrommel und richten sogar Beratungsstellen ein,
vielleicht wie man das am Besten macht, des nachts mit einem
Baseballschläger auf den Kopf oder Gift in den Kaffee oder
sonstwie.
Was hat das mit Abtreibung zu tun?
Es ist das gleiche, in beiden Fällen
handelt es sich um einen gewaltsamen Abbruch des Lebens,
sprich: MORD
!
Die Frauen sollen selbst bestimmen,
heißt es.
Das tun sie doch!
Sie bestimmen selbst -
entschuldigen Sie jetzt meine lapidare Ausdrucksweise -
ob sie die Beine auseinander machen oder
nicht.
Ich weiß, die wenigsten Partner sind sich der Würde des
menschlichen Zeugungsaktes bewußt, die meisten denken wohl nur
an den Augenblickgenuß, aber in dem Augenblick, in dem sich Ei
- und Samenzelle verschmolzen haben, hat ein neues
menschliches Leben begonnen. Dieses hat ein Lebensrecht,
das das Selbstbestimmungsrecht der Frau beendet (Mein
Bauch gehört mir).
Ich vermisse den Aufschrei der Kinderschutzbünde. Sie
setzen sich weltweit, für den Schutz der Kinder ein, aber das
Leben im Mutterleib interessiert sie nicht.
Dieses Verhalten erinnert an einen Artenschützer, der
sich für die Schmetterlinge einsetzt, aber tatenlos mit
zusieht, wie ihre Raupen vernichtet werden.
Wo sind ie Gutmenschen? Sie sind nur auf das Leben im
Mittelmeer fokussiert, nicht auf das im Mutterleib.
Und die Kirchen? Sie müßten doch eigentlich ein
Bollwerk gegen das Verbrechen der Abtreibung sein.
Leider sind die Zeiten vorbei, in denen ein Bischof
Dyba (Fulda) am "Tag der unschuldigen Kindlein (28.12.) die
Glocken läuten ließ. In Marburg wurde er tätlich angegriffen.
Die evangelischen Synoden der Landeskirchen sind von
Feministinnen unterwandert.
Die alten Römer hatten schon
recht als sie sagten:
"Homo homini lupus", was so viel
heißt wie:
"Des Menschen größter Feind ist der Mensch."
(23.7.2019 / Autor der
Redaktion bekannt )
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Wie
unprofessionell und unqualifiziert
sich die über 10.000 fache Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
in den Medien und Sozialen Netzwerken äußert ...
hier nachfolgend einige Beispiele:
(Ergänzungen folgen) |
Anmerkung:
Wenn ein Metzger eine
Werbetafel vor seiner Metzgerei
mit dem Hinweis aufstellt, "Kesselfleisch und frische Leber"
dann kann das eine
Werbung sein aber auch
Information.
(Das haben Staatsanwaltschaften nach der
alten Rechtsauffassung zum 219a StGB auch immer so
entschieden)
Wenn allerdings
ein Metzger eine Werbetafel mit dem Hinweis
aufstellt,
"Hier Kesselfleisch und frische Leber von Metzger
Frischfleisch"
dann ist es aber eindeutig Werbung.
So ist die Sachlage in der "Causa Werbeverbot 219a
-Kristina Hänel."
Es ist bzw. war ein Werbe - und kein
Informations-Verbot !!
Doch die gegen das
Menschenrecht auf Leben für ALLE
kämpfende Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
weiß es natürlich viel besser ...
Will sie der Justiz Nachhilfestunden erteilen?
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Die
Grünen-Bundestags-Abgeordnete und
Sprecherin für Frauenpolitik
Ulle Schauws
(*30.4.1966)
kann man sicher Abtreibungslobbyistin
und Kämpferin
gegen das
Menschenrecht
auf Leben für ALLE nennen.
Vehement setzt sie sich bekennende Lesbe
für die Abschaffung des §219a und Legalisierung der Abtreibung
ein.
(Warum gerade viele Lesben in dieser
Causa unterwegs sind, mag verstehen wer will, wir nicht)
Ganz offensichtlich ist, daß nicht nur
die involvierten und angezeigten
Mediziner in der "Causa 219a" Lügen mit Hilfe der Medien
verbreiten,
sondern das nicht wenige Politiker dies ebenfalls tun.
Ziel, wie schon erwähnt:
Abschaffung des Menschenrechts auf Leben
für ALLE
74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
sollten uns die damaligen Verbrechen noch in
Erinnerung sein,
als das Menschenrecht auf Leben "mit den Füßen getreten"
wurde.
Wir fragen provokant:
Warum hält man uns heute
die damaligen Verbrechen
noch in Erinnerung, sozusagen als Warnung,
wenn wir bereits einen ganz anderen und eigenen Weg
eingeschlagen haben, der übrigens von der Bevölkerung kaum
noch angeprangert wird?
Weltweit erleiden nach Angabe der UN etwa
50.000.000 Menschen den
Abtreibungstod.
Jeder Einzelne von ihnen hätte gerne nur ein gewollt:
Von seiner Mutter geboren und von beiden (Mutter und VAter)
beschützt und erzogen zu werden. Doch das ist nicht mehr
zeitgemäß.
Egoismus, Karriere und Machtstreben
gehören heute zu den Ursachen,
daß Menschen bereits vor ihrer Geburt getötet werden,
weil Mütter (ggf. auch der Väter) ihr eigenes Kind
nicht annehmen.
Eine so handelnde Gesellschaft schafft
sich ab
und
der Staat ist letztendlich dem TOD geweiht!
Diese Zusammenhänge mögen die einfachen Bürger
nicht verstehen,
aber doch "studierte Leut" aus der Politik, Justiz, Medizin
und Wirtschaft.
Doch offenbar regiert Geld und Macht, gepaart mit
Wahnvorstellungen.
Diese Wahnvorstellungen zeigen sich auch im
Schutz des Lebens und der Menschenwürde.
Tötungsmediziner (nach 218), Beihilfetäter und Propagandisten
glauben tatsächlich daran, durch Töten von Menschen helfen zu
können:
Folge ist, daß auch ein Bewerben für das Töten
nicht als Unrecht gesehen wird oder gesehen werden will.
Hier sei auf Christopf-Wilhelm Hufeland verwiesen:
" ... und der Arzt wird zum
gefährlichsten Menschen im Staat!"
(Und das wird der Mediziner nur,
wenn Justiz und Politik es rechtlich zulassen!)
Heute, 12. Dezember 2019,
findet in Gießen der Berufungsprozeß
gegen eine
Massen-Kinder-Abtreiberin statt:
Kristina Hänel.
Hänel hat wiederholt gegen den §219a (alte Version)
verstoßen
und wurde verurteilt. Sie ging in Berufung.
Zwischenzeitlich wurde der §219a reformiert
(wir sagen:
verschlimmbessert).
Wir sind davon überzeugt, daß den Bürger ein Schauspiel
vorgetragen wird, wobei jeder einzelne Schritt mit den "beiden
Lagern"
abgesprochen wurde bzw. wird. Man will den 219a StGB kippen,
um letztendlich dem 218 StGB (Lebensschutzparagraphen)
den gewünschten Todesstoß geben zu können.
(Wir werden das a anderer Stelle
ausführlich zu erläutern versuchen).
Auf Twitter meldet sich noch in der
Nacht die Abtreibungslobbyistin Ulle Schauws:
Ist das
Verwunderlich!
Gestern wurde in einer Anhörung
(11.12.2019) als letzte
Fragestellerin
ausgerechnet die Abtreibungslobbyistin Ulle Schauws
zugelassen.
Claudia Roth und Ulle Schauws wissen zu genau, wie man Justiz
und Medien beeinflussen kann. Sehen Sie sich das Video an.
Die Fragestellerin benutzt ein
Lügengebilde ... doch das sind wir gewohnt!
hier zum Video
Wie lange wollen Sie noch zu
diesem großen Unrecht schweigen?
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