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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

Hier bezieht sich alles auf die Abtreibung - Tötung eines ungeborenen Kindes -

 
            

Entscheidungen des
"Europäischen Gerichtshofs für  Menschenrechte" - EGMR -

 

 

Am 20. September 2018 veröffentlichte der EMGR in Straßburg verschiedene Entscheidungen
zu unterschiedlichen Vorfällen betreffend Meinungsfreiheit und Menschenrechte

Die Entscheidungen liegen noch nicht in Schriftform vor, sodaß hierzu
noch keine Stellungsnahme erfolgen kann.

Wie der EGMR entschieden hat, wollen natürlich schon genau gewisse Medien wissen,
die entsprechend darüber berichten. Das zeugt von wenig Seriosität!

An dieser Stelle werden wir nach Zugang und Analyse der Entscheidungen
die verschiedenen Vorfälle vorstellen und die Schriftsätze veröffentlichen.
 

Az.:  3687/10

Vorfall am:
25.11.2004

 

Az.:  9765 /10

Vorfall am: 12./13.04.2005

 

AZ.:  3690 /10 Vorfall am: 17./18.07.2005

EGMR vom 26.11.2015

AZ.:  3682 /10

Vorfall am:
28.02.2007

 

Az.:  70693 /11

Vorfall am:
13.09.2007

 

 

 

 

 

Ein Mensch
vor seiner Geburt

Ein "Abtreiber"
bei einer "Abtreibung"

Ein Mensch
nach seiner "Abtreibung"

 

   
 

zurück

   
 

 

Mord

ist das vorsätzliche „Zu-Tode-bringen“
eines unschuldigen Menschen.

 

Hinrichtung

der  „legale“ Mord, ist das vorsätzliche
Zu-Tode-bringen“  eines schuldigen Menschen  in Staaten, in denen die Todesstrafe (noch) vollzogen wird
.
 

Abtreibung

ist das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen"

des denkbar unschuldigsten und wehrlosesten Menschen und daher MORD, es gibt dafür kein anderes Wort!

 

   
   
 

 

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