Was ist eigentlich
WERBUNG ?
Wikipedia schreibt dazu:
Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der
Öffentlichkeit
oder an ausgesuchte Zielgruppen, zwecks Bekanntmachung,
Verkaufsförderung oder Imagepflege von meist
gewinnorientierten Unternehmen bzw. deren Produkten und
Dienstleistungen, selten auch für unentgeltliche, nicht
gewinnorientierte Dienste oder Informationen, verstanden.
Sie dient sowohl der
gezielten und bewussten als auch der indirekten und
unbewussten Beeinflussung des Menschen zu meist
kommerziellen Zwecken.
Sie besitzen z.B. ein
Restaurant und haben sich auf das Grillen von Hähnchen
besonders spezialisiert.
Dies wollen Sie der Öffentlichkeit kundtun und stellen
eine Tafel vor die Eingangstüre.
Darauf steht: Hähnchen
Was glauben Sie, wie das von den Leuten, die bei Ihnen
vorbeikommen, verstanden wird?
1. nur als reine Information über Hähnchen - ohne sonstige
Hintergedanken
oder
2. die Leute werden nachfragen, welche Hähnchen, wie
gegrillt, wie groß, wie teuer...etc.?
Geben Sie sich eine ehrliche
Antwort!
Gerne dürfen sie
dieses Beispiel auf den "Fall
Hänel-219a" oder auf alle anderen Spezialisten anwenden, die
in Deutschland Kinder vor der Geburt töten oder dafür werben
oder geworben haben.
Abtreiberin Hänel hat
öffentlich, auch durch Verbreitung von Schriften und um
ihres Vermögensvorteils wegen (Hänel arbeitet nicht umsonst)
das Töten von Kindern vor der
Geburt (innerhalb
der gesetzlichen Frist und Vorgaben)
angeboten -- das nennt man Werbung !!!
Es besteht ein noch gültiges Gesetz, welches von den
Abgeordneten des deutschen Bundestages
beschlossen bzw. bestätigt (so auch gewollt) wurde.
(SPD-Regierung!).
Das waren doch damals keine NAZIS !!
Auch wenn es ein "NAZI-Gesetz" aus 1933 gewesen wäre, welches
die Werbung für das Töten von Menschen vor der Geburt
verbietet ...
... warum verstehen das die Politiker der
SPD/LINKE/GRÜNE/FDP nicht,
das Werben für die Tötung von Menschen etwas
menschenverachtendes ist und wir damit einverstanden sein
sollten, daß es heute noch so ein "NAZI-Gesetz" gibt!
Freiheit ist nicht
grenzenlos!
Weder für Politiker!
Weder für Medien!
Weder für Religionen/gemeinschaften!
Weder für Väter!
Und auch nicht für Mütter!
Auch der ungeborene
Mensch hat ein absolutes Lebensrecht, welches wir niemals
in Frage stellen dürfen!
Eine
Prognose:
Wenn der 219a StGB
aufgeweicht oder gar gestrichen werden sollte,
wird bald auch der 218 StGB fallen
und somit der ganze Lebensschutz.
Mediziner werden das TÖTEN von Menschen vor der Geburt als
"normale" Dienstleistung anpreisen und auch durchführen.
Das Töten von Menschen nach der Geburt wird nicht
lange auf sich warten lassen, denn dafür scheint es auch
heute schon "gute Gründe" zu geben, dies ebenfalls zu
legalisieren.
Die "Neuen Schergen" werden eine günstige Konstellation
finden und auszunutzen verstehen, um der Bevölkerung nach
dem Töten davor (vor der Geburt) ebenso das Töten
danach (nach der Geburt), in Gesetze verpackt,
mehrheitsfähig zu machen.
?? Jahre danach sicher eine neue Dimension!
Wir,
die Überlebende des Babycaust,
die Auschwitz, Gott sei Dank, nie
kennengelernt haben,
werden dann leider erleben müssen,
daß "nach Auschwitz" sehr wohl eine Steigerung möglich ist.
Dennoch: Werden
Sie nicht mutlos ... Nie Wieder!
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§ 219a
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer
öffentlich, in
einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften
(§
11 Abs. 3)
seines Vermögensvorteils wegen
oder in grob
anstößiger Weise
|
1. |
eigene oder
fremde Dienste zur
Vornahme oder
Förderung eines
Schwangerschaftsabbruchs oder |
|
2. |
Mittel, Gegenstände oder
Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft
geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung |
anbietet,
ankündigt, anpreist oder
Erklärungen solchen Inhalts
bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr.
1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund
Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber
unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser
oder Einrichtungen bereit sind, einen
Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen
des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr.
2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber
Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in
Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen
befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in
ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern
begangen wird.
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Da die Medien größtenteils für die Entscheidungsfreiheit
und somit gegen den Lebensschutz stehen,
ist es sehr mühsam und schwer, den "Kampf" fortzusetzen
um den Sieg zu erringen.
Doch mit Gottes Hilfe wird es gelingen!
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