Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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www.Babycaust.de
"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR
PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht und Menschenwürde |
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• Newsletter / monatlicher Rundbrief • Wichtige Termine • |
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Morgen, dem
16.Januar 2018,
gibt eine "Jury" in Darmstadt
bekannt,
welches Wort sie als 'Unwort des Jahres' auserkoren hat.
Einige Medien melden, daß u.a "Babycaust"
unter den Favoriten anzutreffen sei und eine große Chance hätte,
gewählt zu werden.
Aus 1.316 erhaltenen Vorschlägen müsse nun die Jury auswählen. Dabei
sei 27 Mal "Sondierungsgespräche", 65 Mal "Alternative Fakten" und
122 Mal "Babycaust" vorgeschlagen worden. Alle anderen Unwörter
seien weniger als 20 Mal vorgeschlagen worden.
Die "Initiative Nie Wieder" erklärt hierzu:
Ohne Zweifel erkennt man daran, daß die "Abtreibungslobbyisten"
gut vernetzt sind, zusammenhalten und es am großen Engagement nicht
fehlen lassen ... leider anders als viele Christen in Deutschland.
Die Presse steht fast ausnahmslos hinter der menschenverachtenden
Gruppe, die den Kinder ein absolutes Lebensrecht absprechen und die
Entscheidung über Leben und Tod der Mutter und den im Auftrage der
Mutter handelnden "Henker" überlassen wollen.
Unter dem Deckmantel "Entscheidungsfreiheit" kommen sie daher und
haben bereits viele Politiker (quer durch die Parteienlandschaft)
auf ihre Seite gebracht. Das sind, 73 Jahre nach Auschwitz, keine
rosigen Aussichten für das gerade begonnene Neue Jahr.
Es wird sich nun morgen zeigen,
ob die "Unwort-des-Jahres-Jury" den Abtreibungslobbyisten
Stützenhilfe leistet
oder
ob sie "Babycaust" nicht als Unwort brandmarkt.
Der Begriff "Holocaust" erinnert an die Verbrechen eines
Schergen-Regimes vor mehr als 70 Jahren, dem 6 Millionen
bereits geborene Menschen zum Opfer fielen.
Der Begriff "Babycaust" weist auf ein aktuelles Unrecht in
unserem demokratischen Deutschland hin, dem seit Ende des Zweiten
Weltkrieges mehr als 9.000.000 noch nicht geborene Menschen
zum Opfer fielen.
Leider ist |
Damals: HOLOCAUST
Heute: BABYCAUST
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eine
Realität, nicht nur in Deutschland! |
An die damaligen Verbrechen des Nazi-Regimes
(Holocaust) können wir nur noch erinnern, um daraus zu lernen
... doch leider nichts mehr ändern.
An die heutigen Verbrechen in unserem demokratischen
Staat (Babycaust) können wir nicht nur erinnern, sondern wir
können sie noch beenden, so wir es wollen.
Der noch nicht geborene Mensch kann sich nicht wehren und ist
auf unsere Solidarität und Hilfe angewiesen.
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Verweigern Sie ihm
diese Solidarität und Hilfe nicht.
Jeder Mensch hat ein absolutes Lebensrecht ! |
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Zur Wahl des "Unwort des Jahres
2017"
Was machen 5-7 Deutsche am liebsten, wenn sie in einer
Kneipe zusammensitzen?
Sie gründen einen Verein oder eine Initiative!
So im hessischen Darmstadt im Jahre 1991 geschehen.
Seitdem lassen sich die deutschen Bundesbürger
von einer erlauchten "Fünf-Mann-Jury" vorschreiben,
was das Unwort eines jeweiligen Jahres ist.
(lt. Wikipedia: Der Begriff "Unwort" ist ein
Schlagwort aus dem Bereich der Sprachkritik und
bezeichnet ein „unschönes“,
aber auch ein „unerwünschtes“
Wort)
Die Jurymitglieder der
Initiative "Unwort des Jahres":
Prof.
Dr. Nina Janich (Sprecherin) |
Professorin für germanistische Linguistik an
der TU Darmstadt |
Stephan
Hebel |
Autor und Journalist |
Dr. Kersten Sven Roth |
Assistent am Deutschen
Seminar der Universität Zürich (Linguistik) |
Prof.
Dr. Jürgen Schiewe |
Professor für
germanistische Sprachwissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt
Universität Greifswald |
Prof.
Dr. Martin Wengeler |
Professor für
germanistische Linguistik an der Universität Trier. |
Wird ein Begriff zum "Unwort des
Jahres" gekürt,
will man dadurch eine
Weiterverbreitung verhindern ...
... es bedeutet letztendlich: ZENSUR !
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Mittlerweile starren die Medien Anfang eines neuen Jahren gespannt auf die
oben genannte "Fünf-Mann-Jury" dieser Initiative, die unter mehreren
Unwort-Vorschlägen ein geeignetes Wort "erwählt".
Die Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder,
Kristina Hänel aus
Gießen (sie tötete in den letzten 30 Jahren über 10.000 Kinder vor
deren Geburt) hat sich auch zu Wort gemeldet und schlug das Wort
"Babycaust" vor.
Der "Giessener Anzeiger" berichtet am 22.12.2017 von Hänels Vorschlag:
"Als Betroffene, die "neben zahlreichen Ärztinnen
und Ärzten auf der www.babycaust.de diffamiert, verleumdet und
angeprangert wird", schließe sie sich dem Vorschlag von Neithard
Dahlen, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Lagergemeinschaft
Auschwitz, so Hänel. "Der Vorwurf, ich würde mit
Schwangerschaftsabbrüchen "babycaust" betreiben, hat mich in all den
30 Jahren, in denen ich mit dem Thema befasst bin und meinen Beruf
ausübe und währenddessen ich ständig angefeindet wurde, am
allermeisten verletzt", schreibt die Ärztin in einer Mitteilung an
die Presse.
Die Bezeichnung "babycaust"
verstößt in den Augen der Ärztin
"gegen das Prinzip der Menschenwürde,
gegen die Prinzipien der Demokratie
und diskriminiert einzelne
gesellschaftliche Gruppen. Sie sei
verschleiernd und irreführend." |
Hierzu stellt die "Initiative Nie Wieder!" fest:
Verstoß gegen |
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Prinzip der Menschenwürde |
Abtreiberin Hänel nimmt den
noch nicht ungeborenen Kindern ihre Würde, in dem sie die Kinder ohne
Zwang und vorsätzlich im Auftrage der Mütter tötet! |
und gegen
Prinzip der Demokratie |
Auch die Mehrheit in einer
Demokratie kann der Tötung von Menschen (ob vor oder nach ihrer
Geburt) keine Rechtmäßigkeit verleihen. Es ist immer Unrecht und ein "verabscheuungswürdiges Verbrechen"
(II.Vaticanum) |
Diskriminierung einzelner gesellschaftlicher Gruppen |
Ob die Schergen in den KZ`s
immer freiwillig getötet/ermordet haben, wissen wir nicht.
Sicher ist: Heute töten Mediziner ungeborene Kinder, ohne
Druck von außen, freiwillig aber meist doch innerhalb der geltenden (Unrecht)-Gesetze.
Warum fühlen sich diese "Tötungs"-Mediziner, wenn ihr Handeln
öffentlich wird, diskriminiert? |
Der
Begriff "Babycaust"
sei verschleiernd und irreführend |
Ausnahmslos verbindet jeder
Bundesbürger mit dem Wort "HOLOCAUST" die Verbrechen in einer
Nazi-Diktatur, in der mehrere Millionen Menschen ermordet wurden.
Stellt man dem Wort "HOLOCAUST"
das Wort
"BABYCAUST" gegenüber, vergleicht man und setzt nicht gleich.
Auch nach Auffassung der "Initiative Nie Wieder!"
sind es unterschiedliche Verbrechen, mit einer Gemeinsamkeit:
Die Achtung vor dem von GOTT geschaffenen Leben und der absolute
Schutzauftrag für ein Leben wurden und werden aus dem Gewissen der
einzelnen Menschen gelöscht. Man spricht heute von
Entscheidungsfreiheit - die auch das
Töten von noch nicht geborenen Menschen als
"Schutzauftrag" ansieht. Pervertierung pur, die
in einem CHAOS enden wird!
Mit BABYCAUST wird das heute stattfindende
"verabscheuungswürdige Verbrechen" auf den Punkt gebracht.
Ober haben
Sie einen besseren
Begriffsvorschlag?
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Von
1939 - 1945
tobte der zweite Weltkrieg
In 6 Jahren
waren weltweit
etwa
60 - 70
Millionen Menschen-Opfer
zu beklagen,
viele von ihnen in den KZ`s der Nazi-Schergen
ausselektiert und brutal ermordet. Diese menschenverachtende deutsche
Epoche wird auch
als
HOLOCAUST
beschrieben.
Heute
werden lt. Angabe der WHO
jährlich etwa
40-50 Millionen Menschen Opfer
einer sogenannten
ABTREIBUNG.
Das sind in
6 Jahren = 240 Millioen
Menschen ,
die getötet werden, bevor sie das Licht der Welt erblicken.
Eine weltweit menschenverachtende Seuche,
die die heutigen "Schergen" und viele Teile der Bevölkerung auch noch zu
rechtfertigen versuchen.
Im Bezug auf den heutigen millionenfachen Kindermord im Mutterleib wird
auch der Begriff "BABYCAUST"
verwendet,
um auf die heutigen Verbrechen hinzuweisen.
Wenn Ihnen BABYCAUST nicht gefällt,
machen Sie bitte einen Vorschlag,
mit welchem Begriff die heutigen Verbrechen
besser beschrieben werden können!
Danke!
Initiative Nie Wieder!
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ZEITGESCHICHTE
- 72 Jahre nach
Auschwitz -
Sind die heutigen Tötungsbefürworter
wirklich "nur" so dumm
oder
ist alles Strategie und reines Kalkül?
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Diese Parteien wollen Geschichte schreiben |
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und ein absolutes Lebensrecht für jeden Menschen
endgültig abschaffen.
Das Töten des eigenen Kindes im Bauch seiner Mutter nennen diese
Verräter "Entscheidungsfreiheit"
oder "Recht auf Abtreibung"!
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Es gibt kein "Recht auf Abtreibung"!
"Abtreibung" ist immer Unrecht und
ein grauenhaftes und verabscheuungswürdiges
Verbrechen!
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Die erste Angriffswelle gegen
das Leben hat begonnen:
In einer lang vorbereiteten Kampagne
soll zunächst dem § 219a StGB an "den Kraken gehen".
Die "neuen Schergen" sollen in Zukunft
für das Töten von noch nicht geborenen Menschen
straffrei werben können.
Um dieses Ziel zu erreichen werden,
ähnlich wie in der "Spiegel-Aktion" (Wir haben abgetrieben) in den
Siebzigern, einfach Unwahrheiten
verbreitet.
Ausgehend von der "Opferfrau Kristina Hänel", von der Anwältin Monika
Frommel, Pro Familia und den feministischen und genderistischen
Vereinigungen, vielen Medien und natürlich auch aus der Politik.
Sie lügen die breite Öffentlichkeit bewußt an,
um ihre Ziele durchzusetzen.
Die zweite Angriffswelle wird nicht lange auf sich
warten lassen, denn:
Wenn die Werbung für das rechtswidrige Töten (§218 StGB) von
ungeborenen Menschen straffrei und nach dem Gesetz erlaubt ist, warum
dürfen dann nicht auch andere rechtswidrige Taten beworben werden?
Politiker der oben genannten Parteien werden schnell diesen Widerspruch
auflösen wollen und eine weitere Gesetzesänderung anstreben:
Die Streichung des § 218 StGB und damit die Legalisierung
des Tötens von Menschen vor ihrer Geburt.
Das dürfen wir nicht zulassen!
Die "Initiative Nie Wieder!"
wird sich vehement dafür einsetzen,
daß dies nicht einmal in unseren
Deutschen Geschichtsbüchern zu lesen sein wird.
Ein Gesetz, welches das Töten von Menschen
(egal ob vor oder nach seiner Geburt)
und das Bewerben der Tötung legalisiert,
wird niemals Rechtskraft erreichen können!
Auch wenn es von einer Mehrheit von demokratisch
gewählten Politikern beschlossen wurde! |
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Staatsanwaltschaften ermitteln
gegen Redakteure
Staatsanwaltschaft |
Redakteur |
Medium |
Aktenzeichen |
StA München I. |
Oliver Klasen |
Sünddeutsche Zeitung |
115Js221127/17 |
StA Berlin |
Christina Brause |
WeltN24 |
3034Js15336/17 |
StA Frankfurt |
Danijel Majic |
Frankfurter Rundschau |
6130Js255794/17 |
Die "Initiative "Nie Wieder" erstattete gegen die oben aufgelisteten
Redakteure Strafanzeige. In der Berichterstattung über den Fall "Kristina
Hänel / § 219a StGB / Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" wirft die
Initiative den Redakteuren bzw. den Verantwortlichen der o.g. Medien vor,
nicht sorgfältig recherchiert und nicht wahrheitsgemäß berichtet zu haben.
Auch Lebensrechtler sollen erwarten dürfen, daß zu heiklen Themen
die Redaktionen einzelner Zeitungen nicht auf den Zeitgeist abfahren und
einseitig berichten, sondern objektiv und gut recherchierte Berichte
veröffentlichen.
Leider zeigen die Berichterstattungen in der Causa "Hänel-Gießen"
deutlich, daß einige weinige Medien vorgeprescht und unhaltbare "Dinge in
die Welt gesetzt haben". Andere Redaktionskollegen übernahmen einfach den
Text und verbreiteten die falschen Inhalte.
Von Boulevardblättern erwarten wir nicht alzu viel ... aber von
angesehenen Verlagen erwartet man zumindest "Correctness and Fairness" und
nicht eine Hetzkampagne.
Die Causa "Hänel-Gießen" zeigt deutlich, zu was die Medien fähig sind und
wozu sie sich nutzen lassen...
... und das, 72 Jahre nach Auschwitz ... man mag
es kaum glauben.
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Zeitreise -
Tötungsgesetzgebung
als pdf-dok |
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219a StGB - ein
NAZI-Paragraph ?
Frau Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel em., Universität
Kiel, verkündete bereits 2005 lauthals, daß der §219a StGB ein Relikt der
NAZI`s sei.
Fast alle Medien plapperten diesen Blödsinn nach, so lange, bis das auch
viele Politiker glaubten und ins gleiche Horn bliesen. Nun will man diesen
angeblichen NAZI-Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen,
weil er nicht mehr in die "heutige Zeit" passen würde und klärt die Bürger
auf, was die Schergen des Dritten Reiches mit diesem Paragraphen alles
anstellten und wozu er geschaffen und verwendet wurde.
Die Sache hat nur einen kleinen Haken:
Lesen Sie selbst:
Strafgesetzbuch – 1925
(Entwurf).pdf
http://www.koeblergerhard.de/Fontes/StrafgesetzbuchDEntwurf1925.pdf
Amtlicher Entwurf eines
Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1925
16. Abschnitt. Gemeingefährliche Handlungen, Störung des
öffentlichen Verkehrs
. . .
§ 228 Abtreibung.
Eine Frau, die ihre Frucht im Mutterleibe oder
durch Abtreibung tötet oder die Tötung durch einen anderen zuläßt,
wird mit Gefängnis bestraft.
Ebenso wird ein anderer bestraft, der eine Frucht im Mutterleibe oder
durch Abtreibung tötet.
Der Versuch ist strafbar. In besonders leichten Fällen kann das Ge-
richte, auch wenn die Voraussetzungen des § 23 Abs. 4 nicht vorliegen,
von Strafe absehen.
Wer die in Abs. 2 bezeichnete Tat ohne Einwilligung der Schwange-
Ren oder gewerbsmäßig begeht, wird mit Zuchthaus bestraft. Ebenso
wird bestraft, wer einer Schwangeren ein Mittel oder Werkzeug zur
Abtreibung der Frucht gewerbsmäßig verschafft.
§ 229 Ankündigung von Abtreibungsmitteln.
Wer öffentlich zu
Zwecken der Abtreibung (§ 228) dazu bestimmte Mittel, Werkzeuge
oder Verfahren ankündigt oder anpreist oder solche Mittel oder Werk-
zeuge an einem allgemein zugänglichen Orte ausstellt, wird mit
Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Weise seine eigenen oder fremde
Dienste zur Vornahme oder Erleichterung von Abtreibungen anbietet.
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Wahrscheinlich müssen sich alle geirrt haben, die
behaupten,
von 1918 - 1933 bestand in Deutschland die "Weimarer Republik".
Wenn der Bevölkerung das Märchen von dem "219-NAZI-Paragraphen"
lang genug erzählt wird, werden sie es glauben ...
... so wie viele andere Geschichtsverfälschungen!
(gesamtes Dokument als pdf)
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15.01.2018 |
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