Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

• Newsletter / monatlicher Rundbrief • Wichtige Termine •

 

Morgen, dem 16.Januar 2018,

gibt eine "Jury" in Darmstadt bekannt,
welches Wort sie als 'Unwort des Jahres' auserkoren hat.


Einige Medien melden, daß u.a "Babycaust" unter den Favoriten anzutreffen sei und eine große Chance hätte, gewählt zu werden.

Aus 1.316 erhaltenen Vorschlägen müsse nun die Jury auswählen. Dabei sei 27 Mal "Sondierungsgespräche", 65 Mal "Alternative Fakten" und 122 Mal "Babycaust" vorgeschlagen worden. Alle anderen Unwörter seien weniger als 20 Mal vorgeschlagen worden.

Die "Initiative Nie Wieder" erklärt hierzu:
Ohne Zweifel erkennt man daran, daß die "Abtreibungslobbyisten" gut vernetzt sind, zusammenhalten und es am großen Engagement nicht fehlen lassen ... leider anders als viele Christen in Deutschland.

Die Presse steht fast ausnahmslos hinter der menschenverachtenden Gruppe, die den Kinder ein absolutes Lebensrecht absprechen und die Entscheidung über Leben und Tod der Mutter und den im Auftrage der Mutter handelnden "Henker" überlassen wollen.
Unter dem Deckmantel "Entscheidungsfreiheit" kommen sie daher und haben bereits viele Politiker (quer durch die Parteienlandschaft) auf ihre Seite gebracht. Das sind, 73 Jahre nach Auschwitz, keine rosigen Aussichten für das gerade begonnene Neue Jahr.

Es wird sich nun morgen zeigen, ob die "Unwort-des-Jahres-Jury" den Abtreibungslobbyisten Stützenhilfe leistet
oder
ob sie "Babycaust" nicht als Unwort brandmarkt.

Der Begriff "Holocaust" erinnert an die Verbrechen eines Schergen-Regimes vor mehr als 70 Jahren, dem 6 Millionen bereits geborene Menschen zum Opfer fielen.

Der Begriff "Babycaust" weist auf ein aktuelles Unrecht in unserem demokratischen Deutschland hin, dem seit Ende des Zweiten Weltkrieges mehr als 9.000.000 noch nicht geborene Menschen zum Opfer fielen.

 

Leider ist

Damals: HOLOCAUST   Heute:  BABYCAUST
 

 eine Realität, nicht nur in Deutschland!


An die damaligen Verbrechen des Nazi-Regimes (Holocaust) können wir nur noch erinnern, um daraus zu lernen ... doch leider nichts mehr ändern.

An die heutigen Verbrechen in unserem demokratischen Staat (Babycaust) können wir nicht nur erinnern, sondern wir können sie noch beenden, so wir es wollen.
Der noch nicht geborene Mensch kann sich nicht wehren und ist auf unsere Solidarität und Hilfe angewiesen.

Verweigern Sie ihm diese Solidarität und Hilfe nicht.
Jeder Mensch hat ein absolutes Lebensrecht !


 

Zur Wahl des "Unwort des Jahres 2017"
Was machen 5-7 Deutsche am liebsten, wenn sie in einer Kneipe zusammensitzen?
Sie gründen einen Verein oder eine Initiative!
So im hessischen Darmstadt im Jahre 1991 geschehen.

Seitdem lassen sich die deutschen Bundesbürger
von einer erlauchten "Fünf-Mann-Jury" vorschreiben,
was das Unwort eines jeweiligen Jahres ist.
(lt. Wikipedia: Der Begriff "Unwort" ist ein Schlagwort aus dem Bereich der Sprachkritik und
bezeichnet ein „unschönes“, aber auch ein „unerwünschtes“ Wort)

Die Jurymitglieder der  Initiative "Unwort des Jahres":

Prof. Dr. Nina Janich (Sprecherin)

Professorin für germanistische Linguistik an der TU Darmstadt

Stephan Hebel

Autor und Journalist

Dr. Kersten Sven Roth

Assistent am Deutschen Seminar der Universität Zürich (Linguistik)

Prof. Dr. Jürgen Schiewe

Professor für germanistische Sprachwissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald

Prof. Dr. Martin Wengeler

Professor für germanistische Linguistik an der Universität Trier.

 

Wird ein Begriff zum "Unwort des Jahres" gekürt,
will man dadurch eine Weiterverbreitung verhindern ...
... es bedeutet letztendlich: ZENSUR !
 


Mittlerweile starren die Medien Anfang eines neuen Jahren gespannt auf die oben genannte "Fünf-Mann-Jury" dieser Initiative, die unter mehreren Unwort-Vorschlägen ein geeignetes Wort "erwählt".

Die Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder, Kristina Hänel aus Gießen (sie tötete in den letzten 30 Jahren über 10.000 Kinder vor deren Geburt) hat sich auch zu Wort gemeldet und schlug das Wort "Babycaust" vor.
Der "Giessener Anzeiger" berichtet am 22.12.2017 von Hänels Vorschlag:

"Als Betroffene, die "neben zahlreichen Ärztinnen und Ärzten auf der www.babycaust.de diffamiert, verleumdet und angeprangert wird", schließe sie sich dem Vorschlag von Neithard Dahlen, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Lagergemeinschaft Auschwitz, so Hänel. "Der Vorwurf, ich würde mit Schwangerschaftsabbrüchen "babycaust" betreiben, hat mich in all den 30 Jahren, in denen ich mit dem Thema befasst bin und meinen Beruf ausübe und währenddessen ich ständig angefeindet wurde, am allermeisten verletzt", schreibt die Ärztin in einer Mitteilung an die Presse.
Die Bezeichnung "babycaust" verstößt in den Augen der Ärztin "gegen das Prinzip der Menschenwürde, gegen die Prinzipien der Demokratie und diskriminiert einzelne gesellschaftliche Gruppen. Sie sei verschleiernd und irreführend."

 
Hierzu stellt die "Initiative Nie Wieder!" fest:
 

Verstoß gegen

 

Prinzip der Menschenwürde

Abtreiberin Hänel nimmt den noch nicht ungeborenen Kindern ihre Würde, in dem sie die Kinder ohne Zwang und vorsätzlich im Auftrage der Mütter tötet!

und gegen


Prinzip der Demokratie

Auch die Mehrheit in einer  Demokratie kann der Tötung von Menschen (ob vor oder nach ihrer Geburt) keine Rechtmäßigkeit verleihen. Es ist immer Unrecht und ein "verabscheuungswürdiges Verbrechen" (II.Vaticanum)

Diskriminierung  einzelner gesellschaftlicher Gruppen

Ob die Schergen in den KZ`s immer freiwillig getötet/ermordet haben, wissen wir nicht.

Sicher ist: Heute töten Mediziner ungeborene Kinder, ohne Druck von außen, freiwillig aber meist doch innerhalb der geltenden (Unrecht)-Gesetze.
Warum fühlen sich diese "Tötungs"-Mediziner, wenn ihr Handeln öffentlich wird, diskriminiert?

Der Begriff "Babycaust" sei verschleiernd und irreführend

Ausnahmslos verbindet jeder Bundesbürger mit dem Wort "HOLOCAUST" die Verbrechen in einer Nazi-Diktatur, in der mehrere Millionen Menschen ermordet wurden.
 

Stellt man dem Wort "HOLOCAUST" das Wort
"BABYCAUST" gegenüber, vergleicht man und setzt nicht gleich.
Auch nach Auffassung der "Initiative Nie Wieder!" sind es unterschiedliche Verbrechen, mit einer Gemeinsamkeit:
Die Achtung vor dem von GOTT geschaffenen Leben und der absolute Schutzauftrag für ein Leben wurden und werden aus dem Gewissen der einzelnen Menschen gelöscht. Man spricht heute von Entscheidungsfreiheit - die auch das Töten von noch nicht geborenen Menschen als
"Schutzauftrag" ansieht. Pervertierung pur, die in einem CHAOS enden wird!
Mit BABYCAUST wird das heute stattfindende "verabscheuungswürdige Verbrechen" auf den Punkt gebracht.
Ober haben Sie einen besseren Begriffsvorschlag?

zurück


 

 
Von 1939 - 1945 tobte der zweite Weltkrieg
In 6 Jahren waren weltweit
etwa
60 - 70 Millionen Menschen-Opfer zu beklagen,
viele von ihnen in den KZ`s der Nazi-Schergen
ausselektiert und brutal ermordet. Diese menschenverachtende deutsche Epoche wird auch
als
HOLOCAUST beschrieben.


Heute werden lt. Angabe der WHO
jährlich etwa 40-50 Millionen Menschen Opfer
einer sogenannten
ABTREIBUNG.
Das sind in
 6 Jahren = 240 Millioen Menschen ,
die getötet werden, bevor sie das Licht der Welt erblicken.

Eine weltweit menschenverachtende Seuche,
die die heutigen "Schergen" und viele Teile der Bevölkerung auch noch zu rechtfertigen versuchen.

Im Bezug auf den heutigen millionenfachen Kindermord im Mutterleib wird auch der Begriff "
BABYCAUST" verwendet,
um auf die heutigen Verbrechen hinzuweisen.
 

Wenn Ihnen BABYCAUST nicht gefällt,
machen Sie bitte einen Vorschlag,
mit welchem Begriff die heutigen Verbrechen
besser beschrieben werden können!
Danke!
Initiative Nie Wieder!

 

 

ZEITGESCHICHTE
- 72 Jahre nach Auschwitz -
Sind die heutigen Tötungsbefürworter
wirklich "nur" so dumm
oder
ist alles Strategie und reines Kalkül?

Diese Parteien wollen Geschichte schreiben

und ein absolutes Lebensrecht für jeden Menschen
 endgültig abschaffen.
Das Töten des eigenen Kindes im Bauch seiner Mutter nennen diese Verräter "Entscheidungsfreiheit"
oder "Recht auf Abtreibung"!
------------------------------------------------

Es gibt kein "Recht auf Abtreibung"!
"Abtreibung"
ist immer Unrecht und
ein grauenhaftes und verabscheuungswürdiges  Verbrechen!
 

 

 
 

Die erste Angriffswelle gegen das Leben hat begonnen:
In einer lang vorbereiteten Kampagne
soll zunächst dem § 219a StGB an "den Kraken gehen".

Die "neuen Schergen" sollen in Zukunft
für das Töten von noch nicht geborenen Menschen
straffrei werben können.

Um dieses Ziel zu erreichen werden, ähnlich wie in der "Spiegel-Aktion" (Wir haben abgetrieben) in den Siebzigern,  einfach Unwahrheiten verbreitet.
Ausgehend von der "Opferfrau Kristina Hänel", von der Anwältin Monika Frommel, Pro Familia und den feministischen und genderistischen Vereinigungen, vielen Medien und natürlich auch aus der Politik.
Sie lügen die breite Öffentlichkeit bewußt an,
um ihre Ziele durchzusetzen.

Die zweite Angriffswelle wird nicht lange auf sich warten lassen, denn:
Wenn die Werbung für das rechtswidrige Töten (§218 StGB) von ungeborenen Menschen straffrei und nach dem Gesetz erlaubt ist, warum dürfen dann nicht auch andere rechtswidrige Taten beworben werden?

Politiker der oben genannten Parteien werden schnell diesen Widerspruch auflösen wollen und eine weitere Gesetzesänderung anstreben:
Die Streichung des § 218 StGB und damit die Legalisierung
des Tötens von Menschen vor ihrer Geburt.

Das dürfen wir nicht zulassen!

Die "Initiative Nie Wieder!"
wird sich vehement dafür einsetzen,
daß dies nicht einmal in unseren
Deutschen Geschichtsbüchern zu lesen sein wird.

Ein Gesetz, welches das Töten von Menschen
(egal ob vor oder nach seiner Geburt)
 und das Bewerben der Tötung legalisiert,
wird niemals Rechtskraft erreichen können!

Auch wenn es von einer Mehrheit von demokratisch
gewählten Politikern beschlossen wurde!

zurück

 

Staatsanwaltschaften ermitteln
gegen Redakteure
 

Staatsanwaltschaft Redakteur Medium Aktenzeichen
StA München I. Oliver Klasen Sünddeutsche Zeitung 115Js221127/17
StA Berlin Christina Brause WeltN24 3034Js15336/17
StA Frankfurt Danijel Majic Frankfurter Rundschau 6130Js255794/17


Die "Initiative "Nie Wieder" erstattete gegen die oben aufgelisteten Redakteure Strafanzeige. In der Berichterstattung über den Fall "Kristina Hänel / § 219a StGB / Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" wirft die Initiative den Redakteuren bzw. den Verantwortlichen der o.g. Medien vor, nicht sorgfältig recherchiert und nicht wahrheitsgemäß berichtet zu haben.

Auch Lebensrechtler sollen erwarten dürfen, daß zu heiklen Themen die Redaktionen einzelner Zeitungen nicht auf den Zeitgeist abfahren und einseitig berichten, sondern objektiv und gut recherchierte Berichte veröffentlichen.

Leider zeigen die Berichterstattungen in der Causa "Hänel-Gießen" deutlich, daß einige weinige Medien vorgeprescht und unhaltbare "Dinge in die Welt gesetzt haben". Andere Redaktionskollegen übernahmen einfach den Text und verbreiteten die falschen Inhalte.
Von Boulevardblättern erwarten wir nicht alzu viel ... aber von angesehenen Verlagen erwartet man zumindest "Correctness and Fairness" und nicht eine Hetzkampagne.

Die Causa "Hänel-Gießen" zeigt deutlich, zu was die Medien fähig sind und wozu sie sich nutzen lassen...
... und das, 72 Jahre nach Auschwitz ... man mag es kaum glauben.
 

 

Zeitreise - Tötungsgesetzgebung
als pdf-dok

 
zurück
 
219a StGB - ein NAZI-Paragraph ?

Frau Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel em., Universität Kiel, verkündete bereits 2005 lauthals, daß der §219a StGB ein Relikt der NAZI`s sei.
Fast alle Medien plapperten diesen Blödsinn nach, so lange, bis das auch viele Politiker glaubten und ins gleiche Horn bliesen. Nun will man diesen angeblichen NAZI-Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen, weil er nicht mehr in die "heutige Zeit" passen würde und klärt die Bürger auf, was die Schergen des Dritten Reiches mit diesem Paragraphen alles anstellten und wozu er geschaffen und verwendet wurde.
Die Sache hat nur einen kleinen Haken:
Lesen Sie selbst:
 

Strafgesetzbuch – 1925 (Entwurf).pdf
http://www.koeblergerhard.de/Fontes/StrafgesetzbuchDEntwurf1925.pdf

Amtlicher Entwurf eines
Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1925


16. Abschnitt. Gemeingefährliche Handlungen, Störung des
öffentlichen Verkehrs
. . .

§ 228 Abtreibung.
Eine Frau, die ihre Frucht im Mutterleibe oder
durch Abtreibung tötet oder die Tötung durch einen anderen zuläßt,
wird mit Gefängnis bestraft.
Ebenso wird ein anderer bestraft, der eine Frucht im Mutterleibe oder
durch Abtreibung tötet.
Der Versuch ist strafbar. In besonders leichten Fällen kann das Ge-
richte, auch wenn die Voraussetzungen des § 23 Abs. 4 nicht vorliegen,
von Strafe absehen.
Wer die in Abs. 2 bezeichnete Tat ohne Einwilligung der Schwange-
Ren oder gewerbsmäßig begeht, wird mit Zuchthaus bestraft. Ebenso
wird bestraft, wer einer Schwangeren ein Mittel oder Werkzeug zur
Abtreibung der Frucht gewerbsmäßig verschafft.

§ 229 Ankündigung von Abtreibungsmitteln.
Wer öffentlich zu
Zwecken der Abtreibung (§ 228) dazu bestimmte Mittel, Werkzeuge
oder Verfahren ankündigt oder anpreist oder solche Mittel oder Werk-
zeuge an einem allgemein zugänglichen Orte ausstellt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Weise seine eigenen oder fremde
Dienste zur Vornahme oder Erleichterung von Abtreibungen anbietet.
 


Wahrscheinlich müssen sich alle geirrt haben, die behaupten,
von 1918 - 1933 bestand in Deutschland die "Weimarer Republik".

Wenn der Bevölkerung das Märchen von dem "219-NAZI-Paragraphen"
lang genug erzählt wird, werden sie es glauben ...
... so wie viele andere Geschichtsverfälschungen!
(gesamtes Dokument als pdf)

zurück

 
Impressum   E-Mail Copyright © 2010 Babycaust.de  /  Aktualisiert: 15.01.2018