Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

• Newsletter / monatlicher Rundbrief • Wichtige Termine •

             
      Weder eine Mitgliedschaft in der CSU
noch in der Ärztekammer
rechtfertigen eine direkte oder indirekte Mitwirkung
beim vorgeburtlichen Kindermord
und haben vor GOTT Bestand!

Wenn ihr
die Augen
nicht braucht,
um zu sehen,

werdet ihr
sie brauchen,
um zu weinen!

Jean Paul (1763-1825)

Hans Hammer und Friedrich A. Stapf
setzen alle Mittel ein, um friedlichen
Lebensrechtler einzuschüchtern

CSU-Schatzmeister
Hans Hammer

Eine lukrative,
aber für viele Ungeborene
tödliche Verbindung

Tötungsmediziner
Friedrich Andreas Stapf

Mit falschen Anschuldigungen,
 Hausfriedensbruch - Beleidigung - Verleumdung -,
daraus resultierend eine vom Landgericht München zu unrecht
ergangene einstweilige Verfügung,
versuchen Hans Hammer und Friedrich A. Stapf
gegen einen katholischen Christen und Lebensrechtler vorzugehen.

Von diesen Ungeheuerlichkeiten werden wir an dieser Stelle berichten
und auch entsprechende Dokumente als Beweis veröffentlichen.
Natürlich werden wir auch das "Spiel der Behörden und Justiz" dokumentieren:
 

     
     
Dokumentation

Von der Gegenseite:

Aufforderung der Abgabe einer Unterlassungserklärung Einstweilige Verfügung LG München
29.09.2017 6.10.2017

Von der Gegenseite:

Falsche Beschuldigung
- Betreten des Gebäudes Medicare -
Abmahnung
wegen veröffentlichter
Schriftsätze
Unterlassungserklärung
wegen veröffentlichter
Schriftsätze
"...Meinungsfreiheit und die Ihnen sicherlich nicht zustehende Pressefreiheit..."
26.05.2017 10.08.2017 31.08.2017 13.09.2017

Von der Gegenseite:

Falsche eidesstattliche
Versicherung des Hausmeisters der
Freiham GmbH & Co. KG
Erlaß einer einstweiligen
Verfügung aufgrund einer
falschen eidesstattlichen
Versicherung
Strafanzeige von Stapf
wegen Beleidigung und Verleumdung
Strafanzeige wegen angeblichen Hausfriedensbruchs
20.10.2016 26.10.2016

Von der Gegenseite:

Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung Hans Hammer erteilt
Hausverbot
28.11.2016 26.6.2016

Von unserer Seite:

 

 

 

Strafanzeige gegen
Friedrich A. Stapf
Strafanzeige gegen
den Hausmeister
Strafanzeige gegen
Hammer und RA Kass
Anfrage an das Referat
für Gesundheit und Umwelt
14.11.2016 21.12.2016 12.1.2017

Von unserer Seite:

 

 

 

Beschwerde Bayerische Ärztekammer / ÄKBV
4.7.2016

Aus einer E-Mail:
(Sie dürfen raten, von wem diese Sätze stammen!)

"...kommunizieren Sie die Wahrheit und helfen Sie die Herren Annen, N... und ähnliche auszugrenzen.
Die versuchen nicht nur mir zu schaden - was ihnen nicht wirklich gelingen mag - sondern sie schaden auch ihrem Anliegen indem sie die ganze Lebensschutz Bewegung in Verruf bringen.

Ich selber bin jedenfalls nach den ganzen Aktionen dieser Herren noch fester entschlossen diesen legalen (und im übrigen unkündbaren) Mietvertrag mit meinem Mieter zu erfüllen und ihm sein verfassungsgemäßes Recht auf Gewerbsfreiheit zu ermöglichen."

     
 

Kommt es nun Hammer-hart ?

Der Chef der Hammer AG und Schatzmeister der CSU München,
Dipl.-Ing. Hans Hammer,
versucht nun gerichtlich die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Hierzu werden wir Dokumente und Berichte veröffentlichen!

     

Antrag auf
einstweilige Verfügung Landgericht Mannheim

 

Unterlassung
Landgerichts München

     
     
     
Rücknahme des Antrags
vom 6.7.2016
   
Ergänzung zum Antrag
vom 5.7.2016
  Schreiben der Rae
Dr. jur. Bela Kass & Reichelt
per Fax. 11.7.2016 16:14 Uhr
Antrag auf einstw. Verf.
vom 4.7.2016
  Unterlassung / Beschluß LG. Mchn.
vom  7.7.2016 (zugest. 8.7.)

(Auf Anfrage stelle ich Ihnen gerne die Unterlagen als pdf-Dokument zur Verfügung)
E-Mail: nie.wieder@babycaust.de

Geld regiert die Welt,

auch wenn es das Leben
vieler Menschen kostet!
     

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Wer zu tun versäumt,
was er vermag
 und
jede Hilfe von GOTT erwartet,
der scheint
 GOTT zu versuchen.

Thomas von Aquin

 

"Aufgrund Ihrer Ankündigung auf Ihrer Webseite www.babykaust.de
untersagen wir Ihnen
unseren Schriftwechsel und auch Korrespondenz mit unserer Mandantschaft
außergerichtlich wie gerichtlich zu veröffentlichen oder hieraus zu zitieren.
Das gilt grundsätzlich auch für gerichtliche Entscheidungen."

So schließt das Schreiben vom 11.7.2016, welches von Rechtsanwalt Bela Kass
unterschrieben ist und dem eine Vollmacht von
Herrn Dipl.-Ing. Hans Hammer beigefügt war
(Übrigens: RA Dr. Bela Hass ist seit 1951(Firmengründung)
Mitglied des Aufsichtsrates der Hammer AG)

Wo leben wir eigentlich?
Das hat mit Demokratie und
freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun.
Wenn ich so was haben möchte, wandere ich nach NORDKOREA aus!
 

Richtigstellung!



Eigentumsverhältnisse
des "Gesundheitszentrums Medicare" in München Freiham

 

In Rahmen eines Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch Herrn Dipl.-Ing. Hans Hammer wurde mit dem Nachtragsschriftsatz der Rae Dr. Kass & Reichelt vom 4.7.2016 auch ein Grundbuchauszug des Amtsgerichts München übersandt. Dieses Schreiben erhielt ich am 8.7.2016 vom Landgericht Mannheim zugestellt.

Meine schriftlichen Aufforderungen im April und Mai 2016 beim Amtsgericht München und bei der Hammer AG, zwecks Ermittlung der Eigentumsverhältnisse mir die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, blieben erfolglos bzw. unbeantwortet.

Erst ab dem 8.7.2016 ist mit gesichert bekannt, daß im Grundbuch München-Aubing nur ein Eintrag existiert und als Eigentümer die Freiham Entwicklungs GmbH & Co. KG eingetragen ist.

 

Meldungen vom 25.11.2013 über den Verkauf von "Medicare-Freiham"


Quelle: Immobilien Report


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GSK Stockmann + Kollegen:
Hammer AG verkauft
Gesundheitszentrum in München

 

25.11.2013


Mit Beratung durch GSK Stockmann + Kollegen hat der Immobilienentwickler Hammer AG das Gesundheitszentrum Medicare München-Freiham an die "xxxxxxxxxxxxxxxx" veräußert. Die Transaktion erfolgte in einem Share Deal in Kombination mit einer stillen Beteiligung.


Das Gebäude an der Hans-Stützle-Straße 20 wurde 2012 fertiggestellt und bietet rund 5.800 qm Fläche. Die Vermietungsquote liegt derzeit bei 75 Prozent.
Die 2008 gegründete Genfer Immobiliengruppe xxxxxx wolle binnen der nächsten zwei Jahre bis zu 500 Millionen Euro in Süddeutschland investieren, heißt es. Deren Berater waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt. Die Hammer AG ließ sich von einem
GSK-Team um den Münchner Anwalt Dr. Dirk Brückner beraten.

Beteiligte Personen
GSK Stockmann + Kollegen für Hammer AG:

Dr. Dirk Brückner, Federführung, Corporate Real Estate, München

Marcel Vietor, Corporate, München

Beteiligte Kanzleien

Quelle: GSK Stockmann + Kollegen

Anmerkung:  Namen aus rechtlichen Gründen vorerst durch "xxxx" ersetzt.



lt. WIKIPEDIA:
 

Der Share Deal [engl.] ist neben dem Asset Deal eine Form des Unternehmenskaufs. Hierbei erwirbt der Käufer vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Mit dem Begriff Share Deal kann auch die teilweise Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft bezeichnet werden.

Der Share Deal stellt einen Rechtskauf gemäß § 453 I BGB dar, wobei Aktien, GmbH-Anteile (Geschäftsanteile), sowie Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft Kaufgegenstand sind. Hierdurch wird der Erwerber Anteilseigner und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten.

Ein Share Deal lässt sich prinzipiell einfach in einem Kauf- und Übertragungsvertrag über eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung (z. B. an einer GmbH oder Aktiengesellschaft) abbilden. In der Regel werden jedoch zusätzlich detaillierte Vereinbarungen darüber getroffen, inwiefern Risiken (z. B. mögliche Steuerverbindlichkeiten oder Garantiefälle) durch Käufer oder Verkäufer zu tragen sind. Verkäufer bevorzugen oft einen Share Deal gegenüber einem Asset Deal, u.a. weil ein Veräußerungsgewinn aus einem Share Deal in vielen Jurisdiktionen steuerlich begünstigt wird.

Hans Hammer,
ein Mann auf dem Weg zu Erfolg?

als pdf-dokument

Quelle: Club Carriere Enzyklopädie des Erfolges 2000

 
Strafanzeige gegen Hans Hammer und RA Bela Kass
 
Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 26.10.2016
 
Falsche eidesstattliche Versicherung des Hausmeisters (als Kopie der einstweiligen Verfügung beigefügt)
 
Strafanzeige gegen den Hausmeister wegen Abgabe einer falschen
eidesstattlichen Versicherung

Klaus Günter Annen
Cestarostr. 2,  D-69469 Weinheim
Tel./Fax.: 06201/2909929/28

 

An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

 

übermittelt per Fax:  089 / 5597-2991
                                                                                                                             14. November 2016

Betreff:          Strafanzeige

Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag

 

gegen                         Herrn Gxxxxxxxx Nxxxxxxxxxx (Privatanschrift ist zu ermitteln)

                                               - Hausmeister der Freiham Entwicklungs GmbH & Co KG,

                                               Hans-Stützle-Str. 20, 81249 München

wegen                                    Falscher Versicherung an Eides statt (§156 StGB) sowie

                                               aus allen rechtlichen Gründen

und begründe dies wie folgt (Sachverhaltsdarstellung):

Am 14.6.2016 betrat ich um etwa 17:20 Uhr das Gebäude „Medicare-Freiham-Gesundheits-zentrum“ in der Hans-Stützle-Straße 20 in München, um mir den Gebäudekomplex mit den vielen Arztpraxen anzuschauen. Ich fertigte Fotos der frei zugänglichen Innenräume an und verließ das Gebäude um etwa 18:00 Uhr. Seitdem habe ich das Gebäude nicht mehr betreten.

Am nächsten Tag, 15.6.2016, begann ich um etwa 9:50 Uhr mit meiner Demonstration für den Schutz der ungeborenen Kinder vor dem Gebäude (auf öffentlichen Grund), da sich in dem „Gesundheitszentrum“ der bekannte Abtreibungsarzt Friedrich Andreas Stapf niedergelassen hat. Er und seine Mitarbeiter töten dort etwa 20 ungeborene Kinder täglich.

Meine friedliche Demonstration war schnell beendet, da mich der Abtreibungsarzt tätig angriff und mit dem Tode bedrohte. Stapf sprach zudem ein Hausverbot gegen meine Person aus.
Herr Nxxxxxxxi, sein Name und seine Funktion waren mir bis dahin nicht bekannt, sprach in Gegenwart zweier Polizeibeamter ebenfalls ein Hausverbot gegen mich aus. Schriftlich sprach der  Besitzer und Vermieter, Hans Hammer, auch ein Hausverbot aus.

Wenn notwendig, fordern Sie bitte die Akten bei der Polizeiinspektion 45 (München-Pasing) an. Herrn Exxxxxxx Hxxxxxxx, erster Polizeihauptkommissar und stellvertretender Leiter der PI45 der PI 35 war am 15.6. sowie am 13.10. 2016 vor Ort und gab entsprechende Anweisungen.

Am 13.10.2016 demonstrierte ich abermals für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder auf öffentlichem Gelände vor dem besagten Gebäude. Kurz nach Beginn meiner Aktion sprach mich der Hausmeister, Herr Gxxxxxxx Nxxxxxxx, an und wollte mich des Platzes verweisen. Er meinte, ich dürfe mich nur dort aufhalten, wo einige Leute einer Gebetsgruppe beteten und diesen Platz vom Kreisverwaltungsreferat zugewiesen bekommen haben. Da ich mit dieser Gruppe nichts zu tun hatte noch die Personen kannte, widersprach ich Herrn Nxxxxxxxi.

Ich habe versucht, Herrn Nxxxxxxx das deutsche Demonstrationsrecht zu erklären. Während dieses  Gespräches behauptete Herr Nxxxxxxx, er habe mich eben im Gebäude gesehen, was mir verboten worden sei. Er werde die Polizei anrufen.
                                                                                     - 1

Ganz deutlich habe ich dem Vorwurf widersprochen, daß er mich im Gebäude gesehen haben will und ich, trotz Hausverbots, das Gebäude betreten hätte. Das könne nicht möglich sein, habe ich Herrn Nxxxxxxx erklärt, denn ich würde mich an Weisungen und Gesetze strengstens halten, auch dann, wenn ich sie für nicht gerechtfertigt halte.
Ich habe Herrn Nxxxxxxx erklärt, daß ich wüßte, was ein Verstoß gegen ein ausgesprochenes Hausverbot bedeutet und daß ich keine offensichtlichen Rechtsverstöße begehen würde. An einem Beispiel habe ich Herrn Nxxxxxxx erläutert, wie erst ich ausgesprochenes Hausverbot nehmen würde.
Sinngemäß sagte ich: „Wir stehen nun vor dem Gebäude Hans-Stützle-Straße 20 auf öffentlichem Grund. Aber zu diesem Gebäude gehört auch ein Grundstück. Wenn Sie mir als vom Hauseigentümer autorisierter Hausmeister sagen, das zum Gebäude gehörende Grundstück endet nicht unmittelbar an der Bebauung (Außenmauer), sondern bis zu dieser oder jener „Markierung“ (die Straßengestaltung/Bepflasterung vom Haus weg ist aus ca. 11/2 m unterschiedlich gehalten), so würde ich mich daran halten und auch diese Außenfläche nicht betreten. Allerdings würde ich mich informieren, ob sie auch mir gegenüber die Wahrheit gesagt haben.“

Es hat mich schon gewundert, daß Hausmeister Gxxxxxxx Nxxxxxxx trotz eines meiner Meinung nach klärenden Gesprächs vor Ort eine eidesstattliche Erklärung abgibt und behauptet, er habe mich am 13.10.2016, gegen 8:30 Uhr, innerhalb des Gebäudes angetroffen. Das ist eine Lüge!

Dem so gegen 10:30 Uhr erschienen stellvertretenden Polizeikommissar, Herrn Hxxxxxxx , erklärte ich ebenfalls deutlich, daß ich die Auswirkungen eines Betretens des Gebäudes trotz Hausverbots kennen würde und von mir nie eine Absicht bestanden hätte noch bestehen würde, das Gebäude zu betreten.
Es wäre auch sinnlos und ebenso meiner Sache nicht dienlich gewesen, wenn ich so gehandelt hätte, wie Herrn Nxxxxxxx das fälschlicherweise behauptet.

Ich erkläre hiermit an Eides statt:  Ich bin in das Gebäude „Medicare-Freiham“ in der Hans-Stützle-Str. 20 weder widerrechtlich eingedrungen noch habe ich dieses, bis heute, nach dem 14.6.2016 18:00 Uhr betreten!

Ich fordere die Staatsanwaltschaft München auf, als Beweis die am 13.10.2016 von den am Gebäude befindlichen Kameras gemachten Videoaufnahmen zu sichern und zu überprüfen. Der Hauseigner wird als Nachweis für mein angebliches Eindringen in das Gebäude diese Aufnahmen gesichert haben und kann sie somit der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen.

Zudem werde ich versuchen, Zeugen ausfindig zu machen, die bestätigen werden, daß ich das Gebäude Hans-Stützle Str. 20 in München, entgegen der Aussage von Herrn Gxxxxxxx Nxxxxxxx, nicht betreten habe.

Ich fordere die Staatsanwaltschaft München auf, nicht nur wegen der falschen eidesstattlichen Erklärung von Herrn Gxxxxxxx Nxxxxxxx ihre Ermittlungen aufzunehmen, sondern auch deswegen, weil
durch die bewußte falsche eidesstattliche Erklärung von Herrn Nxxxxxxx die Entscheidung des Landgerichts München I (AZ: 11 O 17926/16/ Beschluß vom 26.10.2016) ergangen ist und dadurch erhebliche Kosten auf mich zukommen. Es muß in einem Widerspruchverfahren der ergangene Beschluß wieder aufgehoben werden. Hierbei entstehen weitere Anwaltskosten, Fahrt – und Gerichtskosten, die von Herrn Nxxxxxxx zu übernehmen sind.
Ich erwarte, daß auch dieser Umstand von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt wird.

Danke und freundliche Grüße

 - Klaus Günter Annen -

 

 
Anfrage an das Referat für Gesundheit und Umwelt
 
Strafanzeige gegen Friedrich Andreas Stapf

Klaus Günter Annen
Cestarostr. 2,  D-69469 Weinheim
Tel./Fax.: 06201/2909929/28

An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

übermittelt per Fax:  089 / 5597-2991

14. November 2016
 

Betreff:          AZ:  115 Js 17 44 57 / 16  - Ihr Schreiben vom 10.8.2016 (Eingang: 15.8.2016)
                       hier:   Beschwerde

Hiermit lege ich gegen den obigen Bescheid das Rechtsmittel der

                                                                        B E S C H W E R D E

ein und begründe dies wie folgt:

Gemäß § 153 Abs 1 StPO stellten Sie das Ermittlungsverfahren gegen Friedrich Andreas Stapf ein und begründeten dies mit,
„ weil die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen ist und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht.“


Wie groß muß der angerichtete Schaden, wie arg der Angriff gegen eine Person oder wie überzeugend muß denn eine Morddrohung des Beschuldigen ausgesprochen werden, daß diese von der Staatsanwaltschaft München erst genommen wird und öffentliches Interesse besteht?

Der Mediziner Friedrich Andreas Stapf ist dafür bekann, daß er jähzornig, aggressiv und gewaltbereit sein kann. Er ist in früheren Jahren mehrfach nicht nur gegen den Anzeigenerstatter, sondern auch gegen andere friedliche Beter und Demonstranten gewaltbereit und drohend vorgegangen und hat mit beleidigenden Schimpfwörtern nicht gespart.
Der Vorfall am 15.6.2016 ist nach Auffassung des Anzeigenerstatters ein Höhepunkt der  Aggressivität, die er bislang von Herrn Friedrich Stapf zu spüren bekam, obwohl sich beide seit etwa 20 Jahren kennen.

Aussagen des Zeugen XXXXXX sowie die der Staatsanwaltschaft München vorliegenden Videosequenten bestätigen doch eindeutig, daß
der Beschuldigte dem Anzeigenerstatter das Sandwichplakat, ohne Rücksicht und mit brachialer Gewalt, abriß und zerstörte. Gott sei Dank lösten sich die Halteriemen des Sandwichplakates, denn sonst wäre es zu einer Strangulation gekommen. Das nahm Herr Stapf bei seinem Angriff gegen den Anzeigenerstatter scheinbar billigend in Kauf.
Daß bei diesem oder einem weiteren, späteren Angriff das Hemd des Anzeigenerstatters beschädigt wurde, zeigt nicht gerade eine Friedfertigkeit des Beschuldigten. In einer zivilisierten und demokratischen Gesellschaft dürfen, auch wenn Meinungsverschiedenheiten in einer Sache bestehen, solche Attacken nicht einfach hingenommen werden.

Die Drohung von Herrn Stapf, daß, wenn der Anzeigenerstatter versuchen sollte, das Gebäude Medicare-Freiham zu betreten, `würde er dies nicht überleben`, als „Drohung ohne innewohnende Ernsthaftigkeit“ zu definieren, wirft einige Fragen auf.                                                                          - 1 -

                                                                                             - 2 -

 Wenn der Anzeigenerstatter so beleidigend, wenn er so aggressiv gegen den Abtreibungsarzt Friedrich Stapf vorgegangen wäre, wie er es gegen seine Person getan  hat, wäre von der StA München die gleiche Entscheidung getroffen worden – geringe Schuld – kein öffentliches Interesse – Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ?

Und wenn dann der Anzeigenerstatter auch noch den Abtreibungsarzt mit dem Tode bedroht hätte, hätte die StA München ebenfalls wegen „fehlender Ernsthaftigkeit“ das Verfahren eingestellt?

Der Staatsanwaltschaft München ist bekannt, daß vor der Abtreibungsklinik des Beschuldigten sich in den nächsten Jahren immer wieder Bürger versammeln werden, um gegen das große Unrecht der Tötung ungeborener Kinder friedlich demonstieren.

Auch der Antragsteller hat die Absicht, weiterhin vor dem Gebäude der Hans-Stützle Str. 20 friedlich für ein Lebensrecht aller Kinder (auch der ungeborenen) zu demonstrieren.  Dabei will er weder von Stapf selbst noch von anderen Personen angegriffen und mit dem Tode bedroht werden. Er fragt sich, ob Demonstrationen in Zukunft nur noch unter Polizeischutz oder mit persönlichen Bodyguards möglich sein werden?

 Die Staatsanwaltschaft sollte in Ihren Überlegungen einbeziehen, daß sich in Zukunft unter den vor dem Abtreibungshaus demonstrierenden Personen auch ältere, kränkliche Menschen und auch Kinder befinden werden, die solchen aggressiven Verhaltensweisen, Beschimpfungen und Drohungen eines Mediziners einfach schutz- und wehrlos sind.
Eine Demokratie lebt von Meinungsverschiedenheiten, die sicher auch heftig diskutiert werden können, aber in jedem Fall muß ausgeschlossen sein, daß es zu Drohungen, Beleidigungen  oder Übergriffen kommt.
Versäumt die Staatsanwaltschaft München im vorliegendem Fall, ein Exempel zu statuieren, wird sie sich dem Vorwurf einer nicht mehr objektiven Sichtweise nicht mehr entziehen können.

Bitte teilen Sie mir das Ergebnis Ihrer Ermittlungen mit.

- Klaus Günter Annen -

 

 
Beschwerde bei der Bayerischen Landesärztekammer/Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München
 

Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

 
 

Hans Hammer erteilt Hausverbot

Heilig Abend 2016,
in der Familie Friedrich Andreas Stapf
und
in der Familie Hans Hammer:

Nachdem einige Weihnachtslieder gesungen wurden, Kinder
und Enkelkinder ein Weihnachtsgedicht aufgesagt hatten,
die Geschenke ausgepackt waren,
richteten sich die Blicke unterhalb des Tannenbaums, dort, wo eine Holzkrippe
aufgestellt war und aus der ein glänzendes Licht hervorschimmerte.
Beim genaueren Hinsehen erkannte man Maria und Josef,
sowie Ochs und Esel und die Krippe.

Doch plötzlich begann der kleine Felix fürchterlich an zu weinen.
Einige taten einen Schritt in Richtung Krippe und erschraken.
Mit Tränen in den Augen blicken Sie auf den Hausherrn.

Ob Friedrich Andreas und Hans dies bemerkten
und
ob ihnen die Worte in den Sinn kamen, die Jesus einst gesprochen hatte:

"Was ihr einen meiner Kleinsten getan habt,
das habt ihr mir getan."

Wie viele Familien feiern Weihnachten
und stehen vor einer leeren Krippe.

Wie vielen Menschen ist es nicht mehr bewußt, daß sie selbst
das Kindlein in der Krippe, den Retter der Welt, ermordet oder dabei mitgewirkt haben.

1000 mal wird täglich alleine in Deutschland
"das Kindlein in der Krippe ermordet!"

Die leere Krippe
ist für die heutige Zeit ein Symbol des Todes!

(Frei erfunden, Ähnlichkeiten als Denkanstoß beabsichtigt

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