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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 
 

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Was bilden sich einige Politiker denn ein?

Halten sie die Wähler für so ausreichend dumm,

daß diese den "Braten nicht riechen" werden?

 

(Weinheim, 01.09.2011), Das "PID-Spektakel", angezettelt durch den Berliner  „Kinderwunsch"-Dottoribus Matthias Bloechle war noch nicht entschieden, da fuhren die Wissenschaftler in Deutschland schon ein weiteres schweres Geschütz gegen behinderte Menschen auf:

Ein neues Testverfahren zur frühzeitigen Erkennung des Down-Syndroms.

Das Forschungsprojekt wurde durch das Bundesforschungsministerium mit 230.000,-- Euro gefördert. Verantwortlich dafür ist die CDU-Politikerin Prof. Dr. Annette Schavan.

 

Rechtfertigen will man diese Ungeheuerlichkeit, weil die Ethikkommission der Berliner Ärztekammer das Forschungsprojekt vor dem Start positiv bewertet hat. Ist das  verwunderlich? In Berlin praktizieren im Bundesvergleich die meisten Abtreibungs-Ärzte, die erfolgreich an der Dezimierung der Berliner Bevölkerung mitwirken. Welche Ethik werden wohl solche Ärzte haben?

 

Mit diesem neuen Verfahren will man behinderte, an Trisomie 21 (Down-Syndrom) erkrankte Menschen bereits in der 10. Schwangerschaftswoche aufspüren. Bislang konnten derartige Untersuchungen erst in der 14.-16. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Bei 90% der so aufgespürten, behinderten Menschen führte das zu einer Spätabtreibung, zu einem Abtreibungsmord. 

Als großer Vorteil dieser neuen Untersuchungs-Methode wird übrigens das geringe Risiko für Mutter und Kind angegeben.

Das Risiko ist tatsächlich geringer, wenn keine Behinderung beim Kind diagnostiziert wird. Wird allerdings eine Behinderung nachgewiesen, liegt das Todes-Risiko für das ungeborene Kind bei weit über 90 %.

 

Mit dem neuen Selektions-Verfahren wird man keine Abtreibung verhindern, sondern die Tötung eines ungeborenen Menschen lediglich auf einen früheren Zeitraum vorziehen, nach dem Motto:    Je kleiner der ungeborene Mensch, umso weniger dramatisch seine Beseitigung.

 

Das entwickelte Testverfahren der Konstanzer GATC Biotech AG wird voraussichtlich Ende 2011 zur Verfügung stehen und nach der PID ein weiterer Schritt zur Aldous Huxleys „Schöner neuer Welt“ sein.

 

Der deutsche Staat wird schneller eine

behindertenfreie als eine

atomfreie Zone sein.

 

Auschwitz läßt grüßen!

 

 
 

„Das ist Behinderten-Diskriminierung in schlimmster Form“

Empörung über Annette Schavan: Ihr Ministerium fördert Gentests an Ungeborenen auf das Down-Syndrom. Von Lena Bauer

Das Bild stammt aus einer Ausstellung der Selbsthilfegruppe Down-Syndrom Augsburg.

Kritiker des neuen Tests warnen vor Selektion.

Augsburg Ein paar Tropfen Blut der werdenden Mutter sollen Aufschluss über Erbgut und Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes geben. Das verspricht ein neuer Test, der schon in der frühen Schwangerschaft im Blut der Mutter beim Embryo das Down-Syndrom feststellen soll. Das Bundesforschungsministerium förderte dieses Projekt im vergangenen Jahr mit 230000 Euro – und löste damit große Empörung aus.

Die Erinnerung an die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist noch frisch, das Ergebnis der Abstimmung im Bundestag bekannt: Künstlich erzeugte Embryonen dürfen künftig in Einzelfällen auf Erbkrankheiten untersucht werden. Die Diskussion über die moralische und ethische Vertretbarkeit einer solchen Untersuchung ist wieder entfacht und könnte die Gesellschaft ähnlich spalten.

Sogar in den eigenen Reihen wird CDU-Ministerin Annette Schavan für die Projektförderung kritisiert. Hubert Hüppe, Parteikollege und Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, griff Schavan scharf an: „Das ist Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten Form.“ Es sei nicht hinnehmbar, dies mit öffentlichen Geldern zu fördern.

Ein Konstanzer Unternehmen prüft derzeit das neue Testverfahren, das eine ungefährliche Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung sein soll. Im Blut der Mutter können die Wissenschaftler anhand von DNS-Fragmenten des Kindes Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt, erkennen. Doch das soll erst der Anfang sein: Die Wissenschaftler hoffen, bald auch andere Erbkrankheiten nachweisen zu können.

Eine Fruchtwasseruntersuchung ist riskant, weil es in einem von hundert Fällen zu einer Fehlgeburt kommt. Allerdings wird sie in der Regel zwischen der 14. und der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt, das neue Verfahren hingegen könnte Gendefekte schon in der zehnten Woche nachweisen. Bis zur zwölften Woche, erklärt Rita Klügel, Expertin für Pränataldiagnostik bei Donum Vitae Augsburg, ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch möglich. Sie fürchtet, dass die Zulassung dieses Tests zu einer Schwangerschaft auf Probe führt.

In 90 Prozent werden Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben

Auch der Behindertenbeauftragte Hüppe befürchtet Selektion und nennt den Test eine „Rasterfahndung mit dem einzigen Ziel, Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“. Nach Medizinerangaben führen positive Befunde von Trisomie 21 in über 90 Prozent der Fälle zur Abtreibung. Aus ihrer Erfahrung sieht Donum-Vitae-Fachfrau Klügel eine große Gefahr, wenn diese Untersuchung zur Routine würde: „Der innere und der gesellschaftliche Druck auf Schwangere würde noch weiter steigen.“

Die katholische Kirche teilt diese Sorge: Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger sieht werdende Eltern dem erhöhten Druck ausgesetzt, „unter Umständen einer Abtreibung zuzustimmen“. Ein solcher Test stehe im Widerspruch zum Lebensrecht und zur Menschenwürde. Dieses Projekt sei ein „Skandal“. Es stelle die ganze Gesellschaft vor die Herausforderung, „ein klares Pro für Menschen mit Behinderung auszusprechen“.

Das Bundesforschungsministerium wies die Vorwürfe Hüppes als „absurd“ zurück: „Es ist ethisch unvertretbar, die Weiterentwicklung einer in Deutschland angewandten Untersuchungsmethode nicht fördern zu wollen, die das ungeborene Leben und die werdende Mutter besser schützen könnte“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium, Thomas Rachel. Eine alternative, sichere Methode ohne das Risiko einer Fehlgeburt wäre ein Fortschritt für die Gesundheit von Mutter und Kind.

Das Konstanzer Unternehmen hofft, die Tests nach erfolgreichem Probelauf im Frühjahr 2012 auf den Markt zu bringen. Die Kosten müssten Paare zunächst privat aufbringen: Schätzungen zufolge dürften es um die 1000 Euro pro Untersuchung sein. (mit dapd, kna)

Quelle: Ausgburger Allgemeine 31.8.2011

 

Ministerium fördert neuen Down-Syndrom-Test:

 'Schlicht ein Skandal!'
 










 
Proteste: CDU-Ministerium sponsert neuen Test zur Früherkennung des Down-Syndroms, für das es keine Therapie gibt, der also nur der leichteren vorgeburtlichen Selektierung diene – 'Programm zur Förderung der Abtreibung'


Stuttgart (kath.net/idea/ALfA/BVL) Das deutsche Bundesforschungsministerium fördert mit 230.000 Euro ein Verfahren, mit dem bereits in der zehnten Schwangerschaftswoche ein Down-Syndrom (Trisomie 21) erkannt werden kann. Zuständige Ministerin ist die CDU-Politikerin Annette Schavan. Gegen das Vorhaben gibt es massiven Protest von Politikern, Kirchen und Behindertenverbänden, weil die Feststellung einer Behinderung in der Regel zur Abtreibung führt.

Nach Ansicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), verfolgt das Testverfahren das Ziel, „Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), bezeichnet die Tests als ein „Programm zur Förderung der Abtreibung und zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“. Der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU) befürchtet, dass die Tests den Druck auf Schwangere vergrößern werden, ein möglicherweise behindertes Kind abtreiben zu lassen.

Auch die Diakonie äußert sich kritisch. Weil die neue Früherkennungsmethode für Mutter und Kind weniger Risiken berge als die bisher übliche Fruchtwasseruntersuchung, bestehe die Gefahr, dass die Hemmschwelle zur Anwendung vorgeburtlicher Diagnoseverfahren weiter sinken werde, sagte die Behinderten-Referentin im Diakonischen Werk Württemberg, Irene Kolb-Specht (Stuttgart), gegenüber idea. Benötigt würden mehr Gelder zur Erforschung von Therapien.

Auch die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Claudia Kaminski (Köln), weist darauf hin, dass der Test ausschließlich dazu gemacht ist, ein Down-Syndrom zu erkennen, für das es aber keinerlei Aussicht auf Heilung gebe. Die Feststellung dieser Erkrankung führt in über 90 Prozent der Fälle zu einer Abtreibung. Sie fordert, dass “mit den Steuergeldern der Bürger nur noch solche Tests gefördert werden, die Krankheiten diagnostizieren, für die es auch bereits eine Therapie gibt. Die Förderungen von Tests, die Krankheiten oder Behinderungen zu diagnostizieren helfen, für die es keinerlei Aussicht auf Heilung gibt, muss von Bürgern als Anstiftung der Regierung zum Rechtsbruch verstanden werden.”

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann (Bonn) ist entsetzt: „Das ist schlichtweg ein Skandal und eine weitere Perfektionierung der Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben.“ Es erschrecke ihn, „dass man hierfür in einem von einer Christdemokratin geführten Ressort so genannte Forschungsgelder freimacht“. Dadurch werde die Schwelle zur Missachtung des unantastbaren Lebensrechtes eines jeden Menschen noch niedriger, betont Lohmann.

Forschungsministerium weist Kritik zurück

Unterdessen hat das Forschungsministerium die Kritik zurückgewiesen. Es sei ethisch unvertretbar, die Weiterentwicklung einer in Deutschland angewandten Untersuchungsmethode nicht fördern zu wollen, die das ungeborene Leben und die werdende Mutter besser schützen könnte, so der Parlamentarische Staatssekretär im Forschungsministerium, Thomas Rachel (CDU). Rachel ist auch Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) von CDU/CSU.

Quelle:kath.net 31.08.2011
 


„Es gibt ein Recht auf Nicht-Wissen“
Der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg über

die staatliche Förderung von Trisomie-21-Gentests. Von Oliver Maksan



Herr Professor, das Bundesforschungsministerium von Frau Schavan fördert neue Verfahren zur Erkennung des Down-Syndroms (DT vom 27. August); der Behindertenbeauftragte Hüppe spricht jetzt von einer Rasterfahndung nach Behinderten. Hat er recht?


Ja. Der einzige ethisch vertretbare Sinn eines solchen Verfahrens bei einer nicht therapierbaren Krankheit wie dem Down-Syndrom wäre ja, dass Eltern sich auf die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom besser vorbereiten können, indem sie etwa mit anderen betroffenen Eltern sprechen können und dergleichen. Alles andere wäre Selektion – und das widerspräche der Menschenwürde. Leider ist es so, dass über 90 Prozent der Down-Syndrome als Indikation für eine Abtreibung dienen. Durch die neue Methode wird diese Zahl vermutlich noch steigen.


Wäre es dann nicht besser, auf solche Verfahren ganz zu verzichten?


Ja. Das wäre wohl besser. Wir sprechen ja aus Sicht der Moraltheologie auch vom Recht auf Nicht-Wissen. Das gilt für die Pränatal-Diagnostik ganz grundsätzlich. Es ist wie gesagt für die Eltern möglicherweise ein Vorteil, sich auf die Geburt eines behinderten Kindes besser einstellen zu können, wenn sie davon wissen. Aber das muss man sehr sorgfältig abwägen. Manche Eltern ziehen es vor, nichts zu wissen. Abgesehen davon wissen wir, dass mehr als die Hälfte aller Behinderungen erst im Verlauf der Geburt und des Geburtsvorganges auftreten.


Aber machen sich Eltern nicht unterlassener Hilfeleistung schuldig, wenn sie ihren ungeborenen Kindern Therapien vorenthalten?


Nein. Eltern machen sich nicht schuldig, wenn sie nicht alle technischen und medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen um zu erweisen, dass das Kind gesund ist. Viele Methoden sind sehr teuer und nur in Spezialkliniken verfügbar. Außerdem: Wer entscheidet, wann alle verfügbaren Methoden angewandt worden sind?


Manche Methoden wie die Fruchtwasseruntersuchung können das Kind sogar schädigen. Kann es wegen dieses Risikos nicht sogar unmoralisch sein, alle Methoden anzuwenden?


Das kommt darauf an. Als pauschale Maßnahme wäre sie sicher abzulehnen. Es ist Eltern zumindest vor Augen zu halten, dass es ein riskantes Verfahren ist. Und alles, was das Leben eines Kindes auf unnötige, also medizinisch nicht wirklich indizierte Weise gefährdet, ist abzulehnen. Wenn eine Amniocentese lediglich zur Vergewisserung dient, ein gesundes Kind auszutragen, dann wäre von dieser Methode eher abzuraten, um eine Gefährdung des Ungeborenen zu vermeiden.


Forschungs-Staatssekretär Thomas Rachel dient das als Argument gegen Hüppe. Er hält ihm entgegen, dass mit der geförderten Methode die Fruchtwasseruntersuchung umgangen würde, die in etwa einem von 100 Fällen zur Fehlgeburt führt. Ist das nicht auch ein ethisch relevanter Gesichtspunkt?


Nein. Aber das liegt in der Logik des Systems der Abwägung. Das beinhaltet ja, dass Schädigungen aufgespürt werden und dass die Eltern dann entscheiden, ob sie ein Kind trotz dieser Schädigung annehmen und zur Welt bringen oder nicht. Das ist aber von vornherein falsch. Die katholische Moraltheologie spricht von einem absoluten und nicht von einem relativen Lebensschutz. Wenn man sich einmal auf diese Logik des Abwägens, des relativen Lebensschutzes begeben hat, dann kommt man natürlich auf dieser schiefen Ebene an. Dann begrüßt man die Entwicklung schonender Verfahren, um herauszufinden, ob ein Kind umfassend gesund ist. Wenn es krank ist, dann macht man diesem menschlichen Leben schonend ein Ende. Das ist jetzt sehr drastisch ausgedrückt, aber liegt meines Erachtens in der Logik dieses Systems.


Quelle: DT 29.8.2011

Heiliger Gral der Pränataldiagnostik

 

Forschungsministerin Schavan fördert einen Test auf das Down Syndrom. Es winken fette Gewinne – und eine neue Stufe beim Fahnden nach ungeborenen Kindern mit "Störungen"

Manchmal ist es, als wolle die Wirklichkeit alle Kassandra-Rufe überbieten: Als die so genannten Bedenkenträger im Sommer anlässlich der Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vor der gezielten Selektion menschlichen Lebens im Reagenzglas warnten, wurde ihnen das schwere Los der Eltern entgegengehalten, denen ein Leben mit einem sterbenskranken Kind nicht zuzumuten sei. Offensichtlich auch nicht mit einem Kind mit Trisomie 21, diesen doch so liebenswürdigen und geschätzten „Downies“, die den Sprung in die Fernsehunterhaltung geschafft haben.

Seitdem bekannt wurde, dass das Bundesforschungsministerium 230.000 Euro in ein Projekt pumpt, in dessen Rahmen ein Bluttest entwickelt wird, das ein Down Syndrom in einer frühen Phase der Schwangerschaft ohne risikoreiche invasive Eingriffe diagnostizieren soll, steht die verantwortliche Ministerin, Annette Schavan (CDU) unter Beschuss. „Behindertendiskriminierung in der schlimmsten Form“, wirft der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe seiner Parteikollegin vor, und Robert Antretter von der Lebenshilfe fürchtet, dass der Druck auf schwangere Frauen, sich testen zu lassen und die Schwangerschaft abzubrechen, nun noch steige.

Ganz so neu, wie die Konstanzer GATC Biotech AG, die den Test mit großzügiger Förderung entwickelt, ist die Idee indessen nicht. Schon 2008 wurde ähnliches aus Stanford vermeldet und Sience berichtete im März von einer zypriotischen Forschergruppe, die an einem preiswerten Chromosomentest tüftelt, der zum „Heiligen Gral der Pränatal-Diagnostik“ werden könnte.

In Deutschland wird diesen Heiligen Gral die GATC-Tochter Life Codexx AG, die den Test vertreiben soll, ausheben. Trisomie 21 ist die häufigste aller Chromosomen-Anomalien und es winken fette Gewinne. Vermutlich wird bald nicht mehr nur nach Föten mit Down Syndrom, sondern auch nach Kindern mit anderen „Störungen“ gefahndet werden. Dass das Gendiagnostikgesetz derlei Screening-Verfahren eigentlich verbietet, scheint völlig vergessen.

Zeit jedenfalls, dass die Unterhaltungsindustrie die letzten „Downies“ einsammelt und ein Biotop für sie einrichtet.


Quelle:
der Freitag Artikel-URL: http://www.freitag.de/politik/1134-heiliger-gral-der-praenataldiagnostik
 http://www.freitag.de/politik/1134-heiliger-gral-der-praenataldiagnostik

 

Förderbeispiel Trisomie 21:

Vorgeburtsuntersuchung per Blutprobe
 

Das Unternehmen GATC Biotech erkennt das überzählige dritte Chromosom (hier oben links) anhand einer Untersuchung von DNA-Fragmenten des Kindes im Blut der Mutter.

Quelle: Wessex Reg. Genetics Centre, Wellcome Images

 

 

 

 

 

Um festzustellen, ob ein ungeborenes Kind möglicherweise eine genetische Erbkrankheit wie das Down-Syndrom aufweist, ist bisher nach wie vor eine Punktion nötig, eine invasive Untersuchung, die das Risiko für eine Fehlgeburt erhöht. Das Unternehmen GATC Biotech hat zusammen mit dem Tochterunternehmen LifeCodexx einen Weg gefunden, wie man Trisomie 21 anhand von DNA-Fragmenten des Kindes erkennt, die im Blut der Mutter zirkulieren. Eine Punktion ist nicht mehr notwendig. Das Projekt wurde im Rahmen der Initiative KMU-innovativ des Bundesforschungsministeriums mit 230.000 Euro gefördert. Im Augenblick durchläuft die Methode das klinische Testverfahren, Ende 2011 könnte der Test auf den Markt kommen.

 

Um eine Chromosomenaberration wie Trisomie 21 bei ungeborenen Kindern festzustellen, hatten die Ärzte lange Zeit nur invasive und damit gefährliche Methoden an der Hand. Mit einer Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie wurden fetale Zellen aus dem Fruchtwasser oder der Plazenta entnommen und genetisch untersucht. Mit verfeinerten Ultraschallgeräten ist es zwar mittlerweile möglich, eine Diagnose durch die Transparenzmessung der Nackenfalte des Kindes zu stellen, doch diese liefert nur Wahrscheinlichkeiten. Mit der neuen Methode, die bei GATC (zum Porträt des Firmengründers Peter Pohl: hier klicken) entwickelt wurde, lassen sich in 98% der untersuchten Schwangerschaften, in denen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21 bestand, weitere invasive Untersuchungen ausschließen. Der große Vorteil ist das geringe Risiko für Kind und Mutter. Denn es genügt eine Blutprobe von zehn Millilitern, die einfach aus den Armvenen der Mutter gewonnen wird, wie bei einer gewöhnlichen Blutspende auch.

„Bisherige Untersuchungsmethoden haben sich darauf konzentriert, intakte fetale Zellen zu erhalten“, erklärt Projektleiterin Wera Hofmann. „Wir arbeiten mit zellfreier fetaler DNA.“ Diese stammt aus den Trophoblasten. Der Zelltyp bildet die Plazenta, den Mutterkuchen und hat die gleiche genetische Ausstattung wie der Embryo. Trophoblasten haben nur eine kurze Lebensdauer. Wenn diese überschritten ist, sterben sie den programmierten Zelltod, werden ausgeschwemmt und vom Körper der Mutter abgebaut. Die DNA-Fragmente aus dem Zellkern dieser Zellen allerdings sind hartnäckiger, sie sind noch bis zu 24 Stunden nach dem Zerfall ihrer Heimatzelle im Blut der Mutter nachweisbar. Die Widerstandsfähigkeit hat einen Grund: „Wir wissen, dass das Erbmaterial von den umgebenden Proteinkomplexen, den Nukleosomen, geschützt wird und deshalb langsamer abgebaut wird“, sagt Hofmann. Die zellfreie fetale DNA wurde 1997 von dem Wissenschaftler Dennis Lo entdeckt.

KMU-innovativ

Im Jahr 2007 erweiterte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die erfolgreichen Förderinitiativen BioChance und BioChancePlus. Unter dem Titel "KMU-innovativ" werden nun kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, die besonders aufwendige Forschungen betreiben. Für KMU-innovativ in der Biotechnologie stehen für jede der halbjährlichen Auswahlrunden etwa 15 Millionen Euro Fördermittel bereit.

Mehr Informationen zur Förderinitiative auf biotechnologie.de: hier klicken

Broschüre KMU-innovativ als pdf und Printausgabe bei uns im Bestellservice: hier klicken

DNA-Fragmente gehören zweifelsfrei zum Fötus

Nur rund 10 und 20 Prozent der in einer Blutprobe enthaltenen frei zirkulierenden DNA gehören auch zum ungeborenen Kind. Doch stammen sie eindeutig vom Fötus. Bisher war das nicht immer sicher. Intakte fetale Zellen, wie sie bei Biopsien entnommen werden, können nämlich mehrere Jahrzehnte im mütterlichen Blut verbleiben und so die Diagnose bei allen danach folgenden Geburten verfälschen. Die zellfreie fetale DNA der Trophoblasten jedoch, die etwa ab der vierten Schwangerschaftswoche im Blut der Mutter auftaucht, wird nach der Geburt ausgeschwemmt.

Mit Hilfe eines Hochdurchsatzverfahrens zur Entschlüsselung von Erbgut, der Next Generation Sequencing Technologie, analysiert GATC die in der Blutprobe erhaltenen DNA Fragmente und gleicht sie gegen eine Datenbank mit der bekannten Sequenz des menschlichen Genoms ab. „Wir nehmen eine Quantifizierung vor“ erklärt Hofmann. „Unter den rund 10 Millionen sequenzierten Abschnitten einer Probe suchen wir uns die Fragmente aus, die wir gebrauchen können.“ Bei einer Trisomie etwa wird mit statistischen Methoden untersucht, ob das 21. Chromosom in der Probe wesentlich häufiger als normal auftritt. Bei Mehrlingsschwangerschaften könnte das allerdings zu unsicheren Ergebnissen führen, hier will GATC noch testen.

Weitere Erbkrankheiten im Visier

Für Hofmann und ihr Team ist der Test auf Trisomie 21 zunächst der Anfang, da sie als eine der häufigsten genetischen Erkrankungen bei Neugeborenen gilt und deshalb die Stichproben entsprechend groß sind. „Wir arbeiten auch an den Trisomien 13 und 18“, sagt Hofmann. „Aber hier sind die klinischen Studien erheblich teurer, weil es weniger Betroffene gibt.“ Aus Sicht der GATC-Forscher könnte das Verfahren zukünftig auch für andere autosomale Einzelgenerkrankungen, die von der Mutter vererbt werden, einmal hilfreich sein. Die Schwierigkeit liegt bisher darin, eine an das ungeborene Kind vererbte Mutation der Mutter überhaupt gut genug und mengenmäßig nachzuweisen. Denn in der Blutprobe kommen sowohl die zellfreie DNA der Mutter als auch des Kindes vor, die genetische Information des mütterlich vererbten fetalen Chromosoms lässt sich nach dem GATC-Verfahren nicht eindeutig unterscheiden.

In den USA gibt es bereits ein vergleichbares Verfahren zum Nachweis der Trisomie 21, in Deutschland ist das Unternehmen auch dank seiner Ausstattung mit Next-Generation-Sequenzierungstechnologien bisher der einzige Anbieter. Nach abgeschlossener Förderung durch das BMBF befindet sich das Verfahren seit dem Frühjahr in der Testphase mit klinischen Partnern. Hofmann hofft, im Verlauf Proben von 500 werdenden Müttern testen zu können. Die Studie soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein, um dann den Bluttest auch auf dem Markt anbieten zu können. 

Autorin: Conny Kästner

Quelle: 13.07.2011 http://www.biotechnologie.de/BIO/Navigation/DE/Foerderung/foerderbeispiele,did=128386.html?view=renderPrint

 
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