Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt ! |
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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR
PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"
Papst Leo XIII.(1891)
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Lebensrecht und Menschenwürde |
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Was bilden sich einige Politiker denn ein?
Halten sie die Wähler für so ausreichend dumm,
daß diese den "Braten nicht riechen" werden?
(Weinheim, 01.09.2011), Das "PID-Spektakel",
angezettelt durch den Berliner „Kinderwunsch"-Dottoribus Matthias Bloechle
war noch nicht entschieden, da fuhren die Wissenschaftler in Deutschland
schon ein weiteres schweres Geschütz gegen behinderte Menschen auf:
Ein neues Testverfahren zur frühzeitigen Erkennung des
Down-Syndroms.
Das
Forschungsprojekt wurde durch das Bundesforschungsministerium mit 230.000,--
Euro gefördert. Verantwortlich dafür ist die CDU-Politikerin Prof. Dr.
Annette Schavan.
Rechtfertigen
will man diese Ungeheuerlichkeit, weil die Ethikkommission der Berliner
Ärztekammer das Forschungsprojekt vor dem Start positiv bewertet hat. Ist
das verwunderlich? In Berlin praktizieren im Bundesvergleich die meisten
Abtreibungs-Ärzte, die erfolgreich an der Dezimierung der Berliner
Bevölkerung mitwirken. Welche Ethik werden wohl solche Ärzte haben?
Mit diesem
neuen Verfahren will man behinderte, an Trisomie 21 (Down-Syndrom) erkrankte
Menschen bereits in der 10. Schwangerschaftswoche aufspüren. Bislang konnten
derartige Untersuchungen erst in der 14.-16. Schwangerschaftswoche
durchgeführt werden. Bei 90% der so aufgespürten, behinderten Menschen
führte das zu einer Spätabtreibung, zu einem Abtreibungsmord.
Als großer
Vorteil dieser neuen Untersuchungs-Methode wird übrigens das geringe Risiko
für Mutter und Kind angegeben.
Das Risiko ist
tatsächlich geringer, wenn keine Behinderung beim Kind diagnostiziert wird.
Wird allerdings eine Behinderung nachgewiesen, liegt das Todes-Risiko für
das ungeborene Kind bei weit über 90 %.
Mit dem neuen Selektions-Verfahren wird man keine Abtreibung
verhindern, sondern die Tötung eines ungeborenen Menschen lediglich auf einen
früheren Zeitraum vorziehen, nach dem Motto: Je kleiner
der ungeborene Mensch, umso weniger dramatisch seine Beseitigung.
Das
entwickelte Testverfahren der Konstanzer GATC Biotech AG wird
voraussichtlich Ende 2011 zur Verfügung stehen und nach der PID ein weiterer
Schritt zur Aldous Huxleys „Schöner neuer Welt“ sein.
Der deutsche Staat wird schneller eine
behindertenfreie
als eine
atomfreie
Zone
sein.
Auschwitz läßt grüßen!
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Empörung über Annette Schavan:
Ihr Ministerium fördert Gentests an Ungeborenen auf das Down-Syndrom.
Von Lena Bauer
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Das Bild stammt aus
einer Ausstellung der Selbsthilfegruppe Down-Syndrom Augsburg.
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Kritiker des neuen
Tests warnen vor Selektion.
Augsburg Ein paar Tropfen Blut der
werdenden Mutter sollen Aufschluss über Erbgut und Gesundheitszustand des
ungeborenen Kindes geben. Das verspricht ein neuer Test, der schon in der
frühen Schwangerschaft im Blut der Mutter beim Embryo das Down-Syndrom
feststellen soll. Das Bundesforschungsministerium förderte dieses Projekt im
vergangenen Jahr mit 230000 Euro – und löste damit große Empörung aus.
Die Erinnerung an die Debatte um die
Präimplantationsdiagnostik (PID) ist noch frisch, das Ergebnis der
Abstimmung im Bundestag bekannt: Künstlich erzeugte Embryonen dürfen künftig
in Einzelfällen auf Erbkrankheiten untersucht werden. Die Diskussion über
die moralische und ethische Vertretbarkeit einer solchen Untersuchung ist
wieder entfacht und könnte die Gesellschaft ähnlich spalten.
Sogar in den eigenen Reihen wird
CDU-Ministerin Annette Schavan für die Projektförderung kritisiert. Hubert
Hüppe, Parteikollege und Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, griff
Schavan scharf an: „Das ist Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten
Form.“ Es sei nicht hinnehmbar, dies mit öffentlichen Geldern zu fördern.
Ein Konstanzer Unternehmen prüft
derzeit das neue Testverfahren, das eine ungefährliche Alternative zur
Fruchtwasseruntersuchung sein soll. Im Blut der Mutter können die
Wissenschaftler anhand von DNS-Fragmenten des Kindes Trisomie 21, auch
Down-Syndrom genannt, erkennen. Doch das soll erst der Anfang sein: Die
Wissenschaftler hoffen, bald auch andere Erbkrankheiten nachweisen zu
können.
Eine Fruchtwasseruntersuchung ist
riskant, weil es in einem von hundert Fällen zu einer Fehlgeburt kommt.
Allerdings wird sie in der Regel zwischen der 14. und der 16.
Schwangerschaftswoche durchgeführt, das neue Verfahren hingegen könnte
Gendefekte schon in der zehnten Woche nachweisen. Bis zur zwölften Woche,
erklärt Rita Klügel, Expertin für Pränataldiagnostik bei Donum Vitae
Augsburg, ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch möglich. Sie fürchtet,
dass die Zulassung dieses Tests zu einer Schwangerschaft auf Probe führt.
In 90 Prozent werden Kinder mit
Down-Syndrom abgetrieben
Auch der Behindertenbeauftragte
Hüppe befürchtet Selektion und nennt den Test eine „Rasterfahndung mit dem
einzigen Ziel, Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“. Nach
Medizinerangaben führen positive Befunde von Trisomie 21 in über 90 Prozent
der Fälle zur Abtreibung. Aus ihrer Erfahrung sieht Donum-Vitae-Fachfrau
Klügel eine große Gefahr, wenn diese Untersuchung zur Routine würde: „Der
innere und der gesellschaftliche Druck auf Schwangere würde noch weiter
steigen.“
Die katholische Kirche teilt diese
Sorge: Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger sieht werdende Eltern dem
erhöhten Druck ausgesetzt, „unter Umständen einer Abtreibung zuzustimmen“.
Ein solcher Test stehe im Widerspruch zum Lebensrecht und zur Menschenwürde.
Dieses Projekt sei ein „Skandal“. Es stelle die ganze Gesellschaft vor die
Herausforderung, „ein klares Pro für Menschen mit Behinderung
auszusprechen“.
Das Bundesforschungsministerium wies
die Vorwürfe Hüppes als „absurd“ zurück: „Es ist ethisch unvertretbar, die
Weiterentwicklung einer in Deutschland angewandten Untersuchungsmethode
nicht fördern zu wollen, die das ungeborene Leben und die werdende Mutter
besser schützen könnte“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im
Ministerium, Thomas Rachel. Eine alternative, sichere Methode ohne das
Risiko einer Fehlgeburt wäre ein Fortschritt für die Gesundheit von Mutter
und Kind.
Das Konstanzer Unternehmen hofft,
die Tests nach erfolgreichem Probelauf im Frühjahr 2012 auf den Markt zu
bringen. Die Kosten müssten Paare zunächst privat aufbringen: Schätzungen
zufolge dürften es um die 1000 Euro pro Untersuchung sein. (mit dapd, kna)
Quelle: Ausgburger Allgemeine
31.8.2011
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Ministerium fördert neuen
Down-Syndrom-Test:
'Schlicht ein Skandal!'
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Proteste: CDU-Ministerium sponsert neuen Test zur
Früherkennung des Down-Syndroms, für das es keine Therapie gibt, der
also nur der leichteren vorgeburtlichen Selektierung diene – 'Programm
zur Förderung der Abtreibung'
Stuttgart (kath.net/idea/ALfA/BVL) Das deutsche
Bundesforschungsministerium fördert mit 230.000 Euro ein Verfahren,
mit dem bereits in der zehnten Schwangerschaftswoche ein
Down-Syndrom (Trisomie 21) erkannt werden kann. Zuständige
Ministerin ist die CDU-Politikerin Annette Schavan. Gegen das
Vorhaben gibt es massiven Protest von Politikern, Kirchen und
Behindertenverbänden, weil die Feststellung einer Behinderung in der
Regel zur Abtreibung führt.
Nach Ansicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert
Hüppe (CDU), verfolgt das Testverfahren das Ziel, „Menschen mit
Behinderung auszusortieren und zu töten“. Der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer
(CSU), bezeichnet die Tests als ein „Programm zur Förderung der
Abtreibung und zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“.
Der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU) befürchtet, dass die Tests
den Druck auf Schwangere vergrößern werden, ein möglicherweise
behindertes Kind abtreiben zu lassen.
Auch die Diakonie äußert sich kritisch. Weil die neue
Früherkennungsmethode für Mutter und Kind weniger Risiken berge als
die bisher übliche Fruchtwasseruntersuchung, bestehe die Gefahr,
dass die Hemmschwelle zur Anwendung vorgeburtlicher
Diagnoseverfahren weiter sinken werde, sagte die
Behinderten-Referentin im Diakonischen Werk Württemberg, Irene
Kolb-Specht (Stuttgart), gegenüber idea. Benötigt würden mehr Gelder
zur Erforschung von Therapien.
Auch die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA),
Claudia Kaminski (Köln), weist darauf hin, dass der Test
ausschließlich dazu gemacht ist, ein Down-Syndrom zu erkennen, für
das es aber keinerlei Aussicht auf Heilung gebe. Die Feststellung
dieser Erkrankung führt in über 90 Prozent der Fälle zu einer
Abtreibung. Sie fordert, dass “mit den Steuergeldern der Bürger nur
noch solche Tests gefördert werden, die Krankheiten diagnostizieren,
für die es auch bereits eine Therapie gibt. Die Förderungen von
Tests, die Krankheiten oder Behinderungen zu diagnostizieren helfen,
für die es keinerlei Aussicht auf Heilung gibt, muss von Bürgern als
Anstiftung der Regierung zum Rechtsbruch verstanden werden.”
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann
(Bonn) ist entsetzt: „Das ist schlichtweg ein Skandal und eine
weitere Perfektionierung der Unterscheidung zwischen lebenswertem
und lebensunwertem Leben.“ Es erschrecke ihn, „dass man hierfür in
einem von einer Christdemokratin geführten Ressort so genannte
Forschungsgelder freimacht“. Dadurch werde die Schwelle zur
Missachtung des unantastbaren Lebensrechtes eines jeden Menschen
noch niedriger, betont Lohmann.
Forschungsministerium weist Kritik zurück
Unterdessen hat das Forschungsministerium die Kritik zurückgewiesen.
Es sei ethisch unvertretbar, die Weiterentwicklung einer in
Deutschland angewandten Untersuchungsmethode nicht fördern zu
wollen, die das ungeborene Leben und die werdende Mutter besser
schützen könnte, so der Parlamentarische Staatssekretär im
Forschungsministerium, Thomas Rachel (CDU). Rachel ist auch
Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) von
CDU/CSU.
Quelle:kath.net 31.08.2011
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„Es gibt ein Recht auf Nicht-Wissen“
Der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg über
die staatliche Förderung von
Trisomie-21-Gentests. Von Oliver Maksan
Herr Professor, das Bundesforschungsministerium von Frau Schavan fördert
neue Verfahren zur Erkennung des Down-Syndroms (DT vom 27. August); der
Behindertenbeauftragte Hüppe spricht jetzt von einer Rasterfahndung nach
Behinderten. Hat er recht?
Ja. Der einzige ethisch vertretbare Sinn eines solchen Verfahrens bei einer
nicht therapierbaren Krankheit wie dem Down-Syndrom wäre ja, dass Eltern
sich auf die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom besser vorbereiten können,
indem sie etwa mit anderen betroffenen Eltern sprechen können und
dergleichen. Alles andere wäre Selektion – und das widerspräche der
Menschenwürde. Leider ist es so, dass über 90 Prozent der Down-Syndrome als
Indikation für eine Abtreibung dienen. Durch die neue Methode wird diese
Zahl vermutlich noch steigen.
Wäre es dann nicht besser, auf solche Verfahren ganz zu verzichten?
Ja. Das wäre wohl besser. Wir sprechen ja aus Sicht der Moraltheologie auch
vom Recht auf Nicht-Wissen. Das gilt für die Pränatal-Diagnostik ganz
grundsätzlich. Es ist wie gesagt für die Eltern möglicherweise ein Vorteil,
sich auf die Geburt eines behinderten Kindes besser einstellen zu können,
wenn sie davon wissen. Aber das muss man sehr sorgfältig abwägen. Manche
Eltern ziehen es vor, nichts zu wissen. Abgesehen davon wissen wir, dass
mehr als die Hälfte aller Behinderungen erst im Verlauf der Geburt und des
Geburtsvorganges auftreten.
Aber machen sich Eltern nicht unterlassener Hilfeleistung schuldig, wenn
sie ihren ungeborenen Kindern Therapien vorenthalten?
Nein. Eltern machen sich nicht schuldig, wenn sie nicht alle technischen und
medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen um zu erweisen, dass das Kind gesund
ist. Viele Methoden sind sehr teuer und nur in Spezialkliniken verfügbar.
Außerdem: Wer entscheidet, wann alle verfügbaren Methoden angewandt worden
sind?
Manche Methoden wie die Fruchtwasseruntersuchung können das Kind sogar
schädigen. Kann es wegen dieses Risikos nicht sogar unmoralisch sein, alle
Methoden anzuwenden?
Das kommt darauf an. Als pauschale Maßnahme wäre sie sicher abzulehnen. Es
ist Eltern zumindest vor Augen zu halten, dass es ein riskantes Verfahren
ist. Und alles, was das Leben eines Kindes auf unnötige, also medizinisch
nicht wirklich indizierte Weise gefährdet, ist abzulehnen. Wenn eine
Amniocentese lediglich zur Vergewisserung dient, ein gesundes Kind
auszutragen, dann wäre von dieser Methode eher abzuraten, um eine Gefährdung
des Ungeborenen zu vermeiden.
Forschungs-Staatssekretär Thomas Rachel dient das als Argument gegen
Hüppe. Er hält ihm entgegen, dass mit der geförderten Methode die
Fruchtwasseruntersuchung umgangen würde, die in etwa einem von 100 Fällen
zur Fehlgeburt führt. Ist das nicht auch ein ethisch relevanter
Gesichtspunkt?
Nein. Aber das liegt in der Logik des Systems der Abwägung. Das
beinhaltet ja, dass Schädigungen aufgespürt werden und dass die Eltern dann
entscheiden, ob sie ein Kind trotz dieser Schädigung annehmen und zur Welt
bringen oder nicht. Das ist aber von vornherein falsch. Die katholische
Moraltheologie spricht von einem absoluten und nicht von einem relativen
Lebensschutz. Wenn man sich einmal auf diese Logik des Abwägens, des
relativen Lebensschutzes begeben hat, dann kommt man natürlich auf dieser
schiefen Ebene an. Dann begrüßt man die Entwicklung schonender Verfahren, um
herauszufinden, ob ein Kind umfassend gesund ist. Wenn es krank ist, dann
macht man diesem menschlichen Leben schonend ein Ende. Das ist jetzt sehr
drastisch ausgedrückt, aber liegt meines Erachtens in der Logik dieses
Systems.
Quelle: DT 29.8.2011
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Heiliger Gral
der Pränataldiagnostik
Forschungsministerin Schavan fördert einen Test auf
das Down Syndrom. Es winken fette Gewinne – und eine neue Stufe beim Fahnden
nach ungeborenen Kindern mit "Störungen"
Manchmal ist es, als wolle die Wirklichkeit alle
Kassandra-Rufe überbieten: Als die so genannten Bedenkenträger im Sommer
anlässlich der Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vor der
gezielten Selektion menschlichen Lebens im Reagenzglas warnten, wurde
ihnen das schwere Los der Eltern entgegengehalten, denen ein Leben mit
einem sterbenskranken Kind nicht zuzumuten sei. Offensichtlich auch nicht
mit einem Kind mit Trisomie 21, diesen doch so liebenswürdigen und
geschätzten „Downies“, die den Sprung in die Fernsehunterhaltung geschafft
haben.
Seitdem bekannt wurde, dass das
Bundesforschungsministerium 230.000 Euro in ein Projekt pumpt, in dessen
Rahmen ein Bluttest entwickelt wird, das ein Down Syndrom in einer frühen
Phase der Schwangerschaft ohne risikoreiche invasive Eingriffe
diagnostizieren soll, steht die verantwortliche Ministerin, Annette
Schavan (CDU) unter Beschuss. „Behindertendiskriminierung in der
schlimmsten Form“, wirft der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe seiner
Parteikollegin vor, und Robert Antretter von der Lebenshilfe fürchtet,
dass der Druck auf schwangere Frauen, sich testen zu lassen und die
Schwangerschaft abzubrechen, nun noch steige.
Ganz so neu, wie die Konstanzer GATC Biotech AG,
die den Test mit großzügiger Förderung entwickelt, ist die Idee indessen
nicht. Schon 2008 wurde ähnliches aus Stanford
vermeldet und Sience berichtete im März von einer
zypriotischen Forschergruppe, die an einem preiswerten Chromosomentest
tüftelt, der zum „Heiligen Gral der Pränatal-Diagnostik“ werden könnte.
In Deutschland wird diesen Heiligen Gral die
GATC-Tochter Life Codexx AG, die den Test vertreiben soll, ausheben.
Trisomie 21 ist die häufigste aller Chromosomen-Anomalien und es winken
fette Gewinne. Vermutlich wird bald nicht mehr nur nach Föten mit Down
Syndrom, sondern auch nach Kindern mit anderen „Störungen“ gefahndet
werden. Dass das Gendiagnostikgesetz derlei Screening-Verfahren eigentlich
verbietet, scheint völlig vergessen.
Zeit jedenfalls, dass die Unterhaltungsindustrie
die letzten „Downies“ einsammelt und ein Biotop für sie einrichtet.
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Förderbeispiel Trisomie 21:
Vorgeburtsuntersuchung per Blutprobe
Das Unternehmen GATC Biotech erkennt das
überzählige dritte Chromosom (hier oben links) anhand einer Untersuchung
von DNA-Fragmenten des Kindes im Blut der Mutter.
Quelle: Wessex Reg. Genetics Centre, Wellcome
Images
Um festzustellen, ob ein ungeborenes Kind
möglicherweise eine genetische Erbkrankheit wie das Down-Syndrom aufweist,
ist bisher nach wie vor eine Punktion nötig, eine invasive Untersuchung, die
das Risiko für eine Fehlgeburt erhöht. Das Unternehmen GATC Biotech hat
zusammen mit dem Tochterunternehmen LifeCodexx einen Weg gefunden, wie man
Trisomie 21 anhand von DNA-Fragmenten des Kindes erkennt, die im Blut der
Mutter zirkulieren. Eine Punktion ist nicht mehr notwendig. Das Projekt
wurde im Rahmen der Initiative KMU-innovativ des
Bundesforschungsministeriums mit 230.000 Euro gefördert. Im Augenblick
durchläuft die Methode das klinische Testverfahren, Ende 2011 könnte der
Test auf den Markt kommen.
Um eine
Chromosomenaberration
wie Trisomie 21 bei ungeborenen Kindern festzustellen, hatten die
Ärzte lange Zeit nur invasive und damit gefährliche Methoden an der Hand.
Mit einer Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie wurden fetale Zellen aus
dem Fruchtwasser oder der Plazenta entnommen und genetisch untersucht. Mit
verfeinerten Ultraschallgeräten ist es zwar mittlerweile möglich, eine
Diagnose durch die Transparenzmessung der Nackenfalte des Kindes zu stellen,
doch diese liefert nur Wahrscheinlichkeiten. Mit der neuen Methode, die bei
GATC (zum Porträt des Firmengründers Peter Pohl:
hier klicken) entwickelt wurde, lassen sich
in 98% der untersuchten Schwangerschaften, in denen eine hohe
Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21 bestand, weitere invasive
Untersuchungen ausschließen. Der große Vorteil ist das geringe Risiko für
Kind und Mutter. Denn es genügt eine Blutprobe von zehn Millilitern, die
einfach aus den Armvenen der Mutter gewonnen wird, wie bei einer
gewöhnlichen Blutspende auch.
„Bisherige Untersuchungsmethoden haben sich darauf
konzentriert, intakte fetale Zellen zu erhalten“, erklärt Projektleiterin
Wera Hofmann. „Wir arbeiten mit zellfreier fetaler DNA.“ Diese stammt aus
den Trophoblasten. Der Zelltyp bildet die Plazenta, den Mutterkuchen und hat
die gleiche genetische Ausstattung wie der Embryo. Trophoblasten haben nur
eine kurze Lebensdauer. Wenn diese überschritten ist, sterben sie den
programmierten Zelltod, werden ausgeschwemmt und vom Körper der Mutter
abgebaut. Die DNA-Fragmente aus dem Zellkern dieser Zellen allerdings sind
hartnäckiger, sie sind noch bis zu 24 Stunden nach dem Zerfall ihrer
Heimatzelle im Blut der Mutter nachweisbar. Die Widerstandsfähigkeit hat
einen Grund: „Wir wissen, dass das Erbmaterial von den umgebenden
Proteinkomplexen, den Nukleosomen, geschützt wird und deshalb langsamer
abgebaut wird“, sagt Hofmann. Die zellfreie fetale DNA wurde 1997 von dem
Wissenschaftler Dennis Lo entdeckt.
KMU-innovativ |
Im Jahr 2007 erweiterte das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) die erfolgreichen Förderinitiativen
BioChance und BioChancePlus. Unter dem Titel "KMU-innovativ" werden nun
kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, die besonders aufwendige
Forschungen betreiben. Für KMU-innovativ in der Biotechnologie stehen
für jede der halbjährlichen Auswahlrunden etwa 15 Millionen Euro
Fördermittel bereit.
Mehr Informationen zur Förderinitiative auf
biotechnologie.de:
hier klicken
Broschüre KMU-innovativ als pdf und
Printausgabe bei uns im Bestellservice:
hier klicken |
DNA-Fragmente gehören zweifelsfrei zum Fötus
Nur rund 10 und 20 Prozent der in einer Blutprobe
enthaltenen frei zirkulierenden DNA gehören auch zum ungeborenen Kind. Doch
stammen sie eindeutig vom Fötus. Bisher war das nicht immer sicher. Intakte
fetale Zellen, wie sie bei Biopsien entnommen werden, können nämlich mehrere
Jahrzehnte im mütterlichen Blut verbleiben und so die Diagnose bei allen
danach folgenden Geburten verfälschen. Die zellfreie fetale DNA der
Trophoblasten jedoch, die etwa ab der vierten Schwangerschaftswoche im Blut
der Mutter auftaucht, wird nach der Geburt ausgeschwemmt.
Mit Hilfe eines Hochdurchsatzverfahrens zur
Entschlüsselung von Erbgut, der Next Generation Sequencing Technologie,
analysiert GATC die in der Blutprobe erhaltenen DNA Fragmente und gleicht
sie gegen eine Datenbank mit der bekannten Sequenz des menschlichen Genoms
ab. „Wir nehmen eine Quantifizierung vor“ erklärt Hofmann. „Unter den rund
10 Millionen sequenzierten Abschnitten einer Probe suchen wir uns die
Fragmente aus, die wir gebrauchen können.“ Bei einer Trisomie etwa wird mit
statistischen Methoden untersucht, ob das 21. Chromosom in der Probe
wesentlich häufiger als normal auftritt. Bei Mehrlingsschwangerschaften
könnte das allerdings zu unsicheren Ergebnissen führen, hier will GATC noch
testen.
Weitere Erbkrankheiten im Visier
Für Hofmann und ihr Team ist der Test auf Trisomie
21 zunächst der Anfang, da sie als eine der häufigsten genetischen
Erkrankungen bei Neugeborenen gilt und deshalb die Stichproben entsprechend
groß sind. „Wir arbeiten auch an den Trisomien 13 und 18“, sagt Hofmann.
„Aber hier sind die klinischen Studien erheblich teurer, weil es weniger
Betroffene gibt.“ Aus Sicht der GATC-Forscher könnte das Verfahren zukünftig
auch für andere autosomale Einzelgenerkrankungen, die von der Mutter vererbt
werden, einmal hilfreich sein. Die Schwierigkeit liegt bisher darin, eine an
das ungeborene Kind vererbte Mutation der Mutter überhaupt gut genug und
mengenmäßig nachzuweisen. Denn in der Blutprobe kommen sowohl die zellfreie
DNA der Mutter als auch des Kindes vor, die genetische Information des
mütterlich vererbten fetalen Chromosoms lässt sich nach dem GATC-Verfahren
nicht eindeutig unterscheiden.
In den USA gibt es bereits ein vergleichbares
Verfahren zum Nachweis der Trisomie 21, in Deutschland ist das Unternehmen
auch dank seiner Ausstattung mit Next-Generation-Sequenzierungstechnologien
bisher der einzige Anbieter. Nach abgeschlossener Förderung durch das BMBF
befindet sich das Verfahren seit dem Frühjahr in der Testphase mit
klinischen Partnern. Hofmann hofft, im Verlauf Proben von 500 werdenden
Müttern testen zu können. Die Studie soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein,
um dann den Bluttest auch auf dem Markt anbieten zu können.
Autorin: Conny Kästner
Quelle: 13.07.2011
http://www.biotechnologie.de/BIO/Navigation/DE/Foerderung/foerderbeispiele,did=128386.html?view=renderPrint |
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25.05.2012 |
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