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Deutschland |
Initiative Nie Wieder!
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- Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! - |
Pressemeldung
Jede
Zeit hat ihre Verbrechen.
Darf
man sich damit abfinden?
(Weinheim,03.06.2011)
Sieht man auf die Entscheidungen des 114. Deutschen Ärztetages in Kiel vom
31.Mai – 3. Juni 2011, wird es einem angst und bange:
Ja zur
menschenverachtenden Selektion (PID).
Ja zur vorzeitigen
Tötung mittels Organspende.
Alte, Kranke,
Behinderte, Wehrlose, Andersdenkende und sogar ganze Volksgruppen fielen
dem Rassenwahn der Nazi zum Opfer. Unsägliches Leid wurde durch die
Nazi-Diktatur in die ganze Welt getragen. Am Ende der Schreckensherrschaft
waren Millionen von Menschen zu beklagen, die Opfer einer entarteten
Denkweise geworden waren.
„Nie wieder“ konnte man
jahrelang nach der „Befreiung“ hören.
„Nie wieder?“ - schoß es
wie ein Blitz in unsere Köpfe, als wir die Meldung der Bundesärztekammer
lasen. Wir hielten es für unmöglich, daß sich die Verbrechen von damals
wiederholen sollen und werden nun von der Realität eingeholt. Heute
gedacht und morgen gemacht!
Die deutschen „Ärzte“
signalisieren den Politikern vorauseilenden Gehorsam,
wenn entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht werden. Einige „Götter in
Weiß“ sind scheinbar auch wieder soweit?! Wie damals sehen sie eine
Chance, Gott spielen und über Leben und Tod entscheiden zu können.
Die „Verhinderung von
Leid“ ist zum „Zauberwort“ geworden, wird als
Rechtfertigungsgrund für eine pervertierte Denkweise genommen, um das
machen zu können, was heute medizinisch machbar ist. Grenzen, die scheint
es heute in unserer modernen Gesellschaft nicht mehr zu geben!
Wenn wir Deutsche wieder
eine ähnliche Entwicklung zulassen wie damals, so ist es ein Beweis dafür,
daß wir aus der Geschichte und ihren Folgen nichts gelernt haben.
Sollten die
entsprechenden Unrechts-Gesetze von unseren „demokratischen“ Politikern
beschlossen werden, wird es bald in Deutschland ähnlich zugehen wie vor
der „Befreiung“, allerdings „nur“ mit einigen kleinen Unterschieden:
Das Experimentieren mit
Menschen, die Selektion und Vernichtung
geschieht früher, viel früher. Widerstand wird es daher von den
Betroffenen nicht geben, weil sie bereits vor der Geburt getötet wurden.
Die Entnahme von Organen
und damit die Tötung von Menschen durch Organentnahme ist nur
deshalb möglich, weil die Todesdefinition mit willkürlichen und
veränderbaren Kriterien bestimmt wird. Die geschickte sprachliche
Manipulation nistet bereits seit langen in den Gehirnen der gottfernen
Menschen.
Organspender sind aber
Lebende oder im Sterbeprozeß befindliche Menschen und keine Toten! Darüber
aber informiert man die Öffentlichkeit nicht.
Unser Staat beteiligt
sich mit Hilfe vieler Ärzte an einem „Euthanasieprogramm einer anderen
Art“.
Wir fordern Ärzte und
Politiker auf, den Weg der „demokratischen Verbrechen“ zu verlassen!
Initiative Nie Wieder!
e.V.
gez. Klaus Günter
Annen
Ceterum censeo,
das
deutsche „Recht" auf Abtreibung, § 218 StGB, Tötung
ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des
Bundesverfassungs-Gerichts (BVerfG
) in Karlsruhe
vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!
Ein rechtswidriges,
verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht
angewendet werden.
Günter Annen
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