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Pressemeldung
PID: Die deutschen Bischöfe lassen
sich
nicht mehr einbinden, Frau Schröder!
(Weinheim,24.5.2011)
Familienministerin Kristina Schröder, selbsternannte Christin, jüngstes
Mitglied der Bundesregierung und „guter Hoffnung“, wagt sich weit aus dem
Fenster.
Sie
bekennt sich als CDU-Politikerin zur vorgeburtlichen Selektion von
Menschen und möchte nun auch die Kirchen per sog. Ethik-Kommission
eingebunden wissen.
Obwohl der Bundestag über ein neues Gesetz
zur
Prä-Implantations-Diagnostik
(PID)
noch nicht entschieden hat, geht sie von einer „begrenzten Zulassung“ der
PID
aus.
Diese Äußerung der
Ministerin kann auch als Richtungsweisung für die „Unentschlossenen“ im
Bundestag verstanden werden.
Der Gesetzesentwurf von „Flach/Hintze“
sieht vor,
daß
der Selektion und Tötung der Embryonen eine
sogenannte
Ethik-Kommission vorgeschaltet wird, die Mißbräuche
verhindern soll.
Das ist geradezu ein
Hohn!
Eine Ethik-Kommission in dieser Frage ...
ist in sich schon
Mißbrauch,
denn kein Mensch hat ein Recht, darüber zu entscheiden, ob Menschen
(Embryonen) nach vorausgegangener Selektion leben dürfen oder getötet
werden können.
Dieses Recht hat auch keine Ethik-Kommission!!
Kristina Schröder
sollte unbedingt das Hadamar-Urteil lesen
(OLG Frankfurt 21.3.1947 4
Kls
7/47)
oder den Bericht von Dr. Leo Alexander, einem österreichischen Arzt, der
von den Siegermächten beauftragt wurde, die Ursachen der Nazi-Verbrechen
zu ergründen.
Er schrieb: „Welche Ausmaße die
Nazi-Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen,
die sie untersucht haben, deutlich,
daß
sie aus kleinen Anfängen hervorgingen.
Am Anfang standen
zunächst nur feine
Akzentverschiebungen in
der Grundhaltung der Ärzte."
Die deutschen Bischöfe wissen,
daß
diese Akzentverschiebungen bereits vor Jahrzehnten angefangen haben.
Sie haben nicht vergessen,
daß
sie sich damals beim Abtreibungs-Mord als „Steigbügelhalter des Staates“
benutzen ließen, weil sie die Tötungsscheine ausstellten.
Unsere Bischöfe
haben aus der Vergangenheit gelernt!
Deshalb wird Familienministerin Schröder
von den Bischöfen ein klares NEIN zur
PID
und zu jeder Mitwirkung hören.
Ist die
Familienministerin vielleicht noch zu jung und unerfahren, um aus der
deutschen Vergangenheit zu lernen?
Initiative Nie
Wieder! e.V.
gez.
Klaus Günter Annen
Ceterum
censeo,
das
deutsche „Recht" auf Abtreibung, § 218 StGB, Tötung ungeborener
Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts (BVerfG
) in Karlsruhe
vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!
Ein rechtswidriges,
verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht
angewendet werden.
Günter Annen
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